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@'p'
Mein Mann hat direkt nachgefragt. Er wollte das die informationen an ihn weitergeleitet werden. Die meinten dann er müsse das ganze schriftlich machen und das hat er getan. Er hat nicht rein geschrieben das die Mutter die informationen nicht weitergibt, aber das war denen dann wohl auch klar.
Ich wollte das mein Mann sich werht, aber er hatte Angst.
Deshalb such ich hier ja auch Hilfe, weil niemand recht bescheid weiß was man für Möglichkeiten hat.
Mein Mann wollte ja das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, aber das hat er dann nach der Diskussion vom Kinderarten gelassen, da er Angst hatte. Das kann ich auch verstehen. Man sieht ja was die KM macht. Und sie wird bestimmt damit duch kommen.
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(19-11-2013, 14:38)eve1510 schrieb: Er hat nicht rein geschrieben das die Mutter die informationen nicht weitergibt
Widerspruch mit dem hier:
(19-11-2013, 10:35)eve1510 schrieb: da mein Mann ein Schreiben an den Kindergarten geschrieben hat, das sie keine Informationen weitergibt
Aber egal, man darf der Mutter auch indirekt nichts unterstellen. Wenn man sie schon nicht ignorieren kann (was immer das Beste ist), dann mit Höflichkeit einseifen. Die Chancen auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen bei Null. Das sind Phantasien. Bleibt in der Realität, träumt nicht von Unerreichbarem, sondern handelt für Erreichbares. Viel wichtiger wäre gewesen, sofort diesen gestrichenen Umgangstag einzuklagen. Wenn der vorher üblich war, dann kann sie den nicht einfach streichen. Die Chancen hätten gut gestanden, den mit Hilfe einer gerichtlichen Regelung wieder zu bekommen.
Der Zug dafür ist noch nicht ganz abgefahren, auch wenn es besser ist, so etwas sofort anzugehen.
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Ja das ist falsch rüber gekommen. Wollte schrieben da sie keine Informationen weitergibt hat er einen Brief geschrieben. Aber auch egal.
Ja wegen dem Umgangstag müssen wir echt was machen. Wenn nur immer die Angst nicht wäre das alles schlimmer wird.
Es wird immer erst schlimmer, bevor es besser wird. Nur darf das Kind nicht mit rein gezogen werden. Ihr könnt am besten erkennen, ob es Streß hat, wie es reagiert, wohin es tendiert etc.
Nichts interpretieren. Nichts durch Versuche ausloten. Es schadet dem Kind und es wird immer zerrissener. Der Manipulation der Mutter kann man nur entgegensetzen, dass das Kind bei euch Ruhe hat.
Wenn nicht, entscheidet es sich meist für die Seite, von der es am meisten abhängig ist. Hier ist das auch die Mutter. Das Kind wohnt dort. Ist unlogisch, aber ein natürliches Verhalten des Kindes.
Entweder seztzt Ihr bei Gericht den Mittwochsumgang noch durch, aber dann schnell und ohne Aufsehen vor dem Kind oder Ihr genießt die Zeit mit dem Kind an den Wochenenden. Ab 12 Jahren könnte die Sache anders aussehen.... Geduld!
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Wir versuchen den kleinen immer ganz raus zu halten, die Mutter macht das leider nicht und das merkt man an der Reaktion des Kindes. Sie manipuliert ihn echt extrem. Sie sagt ihm: "Gell, du liebst nur mich??" "Du darfst nur die Mama küssen" "Niemand liebt dich mehr als ich"... und und und... das geht grad so weiter. Das iritiert den kleinen natürlich. Er ist gerne bei uns. Mit Papa kuscheln ist ein regelmäßiges Ritual der beiden. Und wenn er ganz gut drauf ist möchte er sogar mit mir kuscheln
Ja ich glaub da müssen wir echt noch was machen. Werd das mit meinem Mann besprechen. Ist ja immerhin noch seine Entscheidung.
Vielen Dank schon mal für die ganzen Infos!!!
Lg
Diese Sprüche sind bekannt!
Nicht fragen! Es belastet das Kind und für einen selbst ist es auch so, dass man viele Antworten gar nicht hören möchte.
