Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beschwerde im Sorgerechtsverfahren
#1
Hi Jungs,

ich mach mal ein neues Thema draus, denn die Umgangsfrage ist ja inzwischen erledigt.

Der Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge wurde abgelehnt.
Begründung:
"Die gemeinsame elterliche Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dem Gericht ist bekannt, dass die Eltern in den letzten Monaten nicht dazu in der Lage waren, ohne Zuhilfenahme des Gerichts oder des Jugendamtes konkrete Umgangstermine zu vereinbaren. Es fehlt an der Kooperationsfähigkeit der Eltern. Eine Kooperationsfähigkeit ist jedoch unabdingbar für die gemeinsame elterliche Sorge."

Mehr steht dazu nicht.

Die Kosten wurden dem Antragsteller auferlegt.

Im Übrigen wurde der Antrag auf Auskunft in dem Verfahren mitbehandelt, dem wurde stattgegeben allerdings ohne Ordnungsgeldandrohung, da die KM im Verfahren zustimmte, die Informationen zu erteilen. Ungeachtet bleibt, dass sie die vorgerichtlichen Anfragen auf Auskunft (auch über ihre RA) ignoriert hat.

Nun schreiben wir also eine Beschwerde.

Erste Frage dazu: Wir hatten ja schon zur Antragsabweisung eine elends lange Stellungnahme geschrieben. Daher würde ich eigentlich in der Beschwerdebegründung nur noch anführen, dass das Gericht offensichtlich verkennt, dass
a) nur der KM die Kooperationsfähigkeit fehlt,
b) diese den Streit absichtlich hervorruft
c) und zwar ausschliesslich zu dem Zwecke, auch zukünftig die gemeinsame Sorge zu verhindern (weswegen sie ja auch Mediation verweigert).

Reicht das, oder muss ich nochmal auf jeden Scheiß der Gegenseite eingehen (räumliche Entfernung, etc.)?!
Hilfsweise werden wir das aSR beantragen.

Falls jemand aktuelle Urteil zur gemeinsamen Sorge trotz Elternstreit hat, sind wir sehr dankbar.

Im Weiteren beantragen wir natürlich die Kosten zu teilen, schließlich wurden sie beim Umgangsverfahren (an dem allein die KM schuld war) auch immer geteilt. Ausserdem wurde ja Teilen des Antrages (Auskunft) stattgegeben. Und die Ordnungsmittelandrohung wollen wir auch unbedingt, sonst geht`s wieder los wie beim Umgang: Verspätet, unvollständig oder gar nicht.

Letzte Frage, das allerdings nur am Rande: Werden diese Kosten des Gerichtsverfahrens eigentlich auch von der anstehenden Privatinsolvenz erfasst? Weiß da jemand was? Wir rechnen mit einer elends hohen Rechnung (da die KM ja durchwegs ne RA beschäftigt hat), die wir unmöglich bezahlen können werden.

Danke schonmal.
Zitieren
#2
Die Begründung ist ja ne totale Katastrophe und ein Freifahrtsschein.
Eine Mutter braucht als nur zu allem nein sagen.
Die Anwältin meiner Ex hat in ihrer Stellungnahme schon mal vorsorglich geschrieben das es egal ist welcher Elternteil Streit verursacht
Zitieren
#3
also, liebe Jessy ...
hinter fast allen Deiner Fragen stehen weitere Fragezeichen.

Wie soll man ohne den Anspruch auf Redlichkeit zu verlieren, auf einen Beschluss -den man nicht kennt- hin rechtsmittelgeeignete Hinweise geben?

Warum -das betrifft auch andere (die mich zum Teil per eMail, PN oder über das Kontaktformular bei Väterwiderstand um Rat fragen) wird nicht der Beschluss, den es anzufechten gilt, anonymisiert und dann hier eingestellt?

P könnte dafür ein separates Unterforum schaffen: Fragen zu aktuellen Verfahren.

Ich halte es für hilfreich (was andere für gefährlich halten oder für "zu peinlich, es der Öffentlichkeit zu präsentieren") wenn die Streitgegenstände und Verfahrensabläufe (nicht die daran beteiligten Personen) veröffentlicht werden.

