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Hallo zusammen,
vor gut einem Jahr haben mein Ex und ich uns getrennt. Das gemeinsame Kind ist 2 Jahre alt.
Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte, drehte daraufhin komplett ab, Jobverlust, Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und Alkoholentzug und nun Hartz4 sind die Folge.
Er kündigte mir an, mir und dem Kind niemals Unterhalt zu zahlen und lieber Hartz4 zu kassieren, dann müsste ich nämlich für ihn zahlen.
Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Ich habe nun begonnen nach der Elternzeit wieder halbtags zu arbeiten. Kümmere mich allein ums Kind. Mein Ex taucht garnicht mehr auf und hilft weder im Alltag noch finanziell.
Ich erhalte also nur ein kleines Gehalt + Kindergeld, komme aber über die Runden. Unterhalt gibt es keinen.
Nun verlangt der Jobcenter Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von mir. Soweit so gut, zum Unterhalt bezahlen reicht es eh nicht.
Aber wie lange kann der Jobcenter unterhaltstechnisch in diesem Fall auf mich zurückgreifen? Die Scheidung läuft.
Irgendwann möchte ich ja auch einmal wieder mehr arbeiten, um mir und dem Kind vielleicht auch mal einen Urlaub gönnen zu können und finanziell etwas mehr Luft zu haben, aber wozu sollte ich mir noch mehr Stress machen, wenn das mehr an Geld dann sowieso ans Amt fließt?
Mein Ex ist trotz der psychischen Probleme nicht diagnostiziert und somit offiziell gesund.
Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf mich zurückgegriffen werden? Und wie hoch ist eigentlich der Selbstbehalt gegenüber meinem Ex, wenn ich auch noch ein Kind zu versorgen habe?
Danke schon mal für alle Antworten und
LG texanerin
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28-01-2014, 13:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2014, 13:21 von Austriake.)
Hallo Texanerin,
wenn Dein Ex tatsächlich auf Alkoholentzug war, dann ist er diagnostiziert - und damit krank. Da die Krankheit Alkoholismus während der Ehe bestand, bist Du ihm deshalb zum Unterhalt verpflichtet. Ihr seid nicht geschieden, die Ehe besteht fort. Und in einer Ehe haben beide Partner eine Erwerbsobliegenheit, sind also gleichermassen verpflichtet, zum Familien-Einkommen beizutragen.
So lange ihr nicht geschieden seid, bist Du unterhaltspflichtig, das nennt sich Trennungsunterhalt. Dein Ex ist durch seine Erkrankung offensichtlich daran gehindert, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Das heisst, du wirst deinem Ex sogar noch die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen, wenn er das nicht selbst kann. Andererseits muss sich dein Ex um Sozialleistungen bemühen, wenn er arbeistunfähig ist. Diese Sozialleistungen vermindern den Trennungsunterhalt.
Wenn deine Scheidung so lange läuft wie meine (Trennung im Herbst 2009, bin immer noch verheiratet), dann kannst Du dir in etwa ausrechnen dass Euer Kind vielleicht schon in die Schule geht und Du immer noch nicht geschieden bist. Nach der Scheidung gelten dann andere Maßstäbe; wenn dein Mann allerdings lebenslänglich krank und arbeitsunfähig bleibt, bist Du unter Umständen lebenslänglich unterhaltspflichtig. Wie lange hat die Ehe denn gedauert?
Austriake
P.S.: eventuell wird man von Dir verlangen, dass Du Vollzeit arbeiten gehst und das Kind fremd betreuen lässt, um mehr Einkommen zu generieren und daraus mehr Trennungsunterhalt zahlen zu können.
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(28-01-2014, 13:00)texanerin schrieb: Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte
Wieso machst du ein Kind mit so einem Mann?
(28-01-2014, 13:00)texanerin schrieb: Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Unterhalt gibt es keinen.
Was war dein Ziel?
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Der Vorgang, dass sich das Jobcenter für deine Einkommensverhältnisse interessiert ist völlig normal, das läuft also automatisch. Solange du unter dem Selbstbehalt bleibtst, hast du keinerlei Problem.
Kommst du drüber, wird dann abgeschöpft (also nicht geteilt)
Solange er kein Unterhalt für das Kind leistet und du das im Prinzip machst erhöht sich dein Selbstbehalt entsprechend.
