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Hallo ihr lieben,
ich bin neu hier und schreibe mal im Namen meines Freundes, da er zwar deutsch spricht aber nicht so gut schreiben kann ;-)
Er hat eine 6-jährige Tochter und war mit einer Deutschen verheiratet (Scheidung vor ca 3 Jahren). Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht (er ist im Übrigen Brasilianer). Letztes Jahr wollte die ExFrau nach Portugal zurück gehen (wo sich auch beide kennengelernt haben) und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er hat es (leider sein größter Fehler) auf Raten seines Anwaltes und des Richters freiwillig abgegeben, da er ihr auch keine Steine in den Weg legen wollte. Auflage war, dass wenn sie nach Deutschland kommt, er seine Tochter unverzüglich besuchen darf/kann/soll und der Kintakt bestehen bleibt. Nun ist es allerdings so, dass die Dame untergetaucht ist. Sie hat ihm keine Adresse mitgeteilt und er hat seine Tochter seit 1 Jahr nicht mehr gesehen. Das Schlimme an der Sache ist, dass er seit der Sorgerechtsabgabe nun in der Duldung ist und der Pass bei der Ausländerbehörde liegt. Und er auch Deutschland nicht verlassen darf!! Er leidet wahnsinnig darunter und will nichts anderes als Kontakt zu seiner Tochter haben. Der Rest der Familie seiner Ex-Frau (Schwestern, Großeltern) leben in Deutschland. Wir haben die Schwestern auch bereits bei Facebook gefunden (Seine Ex-Frau im Übrigen auch). Sie scheint sehr wahrscheinlich in Portugal zu leben, nur traut er sich nicht sie anzuschreiben, da er Angst hat jeglichen kleinen Hinweis zu verlieren... Was sollen wir bitte tun? Gibt es jemanden der Erfahrung diesbezüglich hat? Er würde das Sorgerecht auch gerne wieder einklagen, nur stehen die Chancen sehr schlecht. Und Umgangsrecht einklagen? Geht das? Bitte, vielleicht hat jemand eine Idee... Einen Anwalt hat er bereits. Allerdings konzentriert sich gerade alles mehr auf seine Duldung bzw. Abschiebung. Er lebt seit 10 Jahren in der EU (4 in Potugal, 6 in Deutschland)... Er arbeitet, hat einen festen Wohnsitz, spricht deutsch, Tochter in der EU etc... Dass er aufgrund des neuen Abschiebestopps gute Chancen hat, werden wir sehen... Aber er will zur Zeit nur Kontakt zu seiner Tochter haben. Wo kann man sich in Portugal nach Adressauskunft informieren?
Ich freue mich sehr über Ratschläge... ;-)
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Er gibt das Sorgerecht freiwillig ab, er traut sich nicht die Ex zu fragen... an Hindernissen, die er selber verursacht hat gibts jedenfalls keinen Mangel.
Für die Kindersuche in Portugal könnte er einen einheimischen Detektiv beauftragen. Es wird ihm nur nichts bringen, wenn er die Adresse kennt. Um das Kind auch zu treffen müsste er selbst hin. Ein Umgangsrecht besteht theoretisch weiterhin, auch ohne Sorgerecht und über Grenzen hinweg. Mittelfristig wird er das nur schaffen, wenn er sich in der EU frei bewegen kann und selber nach Portugal geht.
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naja... was heißt er traut sich nicht. falsch formuliert: er würde sofort, nur weiß er nicht ob das evtl. kontraproduktiv sein kann, das selbst in die hand zu nehmen oder das lieber den anwalt regeln lassen... das mit dem sorgerecht ist halt kacke. allerdings hat ihm ja auch sein eigener anwalt und der richter dazu geraten! er war mega schlecht beraten und wußte auch nicht was das nach sich zieht. er wollte zu diesem zeitpunkt keinen stress mehr haben da die ex ihm noch ein strafverfahren anhängen wollte, welches allerdings abgelehnt wurde... da die ex auch dauerhaft ins ausland gehen wollte wurde ihm das dringend nahegelegt. ich kann es ebenfalls nicht verstehen. aber so ist es leider nun mal.
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Er hat wohl wenig zu verlieren, warum soll er sie nicht einfach nett und hoeflich ueber die Fratzenkladde kontaktieren?! Was soll daran kontraproduktiv sein?
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Der Schaden ist jedenfalls längst angerichtet. Wann ist in den letzten drei Jahren passiert? Wenn die Ex nach Portugal ist, ist der Kontakt schon länger abgerissen? Hat sie sich denn einmal die Vereinbarung gehalten, das Kind zum Umgang zu bringen?
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(23-01-2014, 09:47)p schrieb: Wann ist in den letzten drei Jahren passiert?
Das ist keine verständliche Frage.
(23-01-2014, 09:47)p schrieb: Wenn die Ex nach Portugal ist, ist der Kontakt schon länger abgerissen? Hat sie sich denn einmal die Vereinbarung gehalten, das Kind zum Umgang zu bringen?