Hilfe ist m. bescheidenen Meinung nach grundsätzlich auch unter dem Solidaritätsgedanken zu bewerten und -ebenso grundsätzlich- auch davon abhängig.

Natürlich läßt sich in öffentlichen Foren nicht immer vermeiden, dass unerfahrene, darüber hinaus auch gelegentlich "vorlaute" Zeitgenossen Wichtigtuerei zu unsachlicher Selbstdarstellung nutzen.

Darauf angemessen zu reagieren sollte man dann vertrauensvoll den Moderatoren überlassen, die ja letztlich Verantwortung für dieses Forum übernommen haben und deren angemessene Reaktionen den Betroffenen Mut machen könnten, ihre "Fälle" zu outen.

Ich erwähne das aus aktuellen Gründen, ohne an dieser Stelle konkret zu werden.

Deine Beschwerde zu unterstützen, ist nur im Rahmen der von Dir zur Verfügung gestellten Informationen möglich.
Das würde eine rechtlich sehr unsichere Angelegenheit, an der ich mich nur sehr ungern beteilige. Immerhin hängt viel davon ab, selbst dann, wenn man -wie ich- die Meinung vertritt, gg familinegerichtliche "Willkür" helfen auch keine Rechtsanwälte.
Zitieren
#4
@ Ibykus - Wie du weißt, da ich auch bisher gelegentlich Beschlüsse u.ä. hier ins Forum gestellt habe, habe ich keinerlei Bauchschmerzen damit, Verfahrensergebnisse zu veröffentlichen.
In diesem konkreten Fall habe ich davon abgesehen, da die Begründung tatsächlich ausschließlich aus dem besteht, was ich oben schon zitiert habe, der Rest bezieht sich auf den Auskunftsantrag.
Ich stelle aber gerne auch den kompletten Beschluss nebst dazgehörigem Vermerk ein. Reicht das, um Hilfe zu bekommen, oder ist der vorangegangene Summs (Antrag/Abweisung/Gegendarstellung plus nochmaliger chronologischer Abriss der gesamten Vorgeschichte) auch notwendig?

An solchen Sachen soll es wirklich nicht scheitern.

Im übrigen denke ich schon, dass mein Hilfesuchen auch anderen hilft, denn die Begründungen für die Ablehnungen scheinen ja immer die gleichen zu sein, bei @ Absurdistan schrieb die Gegen-RA ja nahezu das gleiche wie unsere.

Hier also schonmal der Beschluss nebst Vermerk:
               
Zitieren
#5
es sollte kein Vorwurf sein, Jessy, das weißt Du hoffentlich!
Zitieren
#6
Klar, kein Problem. Ich weiß außerdem, das du Recht hast.
Bin heute nur ein wenig neben der Spur.
Zum ersten Mal in dem ganzen Kram weiß ich nicht, wie (und ob) wir weiter machen sollen.
Umgang und Auskunft haben wir, soweit okay. Auch wenn es kein Beschluss für die Ewigkeit ist, denn im nächsten oder spätestens übernächsten Jahr sollen ja auch mal Ferienumgänge stattfinden.

Bauchschmerzen machen mir aber jetzt tatsächlich die Sorge und den Schadenersatz-Kram. Fragen über Fragen, und einen Anwalt können wir uns nicht leisten, keine Chance.

Und mehr als alles andere sorge ich mich wegen folgendem: Wie soll JEMALS das Verhältnis zur KM besser werden, jetzt wo sie weiß, dass Ärger machen ihr die Alleinsorge erhält?
Zitieren
#7
(18-07-2013, 14:45)Ibykus schrieb: Ich halte es für hilfreich (was andere für gefährlich halten oder für "zu peinlich, es der Öffentlichkeit zu präsentieren") wenn die Streitgegenstände und Verfahrensabläufe (nicht die daran beteiligten Personen) veröffentlicht werden.

