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07-11-2013, 17:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-11-2013, 17:22 von sorglos.)
Heureka. Wieder einer.
Der für die 1. Augustwoche (!) angekündigte Beschluss kam nun in der 1. Novemberwoche. Der Vater erhält gSR für seine vier Kids auf einen Schlag gegen "die ablehnende Haltung" der Kimu.
Die Begründung zieht weitgehend die Gesetzestexte heran und zitiert auch aus einem von uns begleiteten Verfahren ursprünglich aus 2011 ( das in #20 unter 3. [liegt jetzt beim Kammergericht])
Darüber hinaus zweifle ich nun endgültig an der Kompetenz und Ernsthaftigkeit des deutschen RichtInnenwesens: Mehrfache echte Sachfehler (z.B. Zahl der Kinder) und zur Begründung werden Fakten herangezogen, die der RichterIn erst aus dem kürzlich notwendig gewordenen Umgangsverfahren bekannt geworden sein können, im SR-Verfahren aber niemals erwähnt waren, weil sie z.b. damals gar nicht existierten.
Ich erlaube mir das hier noch mal zusamenfassend zusammen zu holen:
(05-07-2013, 19:11)sorglos schrieb: Ein Update zu #28
(29-05-2013, 17:44)sorglos schrieb: 2. In einem Verfahren, das der Vater am 20.März beantragt hat, kam eine anwaltliche Stellungnahme der Mutter am 7.5. Das Inhalt ungefähr: Die Mutter will das gSR halt nicht, weil sie eh will, dass der Vater auszieht. Nach Abwägung kamen wir zu der Auffassung, dass die Überleitungsvorschrift §30 BEBGB, dass "vor dem 19.5. gestellt Anträge nach der neuen Rechtslage zu behandeln sind" hier greifen müsste. Also haben wir noch am 7.5. ein Schreiben ans Gericht gesandt: Antrag liegt vor, Stellungnahme liegt vor, also entscheidungsreif.
Nun war das Gericht nicht so mutig, bereits vor dem 19.5. zu entscheiden..... Es hat der Kimu nun erneute Stellungnahmefrist von 2 Wochen eingeräumt. Offensichtlich hofft das Gericht, dass sich die Mutter nun echte Schlammschlachtgründe gegen den Vater aus den Fingern saugt.... #120
Die "2. Stellungnahme" war erwartungsgemäß mit hanebüchener, unerheblicher Schmutzwäsche über den Vater gespickt (was wohl ein Trend werden wird, da frau ja "besondere Gründe" vortragen muss). Mit keiner Silbe wurde natürlich erwähnt, warum diese angeblichen Gründe nicht schon ein paar Wochen zuvor vorgetragen wurden ....
Nun hat die Verhandlung stattgefunden. Kimu mit Anwältin, eine Vertretungskraft aus dem Jugendamt und der Vater. Die Kinder waren zur Anhörung geladen. Da die Eltern noch zusammenleben, hat nach einem kurzen Vortrag der Richterin zur neuen Rechtslage, zunächst nur die Wunschliste der Kimu eine Rolle gespielt, dass der Vater endlich ausziehen soll und sich mit magerem Besuchs-&Zahllonkel-Dasein abfinden soll. Irgendwie wurde versucht die Wunschliste der Kimu in einen Vergleich zu pressen.... Bis der Vater mal erinnerte "Wir reden hier nur über Umgang und so. Das sollte doch besser in einer Elternberatung geklärt werden".
Da ermahnte sich auch die Richterin wieder:
"Stimmt wir verhandeln heute das Sorgerecht".
Richterin "Wollen sie nun den Vergleich?"
Anwältin bittet um Unterbrechung und danach "Jaaa, bitte einen Vergleich"
Vater: "Nö, lieber einen Beschluss"
Richterin "Also dann frage ich das JA, wie sehen Sie das"
JA-Vertretungsfachkraft "Äh, ja nee, doch dann schließe ich mich der Stellungnahme meiner Kollegin an. Es sind keine wichtigen Gründe erkennbar, so richtig geworden, äh...nuschel..."
