17-11-2013, 20:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-11-2013, 20:57 von vonmirgibtsnix.)
Bei der Polizei wurde von der Kindsmutter Anzeige
erstattet fuer den Zeitraum 2004 bis 2010 (72 Monate)
Als geschädigte Institution wird von ihr das Jugendamt angegeben
da es die gesetzlichen 72 Monate seit 2004 Unterhalts
vorschuesse bezahlt hat.
Die Mutter hat bis heute keinen Unterhaltstitel so schreibt das jugendamit auch in den akten.
Der Unterhaltsvorschuss wurde zum 31.06.2009
eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage weil
im april 2009 bis August 2010 Einnahmen auf dem
Konto von 23 000 Euro da waren. Die kontoauszuege hat die staatsanwaltschaft von der bank bekommen. Habe online akteneinsicht beantragt und dort die kontoauszuege gesehen. Fuer die zeitraeume davor also 2004 bis die paar monate 2009 hat sie keine Einnahmen festgestellt. Waren alles bareinzahlungen aufs konto gewesen.
Meine Frage der unterhaltsvorschuss wurde zum
31.06.2009 eingestellt. Die Einnahmen die von
der staatsanwaltschaft in der anklage erhoben werden
bezieht sich auf ca. 3 bis 4 monate bis die unthalts
vorschussleistungen eingestellt wurden. Fuer die
zeit dannach gibt es seitens der Mutter keinen Titel
Ist die Anklage trotzdem rechtens und korrekt?
Die Anklage wurde 2011 erhoben für den zeitraum maerz 2009 bis 2010
Da ich zu dem zeitpunkt nicht mehr in deutschland war ist das verfahren seither nach 205 STPO wegen unbekannten aufenthats eingestellt worden.
Absolute verjährung würde angeblich 2020 sein da die strafanzeige bis 2010 geht (Das doppelte der verjaehrung wären 10 jahre demnach 2020. Zur zeit gibt es einen INPOL Eintrag (DEUTSCHLAND)bis 2014 wegen aufenthaltsermittlung. Ob der 2014 verlaengert weiss ich nicht. Wenn ich die akte 2014 wieder anfordere koennte ich aber so eventuell schlafende hunde wecken und vielleicht wird ja dann verlaengert aber irgendwie muesste man das ja auch noch in erfahrung bringen.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen. Bis 2020 warten? Das Kind ist bereits 18 jahre geworden und macht kein studium sondern eine ausbildung und ist damit dieses jahr fertig.
erstattet fuer den Zeitraum 2004 bis 2010 (72 Monate)
Als geschädigte Institution wird von ihr das Jugendamt angegeben
da es die gesetzlichen 72 Monate seit 2004 Unterhalts
vorschuesse bezahlt hat.
Die Mutter hat bis heute keinen Unterhaltstitel so schreibt das jugendamit auch in den akten.
Der Unterhaltsvorschuss wurde zum 31.06.2009
eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage weil
im april 2009 bis August 2010 Einnahmen auf dem
Konto von 23 000 Euro da waren. Die kontoauszuege hat die staatsanwaltschaft von der bank bekommen. Habe online akteneinsicht beantragt und dort die kontoauszuege gesehen. Fuer die zeitraeume davor also 2004 bis die paar monate 2009 hat sie keine Einnahmen festgestellt. Waren alles bareinzahlungen aufs konto gewesen.
Meine Frage der unterhaltsvorschuss wurde zum
31.06.2009 eingestellt. Die Einnahmen die von
der staatsanwaltschaft in der anklage erhoben werden
bezieht sich auf ca. 3 bis 4 monate bis die unthalts
vorschussleistungen eingestellt wurden. Fuer die
zeit dannach gibt es seitens der Mutter keinen Titel
Ist die Anklage trotzdem rechtens und korrekt?
Die Anklage wurde 2011 erhoben für den zeitraum maerz 2009 bis 2010
Da ich zu dem zeitpunkt nicht mehr in deutschland war ist das verfahren seither nach 205 STPO wegen unbekannten aufenthats eingestellt worden.
Absolute verjährung würde angeblich 2020 sein da die strafanzeige bis 2010 geht (Das doppelte der verjaehrung wären 10 jahre demnach 2020. Zur zeit gibt es einen INPOL Eintrag (DEUTSCHLAND)bis 2014 wegen aufenthaltsermittlung. Ob der 2014 verlaengert weiss ich nicht. Wenn ich die akte 2014 wieder anfordere koennte ich aber so eventuell schlafende hunde wecken und vielleicht wird ja dann verlaengert aber irgendwie muesste man das ja auch noch in erfahrung bringen.
Wie sollte ich nun am besten vorgehen. Bis 2020 warten? Das Kind ist bereits 18 jahre geworden und macht kein studium sondern eine ausbildung und ist damit dieses jahr fertig.