Siehe dazu hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid41197

Die Ablehnung der Sorge ist ärgerlich und ich halte die Begründung für angreifbar, aber in eurem speziellen Fall würde ich nach den langen, kräftezehrenden Verfahren zum Umgang das nicht weiterverfolgen. Steckt die Energie in den Umgang und schlagt der Ex lieber da sofort und hart juristisch mit Ordnungsmitteln auf die Finger, wenn sie da so weitermacht wie bisher.
Zitieren
#8
(18-07-2013, 21:29)raid schrieb: Für das Familienrecht in diesem Land bin ich wohl zu blöd.
Nein, das Familienrecht ist zu blöd.
Zitieren
#9
(18-07-2013, 17:38)p schrieb: Siehe dazu hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...7#pid41197
daheraus:
p schrieb:Die Erfahrung zeigt auch, dass sich fast alle Fragestellungen so formulieren lassen, dass sie auch öffentlich gestellt werden können, ohne dass jemand auffliegt oder eine Identität offenkundig wird. Das Forum soll ja deshalb öffentlich sein, dass auch andere Leser von Fragen und Erfahrungen profitieren, ein Privatbereich verhindert das und bildet eher eine Art Anwalt-Klient Kommunikation nach.

Wenn es Ideen sind oder interessante grundlegende Erkenntnisse, über die man sich mal im klaren werden will ohne sie öffentlich zu machen, könnte man über Privatnachrichten und eMails direkt Einzelne oder kleinere Gruppen kontaktieren.
das ist mittlerweile auch meine Meinung. Außerdem ist eine qualifizierte Beratung in geschlossenen Foren aus verschiedenen Gründen viel zeit- und arbeitsintensiver und nur zu schaffen, wenn man über eine Organisationsstruktur verfügt, die einen Personaleinsatz nach Aufgabengebieten ermöglicht.
Das alte Thema: wer macht mit ...

Ich hatte mehr daran gedacht, jenen, die wegen Hilfe in konkreten Fällen Schriftstücke hochladen und deren Fälle insoweit anhand einer "kleinen Aktenlage" verfolgbar sind, ein eigenes -weiterhin öffentliches- Forum zur Verfügung zu stellen.

Zu Jessy:
Die Ablehnung der elterlichen Sorge wird in einem Vierzeiler unter Hinweis auf die aus dem Umgangsrecht des Vaters resultierenden Meinungsverschiedenheiten begründet.
Weil ansonsten keine entgegenstehenden Gründe genannt werden, insbesondere auch keine, die auf entscheidungsrelevante Koopertionsdefizite hinweisen, hätte das gemSR zwingend erteilt werden müssen.

M.a.W.:
Die Richterin verletzt entweder ihre Begründungspflicht oder sie mißachtet die gesetzliche Neuregelung. Ersteres könnte mglw. unter Beibehalten der Entscheidung vom OLG geheilt werden.
Letzteres führt zwingend zur Zurückweisung.

Ich würde also in jeden Fall den Beschluss mit der Beschwerde anfechten.

Auch was den fehlenden Hinweis auf die Vollstreckbarkeit angeht (§ 89 II FamFG), würde ich mich wehren, weil die KM erfarungsgemäß alles hinterläuft oder mißachtet.

Auf die Aufnahme der Vollstreckungshinweises hast du einen Rechtsanspruch!
Zitieren
#10
(19-07-2013, 14:31)Ibykus schrieb: Ich hatte mehr daran gedacht, jenen, die wegen Hilfe in konkreten Fällen Schriftstücke hochladen und deren Fälle insoweit anhand einer "kleinen Aktenlage" verfolgbar sind, ein eigenes -weiterhin öffentliches- Forum zur Verfügung zu stellen.

Dateien kann man in allen Unterforen hochladen. Dein Vorschlag lautet, das Unterforum "konrete Fälle" in zwei Teilbereiche aufzuteilen? Wie wären die zu beschreiben?
Zitieren
#11
(19-07-2013, 15:11)p schrieb: Wie wären die zu beschreiben?
Zitat:... die wegen Hilfe in konkreten Fällen Schriftstücke hochladen und deren Fälle insoweit anhand einer "kleinen Aktenlage" verfolgbar sind,...

Ich möchte vermeiden, jene immer aus dem Wust der "konkreten Fälle" suchen zu müssen, denen m.M.n. wegen ihres solidarischen Verhaltens und ihres Selbsteinsatzes ein Recht auf "bevorzugte Beachtung" zusteht.