Richterin "Na gut, dann höre ich jetzt die Kinder an"
Danach die Richterin "Also, das sind aufgeweckte Kinder, die wollen schon irgendwie beide Eltern, oder so. Na dann wird das schwierig. Sie bekommen dann einen Beschluss (nach meinem Urlaub). Aber Sie machen jetzt Elternberatung, ja. Und ich will Sie nicht mehr hier sehen, bla, bla. "
- Ende -
Nach detaillierter Auswertung des Ablaufs mit dem Vater, gehen wir davon aus, dass er das SR erhalten wird. Bei dieser Ausgangslage mit bisher keinem aktenkundigen Elternstreit, scheint die Strategie der verschlingend kompromisslosen Kooperationsunterstellung aufzugehen. Alle provozierenden Umgangsverhinderungen durch Kimu der letzten Wochen hat der Vater ignoriert/runtergeschluckt und jeden Vorwurf als in der Elternberatung lösbare Bagatelle dargestellt....Natürlich ist klar, dass das nicht auf Dauer geht. Klar ist auch, dass die Kimu und Anwältin nur auf Haushaltstrennung und Unterhaltsmaximierung schielt.
(07-10-2013, 23:05)sorglos schrieb: Ein Update zu #28 und #120 und #168
(25-07-2013, 14:41)sorglos schrieb: #168
Das Protokoll liegt zwischenzeitlich vor und stimmt zuversichtlich. Die RichterIn hatte Beschluss dann für die 1. Augustwoche angekündigt. Tja, nun ist schon die 1. Oktoberwoche rum - und immer noch kein Fitzelchen Beschluss in Sichtweite.
sorglos schrieb:Der für die 1. Augustwoche (!) angekündigte Beschluss kam nun in der 1. Novemberwoche. Der Vater erhält gSR für seine vier Kids auf einen Schlag gegen "die ablehnende Haltung" der Kimu.
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(07-11-2013, 17:20)sorglos schrieb: Bei dieser Ausgangslage mit bisher keinem aktenkundigen Elternstreit, scheint die Strategie der verschlingend kompromisslosen Kooperationsunterstellung aufzugehen. Alle provozierenden Umgangsverhinderungen durch Kimu der letzten Wochen hat der Vater ignoriert/runtergeschluckt und jeden Vorwurf als in der Elternberatung lösbare Bagatelle dargestellt....Natürlich ist klar, dass das nicht auf Dauer geht. muss ja auch nicht.
Wenn ein Gericht bei der geschilderten Ausgangslage keinen Anlaß hat, das gemSR nicht zu beschließen, stellt sich die Frage, warum das nicht schon vor Monaten erledigt wurde.
Ich schlussfolgere daraus, dass man erst mal von vornherein ein gemSR verhindern will und erst eine gewisse Hartnäckigkeit zum Ziel führt.
Man sollte die Gerichte mit solchen Anträgen eindecken, damit sie realisieren, dass Väter auf gar keinen Fall auf ihre Rechte verzichten.
Die Mutter meiner Tochter dreht durch. Gestern habe ich meine Tochter von der Schule abgeholt und mir auf diese Weise einen Umgangszugewinn von 1 1/2 Stdn. verschafft.
Sie reagierte sofort:
Kindsmutter schrieb:Heute hast du [Kindername] zum wiederholten Male ohne mein Einverständnis schon um ca. 15:00 Uhr von der Schule abgeholt. Zu dieser Zeit hast du gar nichts zu entscheiden!!! Du musst dafür mein Einverständnis haben. Richte dich danach und halte dich an deine Umgangszeiten!!!!
Ich hab' mir die Mühe gemacht und geantwortet:
Ibykus schrieb:papperlapapp
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15-11-2013, 20:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2013, 20:15 von MiMa.)
Abend zusammen!
Heute habe ich wieder Post vom FamG erhalten.