Das sind Fragen, die durch das Eingangspost schon beantwortet wurden:
Zitat: Letztes Jahr wollte die ExFrau nach Portugal zurück gehen (wo sich auch beide kennengelernt haben) und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er hat es (leider sein größter Fehler) auf Raten seines Anwaltes und des Richters freiwillig abgegeben, da er ihr auch keine Steine in den Weg legen wollte. Auflage war, dass wenn sie nach Deutschland kommt, er seine Tochter unverzüglich besuchen darf/kann/soll und der Kintakt bestehen bleibt. Nun ist es allerdings so, dass die Dame untergetaucht ist. Sie hat ihm keine Adresse mitgeteilt und er hat seine Tochter seit 1 Jahr nicht mehr gesehen.
Wenn sie letztes Jahr nach Portugal gegangen ist und er die Tochter seit einem Jahr nicht gesehen hat, dann folgt daraus, dass der Kontakt seit einem Jahr abgerissen ist und sie die Tochter seit ihrem Umzug noch nie zum Umgang gebracht hat.
@Pebbles0001: Ich sehe eigentlich keinen Sinn in rechtlichen Schritten, wenn der KV schon Angst davor hat, auf normalem Wege die KM zu kontaktieren. Wenn er eine Verschlechterung des Verhältnisses befürchtet, dann sollte er es zunächst auf der privaten Schiene probieren. Erfahrungsgemäß wird das Verhältnis nicht besser, wenn man Anwalt, Gerichte und co. einschaltet.
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Gut, was ist in dem einen Jahr los gewesen? Hat er abgewartet oder etwas probiert, nachdem klar wurde dass die Vereinbarung gebrochen wird?
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23-01-2014, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2014, 15:15 von Pebbles0001.)
Danke erstmal für eure Antworten... Ich muss dazu sagen, dass er sicherlich auch damit beschäftigt war bzw. ist, erstmal um seinen Aufenthalt zu kämpfen (was in seiner Lage, weil alles irgendwie gleichzeitig passiert) nicht gerade einfach ist. Der Fall liegt bereits bei der Härtefallkommission... Hinzu kommt dass seine Ex ihn auch damals zusätzlich wegen Kindesmißbrauch angezeigt hat (und die Schwester der Ex ebenfalls). Ich möchte hier nicht zu sehr ins Detail gehen, aber der Fall wurde nach der Anhörung bereits eingestellt, weil seine Unschuld bewiesen wurde (Falschaussage und auch durch Zeugen). Wie man sehen kann, ist diese Frau zu allem fähig und ich denke ihr könnt euch vorstellen, dass genau solche Sachen eher dazu geführt haben eben gerade deswegen alles über den Anwalt zu regeln. Es ist wirklich nicht leicht für ihn. Er hat versucht sie wegen Verleumnung anzuzeigen, welches aber leider vom Oberlandesgericht (oder welches Gericht auch immer) abgelehnt wurde... Ich gebe mir noch so viel Mühe, aber leider verstehe ich dieses Rechtssystem nicht!! Die Frauen werden geschützt... Auch wenn sie Lügen!! Da er das Land ja auch nicht verlassen darf, kann er zur Zeit wenig ausrichten. Also meint ihr doch mal per Facebook anschreiben? Was ist wenn die ihn blockiert? dann ist gar nix mehr da :-(
Ach so... zum Thema Angst: Er hat jetzt keinen Schiß vor ihr oder so und würde sie schon sofort anschreiben! Das meinte ich damit nicht! Aber er will keinen Fehler machen. So dass er gar keinen Anhaltspunkt mehr hat. Ich bin eher diejenige die ihn etwas ausbremst und sagt, dass er seine Vorgehensweise erstmal mit dem Anwalt besprechen sollte... Und er hat sie im Übrigen seit 1 Jahr nicht bei FB gefunden, weil sie einen abgekürzten Namen hat. Ich habe mir die Mühe gemacht und über google, bzw. Schwestern etc gesucht. nach 2 Stunden hatte ich sie (Frau eben ).
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@Pebbles:
Du könntest es noch bei einer portugiesischen Botschaft probieren, denn die sind in der Regel trotz fehlendender Meldepflicht in Portugal recht gut über ihre Bürger informiert. Einfach die Geschichte persönlich dort vortragen und das Beste hoffen. Mit einer Detektei wird es nämlich nicht einfacher, wenn keinerlei Anhaltspunkte über ihren tatsächlichen Aufenthalts bestehen.
Eine Abfrage ist bei Meldeämtern nämlich nicht möglich, da es schlicht und einfach keine gibt. Wenn sie dazu noch clever ist und bei einer Freundin und sonstigen Helfern inoffiziell lebt bzw. die Sachen nicht über ihren Namen laufen, wird es selbst mit einem europäischen Haftbefehlt, der in diesem Fall ausgeschlossen ist, schon beinahe unmöglich werden.
Allerdings waren die Erfahrungen meiner damaligen Detektei so, dass fast jeder Untergetauchte irgendwann einen Fehler macht und durch die Weitergabe seiner Daten - und sei es eine Hotelbuchung oder ein Abo - Rückschlüsse auf seinen Aufenthaltsort durch eine wiederholte Datenbankabfrage geschlossen werden konnten.
Das bietet sich insbesondere in den südlichen Krisenländern an, wo aufgrund der Armut die Bestechlickeit und Korruption entsprechend hoch und Daten somit relativ leicht zu beschaffen sind, wenn man den richtige Draht hat.
Das Leben mag einem viele Dinge nehmen, doch solange es einem nicht den Willen gebrochen hat, ist nichts verloren.
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