Aber es ist nur ein Gedanke gewesen, den Du zu Ende denken oder einfach unbeachtet lassen kannst ...

Es gibt derzeit sicher Wichtigeres.
Zitieren
#12
(19-07-2013, 16:56)raid schrieb: Also inwieweit ist dieses neue Gesetzt nun eine Verbesserung?
das behauptet -mittlerweile- wohl auch niemand mehr.
Allerdings muss man wohl anerkennen, dass nicht verheiratete Väter nun nach neuem Recht überhaupt eine Möglichkeit haben, nach den "verbotenen Früchten" zu greifen.

raid schrieb:Also mE kommt jetzt so richtig das wahre Gesicht gewisser Richter zum Vorschein!
sie machen stur dort weiter, wo sie nach alter Rechtslage aufgehört hatten.

Hier eine kurze, aber treffende rKitik
wackelpudding schrieb:So einfach soll das also laufen: Mutti spielt wie bisher die Wildsau und Vati kommt nicht ans Sorgerecht? Der einfache Hinweis auf ein früheres Verfahren mit der Ergänzung andauernder mütterlicher Uneinsichtigkeit reicht – mehr braucht es nicht? Nicht ´mal die Mühe des Abgleichens zur geänderten Gesetzeslage hält dieser Anwalt für notwendig: Das wäre wohl der Traum aller hardcore-Kindeswohlverhinderer…
Dumm nur: Irgendwer wird hier vorgeführt! Der Gesetzgeber, weil ihm bescheinigt wird, lediglich eine Scheinänderung ohne praktische Relevanz getextet zu haben? Die Justiz, weil ihr einerseits Blödheit attestiert und anderseits alle Arbeit zugeschustert wird?
Vielleicht kommt es aber auch ganz anders und die Justiz orientiert sich am Willen des Gesetzgebers, dient dem Kindeswohl und vermindert die Anzahl diskriminierter Kinder, die nur einen sorgeberechtigt en Elternteil haben. Das wäre vernünftig und dann hätte sich Herr Anwalt selber vorgeführt.
Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt…
Zitieren
#13
So, ich fasse mal zusammen:

Die Begründung unserer Richterin ist unzureichend. Wir werden also in jedem Fall vors OLG maschieren.
Trotzdem bleibt eine meiner Fragen offen: Es heißt in der Beschwerdebelehrung "Der Widerspruch soll begründet werden." Das wollen wir auch tun, aber ich sehe wenig Grund, nochmal lang und breit auf alle "Argumente" der Gegenseite einzugehen. Insofern werde ich die Beschwerde möglichst kurz halten (wobei "kurz" bei mir ja immer relativ ist).
Kann ich das? Ist es üblich, dass sich das OLG mit den vollständigen Akten der Verfahren beschäftigt, oder lesen die nur das Urteil und die Beschwerde?

Was uns entlastet (auch wenns doof klingt) - es macht nichts, wenn wir (auch nach dem OLG-Besuch) auf den Kosten sitzen bleiben. Gerichtskosten werden von der PI erfasst.
Zitieren
#14
oder so:
Zitat:... wird gegen den Beschluss des Amtsgericht -Familiengericht- Bad Liebenzell vom ... Az. ... das Rechtsmittel der

BESCHWERDE

eingelegt und wie folgt begründet:

Das Familiengericht weist mit einem Satz auf eine fehlende Kooperation zwischen den Eltern hin und begründet so unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Antragsgegnerin die Zurückweisung des Antrags auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Die Gründe der Antragsgegnerin beziehen sich zum Einen auf eine räumliche Trennung zwischen dem Wohnsitz der Mutter einerseits und dem des antragstellenden Vaters andererseits.
Darüber hinaus wird bemängelt, dass die Eltern nicht in der Lage wären, eine einvernehmliche Umgangsregelung ohne Hilfe des Familiengerichts zu vereinbaren.

Schon hinsichtllich des Einwandes, die räumliche Distanz würde einer gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge entgegenstehen, liegen die Voraussetzungen für eine Zurückweisung des Antrages ganz offensichtlich nicht vor.

Aber auch die Tatsache, dass sich die Eltern derzeit wegen einer Regelung den Umgang des Kindes mit seinem Vater betreffend vor dem Amtsgericht streiten, kann nach der Neuregelung des § 1626a BGB einer Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts nicht entgegen stehen.