Der Termin vom 05.12.13 ist auf den 12.12.13 verschoben worden.
Aus Folgenden Grund:
Schreiben vom Jugendamt an das FamG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in obengenannter Sache wurden wir um Sachstandsmitteilung gebeten. Dem Jugendamt ist der Fall bislang jedoch nicht bekannt und es liegen keine Unterlagen vor. Es wird daher um Zusendung aller bisherigen Unterlagen gebeten.
Zudem wird angeregt, den Termin am 05. 12.13 ggf. etwas zu verschieben, da ohne Kenntnis der Zusammenhänge erst noch etwas mehr Vorlaufzeit notwendig wäre um die Beteiligten kennenzulernen. Anderfalls könnte nicht gewährleistet werden, dass bis zum angesetzten Termin alle Beteiligten bereits kennengelernt werden können.
Weiter wurde vom FamG für das Kind Verfahrensbeistand bestellt (er ist gerade 2 geworden)
Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen des Kindes zu führen, sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Was bedeutet das jetzt im umkehrschluss für mich? Irgendwie komme ich mir veräppelt vor.
Danke :-)
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15-11-2013, 20:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-11-2013, 20:49 von sorglos.)
(15-11-2013, 20:06)theddorfer schrieb: Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Zu Recht!
Die "Involvierung" des Jugendamtes und Bestellung Verfahrensbeistand deuten auf Verschleppungstaktik des Gerichts hin. Mit dem neuen Gesetz hat das nichts zu tun - es wird ins streitige Verfahren gezogen.
Dennoch - du solltest Ruhe bewahren.
Sich ärgern schadet nur dir. Biete dem VB erstmal ein Gepräch an.
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(15-11-2013, 20:48)sorglos schrieb: (15-11-2013, 20:06)theddorfer schrieb: Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Zu Recht!
Dennoch - du solltest Ruhe bewahren.
Sich ärgern schadet nur dir. Biete dem VB erstmal ein Gepräch an.
Wenn sich der VB bei mir meldet, dann sehr gerne! Zudem habe ich daran gedacht auf das Jugendamt zuzugehen und um ein gemeinsames Gespräch mit der Mutter zu bitte. Viell. wird die KM dann nicht mehr so einfach ausschlagen . Was denkt ihr darüber?
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(29-10-2013, 16:59)sorglos schrieb: Ich will sagen:
Es gibt bisher kein "vereinfachtes, schriftliches Verfahren" nach §155a FamFG, in dem gegen den Willen der Mutter ein Sorgerecht zugeteilt wird.
Mir ist jedenfalls bisher kein einziges bekannt geworden. In etlichen Fällen, wo der Vater das SR wollte, endete es durch Sorgeerklärung beim Jugendamt (sachlogisch nicht gegen den Willen der Mutter). In allen anderen Fällen, werden a) bei den kleinsten, unsubstantiierten Bedenken der Mutter die Verfahren von den RichterINNEN ins "normale streitige" Verfahren (= höherer Streitwert von 3000€) "überführt" oder b) wegen der Kollision mit §159 FamFG (Anhörung der Kinder) als normales Verfahren geführt.
Nur nochmal festgehalten, anläßlich dessen, dass das neue Verfahren zum Sorgerecht nun seit 6 (sechs) Monaten Gültigkeit hat.
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das ist wohl so und das bleibt auch so, weil das festzustellen und das zur Kenntnis zu nehmen nichts ändert
*gähn*
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Wetten zum Sorgerecht im vereinfachten Verfahren abgetrennt nach http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8298
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Auch die Rechtspfleger machen sich so ihre Gedanken:
Zitat:Der Fall ist ja meistens: Die KM hat das alleinige Sorgerecht und der KV beantragt nun das gemeinsame Sorgerecht.
a) KM stimmt sofort zu (dann stellt man sich zwar die Frage, warum keine Sorgeerklärung abgegeben wurde; naja)
b) KM trägt erstmal "irgendetwas" vor und stimmt dann letzendlich doch zu
Dann wird klar, worum es geht:
Zitat:Also nach meiner (bisherigen) Meinung ist das Verfahren nach § 1626 a II BGB einer Einigungsgebühr nicht zugänglich.