Weiterhin hast du ein Kind unter 3 Jahre zu betreuen, weshalb deine Arbeit überobligatorisch ist und der Verdienst somit auch nur teilweise angerechnet wird.
Also kannst du schon einiges verdienen ohne gleich abgeschöpft zu werden.
Ich sehe das Problem eher darin, dass du alle Anwalts- und Gerichtskosten zu einem erheblichen Anteil selbst bezahlen musst, dein Einkommen die begehrlichkeiten weckt, weshalb die Prozesse gerne in die Länge gezogen werden. Bleibt dein Einkommen eher auf Low Level, bist du schneller durch, weil eh nichts zu holen ist.
Ich würde also die Zeit bis zum Independance day (also Scheidung) für persönliche Erholung und Weiterbildung nutzen (also Teilzeitarbeit anstreben mit Option Richtung Vollzeit) Stellt sich zum Scheidungstag heraus, dass du stets unter dem Selbstbehalt warst, werden auch keine weiteren Begehrlichkeiten mehr geweckt zwecks nachehelichem Unterhalt.
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(28-01-2014, 13:26)tumi schrieb: (28-01-2014, 13:00)texanerin schrieb: Mein Ex Mann, der schon immer schwere psychische Probleme hatte
Wieso machst du ein Kind mit so einem Mann?
Wenn es nur so einfach wäre das rechtzeitig zu erkennen! Lange Geschichte und eigentlich auch irrelevant, da es jetzt nun einmal so ist wie es ist.
(28-01-2014, 13:26)tumi schrieb: (28-01-2014, 13:00)texanerin schrieb: Vorher hatte er SEHR gut verdient.
Unterhalt gibt es keinen. Was war dein Ziel? Tja, wohl das selbe wie bei allen, die heiraten und ein Kind "machen".
Mit dem sehr gut verdienen wollte ich eigentlich nur deutlich machen, das er sehr wohl in der Lage ist für sich selbst zu sorgen.
Ich will für mich auch gar keinen Unterhalt. Fürs Kind wäre schön, aber wenns keinen gibt ist es halt so.
Nur sehe ich irgendwie nicht ein mich um alles allein kümmern zu müssen UND arbeiten zu gehen und der Herr hat alle Zeit der Welt und tut nichts, sondern kassiert dann noch von mir! Irgendwie verständlich oder?
Ich gehöre NICHT zu den Frauen die es sich daheim gemütlich machen und die Hand aufhalten, falls du darauf hinaus wolltest. Ich kann mich sehr gut selbst um uns kümmern.
(28-01-2014, 13:26)MitGlied schrieb: Der Vorgang, dass sich das Jobcenter für deine Einkommensverhältnisse interessiert ist völlig normal, das läuft also automatisch. Solange du unter dem Selbstbehalt bleibtst, hast du keinerlei Problem.
Kommst du drüber, wird dann abgeschöpft (also nicht geteilt)
Solange er kein Unterhalt für das Kind leistet und du das im Prinzip machst erhöht sich dein Selbstbehalt entsprechend. Mein Selbstbehalt ggü ihm beträgt €1100 soweit ich weiß, richtig? Ich finde aber nirgends eine Zahl wieviel mehr mir mit Kind zusteht.
(28-01-2014, 13:26)MitGlied schrieb: Ich sehe das Problem eher darin, dass du alle Anwalts- und Gerichtskosten zu einem erheblichen Anteil selbst bezahlen musst, dein Einkommen die begehrlichkeiten weckt, weshalb die Prozesse gerne in die Länge gezogen werden. Bleibt dein Einkommen eher auf Low Level, bist du schneller durch, weil eh nichts zu holen ist. Da habe ich glücklicherweise VKH. Soviel verdiene ich nicht.
(28-01-2014, 13:26)MitGlied schrieb: Ich würde also die Zeit bis zum Independance day (also Scheidung) für persönliche Erholung und Weiterbildung nutzen (also Teilzeitarbeit anstreben mit Option Richtung Vollzeit) Stellt sich zum Scheidungstag heraus, dass du stets unter dem Selbstbehalt warst, werden auch keine weiteren Begehrlichkeiten mehr geweckt zwecks nachehelichem Unterhalt.
Genau das mache ich ja :-) Ich arbeite gerade halbtags mit Option auf spätere Führungsposition. Den Stress werde ich mir aber nicht antun und damit NOCH weniger Zeit für mein Kind haben, wenn uns davon nichts übrig bleibt. Da wäre ich ja schön blöd...