Nach der ratio legis der Novellierung des § 1626a BGB sollen nichtverheiratete Väter das gemeinsame Sorgerecht erhalten, soweit es dem Kindeswohl nicht widerspricht. Im Gegensatz zur früheren, verfassungs- und menschenrechtswidrigen Regelung, hat der Gesetzgeber damit die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge von einer sogenannten "negativen Kindeswohlprüfung" abhängig gemacht. Den Gesetzesmaterialien ist insoweit auch eindeutig entnehmbar, dass das gemeinsame Sorgerecht grundsätzlich für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes förderlich ist. Nur bei Vorliegen besonders wichtiger Gründe, die diese Vermutung widerlegen, ist deshalb in einem Sorgerechtsverfahren zu prüfen, ob die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Kindeswohl abträglich ist.

Dieser gesetzlichen Vorgabe wird die lapidare Begründung, mit der das Familiengericht den Antrag zurückweist, nicht gerecht.

Würde jede Meinungsverschiedenheit zwischen den Eltern der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge entgegenstehen, dann wäre dieses Recht nur Eltern vorbehalten, die sich bei gegenteiligen Auffassungen nur unkritisch zunicken und damit zeigen, dass ihnen die sorgerechtlichen Angelegenheiten ihres Kindes zu regeln nicht wichtig ist und die zu einer Differenzierung und Abwägung nicht willens oder nicht fähig sind.

In der nachlegislativen Rechtsprechung hat sich deshalb der Grundsatz durchgesetzt, dass von vornherein nur solche Gründe entscheidungsrelevant sein können, die durch einen Dissenz auf der Elternebene verursacht sind. In sonstigen Fällen könne es den Eltern abverlangt werden, sich mit Blick auf das Wohl der gemeinsamen Kinder zusammen zu raufen und sich zu einigen, wozu das gemeinsame Sorgerecht sogar förderlich und zweckdienlich sei.

Vorliegend streitet man sich über die Ausgestaltung des Umganges, den die Kindsmutter aus Gründen nicht verarbeiteter Beziehungsprobleme
dem Antragsteller vorenthält oder zu beschneiden beabsichtigt. Das zu hinterfragen hat sich das Familiengericht nicht ansatzweise die Mühe gemacht. Stattdessen hat es daraus vorschnell geschlussfolgert, die Parteien seien kooperationsunfähig, ohne zu prüfen, ob diese Feststellung in concreto einem gemeinsamen Sorgerecht entgegen steht.

.....
Zitieren
#15
Indeed!
Zitieren
#16
Herzlichen Dank für die Vorlage! Smile
Zitieren
#17
(20-07-2013, 08:43)Jessy schrieb: Herzlichen Dank für die Vorlage! Smile
soweit der Dank mir gilt, muss ich anmerken, dass die drei Punkte am Ende darauf hinweisen sollen, dass sich die Gründe noch konkreter darstellen lassen und auch dargestellt werden sollten.
Ich neige immer zu Kurzformen und denke, ich sei verstanden worden.
Ohne überheblich wirken zu wollen bin bin der Meinung, dass ich das Denkvermögen einiger Familienrichter/rinnen so aber oftmals überfordere.

Das ist meine feste und ernsthafte Überzeugung.
Man muss oder sollte davon ausgehen, dass diese Berufsgruppe zwar sehr viel gelernt hat, ansonsten aber "intellektuelle Überflieger" dort eher weniger anzutreffen sind.
Zitieren
#18
raid schrieb:Fakt ist aber doch, dass das Ziel einer Ex infolge doch immer aufginge oder nicht??
das sehe ich auch so.
Jedenfalls halte ich das für die Regel, von der es natürlich Ausnahmen gibt.

Wenn Eltern sich streiten, hat das aber in den meisten Fällen nichts mit Erziehung oder mit sonstigen Angelegenheiten der elterl. Sorge zu tun.

Ganz überwiegend streitet "Mama" sich über Dinge, die "nur" die Beziehung zwischen den Eltern selbst betreffen. Solchen Streit bei der Übertragung der gemeinsamen elterliche Sorge zu berücksichtigen, hat das OLG Hamm bspw. verneint.