Aber ich habe zunehmend diese Verfahren auf dem Tisch und die Rechtsanwälte beantragen wild Einigungsgebühren...
http://www.rechtspflegerforum.de/showthr...post917876
( Hervorhebung fett von mir)
Eine irrsinnige ABM für Anwälte also.
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19-12-2013, 10:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2013, 10:31 von Absurdistan.)
Nachdem ich Ende Mai den Antrag gestellt habe wurde jetzt die vkh abgelehnt.
Auf die Begründung warte ich noch. Das obwohl seit über einem Jahr 11 Tage/Monat Umgang und mind. 2 mal Treffen mit der Mutter pro Woche ohne Probleme mit einem 2-jahrigen Kind.
Alles nicht zu fassen. Nicht mal vkh.
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(19-12-2013, 14:35)raid schrieb: Gemäß dem neuen Gesetz können die Aussichten auf das gSR für einen Vater nicht gering sein sondern auf jeden Fall für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hinreichend genug sein.
Steht das irgendwo?
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Begründung ist da:
Es fehlt an einer ausreichenden Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit der Eltern, ohne die eine am Kindeswohl orientierte Ausübung des Sorgerechts nicht möglich ist.(Wir praktizieren seit 14 Monaten ein asymetrisches Wechselmodell mit Kleinstkind/ 38% Erziehung und Pflege meinerseits)
In grundlegenden Fragen der Erziehung und Betreuung haben die Eltern völlig unterschiedliche Auffassungen. Der Vater lehnt die Betreuung durch eine Tagesmutter ab (stimmt nicht), während die Mutter solche befürwortet.
Der Vater strebt mit Vollendung des 3. Lebensjahres ein Wechselmodell an, während die Mutter ein solches abehnt. Die Eltern können sich noch nicht mal darauf einigen in welchen Sportverein Tochter gehen soll. Der Vater nimmt Termine im von der Mutter ausgesuchten Sportverein nicht wahr. Stattdessen hat er [Kindname] in einem anderen Sportverein angemeldet. Jedenfalls hat die Mutter dies unwidersprochen so vorgetragen.
(Ich wurde garnicht gefragt welcher Sportverein, es wurde mir befohlen während meiner Arbeitszeiten jeden Freitag teilzunehmen. Ich habe meine Tochter auch nirgends angemeldet und hatte dies auch nicht vor. Mehrmals habe ich mir freigenommen um doch teilzunehmen. Dann ist der Kurs aber immer ausgefallen oder Tochter war krank. Ich muss also jeden quatsch den die Mutter vorträgt widerlegen)
Nach der Einschätzung der Beratungsstell xxx haben die Eltern "extrem unterschiedliche" Wahrnehmungen sämtlicher Situationen und Geschehnisse. Sie sind in jedem Punkt komplett anderer Auffassung". Nur in ihrem Wunsch, es möge Tochter gut gehen, sind sie sich einig. Allerdings ist es der Beratungsstelle unklar, wie sie dies bewerkstelligen wollen. Die Beratungsstelle Kindgerecht hatte den Eltern den Vorschlag unterbreitet, an einem Kurs "Kinder im Blick" teilzunehmen, um den Focus wieder auf das Wohl der Tochter zu rücken. (Beide haben bei der Beratungsstelle zugestimmt). Mit Verfügung vom ...12.13 versuchte das Gericht, dem Vater mit Hinweis auf diesen Vorschlag eine "goldene Brücke" zu bauen, indem es den Vater darauf hinwies, daß die Erfolgsaussichten seines Antrages möglicherweise besser beurteilt werden könnten, wenn er Vorschlag nähertreten könnte. Aber davon war im Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten keine Rede. Vielmehr geht der Vater davon aus, daß das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl nicht widerspricht. Auf eine positive Kindeswohlprüfung käme es daher nicht an. Der Bericht von der Beratungsstelle sei unerheblich. (Von der "goldenen Brücke" habe ich erst erfahren als mein Anwalt schon geantwortet hatte das der Kurs und die Einschätzung der Beratungsstelle irrelevant ist und eine negative Kindeswohlprüfung vorzunehmen ist. Ich hatte mich schon längst für den Kurs beworben und die Bestätigung kam erst nachdem vkh abgelehnt wurde.)