Besser so!
Drück die Daumen!
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"Liebe [Mutter des gemeinsamen Kindes],
[Kindvorname] war regelmässig Mittwochs nach dem Kindergarten bei mir. Seit dem X.X.XXXX durfte er das nicht mehr, eine Begründung dafür besteht nicht. Das ist nicht im Sinne von [Kindvorname], deshalb möchte ich den Umgang am Mittwoch weiterhin wahrnehmen. Bitte bestätige unsere frühere Regelung, ich werde [Kindvorname] mittwochs nach dem Kindergarten wie bisher wieder abholen.
Grüsse
[Vater]"
Wenn sie sofort ablehnt, klagt ihr sofort ("sofort" heisst, dass ihr die Anträge an dem Tag erstellt, an dem die Ablehnung eintrifft und nicht erst eine Woche später) beim Familiengericht auf eine Umgangsregelung, die den Umgangstag unter der Woche mit einschliesst, aber auch andere Dinge regelt. Sind die Feiertage geregelt? Gibts einen Ferienaufenthalt beim Vater? Lasst euch bloss nicht mit Minimalumgang fernhalten.
Wenn sie gar nichts sagt, klagt ihr nach einer Woche.
In der Begründung für die Klage steht, dass die Mutter abgelehnt hat bzw. nicht reagiert und den Mittwoch weiterhin nicht zulässt. Legt das Schreiben an die Mutter und deren eventuelle Ablehnung (auch wenns nur eine Telefonnotiz ist) als Anlage eurem Antrag bei.
Macht nicht rum, verlabert es nicht in der Familie, fangt keine Diskussion mit der Mutter an - die Mutter hat zuzustimmen, nichts weiter. Wenn ihr weitere Fragen zum Vorgehen habt, stellt sie hier im Forum. Der Vater ist nicht allein.
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20-11-2013, 12:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-11-2013, 12:02 von eve1510.)
@p
Vielen Dank für die Zeilen. Die Mutter sehen wir allerdings erst wieder in knapp 2 Wochen.
Bisher war der Umgang kein Problem. Wir hatten den kleinen die hälfte der Ferien oder sogar länger. Die Mutter hat bisher nicht besonders Großes Interesse gezeigt den kleinen in den Ferien zu beschäftigen. Die letzten drei Jahre hatten wir den kleinen in den Sommerferien drei Wochen und das ganze immer über seinen Geburtstag. Die Mutter ist froh wenn sie nichts organisieren muss. Das ist das eigentlich traurige daran.
Dieses Jahr hat sie von ihrem Ex Mann 7500 Euro eingeklagt und das ganze in Fettabsaugen und Augenlieder straffen investiert.
Letztes Jahr ist sie drei Wochen nach Amerika geflogen und hat ihren Kindern erzählt sie hat Krebs und muss sich dort bestrahlen lassen. Als sie zurück kam meinte sie sie ist doch nicht krank. Was nicht zu übersehen war, waren ihre neuen Brüste voll mit Silikon...
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(20-11-2013, 12:02)eve1510 schrieb: Vielen Dank für die Zeilen. Die Mutter sehen wir allerdings erst wieder in knapp 2 Wochen.
Ihr sollt ihr das nicht sagen, sondern schreiben.
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Ok hab es schon geschrieben. Muss nur noch abgeschickt werden
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Hallo zusammen!
Zur kurzen Info. Wir haben gestern gedacht bevor wir den Brief wegen des
Ugangsrechts los schicken fragen wir nochmal höflich nach. Und siehe da, wir können den kleinen heute abholen. Hoffen wir das es so bleibt, wenn nicht wissen wir ja jetzt was wir machen können.
Danke!
Lg
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Hallo zusammen!
Teil 1 könnt ihr hier nachschauen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8284
Mein Mann hat Widerspruch eingelegt gegen diese unrealistische Berechnung die wir bekommen haben.
Als Grund haben wir angegeben das die Hochstufung nicht in Frage kommt da er mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig ist.
Ebenso wurde die Rentenversicherung sowie Schulden aus damaliger Beziehung nicht berücksichtigt.
