Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Klageentwurf Umgangsregelung
#1
Bitte sagt mir doch mal, was Ihr von angehängtem Entwurf haltet.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Danke! Smile


Angehängte Dateien
.pdf   131212 Klageentwurf.pdf (Größe: 203,99 KB / Downloads: 51)
Zitieren
#2
Finde ich gut!

Was mir noch fehlt, ist eine genaue Definition, wann die Schulferien beginnen und aufhören.

Etwa so:

Zitat:Die Schulferien beginnen jeweils am nächsten Kalendertag nach dem letzten offiziellem Schultag und enden am letzten Kalendertag vor dem ersten offiziellem Schultag.

Ich habe es öfters erlebt, daß der Beginn und das Ende der Ferien ein Punkt heftigen Streits war.

Deswegen denke ich, daß Du das exakt definieren solltest.

Simon II
Zitieren
#3
Falls dir (oder der KM) das wichtig ist: Die hohen Feiertage fehlen, d.h. Weihnachten, Sylvester, Neujahr, Pfingsten, Ostern. Könnte sonst hinsichtlich der Ferienregelung ein Streitpunkt werden.
Zitieren
#4
streich die passage mit dem wechselmodel...totgeborenes kind.

hohe feiertage...tztztzt...versuch doch, weihnachten das kind bis 17 uhr bei dir, den rest bei mama...ostern auch...

werdet moslems...dann braucht ihr weihnachten nicht...spart ne menge geld!

bb
netlover
Zitieren
#5
FGG gibts nicht mehr, ist in FamFG aufgegangen. Von da her muss schon einiges geändert werden.

(12-12-2013, 20:52)netlover schrieb: werdet moslems...dann braucht ihr weihnachten nicht...spart ne menge geld!

Werdet verblödete Religoten, dann störts nicht wenn ihr keinen Umgang habt, weil es ja irgendein Phantasiewesen so will und deshalb alles gut ist.
Zitieren
#6
(12-12-2013, 21:24)p schrieb: FGG gibts nicht mehr, ist in FamFG aufgegangen. Von da her muss schon einiges geändert werden.

Was bedeutet das konkret?
Zitieren
#7
Einige Änderungsvorschläge:
  • (12-12-2013, 21:24)p schrieb: FGG gibts nicht mehr, ist in FamFG aufgegangen.


  • Umgangsrecht ist vor allem Recht des Kindes
    Zitat:1. Zur Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers
    Besser: Zur Ausübung des Umgangsrechts des gemeinsamen Kindes - immer aus der Sicht des Kindes schreiben

  • Den kompletten Absatz zum Schulweg und den Schulsachen würde ich streichen - je kürzer ein Antrag, desto besser. Richter sind faul - ewig lange Texte mögen die nicht. Solche Details kannst du im Verfahren klären, falls der Richter da Klärungsbedarf hat.

  • Nochmal FGG - gibt's nicht mehr. Für Ordnungsmittel ist jetzt §89 FamFG zuständig. Daher besser:
    Zitat:Für den Fall, dass die Mutter ihren Verpflichtungen nicht nach­ kommt, wird ihr gemäß §89 FamFG ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000,00 EUR für jeden einzelnen Fall der Festsetzung, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
    Und diesen Absatz würde ich als letzten Punkt, quasi für die gesamten vorherigen Regelungen, aufnehmen - nicht für jeden Punkt einzeln.

  • Willst du dein Kind tatsächlich zu den Feiertagen "nur" anrufen? Warum nicht eine Regelung wie von @jessy und @netlover vorgeschlagen? Beispiel:
    Zitat:In den geraden Kalenderjahren verbringt das Kind Ostern und Silvester/Neujahr bei seinem Vater, Pfingsten und Weihnachten bei seiner Mutter. In den ungeraden Kalenderjahren umgekehrt.

  • Hinweis von @SimonII ist wichtig! Keine Interpretationsmöglichkeiten zulassen!
    Zitat:Die Schulferien beginnen jeweils am nächsten Kalendertag nach dem letzten offiziellem Schultag und enden am letzten Kalendertag vor dem ersten offiziellem Schultag.

  • wie @netlover schrieb, ist die Passage Wechselmodell fehl am Platze. Entweder Du willst das Wechselmodell - dann beantrage es auch. Oder du lässt es. Der Vorteil bei der Beantragung des Wechselmodells ist klar: Entweder du gerätst an einen guten Richter, der das Wechselmodell auch gegen den Willen der Mutter durchsetzt - dann ist alles in Butter. Oder (der weitaus wahrscheinlichere Fall), das Wechselmodell wird nicht beschlossen - dann hast du wenigstens Verhandlungsmasse für die Verhandlung. Zum Beispiel: Ok, ich verzichte auf das Wechselmodell, bestehe aber auf den Feiertagen... Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine.

  • Bin mir nicht ganz sicher, was sagen denn die anderen dazu? Ist es nicht besser, Umgangsantrag und Sorgerechtsantrag (hier Gesundheitsfürsorge) getrennt von einander zu beantragen?



Soweit erstmal von mir. Blush
Zitieren
#8
Moin resist,

Deinen Antrag (Klagen und Prozesse gibt es im Familienrecht nicht) kannst Du getrost auf eine A4-Seite und ein Beiblatt mit der Elternvereinbarung eindampfen.

Du stellt einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts und verlangst weiter unten, einen Teil des Sorgerechts abzuändern. Mit dieser Klagehäufung und der unklaren Antragstellung könnte das Gericht Probleme haben.

Trenne die Gegenstände besser und stelle jeweils einen Umgangs- und Abänderungsantrag. Umgang nach § 1684 BGB ist quasi ein Selbstläufer, die Abänderung einer Entscheidung nach § 1696 BGB muß hingegen sehr gut begründet werden.

