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Hallo,
ich frage hier für einen Freund. Der ist selbstständig mit unregelmässigen Einkommen. Zahlt im Moment 50 Euro unter dem Mindestunterhalt.
Das wurde so mit dem JA abgesprochen. Titel liegt vor über die volle Höhe.
Das Jugendamt will erneut eine Einkommens Auskunft. Was bei seiner unordentlichen Buchführung aufwendig ist.
Zuletzt wurde Auskunft im März gegeben. Kann das JA schon wieder eine Auskunft anfordern? Gilt auch hier die 2 Jahresfrist?
Einkommen hat sich nicht wesentlich geändert. Meiner Meinung nach gilt die zwei Jahresfrist.
Viele Grüsse
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Vor kurzem schon gefragt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8198
Aber er ist da offenbar schon eine Stufe tiefer in der Sklaverei angelangt. Wenn er keine Auskunft gibt, beendet das Jugendamt halt die Vollstreckungsaussetzung. Mit der unterhaltsrechtlichen Auskunft gemäss §1605 BGB hat das nichts zu tun. Die Antwortet lautet also: Nein, er muss keine Auskunft geben. Das Jugendamt tut dann das, was es seit Existenz des Titel längst hätte tun können: Vollstrecken. Gibt er Auskunft, dann tut es das Jugendamt vielleicht im Moment noch nicht.
Wieso schickst du ihn nicht selber her?
Ja, "p" hat Recht! Ich habe das Spiel hinter mir, als ich noch selbständig war. (Heute betreibe ich ja nur noch ein Nebengewerbe).
Das JA hat wahrscheinlich noch nicht vollstreckt, da es "froh" ist, dass überhaupt Geld rüber wächst.
Aber das Damoklesschwert der versuchten Vollstreckung schwebt immer über Deinem Kumpel. Du glaubst nicht, was die bei mir alles versucht haben. Ich musst mehrmkals Konten ändern etc. um überhaupt handlungsfähig zu bleiben.
Im Hintergrund laufen für Deinen Kumpel ja Unterhaltsschulden auf. Jeden Monat ein Fuffi mehr. Da ich unterstelle, dass er sein Gewerbe nicht aufgeben will, kann das gefährlich werden, je nachdem was er beruflich macht.
Er sollte dem JA gegenüber die Auskunft geben und versuchen, das JA milde zu stimmen. Auch wenn er die Faust in der Tasche macht.
Es würde sich sogar die Frage stellen, ob er nicht versuchen sollte, den Fuffi mehr irgendwie abzwacken zu können.
Wegen der unordentlichen Buchhaltung sollte er sich günstige Hilfe suchen. Was macht er denn so? Da kann man sicher noch den ein oder anderen Tipp geben. Ich würde mir das ansehen, wenn er möchte. Ich habe hier öfter Klienten mit "unordentlicher Buchhaltung" ;-)
Denn so kann er ja eigentlich nur sehr schwer eine ordentliche Einkommensteuererklärung abgeben und auch mküsste er ja jetzt, wenn er Auskunft erteilt, eine BWA einreichen.
Mit Sicherheit hat er einen Steuerberater und der nimmt auch bei einer One-Man-Show mit einfacher Gewinn-und Verlustrechnung mal schnell 800 Euronen im Jahr. Da wäre der Fuffi für den restlichen Unterhalt schon genereiert.
Wenn es an dem Fuffi liegt, mache ich Dir das Angebot, dass wir der Sache mal auf den Grund gehen könnten.
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Dank euch. Ich werde das weiterleiten mit dem Tip sich hier anzumelden.
Denkt ihr, wenn er Mindestunterhalt zahlt, lassen sie ihn in ruhe?
Nach meiner Erfahrung und hier im Forum sind Absprachen mit dem JA sinnlos.
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Wenn er den titulierten Mindestunterhalt zahlt, lassen sie ihn in Ruhe. Sie würden zwar gerne mehr haben, aber..... Sie werden wahrscheinlich regelmäßig - also alle 2 Jahre - eine Auskunft anfordern.
Da sollte er dann also die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf das Einkommen seiner selbständige Tätigkeit entsprechend nutzen.
Ich bin mir aber nicht darüber im Klaren, ob er das alleine kann. Siehe die erwähnte Buchführung ;-)