Ebenso wollten wir Umgangskosten geltend machen.
Heute kam die Antwort vom Jugendamt:
" Sehr geehrter Herr Xy,
bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 27.11.13 möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass nicht Ihre derzeitige Ehefrau Unterhaltsschuldner für Ihr Kind xy ist, sondern dass Sie als Vater zu Unterhalt verpflichtet sind. Daher erübrigen sich die Einwendungen Ihrer Ehefrau, da sie nicht in Anspruch genommen wird.
Im übrigen ist Einkommen des betreuenden Elternteils für die Berechnung des Kindesunterhaltes für den barunterhaltspflichtigen Elternteil unerheblich, da es sich um ein minderjähriges Kind handelt. Dieses geht im übrigen auch dem Bedarf Ihrer jetzigen Ehefrau vor, die im Rang nach Ihrem Kind steht.
Ich lege in der Anlage eine Berechnung bei, die sowohl die Rentenversicherung wie auch die Darlehen berücksichtigt, obgleich dieses nach wie vor nicht nachgewiesen ist, was gemeinsame Schulden mit Frau xy betrifft."
Dann weißt sie noch auf die Rückstände hin und das keine weitere Erklärungen mehr folgen. Wenn er nicht zahlt dann wird sie es einklagen.
Nach allen Abzügen bleibt ein unterhaltsrechtliches Einkommen von 1908 Euro.
Dazu wird er wieder eine Stufe höher gesetzt in Gruppe 4: 2301-2700
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist es möglich sich wegen 7 Euro eine Stufe niedriger Einzustufen??
oder sind die da echt krass....
2. Kann man keine Umgangskosten geltend machen? So wie ich das hier schon mehrfach gelesen habe kann man wenn man das Kind alle 14 Tage (von Freitag mittag bis Sonntag Abend) hat 6/30 vom Unterhalt im Monat abziehen???
3. Wenn ich gering verdiene dann ist doch mein Mann theoretisch mir gegenüber auch Unterhaltspflichtig und somit ist er 2 Personen zum Unterhalt verpflichtet und kann nicht hoch gestuft werden, oder sehe ich das falsch?
Schon mal Vielen Dank im Vorraus!!!
Lg Eve
(29-11-2013, 15:31)eve1510 schrieb: Im übrigen ist Einkommen des betreuenden Elternteils für die Berechnung des Kindesunterhaltes für den barunterhaltspflichtigen Elternteil unerheblich, da es sich um ein minderjähriges Kind handelt. ohne die Einzelheiten dieses Threads zu kennen:
Zitat:Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ihre Einlassung, für die Berechnung des Barunterhaltes sei das Einkommen des betreuenden Elternteils unerheblich, ist rechtlich nicht korrekt.
Ich empfehle unter Hinweis auf § 1603 Abs. 2 S. 3 BGB zur Lektüre das Urteil des OLG Brandenburg (10 UF 91/05 vom 17.01.2006) und fordere Ihre Mandantin auf, Einkommens- u. Vermögensnachweise vorzulegen.
nochmal: Ich weiß nicht, wer wen betreut und wer barunterhaltspflichtig ist. Sondern ich habe mich nur auf den zitierten Satz des RA bezogen. Ein Auskunftsanspruch gegen den Betreuenden besteht auch nur, wenn berechtigte Gründe für die Annahme sprechen, dass dieser ein höheres Einkommen als der Barunterhaltspflichtige hat. Diese Gründe muss man glaubwürdig darlegen!
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Threads zusammengefügt, ist dasselbe Thema und derselbe Fall.
1. Ja.
2. Nein. Umgangskosten sind vom verbleibenden Einkommen des Pflichtigen zu bestreiten.
3. Korrekt. Ich verstehe die diesbezügliche Einlassung des Jugendamts nicht. Vermutlich der übliche Versuch, den Vater für dumm zu verkaufen.
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@Ibykus
Mein Mann ist seinem Kind (nicht unseres, sondern aus einer früheren Beziehung) unterhaltspflichtig. Sie betreut das Kind und verdient weniger.
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@ p
wenn ich dich richtig verstehe kann mein Mann sich in Gruppe 2: (1501-1900 Euro) runter Stufen?