Umgang dient grundsätzlich dem Kindeswohl. In der Antragsbegründung reicht die knappe Festellung, daß der Umgang nicht zuverlässig vereinbart und organisiert werden könne, fertig. Darüber hinaus strikt auf den Anspruch des Vaters und des Kindes und das Kindeswohl fokussieren. Kindsmutter unwichtig.

Jeder hat so seinen Stil. Ich formuliere meine Anträge stets nicht-kontradiktorisch, die Kindesmutter wird gar nicht erwähnt oder mit dem Kind nur als Verfahrensbeteiligte benannt. Bislang hat sich kein FamGericht daran gestoßen.

Die konkreten Regelungen zum Umgangsrecht würde ich als verbindliche Elternvereinbarung abfassen. Sie ist Grundlage im sog. Dreisprung und Beleg für Einigungsversuche und wird dem Antrag einfach beigelegt.

Ob man gleich Belehrung nach § 89 FamFG oder Ordnungsgeld beantragt oder damit abwartet, wie sich das Verfahren entwickelt, das Gericht uU selbst auf die Idee kommen läßt, das ist Geschmackssache. Ein Anwalt ist für die paar Zeilen überflüssig.

Interessante Infos und Muster zu Elternvereinbarungen sind unter www.elternvereinbarung.de zu finden.

Meine Anträge zum Umgangs- und Auskunftsrecht sind alle glatt durchgegangen.
.
Zitieren
#9
Vielen Dank für Eure Tips!
Überabeitete Version anbei.

Wie seht Ihr denn den bereits angesprochenen Punkt der Verhandlungsmasse? So viel Umgang wie möglich beantragen, um feilschen zu können, oder realistisch bleiben, um einen unkomplizierten Eindruck zu erwecken?

Herzliche Grüße
resistance01


Angehängte Dateien
.pdf   131218 Antragsentwurf.pdf (Größe: 190,33 KB / Downloads: 28)
Zitieren
#10
Moin resist,

viel zu lang, zu kompliziert, zu aggressiv.

Der Antrag ist keine Anklage, es geht um das Umgangsrecht und dessen zukünftige Ausgestaltung. Dabei ist völlig unerheblich, was in der Vergangenheit zwischem dem Paar bzw Euch Eltern vorgefallen ist.
Laß die Vorwürfe weg, laß am besten die Mutter ganz raus. Es geht um Deinen und den Anspruch des Kindes!

Angriffe gegen die Mutter bieten Angriffsfläche - gegen Dich, halten auf, machen miese Stimmung, das Gericht wird sich mit ihnen nicht großartig befassen.

Der Begriff Kindesmutter ist schon recht schroff, sie als Antragsgegnerin zu bezeichen wird Dir nirgends Sympathie-Punkte einbringen.

Kurz und knapp, fertig und ab.
Anregung:


Angehängte Dateien
.pdf   Antrag.pdf (Größe: 6,74 KB / Downloads: 75)
.pdf   Umgangsvereinbarung für Schulkind.pdf (Größe: 49,15 KB / Downloads: 84)
Zitieren
#11
(18-12-2013, 18:11)Skipper schrieb: Kurz und knapp, fertig und ab.

Im Prinzip richtig; aber Dein Vorschlag ist ein bißchen zu knapp:

Zitat:1.1. Wochenendumgang
An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Wochenendumgang statt. Er beginnt 15 Uhr an der mütterlichen Wohnung, Rückkehr dorthin 20 Uhr.

Wann beginnt denn bei Dir das WE?

Das muß exakt definiert werden!

Besser wäre:

Zitat:1.1. Wochenendumgang
An jedem Wochenende einer Woche mit gerader Zahl findet außerhalb der Schulferien Wochenendumgang statt. Er beginnt am Freitag um 15 Uhr an der mütterlichen Wohnung und endet am Sonntag um 20:00 mit der Rückkehr dorthin.

Simon II
Zitieren
#12
Ok, jetzt habe erst ich verstanden, wie kurz das werden sollte.
Da es doch offenbar keine Einzelmeinung ist - außer @simon ii und @skipper tanzen hier zusammen aus der Reihe Wink - dass ein Antrag auf Regelung des Umgangs am besten so aussieht, sollte ein Admin die Vorlage auf trennungsfaq.com ändern. Auf selbiger beruhte mein Erstentwurf.
Zitieren
#13
Uups.
Da ist der Wochentag einfach verschwunden.Smile
Der gehört da natürlich hin.
Allerdings... im Zweifel wäre der WE-Beginn am Sa-Nachmittag kaum vermittelbar.

Mein Formularserver dankt für Deine Aufmerksamkeit, Simon.
Smile
.
Zitieren
#14
Anmerkungen zum Regelungsvorschlag:

Ich persönlich bevorzuge möglichst lange Blöcke, in denen meine Kids bei mir leben.
Ist auch dem Umstand geschuldet, daß zw mir und den Kids eine irre Entfernung liegt. Pfingsten oder Ostern zu teilen, macht da keinen Sinn.

Anders als im Muster oben habe ich mit der Frau, die behauptet, Mutter meiner Kinder zu sein, vereinbart, Weihnachtsferien, Weihnachtsfest und Neujahr nicht zu trennen, sondern am Stück jährlich zu wechseln. Das ist gut, wenn man mal länger in den Schnee fahren möchte.
Sogar H-Abend und 1. und 2. Tag aufzuteilen, wäre mir persönlich zu anstrengend.
.
Zitieren
#15
(18-12-2013, 19:57)Skipper schrieb: Mein Formularserver dankt für Deine Aufmerksamkeit, Simon.
Smile
Iss klar! Big Grin Ansonsten macht ihr beiden das richtig gut! Smile
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste