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Amtsfeuer auf meinem Hintern..Help me! :)
#1
Question 
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bitte, ich brauch Motivation.. Sad
Danke Smile

Ich hab da eine Frage: Es handelt sich um die Bewerbungsnachweise für das Jugendamt.. Big Grin
Wie habt ihr es gemacht? Total verweigert?




Etwas abweichend, fand ich folgendes,
http://www.frag-einen-anwalt.de/Drohung-...95363.html

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?

Danke vorweg.. Smile


Mir brennt der Hintern.. Big Grin Ja ich weiß, lustig neich ?! Big Grin Big Grin
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#2
Vorweg:
Ich muss gestehen, dass ich ursprünglich mich bereit erklärt hatte, Unterhalt nach Jugendamtstitel zu bezahlen . Das ging ne Zeitlang gut. Bis ich merkte, dass nicht meine Unterhaltszahlung gewollt und beabsichtigt war, sondern mein finanzieller Ruin. Das ließ sich natürlich verhindern, weswegen ich mich mehrfach mit dem Strafrecht beschäftigen mußte Wink

Dem Jugendamt habe ich danach immer wieder mitteilen müssen, dass es von mir keine Unterlagen erhält. Dann habe ich in einer Abänderungsklage den Titel auf Peanutsgröße familiengerichtlich herabsetzen lassen. Dagegen hatten beide Parteien Berufung eingelegt, die ich verloren hatte.

Seit dem leiste ich fiktiven Unterhalt.
Darüber hinaus zahle ein großzügiges fiktives Trinkgeld.
Alle Gerichts- und Verfahrenskosten, für die mir VKH verwehrt wurden, zahle ich fiktiv.

Und das bleibt so bis ich am Sorgerecht beteiligt werde.

RA Borkenkäfer scheint nicht wirklich erfinderisch zu sein, sonst hätte er sich einmal ein paar Gedanken gemacht, wie die Kindsmutter auf "anderem" Wege zu Unterhalt kommt ...

Wenn Du dem Beistand Deines Kindes (Jugendamt) nicht zu seiner Zufriedenheit nachweist, dass Du Dich um Arbeit bemüht hast, die Dich 'leistungsfähig' macht, dann wird der Beistand klagen und man wird -für den Fall, dass Du tatsächlich untätig geblieben warst- Dein Einkommen fiktiv ermitteln (besser ausgedrückt: willkürlich festsetzen! Denn das mit dem "fiktiv" setzt ein Wissen voraus, über das die Familiengerichtsbarkeit bis hinauf zu den Oberlandesgerichten nicht verfügt)....

Mit einem guten Einkommen, von dem Dir trotz Unterhaltsabzüge noch genügend verbleibt, lebt es sich besser!
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#3
(24-11-2013, 12:06)Ibykus schrieb: Bis ich merkte, dass nicht meine Unterhaltszahlung gewollt und beabsichtigt war, sondern mein finanzieller Ruin.

Big Grin Big Grin Big Grin
Und das von einem Juristen.


@Lagegeschnitzelt
Lass Dich nicht einschüchtern. Wenn man Druck auf Dich ausübt, führt das sicherlich unweigerlich dazu, dass Deine Leistungsfähigkeit sinkt. In solch einem Fall sollte man das auch einem Arzt erzählen und ihm die perspektivlose Situation klarmachen, die einen immer wieder in Depressionen treibt.

Wenn Du versuchst deren Forderungen zu erfüllen, gehts Dir, wie Ibykus - gewollt ist nicht nur Dein Geld. Die wollen Dich am Boden liegen sehen. Und solch edlen Motiven kann man doch leichter nachkommen, als gegen den Strom anzuschwimmen.
https://t.me/GenderFukc
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#4
Vielleicht stellst du die Frage nochmal neu ein. Mit einem verständlichen Betreff, mit einer sachlichen Beschreibung der Situation und wie es dazu kam. Das Jugendamt fordert alles mögliche, um Ursachen und Folgen zu beurteilen sind Ratespiele kein guter Einsteig.
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#5
Brief an das JA mit folgenden Wortlaut:

...verbitte ich mir, das sie sich in meine Privatangelegenheiten einmischen und mir vorschreiben wollen, was ich zu tun habe.