(28-01-2014, 13:26)Austriake schrieb: wenn Dein Ex tatsächlich auf Alkoholentzug war, dann ist er diagnostiziert - und damit krank. Da die Krankheit Alkoholismus während der Ehe bestand, bist Du ihm deshalb zum Unterhalt verpflichtet. Ihr seid nicht geschieden, die Ehe besteht fort. Und in einer Ehe haben beide Partner eine Erwerbsobliegenheit, sind also gleichermassen verpflichtet, zum Familien-Einkommen beizutragen.
Genau weiß ich auch nicht wie es gelaufen ist. Ich weiß dass er in einer Klinik war, allerdings freiwillig. Danach noch bei einem Psychiater, er brach die die Behandlung dann aber ab. Ich weiß auch, dass er nicht in Behandlung ist.
Krankgeschrieben ist er auch nicht, also kann er ja auch nicht krank sein? Er hat selbst vor Gericht gesagt, KEINE psych. Probleme mehr zu haben, als es um den Umgang ging (den er selbst abgebrochen hat). Also entweder oder, oder?
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Auf jeden Fall energisch die Scheidung betreiben, je schneller desto besser.
Selbstbehalte sind theoretische Grössen. Du willst Zahlen hören. Gut, aber sei nicht sauer wenn ein Richter das anders sieht. Abzuziehen von deinem Einkommen ist auch der doppelte Kindesunterhalt, weil er keinen zahlt. Damit das Kind eingerechnet und der Rest geht in die übliche Trennungsunterhaltsberechnung, Selbstbehalt 1100 EUR. Aber nicht unverrückbar.
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28-01-2014, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-01-2014, 14:41 von MitGlied.)
VKH wird u.U. nur auf Kredit gewährt, da gibt es ein Wirrwar Regeln.
In den Unterhaltsleitlinien der OLGs:
Beim Ehegattenunterhalt finden umfangreiche Bereinigungen statt, unter anderem wegen Barunterhaltspflicht gegenüber Kindern. Ist dein Ex nicht leistungsfähig, musst du gegenüber deinem Kind Barunterhalt leisten. Das verringert dein Einkommen, du darfst also mehr verdinenen ohne über den Selbstbehalt zu kommen.
Wenn allerdings dein streitlustiger Ex dein "dickes" Einkommen sieht, wird er noch streitlustiger und verzögert die Scheidung.
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(28-01-2014, 14:12)texanerin schrieb: Genau weiß ich auch nicht wie es gelaufen ist. Ich weiß dass er in einer Klinik war, allerdings freiwillig. Danach noch bei einem Psychiater, er brach die die Behandlung dann aber ab. Ich weiß auch, dass er nicht in Behandlung ist.
Krankgeschrieben ist er auch nicht, also kann er ja auch nicht krank sein? Er hat selbst vor Gericht gesagt, KEINE psych. Probleme mehr zu haben, als es um den Umgang ging (den er selbst abgebrochen hat). Also entweder oder, oder?
Nein, so einfach ist es leider nicht.
Es könnte ja sein, dass der Umgangsabbruch ein Teil des Krankheitsbildes ist.
Die übrige Beschreibung passt sehr gut zur Alkoholkrankheit - nach der körperlichen Entgiftung geht es dem Patienten wieder so weit gut, dass er meint den Rest auch ohne fremde Hilfe zu schaffen.
Im Zweifel wird das Gericht deinen Ex zu einem arbeitsmedizinischen Gutachter schicken, um Gewißheit zu haben. Wenn er dort angetrunken aufkreuzt, dann ist das Ergebnis klar, oder?
Wie lange hat denn eure Ehe gedauert? Wenn die Alkoholkrankheit eheprägend war, dann bekommst du lebenslänglich.
Austriake
P.S.: das taktieren und hoffen auf die Zeit nach der Scheidung bringt m.M. nach wenig. Dein Ex kann jederzeit und überall auf Neufestsetzung des Unterhalts klagen. Zum Beispiel mit der Begründung, Du arbeitest wieder Vollzeit und bist numehr leistungsfähiger als vorher.....
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Das hier noch:
(28-01-2014, 13:00)texanerin schrieb: Also, wie lange nach der Scheidung kann noch auf mich zurückgegriffen werden?
