23-11-2013, 15:06
Das steht CH STGB Art.190:
Also Leute - wer als Mann die Schweiz betritt, muss auf der Hut sein, denn das Strafgesetz beschützt ihn nicht.
Zitat:Art. 190
Vergewaltigung
1 Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
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Also Leute - wer als Mann die Schweiz betritt, muss auf der Hut sein, denn das Strafgesetz beschützt ihn nicht.
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