Und das Amt darf ihn nicht wieder eine Stufe höher setzen da er mir gegenüber ebenso Unterhaltspflichtig ist?
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Mit 1908 EUR wäre es Gruppe 3, nicht Gruppe 2. Und wenn er zwei Personen gegenüber unterhaltspflichtig ist (nämlich dem Kind und dir), dann bleibts bei Gruppe 3.
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und die bleiben wegen 7 Euro echt hart und lassen nicht nach? Schon krass aber gut. Das ist das kleinere Übel. Wichtig ist das die Schulden angerechnet werden.
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(29-11-2013, 15:31)eve1510 schrieb: 2. Kann man keine Umgangskosten geltend machen? Das gibt es nur in Mangelfällen und ist da auch keine
Selbstverständlichkeit. Es sei denn, diese Kosten wären
exorbitant hoch.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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@'Sixteen Tons'
Ok danke.
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(29-11-2013, 16:16)eve1510 schrieb: und die bleiben wegen 7 Euro echt hart und lassen nicht nach? Schon krass aber gut. Das ist das kleinere Übel. Wichtig ist das die Schulden angerechnet werden.
Irgendwo muß man Grenzen ziehen und die darf man nicht aufweichen!
Ansonsten würde man genau so mit 7€ darunter in die höhere Stufe kommen. Dann heulen auch wieder alle.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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Mit der Altersvorsorge schon alles ausgereizt? Die ist doch glaub bis 4% vom brutto abziehbar...
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(29-11-2013, 16:29)Sixteen Tons schrieb: (29-11-2013, 15:31)eve1510 schrieb: 2. Kann man keine Umgangskosten geltend machen? Das gibt es nur in Mangelfällen und ist da auch keine
Selbstverständlichkeit. Es sei denn, diese Kosten wären
exorbitant hoch.
Ich teile diese Ansicht nicht. Es sollten in jedem Fall Umgangskosten als selbstbehaltserhöhend geltend gemacht werden. Und zwar die über die Tabellensätze hinausgehenden Wohnkosten betreffend der Kinderzimmer und die anteiligen Tagessätze als X/30 des betreffenden geforderten KU.
(Wer bereits Aufstocker ist, sollte den sozialrechtlichen Bedarf der Kids selbstbehaltserhöhend fordern und dies durch Vorlage des amtlichen Bescheides "ausreichend konkret darlegen".
Es gibt sehr wohl Fälle, auch bei höheren und höchsten Einkommen, wo diese (teilweise) berücksichtigt werden.
z.B. BHG XII ZR 102/08 vom 17.06.2009: Rdnr 12
"Eine Höherstufung unterbleibe im Hinblick auf die erhöhten Umgangskosten des Antragstellers."
Insbesondere die erhöhten Wohnkostenanteile kommen immer öfter durch.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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(30-11-2013, 00:04)bubi schrieb: Mit der Altersvorsorge schon alles ausgereizt? Die ist doch glaub bis 4% vom brutto abziehbar...
Nein bisher hat mein Mann nur 60 Euro monatlich für seine Rentenversicherung anerkannt bekommen. Nach meinen Berechnungen sind es um die 95 Euro die er angerechnet bekommt.
Bekommt man die 4% allgemein anerkannt oder muss man nachweisen wo und wie man das Geld angelegt hat???
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Zitat:Irgendwo muß man Grenzen ziehen und die darf man nicht aufweichen!
Ansonsten würde man genau so mit 7€ darunter in die höhere Stufe kommen. Dann heulen auch wieder alle.
Ja das kann ich verstehen, wollte nur wissen ob es Möglichkeiten gibt.
Die vom Amt meinen man kann uns Verars... aber nicht mit uns!!!
Was glauben die eigentlich wie blöd wir sind???
Ist ja nicht ihr Geld das sie eintreiben und ist ja nicht ihr Leben das sie zerstören.
Versteht mich nicht falsch, das Kind hat recht auf Unterhalt, aber wenn die Mutter den Unterhalt in Schönheitsreparaturen ihres Körpers investiert, dann investieren wir in einen Anwalt um für uns raus zu holen was geht.
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