(Jetzt zeigt der Richter das er hobbymäßig bei AstroTV sitzt und in die Glaskugel schaut und mal eben Proksch umdreht.)
Das Gericht teilt dies Auffassung des Vaters nicht. Es widerspricht dem Kindeswohl durchaus, wenn die Eltern sich im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts blockieren, weil sie aufgrund gegenteiliger Auffassungen und starrer Kompromisslosigkeit zu keinen gemeinsamen Entscheidungen kommen könnten. Das Sorgerecht würde in einam solchen Fall praktisch nicht mehr ausgeübt werden können. Es wäre für das Kindeswohl schädlich, wenn die Elten ihre Meinungsverschiedenheiten über das Gericht austragen müßten. Es bestände nämlich die Gefahr, daß die Tochter sich mit Verfahrensbeiständen auseinandersetzen und richterliche Anhörungen über sich ergehen lassen müsst, was zu einer Belastung des Kindes führen würde.
[Name des Kindes gelöscht]
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Mein Anwalt meinte wir könnten da auch ohne vkh rein. Halte ich für Wahnsinn!
In der Beschwerde wird dann die Mutter wohl 10 Seiten mit Gründen vorgetragen die ich alle gründlichst wirdersprechen muß. Kann mir mal jemand erklären wieso der immer von positiver Kindeswohlprüfung spricht?
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Jedenfalls wäre das die einzige Chance, ne Beschwerde einzulegen.
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Das ich mich bei dem Kurs beworben hatte kann ich belegen. Die konnten aber erst vor kurzem zusagen.
Im Grunde habe ich von der "goldenen Brücke" erst erfahren als mein Anwalt schon längst geantwortet hatte ohne dies zu erwähnen. Ich geb ihm zwar Recht das der Kurs für die Entscheidung unerheblich ist, ich den aber trotzdem gut finde und mitmache.
Das BVerfG hat schon früh (und im Nachfolgenden immer) wieder darüber entschieden, wann wegen "mangelnder Erfolgsaussichten" PKH abgelehnt werden darf...
http://www.ra-arnst.de/recht_p_prozessko...g_224.html
auch: BVerfGE 81, 347
Vorliegend hat das Gericht im VKH-Verfahren Gründe einbezogen und bewertet, die erst in der Hauptverhandlung geklärt werden müssen und damit den Sinn des VKH-Verfahrens verkannt.
sofortige Beschwerde!
Kurze Fristen beachten!
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Habe gerade eine Mail von April an die "Beraterin" gefunden die Eindeutig das Gegenteil von dem bezeugt was behauptet wird. Tagesmutter und Sport u.s.w.
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(23-12-2013, 15:32)raid schrieb: Vergiss bitte nicht, dass gewisse Fristen bereits zu ticken begonnen haben. Wichtig ist jetzt, dass Du sofort Beschwede einlegst.
Volle Zustimmung!
(23-12-2013, 15:32)raid schrieb: Das neue Gesetz schein momentan das Blatt, auf dem es steht, nicht wert zu sein.
Öhem, hast Du ernsthaft etwas anderes erwartet?
Simon II
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26-12-2013, 22:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-12-2013, 22:19 von Absurdistan.)
(29-10-2013, 14:17)sorglos schrieb: Es gibt kein Sorgerecht im vereinfachten Verfahren gegen den Willen der Mutter. [/quote]
Das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter im vereinfachten Verfahren war der Hauptgrund für die Unterschriftenkampagne des vamv gegen die Sorgerechtsreform. Behauptet Strasser Borgmann in ihrem Seminar.