Das wird von Behörden wie der ARGE noch nach Jahrzehnten versucht, wenn ein Exehepartner Sozialleistungen benötigt. Eine feste Zeitschranke für den Erfolg solcher Versuche gibt es nicht. Im Unterhaltsrecht ist es mehr Regel wie Ausnahme, dass sich bei Änderungen auch alle Altfälle plötzlich mit neuen Bedingungen konfrontiert sehen.
Alkoholentzug ist teuer, freiwillig in eine Klinik ohne dass ein Arzt das begründet befürwortet ist kaum möglich. Wahrscheinlich nutzt er das aus und stellt die Erkrankungen als eheprägend dar. Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass Unterhalt lange ein Thema bleibt. Wichtige Elemente dafür fehlen und der nicht gezahlte Kindesunterhalt setzt dein relevantes Einkommen ganz schön runter. Der kürzlich übel verschlimmerte § 1578b BGB greift nicht, weil er auf Frauen zugeschnitten ist die Kinder betreuen. Er hat das Kind der Ehe nicht betreut und die Ehe war auch keine lange Ehe.
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Ich wäre ja froh wenn ich ein "dickes" Einkommen hätte ;-) Hab ich aber nicht, wir kommen halt gerade so über die Runden. Da ist kein Urlaub und keine großen Extras drin, zB. Ich kann auch nur hoffen das mein Auto nicht die Grätsche macht, sonst steh ich da mit Kind und Job! Es reicht halt gerade so...
Wie hoch ist denn dann der Barunterhalt? Ist das dieser Mindestbetrag von 300-irgendwas-Euro? Und der dann quasi doppelt?
Nein, der Alkohol war nicht eheprägend. Für die Trennung gab es andere Gründe. Es ist mir auch kein übermäßiger Konsum aufgefallen. Wir waren/sind 5 Jahre verheiratet.
Wie lange kann er mich denn wegen Unterhalt verklagen? Irgendwann muss ich aus der Nummer doch auch mal raus sein. Soweit ich das mitbekommen habe bin ich als betreuender Elternteil ja auch verpflichtet Vollzeit zu arbeiten wenn das Kind 3 Jahre alt ist, und könnte keinen Unterhalt von ihm mehr für mich beanspruchen.
Wieso er denn dann?
Dazu kommt noch, das er mir mal süffisant mitgeteilt hat, dass er eh nicht mehr arbeiten wird um keinen Unterhalt zahlen zu müssen und mir damit eins auszuwischen, weil ich ja dann für ihn blechen müsste!
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(28-01-2014, 15:05)texanerin schrieb: Wie hoch ist denn dann der Barunterhalt?
317 EUR abzüglich halbes Kindergeld. Minimum für Kinder unter 6 Jahren.
(28-01-2014, 15:05)texanerin schrieb: Dazu kommt noch, das er mir mal süffisant mitgeteilt hat, dass er eh nicht mehr arbeiten wird um keinen Unterhalt zahlen zu müssen und mir damit eins auszuwischen, weil ich ja dann für ihn blechen müsste!
Schwachsinn, den man im Überschwang sagt ohne die Fakten zu kennen. Für den Kinderunterhalt hat er eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und das ist knallhart. Er findet sich dann blitzschnell als Dauergepfändeter wieder und das Leben im Wohnklo mit ALG 2, p-Konto, Strafanzeigengefahr macht nicht lange Spass. Offenbar gab es nicht den üblichen Schriftverkehr mit den jeweils gegnerischen Anwälten und er hat noch nicht erfasst, wie der Spass mit dem Unterhaltsrecht läuft.
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Ehrlich gesagt würde ich mir keinen so großen Kopf deswegen machen. Wenn - ja wenn - er tatsächlich so krank ist, hätte er vielleicht einen Anspruch auf TU. ABER du betreust ein unter dreijähriges Kind, und damit sitzt du eigentlich am längeren Hebel. Sobald er mit tatächlichen Forderungen rüberkommt, würde ich (steinigt mich nicht) eine Beistandschaft beim JA beantragen und im Gegenzug KU von ihm fordern. Da wird dann von einem eventuellen TU-Anspruch wenig bis nichts mehr übrig bleiben...
Das aber nur für den Fall, dass er wirklich versucht dich finanziell (trotzdem du das Kind betreust und ja sowieso schon wieder arbeiten gehst, Geldgier auf Kosten des Ex kann man dir also wohl nur schwerlich vorwerfen) auszunehmen.
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