Aber das dreht man sich natürlich genau so, dass es für eine Abweisung des SR-Antrags passt.

Schon in der Verhandlung wird bewußt so protokolliert, dass man am Ende damit die Zurückweisung begründen kann.

Schrecklich!
Aber wahr!
Zitieren
#19
nun bin ich ja auch nicht im Besitz einer Glaskugel ...

Es gibt ja durchaus auch Richter und Richterinnen, denen das Kindeswohl noch etwas bedeutet und die sich am Gesetz orientieren. Bei solchen Entscheidern hättest Du vielleicht noch gute Chancen.

Wer sich um Umgang mit der Mutter streiten muss oder bei wem sonst welche Zweifel hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit bestehen, der hat erst mal schlechte Karten.
Die Empörung, die Du zum Ausdruck bringst, ist ja gerechtfertigt. Niemand wird Dir widersprechen. Leider gibt's noch nicht viele Beschwerdeverfahren an die wie uns orientieren könnten.

Fraglich ist aber doch, warum Richter, die in der Vergangenheit nahe zur Grenze einer Rechtsbeugung Vätern das SR vorenthalten haben, nun nachdem sich lediglich die Vorgaben zur Bewertung des Kindeswohls geändert haben, mit einmal ihre Mütterorientiertheit aufgeben sollten?

Wer dem Staat die Freude verwehrt, eine Ehe zu schließen, den bestraft er.
Ich lese aus dem ganzen Begründungsmurks nur immer "heirate doch! Dann kriegste auch das Sorgerecht".
"Je schneller Du das kapierst, je weniger schikanieren wir Deine Kinder."

Oder gibt's es eine andere Erklärung, warum man auf Fachjuristen, wie dem DAV und dem Deutsche Familiengerichtstag, die das gemeinsame SR von Geburt an empfohlen hatten, nicht gehört hat?
Zitieren
#20
(23-07-2013, 10:36)raid schrieb: das verstehe ich aber nicht ganz bzw. ...
Ich verstehe das auch nicht Wink

raid schrieb:... ich verstehe nicht, warum mir deshalb das gemeinsame Sorgerecht versagt werden sollte.
vielleicht, weil man als Richter/in kein Interesse daran hat, Väter mit Müttern gleich zu stellen.

Richterinnen sind möglicherweise vom feministischen Gedanken motiviert; einem Feminismus, dem an dieser Stelle noch entscheidungserhebliche Bedeutung beikommt und den zu leugnen, "weil nicht sein kann, was ich nicht will", auch weiterhin schlimme Auswirkungen haben wird.
Andererseits ist durchaus möglich, dass ein davon losgelöster "Mutterkult" ursächlich ist. Mütter tragen das Kind in der Regel neun Monate in ihrem Bauch und verstehen sich von daher als dem Kind am nächsten und "verwandtesten". Väter sind eben nur "Erzeuger"....

Die männlichen Juristen sind vielleicht zu bequem und zu ängstlich und unentschlossen (darin unterscheiden sie sich von Vätern dieser Generation ja kaum), als konsequent einen Streit zwischen den Eltern über Umgang und Sorge zu entscheiden: "Was soll ich ändern, wenn sich die Eltern nicht mehr als Eltern sehen und auf das gemeinsame Kind keine Rücksicht nehmen. Dann kriegt die Mutter alle Rechte und ich (als Richter) laufe die kleinste Gefahr, was falsch zu machen.

Such' Dir was aus!
Gründe mag es viele geben. Für uns Väter ist nur wichtig, dass wir uns, unsere Interessen und die unserer Kinder durchsetzen.