Hier ein Bild von Edith Schwab wie sie die Unterschriften übergibt. Auch interessant wer die Kampagne unterstützt hat. Dort sind Väter wohl definitiv derzeit nicht gut aufgehoben.
http://www.vamv.de/politische-aktionen/k...recht.html
"Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VA
Sie haben sich durchgesetzt. Irgendein Bla, bla reicht.
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Hallo,
Anwalt meint Frist für die Beschwerde gegen die Ablehnung der vkh geht doch 1 Monat.
Befangenheitsantrag hält mein Anwalt auch nicht für gut.
Hatte nun vorgeschlagen Beschwerde einzureichen und gleichzeitig in die Anhörung zu gehen. Anwalt meint das würde nicht gehen weil dann die Akten für die Beschwerde weggeschickt werden.
Hinzu kommt jetzt auch noch das die Mutter anfängt zu arbeiten und die Übergaben nicht wie gewohnt laufen werden. Ich soll jetzt meine Tochter um 15 Uhr bei der Tamu abgeben. Dort holt die Mutter sie dann eine ca. 1 Stunde später ab. Also völlig sinnlos. Es könnte alles wie immer sein nur ne Stunde später, oder ich bring sie dann zur Mutter. Die Mutter wird das aber ablehnen.
Ich überlege ob ich jetzt alles mache was die Mutter verlangt damit man sagen kann die Eltern können sich einigen oder ob ich den ganz offensichtlichen Blödsinn nicht mitmache und das Kind zur Mutter eine Stunde später zurückbringe.
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Gegen absichtliche Dissenserzeugung der Mutter kannst du sowieso nichts machen. Wenn das mit der innlosen Stunde nicht zieht, beginnt sieetwas anderes. So lange, bis zu entnervt "nein" sagst. Am Ende hast du beides: Dissens und jede Menge Zugeständnisse, die du nur deshalb gemacht hast damit kein Konflikt behauptet werden kann.
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Mitmachen... und im Verfahren thematisieren würde ich sagen: Schikane kommt nirgendwo gut an; Deine Bereitschaft, um des lieben Frieden willens Kröten zu schlucken, schon eher...
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Ich werde der Mutter nochmal anbieten die kleine direkt zu ihr zu bringen, oder das wir uns eine Stunde später treffen können. Natürlich werde ich sie bei der Betreuung unterstützen um in ihrem neuen Job Fuß zu fassen.
Wenn sie meint das eine Stunde zwischenparken bei der Tamu dem Kind was nützt dann mach ich das auch mit. Ich biete nur verschiedene Möglichkeiten an. Mal sehen was dabei raus kommt.
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noch besser
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04-01-2014, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-01-2014, 13:14 von Skipper.)
Moin.
Ich bin in meinen Sorgesachen inzwischen dazu übergegangen, nicht mehr von Streit, Dissens usw. zu sprechen, sondern von unterschiedlichen Vorstellungen der Eltern, die zum Wohle des Kindes ergänzend, bereichend und die Eltern sich gegenseitig unterstützend zusammengeführt werden können. OHNE gES sind vor allem dem Kind diese Möglichkeiten genommen.
Geradezu im Zirkelschluß gefangen ist, die aES mit fehlender Koop und Kom der Eltern zu begründen, deren Fehlen von ihr erst verursacht werden. Denn ein ET mit aES ist dazu gar nicht verpflichtet. Die 'Lösung' aES tägt sich selbst.
Zudem kommt Proksch bereits in seiner Studie aus 2002 zum Ergebnis, daß die gES die Koop und Kom der Eltern signifikant verbessert und zu weniger Streit führt.
Vor diesem Hintergrund erscheinen die Gerichtsentscheide zur aES nur noch wahnhaft, sach- und rechtsfern von dunklen Interessen geleitet.
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