MfG
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#6
Guten Morgen zusammen. Smile
-> Ganz netten Dank, für zahlreiche Antworten. <-

(24-11-2013, 15:09)p schrieb: Vielleicht stellst du die Frage nochmal neu ein. Mit einem verständlichen Betreff, mit einer sachlichen Beschreibung der Situation...

-- Zur Zeit bin ich noch H4 Bezieher --
Ich habe zwei Kinder aus meiner damalige Ehe, die nun seit über 10 Jahre geschieden ist. Das Jugendamt Ort A fordert meine Bewerbungsnachweise. Bzw, verlangt pro Monat Urplötzlich ungef. 30 Bewerbungsnachweise.. Seit letzten Monat. Das erste mal nach gute 10 Jahren! Davor nur alle Zeit mal Verdienstnachweise o. Arbeitslosenbesch. sonst weiter wurde nichts von denen verlangt. Natürlich war ich überwiegend arbeitslos, daher gab es immer pünktlich die Bescheide von Jobcenter. Angel

Andernorts Jugendamt:
Trennung vor über zwei Jahren aus einer anderen Beziehung (Borderline Exe), entstand ein Kind. (3 Jahre).
Jugendamt Nr. 2 Verlangt plötzlich auch meine Bewerbungsnachweise. Bzw. meine allgemeine Bemühungen..(Gegebene Frist: Drei Wochen) Davor gaben die sich ebenso seit Zwei Jahrenn mit meine Unterlagen zufrieden - Bescheid Jobcenter.

Vor Kurzem - Die Frage mit der Bewerbungsnachw. und Lösung:
Als meine Freundin vom einkaufen wieder kam, sagte sie zu mir in Wohnzimmer "Schaue mal auf den Küchentisch, eine kleine Überraschung für dich! Hab an dich gedacht." Ich ging zur Küche und was sah ich da? Ja geil! Sie hat mir ein Telefonbuch geschenkt! Die Gelbe Seiten..HeartBig Grin Dadurch war ich motiviert, und trug Fünf Firmenanschriften mehr ein, als das von Jugendamt verlangt wurde. Big Grin
Beim abschreiben paar Firmenanschriften der Gelbe Seiten, Ich hab mir fast die Hosen nass gelacht. Big GrinBig Grin

Zu meine Kindern, habe ich keinen Kontakt. Den Schmerz, hab ich überwunden.
Daher macht es mir reichlich Freude, das Jugendamt weitgehend zu veräppeln..


-Deshalb wollte ich von Eure Erfahrungen wissen, ob ihr auch den Unsinn nachkommen musstet. Und ob ihr den nachgekommen seid, oder verweigert habt.

Meine Lage:
Ab Februar habe ich einen Job, aber wie ärgerlich, da verdiene ich nicht viel. Wink Big Grin
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#7
(25-11-2013, 05:52)Lagegeschnitzelt schrieb: Was kann mir schlimmstenfalls passieren ...
nochmal:
Wenn Du dem Beistand Deines Kindes (Jugendamt) nicht zu seiner Zufriedenheit nachweist, dass Du Dich um Arbeit bemüht hast, die Dich 'leistungsfähig' macht, dann wird der Beistand klagen und man wird -für den Fall, dass Du tatsächlich untätig geblieben warst- Dein Einkommen fiktiv ermitteln (besser ausgedrückt: willkürlich festsetzen! Denn das mit dem "fiktiv" setzt ein Wissen voraus, über das die Familiengerichtsbarkeit bis hinauf zu den Oberlandesgerichten nicht verfügt)....
Es droht die Zwangsvollstreckung.
Vermutlich wird man Dich auch wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, § 170 StGB, anzeigen.
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#8
Ibykus

Deswegen war ich auch fleißig und machte meine Hausaufgaben.
Big Grin
Vermutlich mit Erregung, genießen die Amtsmitarbeiterin die klage vorzubereiten für Fam.-Gericht. Bei Totalverweigerung.

Dürfen die eine Frist ihrer Wahl aussuchen? Ich hatte 3 Wochen Zeit gehabt für die verlangende Bewerbungsnachw..
Die sind ganz schön dreist, wenn man sich klar macht, was die so alles verlangen dürfen und in welchen Zeitraum.

Verweigerung unterschreiben eines Titel - Klagedrohung.
Sendet man von denen Aufforderung die Unterlagen nicht zu - auch Klagedrohung.
Deren Ungerechtigkeiten, die wir durchfahren mussten, und den Schmerz.