Und das wird uns nicht gelingen, wenn wir uns damit trösten, dass "der Aufstand (leise) kommen wird", der Feminismus tot sei oder wir ja so wie so keine Chancen haben.
Zitieren
#21
(25-07-2013, 09:43)raid schrieb: Ein seriöser Anwalt müsste einer Kindesmutter raten, dass es keine legalen Möglichkeiten gibt, einem Vater das gemeinsame Sorgerecht nicht zugestehen zu wollen.
aber die (legalen Möglichkeiten) hat der Gesetzgeber doch erst geschaffen.
Hier geht es darum, dass der Anwalt/in der Mutter ihrer Mandantin erklärt, welche Lügen sie erzählen muss, um das gemeinsame Sorgerecht verhindern zu können.
"Es wäre gut, wenn der Vater das Kind geschüttelt oder die KM geschlagen hat .."
"Wenn er nicht bereit ist, mit der Mutter zu kommunizieren oder immer nur streitet und so Kooperationshemmnisse aufbaut, die der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge entgegenstehen ..."

raid schrieb:Was aber machen Rechtsverdreher?
Nun, sie klären Hexenexen auf, wie sie am besten Dreck produzieren können, um Kindern im schlimmsten Fall ihre Väter zu nehmen!
eben!
Zitieren
#22
*lach*

Beschwerdeschrift ist übrigens fast fertig, krankt nur noch an der Länge. Einreichen werden wir sie aber erst in zwei Wochen, aus taktischen Gründen.
Zitieren
#23
Hi zusammen,

bezüglich des nun anstehenden OLG-Verfahrens werden wir sicherlich in den nächsten Wochen noch einige Fragen haben, die ich in diesem Thread bündeln möchte. Eine sehr wichtige tauchte heute bereits auf, aber erstmal der kurze Abriss:

Es geht um Umgang und Sorge/Auskunft, getrennte Verfahren, für beides haben wir heute den Anhörungstermin bekommen, günstigerweise an einem Tag, Anfang Januar.
Beschwerdeführer und -gegner sind sowohl KM als auch KV, da beide gegen die beiden AG-Beschlüsse Einspruch erhoben haben.
KM ist durch RAin vertreten, VKH bekommt sie vermutlich bewilligt.

Umgang:
- Der KV fordert Mediation, die rechtzeitige telefonische und schriftliche Absage von Umgängen wenn die Kids krank sind und die Ausweitung der Telefonkontakte.
- Die KM fordert die Verringerung der Telefonkontakte und wendet sich gegen die eingeräumte Nachholregelung, wenn der KV krank ist. Ansonsten weist sie die Beschwerde des KV natürlich zurück, insbesondere die Mediation.

Sorge & Auskunft:
- Der KV fordert weiterhin gemeinsame Sorge, hilfsweise Alleinsorge.
- Die KM wendet sich gegen die ihr auferlegte Auskunftspflicht, sie will außer Zeugnissen nichts mitteilen.

Das Jugendamt:
- ist für die Einschränkung der Telefonkontakte (Kinder mögen halt nicht telefonieren)
- ist für die rechtzeitige Absage von Terminen
- ist gegen Mediation (bringt nix)
- ist gegen die Nachholregelung (führt nur zu Reiberein)
- ist gegen die gemeinsame Sorge
- ist für einen umfassenden Auskunftsanspruch

Letzter Umgang war im August. Seitdem haben wir die Umgänge ausgesetzt, da die Kinder von der KM manipuliert und immer weiter in einen Loyalitätskonflikt getrieben werden. Einhergehend damit gibt es noch einen Ordnungsgeldantrag wegen massiver negativer Beeinflussung der Kinder durch die KM, der wohl im Zuge des Umgangs mitverhandelt werden wird.

Das Jugendamt steht inzwischen (nach anfänglicher versuchter Neutralität) voll hinter der KM, glaubt deren Lügen, etc. Die verstehen auch die Umgangsaussetzung nicht, weil die KM ja meinte, die Kinder würden sich soooo auf den Umgang freuen. In letzter Zeit auch kein Kontakt mehr zum JA möglich, die Mitarbeiterin reagiert wenn überhaupt nur noch auf E-Mails.

Problematisch wird ganz sicher der Umgangswiedereinstieg, garantiert wird die RAin der KM hier wieder auf erneute begleitete Umgänge oder dergleichen pochen wegen der eingetretenen Pause (vielleicht blüht gar ein Umgangsauschluss, wenn sie den KV als ausreichend wankelmütig oder was weiß ich hinstellen kann, damit die Kinder "zur Ruhe" kommen können?!).

