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durch Krankheit des Umgangelternteils ausgefallene Wochenenden nachholen
#1
Hallo liebe Forumsmitglieder ( ob mit oder ohne Glied ),

bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.

Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.

so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.

Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.

Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.

Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?

bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.

Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )
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#2
(14-11-2013, 15:51)nowayout schrieb: ... das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.

Und woher weißt Du das?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
Vergiss die Nachholung von Umgängen, die deinetwegen ausgefallen sind.
Wir hatten das vor dem AG beantragt und auch zugesprochen bekommen (bei Ausfall wegen Krankheit).
Die KM hat dagegen Beschwerde eingelegt. Zwar haben wir vom OLG noch kein Ergebnis, aber das JA ist ausdrücklich gegen eine Nachholung von Terminen bei Krankheit des KV (weil das ja nur wieder zu Reibereien führen würde).

Mit der Thematik habe ich mich intensiv befasst und es gibt ca. drei OLG-Urteile, die einem KV ein Nachholrecht einräumen, wenn Umgang seinetwegen ausfällt, allerdings betrifft das zumindest in zwei Fällen spezielle Angelegenheiten. Kann ich ggf. gerne mitteilen, allerdings halte ich es in deinem Fall für besser, du machst einfach die zukünftigen Umgänge weiter und lädst dir nicht gleich neuen Stress auf.

Zumal du rückwirkend ohnehin keinen Anspruch haben wirst, allenfalls kann es um eine zukünftige Regelung gehen, und da wirst du dir keinen Gefallen tun, wenn du der KM Munition gibst, Umgang wegen deiner psychischen Probleme evtl. einschränken zu lassen.
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#4
ok ! dann danke ich euch mal hier fuer eure schnellen und plausiblen Einschatzungen, Meinungen und Erfahrungen.

Ich werde diese Wochenenden dann nicht nachfordern.
Finde es aber mehr als schaebig von einer KM.
das Kind bringt ganz klar zum Ausdruck mehr zum Vater zu wollen.
aber das eiskalte Mutterherz schlagt nicht fuer das Kind sondern gegen den Erzeuger.

Letztlich wird es sowieso eskalieren sobald ich meine Zahlungen fuer KU einstelle.
( ab Hartz 4 Bezug ) Aber solange noch Krankengeld oder ALG 1 fliesst werde ich den Ball flachhalten.

Es ist wirklich schlimm in diesem Land und ich kann jedem entsorgten Vater nur dringend anraten :
- sich emotional vom Kind zu verabschieden
- seine Leistungsfahigkeit einzustellen bzw. seine Leistungsunfahigkeit sich attestieren zu lassen
- seine restlichen Taler ( sofern welche vorhanden sind ) entweder zu verbrauchen oder zu verstecken

- letztlich freue ich mich schon darauf wenn mein letzter Euro vom Konto weg ist
- wenn ich Zahlungsunfaehig bin
- wenn kein Euro mehr als € 392.- pro Monat auf mein Konto kommt
- wenn mir meine chronische Depression nicht nach §1603 anerkannt wird
- wenn der 170 er auf mich zukommt ( was mir auch egal ist weil 3 Monate in Psychatrie konnen nicht schlimmer sein als Knast. zumal ich nicht in Knast kann wegen meiner Erkrankung sondern in Forensik.
- alles um das gestritten wird sprich Geld kann mir egal sein. denn ich kann weder KU, noch Anwalt, noch Prozsskosten zahlen
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#5
@raid
stimmt was du sagst. es sind 1,5 Jahre Krankengeld und 1 Jahr ALG 1.
ob das Kind sich weiterhin manipulieren lasst von der KM oder nicht ist mir letztlich egal, weil ich es eh nicht andern kann.

ich muss schauen das ich den Standardumgang hinbekomme und den nicht abreissen lasse. Damit ein kontinuierlicher Kontakt besteht. Wenn dieser auch einer Kind/Vater Beziehung nicht gerecht wird. Wenn das Kind da ist versuchen wir Spass zu haben und fertig. Und wenn der Umgang noch so teuer ist ( Freizeitpark, auf Rennstrecke mit geliehenem Porsche rumfahren ) egal ! fun ist angesagt.

ich habe mich von der Leistungsgesellschaft innerlich verabschiedet.
Das ist schlicht und ergreifend nimmer drin.

jetzt muss ich herausfinden wie ich ein fuer mich moeglichst lebenswertes Leben hinbekomme. Sei es emotional aber auch finanziell.
Samtliche Zahlungseingange auf mein Konto werden sofort "klein" gemacht und abgehoben.
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