Vielleicht sollte man auf die Sachb. paar Bitcoins setzen.. !!
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#9
Das JA kann verlangen, was es will, du musst dem nicht im geringsten nachkommen.

Sag dem Sachbearbeiter, das er sich aus deinen Privatsachen raushalten soll, ansonsten verlangst du seine letzten 12 Gehaltszettel oder, wenn er dem nicht innerhalb 3 Wochen nachkommt, zeigst du ihn wegen Kinderpornoverbreitung an! Ist das Gleiche in gruen bei seinen Drohungen...

Mal schauen, ob er dann immer noch solche unverschaemten Forderungen stellt...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
Lagegeschnitzelt schrieb:Deswegen war ich auch fleißig und machte meine Hausaufgaben.
Du hast zwei Möglichkeiten:
entweder du vermeidest eine Klage. Dann musst Du Dich mit dem JA arrangieren.
Oder Du läßt es auf eine Klage ankommen und trägst das Risiko der Einkommensfiktion.

Zitat:Dürfen die eine Frist ihrer Wahl aussuchen? Ich hatte 3 Wochen Zeit gehabt für die verlangende Bewerbungsnachw..
natürlich dürfen sie Dir eine angemessene Frist setzen. Es geht ja um Bewerbungen aus der Vergangenheit, wenn ich Dich richtig verstanden habe. Die -davon kann das JA ausgehen- liegen Dir geordnet vor. Sie innerhalb drei Wochenfrist einzureichen dürfte insoweit keine Probleme bereiten.

Zitat:Die sind ganz schön dreist, wenn man sich klar macht, was die so alles verlangen dürfen und in welchen Zeitraum.
deswegen müssen wir nicht jammern, sondern uns kooperativ und organisiert wehren.
Wenn ich z.Bsp. fünf Personen kenne, die von dem gleichen JA "tyrannisiert" werden, dann ist es leicht, ihnen (den Mitarbeitern des JAes) die Gute Laune zu verderben ..
Aber Väter denken in aller Regel ausschließlich daran, wie sie ihre eigenen Probleme lösen können.
Ihnen fehlt die Bereitschaft und die Einsicht, konzertiert vorzugehen.
Sie verhalten sich wie Kanonenfutter, das meistens schon in den eigenen Reihen explodiert.
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#11
Das Jugendamt kannst du relativ leicht aus der Gleichung rausnehmen indem du Unterhalt gemäß Titel aus dem Arbeitslosengeld (1) bezahlst.
Danach gehst du in die Behörde nebenan und sagst denen, dass man weder von 660€ noch von 660€ abzüglich Kindesunterhalt leben kannst und stellst einen Antrag auf ALG2 aufstockend zum ALG1.

Damit hast du erst man das JA aus der Rechnung. Wichtig ist: Der Unterhalt musst du aus Arbeitseinkommen oder entsprechenden Ersatzleistungen bezahlen, nicht vom ALG2!!!

Jetzt hast du nur noch das Arbeitsamt und das Jobcenter an der Backe und selbstverständlich musst du weiterhin Bewerbungsbemühungen zeigen, aber...
die drohen nicht mit Strafanzeige, sondern mit Leistungskürzung. Allerdings ist es einfacher sich mit denen zu arrangieren, da denen die Situation auf dem Arbeitsmarkt geläufiger ist und die Vorstellungen etwas realistischer sind.

Wenn du feststellst, dass der Zustand der Arbeitslosigkeit länger anstehen wird, kommst du um eine Abänderungsklage nicht mehr herum, denn spätestens wenn auch das ALG1 weg fällt, kriegst du nur noch ALG2. Spätestens dann gehen dann die Jugendamtsdrohungen los, aber bis dahin hast du ausreichend Zeit dich z.B. in diesem Forum einzulesen und sonst zu informieren, sodaß dich die Drohung seitens des JA nicht mehr so schnell aus der Fassung bringt.
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#12
Ich bedanke mich für Eure Antworten. Habt vielen Dank.

Werde denen paar Seiten zu schicken und klasse ist. Big Grin
Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!

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#13
(01-12-2013, 18:47)raid schrieb: Was ich nicht verstehe, ist, warum Jugendämter so unterschiedlich vorgehen.

dahinter steckt zu 99% das jeweilige Engagement der Exen.
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