Worum es aber eigentlich geht:
1. In der Terminsverfügung tauchte plötzlich unvermittelt als geladene Person eine namentlich benannte Verfahrensbeiständin auf. Soweit, sogut, das hatten wir schon mehrfach (auch vor dem AG) angeregt gehabt.
Aber: Hätten wir da keine Nachricht über eine offizielle Beauftragung kriegen müssen?
Und: Wird die Beiständin noch vor der Anhörung aktiv werden? Wird sie nur mit den Kindern sprechen? Oder auch mit beiden Elternteilen (oder nur mit der KM)? Oder ist es auch möglich, dass die einfach nur im Anhörungstermin mitquatscht auf Basis der Gerichts-/JA-Akten?
Müssen/Sollten wir die VB kontaktieren?

Wir wüssten einfach gerne, was ggf. von dieser neuen "Figur im Spiel" zu erwarten sein wird.

2. Kann man im Beschwerdeverfahren auch andere Sachen ggf. neu regeln lassen, die bisher nicht Teil der Beschwerden waren? Konkret geht es darum, dass der AG-Beschluss (unangegriffen) Umgänge von Freitag auf Samstag gewährt. Das wird aber zukünftig beruflich für den KV nicht mehr möglich sein, müsste also zu Samstag auf Sonntag geändert werden. Kann man das gleich miteinbringen, oder muss diesbezüglich wieder ein eigenes separates Fass aufgemacht werden?

3. Hat jemand zufällig schon Erfahrungen mit dem OLG Bamberg?

4. Wir befürchten, dass die KM und deren RAin (wie schon mehrfach gehabt) auch weiterhin alles tun werden, um das Verfahren zu verzögern. Insbesondere sind wir besorgt, dass sie den Anhörungstermin ggf. kurzfristig platzen lassen. Einen perfekten Grund auch für kurzfristiges Nichterscheinen hätte die KM - sie ist wieder schwanger. Ist es denkbar/machbar/sinnvoll, im Vorfeld zu beantragen, bei einer möglichen gesundheitlichen (auch kurzfristigen) Verhinderung der KM den Termin auch ohne sie stattfinden zu lassen (immerhin hat sie ja eine RAin)?! Theoretisch könnte sie sonst ja jeden Termin aus "gutem" Grund platzen lassen, bis das Kind geboren ist, und dann fällt ihr vielleicht auch wieder was neues ein.

Das wäre es mal für den Anfang.

Danke vorab.
Zitieren
#24
Sorgerechtsverfahren in einem Thread zusammengeführt. Die Fragen:

1. Kontaktieren ja, bietet ein Gespräch an. Verfahrensbeistand muss gar nichts ausser Rechnungen schreiben, hat keine Verpflichtung mit irgendwem zu reden. Seine Aufgaben sind recht allgemein gefasst.
2. Eigentlich gehts nur um das, was am Amtsgericht schon Thema war. Falls es einen mündlichen Termin gibt, kann man trotzdem noch ein paar Sachen sagen, die darüber hinaus gehen. Ausprobieren.
3. Ich nicht. Nicht gerade eines der grossen OLGs.
4. Ihr könnte das alles probieren und vor allem auf die Eilbedürftigkeit hinweisen, aber es liegt im Ermessen der Richter wie ernst er das nimmt.
Zitieren
#25
Ich habe jeweils (2 Gerichte in unterschiedlichen Bundesländern) Ausfertigungen der Beschlüsse erhalten, mit denen der Beistand bestellt wurde. Zitat aus dem letzten: "Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren. Der Verfahrensbeistand soll Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitwirken."

Insofern hat mich die Beiständin dann auch angeschrieben und nach ihrem Bekunden auch die Mutter.

Zur Terminsverfügung: Ist denn das persönliche Erscheinen der KM angeordnet?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Sorgerechtsverfahren anstehend Nuffü 5 2.086 21-09-2022, 05:51
Letzter Beitrag: Nuffü
  Sorgerechtsverfahren: Bericht der Verfahrenspflegerin Ohnmacht2015 4 5.064 23-04-2015, 08:11
Letzter Beitrag: wackelpudding
  Sorgerechtsverfahren - Vermittlung nach § 165 möglich? Fin 5 5.026 01-11-2014, 21:12
Letzter Beitrag: Fin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste