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Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
#76
Hi, Wackelpudding
Zitat:bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind

wenn ich richtig verstanden habe, es zählt nicht das Datum des Zustellung des Scheidungsantrags, oder doch?

Zitat: wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren

Wer soll das beweisen, das neue Einkommen schon in der Ehe angelegt war, oder zu erwarten war? Gibt es Beispiele um nachzulesen?

LG
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#77
Also, einen nachehelichen Karrieresprung würde ich nicht dazu zählen; übliche Lohnanstiege/Regelbeförderungen schon. Beispiele/Urteile müßte ich jetzt selber googeln... ist vielleicht einfacher, Du suchst unter einem Begriff, der auf Deine Verhältnisse zutrifft...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#78
Hallo, ihr lieben!!!
Schon lange habe ich mich nicht gemeldet.
Am 4.02. wurde Vermögensausgleich bei meinem Freund verhandelt. Nach langem hin und her konnten mein Freund und seine Ex auf eine bestimmte summe einigen.
Danach sagte der Richter, dass alle aufstehen müssen und überraschenderweise die Scheidung ausgesprochen, wo die beide zugestimmt haben. Der nachehelichen Unterhalt wurde nicht angesprochen, da mein Freund immer noch das Haus zahlt, wo Exe mit Kids wohnt. Die Exe hat erklärt, dass sie das Haus übernehmen möchte und Kredit weiter zahlen würde. Mein Freund hat ihr ein Frist gesetzt bis Ende März darzulegen wie sie das macht (Kredit bei der Bank etc.), sonst wird das Haus verkauft.

Nun meine Fragen:
1. So weit ich weiss, mit der Aussprechung der Scheidung ist man trotzdem noch nicht geschieden, da die Gegenseite immer noch evt. Rechtsmittel gegen den Urteil anlegen kann. Weiss jemand die Frist???
2. Die Exe fordert jetzt Lohnabrechnungen für 2013 und Steuerbescheid für 2012, damit sie nachehelichen Unterhalt ausrechnen kann. Sie hat aber nichts dargelegt, warum sie bedürftig ist. Die Frage ist: Vielleicht soll mein Freund aus taktischen Gründen brav mitspielen und Auskunft geben, damit sie ja nicht auf die Idee kommt gegen den Scheidungsurteil vorzugehen, wenigstens bis die Frist verstrichen wird?
3. Weiss jemand welche Tricks dazu?

Herlichen Dank an alle, die uns unterstütz haben,
Gruss Lelja
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#79
Nur zu 1.)

Über die Sitzung wird es einen schriftlichen Beschluß geben.
Darin steht auch die Rechtsmittelfrist ab Zugang des Beschlusses.
In der Regel sind das 4 Wochen.
Eine Ausnahme wäre, wenn beide Parteien bei dieser Verhandlung beidseitig Rechtsmittelverzicht ausgesprochen hätten. Dann wäre
der Beschluß sofort gültig.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#80
Danke dir, Sixteen Tons für deinen Antwort!

Vielleicht weiss du, ob es rechtens ist jetzt schon die Lohnabrechnungen zu fordern. Ob die Dame auch abwarten muss, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Den Beschluss haben wir noch nicht.

MfG Lelja
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#81
Unterhaltsforderungen und das damit verbundene Auskunftsverlangen kann sie jederzeit beginnen, unabhängig vom jetzt beendeten Scheidungsverfahren. Der Scheidungsverbund ist ja bereits aufgelöst. Anders wärs, wenn im Scheidungsurteil das Thema Unterhalt bereits geregelt wäre.
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#82
Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt setzt die Rechtskraft der Scheidung voraus. M. E. kann es daher auch vorher keinen Auskunftsanspruch dazu geben.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#83
Aber sie kann diese Forderung jetzt stellen, nur einklagen kann sie es erst später. Das ist wie Kindesunterhalt bei noch ausstehender Vaterschaftsanerkennung. Ist die erfolgreich, dann gibts den ab Forderung.
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#84
(11-02-2014, 18:54)Lelja schrieb: 3. Weiss jemand welche Tricks dazu?

Mir ist nicht ganz klar, was das "Tricksen" und Abwarten und Verzögern hier soll.

Dass Dein LG die Angelegenheit "nachehelicher Unterhalt" nicht durch Aussitzen erledigen kann, dürfte klar sein. Ab Aufforderung zur Auskunftserteilung gilt der Unterhalt als gefordert. D.h. auch wenn Dein LG jetzt auf Verzögerungstaktik setzt, laufen die Forderungen, die er - falls er zu Unterhalt verdonnert wird, rückwirkend begleichen muss.

Es hilft also nichts, Dein LG muss sich mit der Sache auseinandersetzen. Von daher: dem Gegenanwalt die Auskunft erteilen, seine Berechnung abwarten und dann schauen, wie man weitermacht.

Dass überhaupt kein UH gezahlt werden muss, halte ich in Eurem Fall eher für unrealistisch. Deswegen: Überlegen, auf welchen Betrag man sich außergerichtlich einigen kann bzw. ab welcher Forderung man lieber bereit ist, die Sache gerichtlich entscheiden zu lassen.
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#85
Sorry, aber ist es nicht so, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung TU zu zahlen ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#86
(12-02-2014, 17:21)wackelpudding schrieb: Sorry, aber ist es nicht so, dass bis zur Rechtskraft der Scheidung TU zu zahlen ist?

Ja, klar. Der nacheheliche Unterhalt wäre dann rückwirkend ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.

Ungeachtet dessen ist es anzuraten, die Verhandlungen jetzt zu beginnen und die Angelegenheit möglichst bald abzuschließen. Verzögerung schafft hier keine Vorteile.
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#87
Zur Zeit wird ja kein Trennungsunterhalt gezahlt.

Ich stelle mir ´mal vor, die eingereichten Unterlagen lassen einen Anspruch auf Trennungsunterhalt errechnen, komfortabel > als die Kreditrate. Was wäre, wenn nun die Rechtskraft verhindert und TU gefordert wird?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#88
Hallo, wieder.

@wackelpudding:
Wir haben TU nicht bezahlt, weil mein Freund noch das Haus zahlte (zahlt immer noch). Und für Ex ein Wohnwert eingerechnet wurde.
@Theo:
Danke. Ich verstehe jetzt, wir werden dann (wenn wir das auszögern) rückwirkend zahlen müssen. Allerding, was ich nicht verstehe: Der Beweislast liegt an Exe, daher muss sie erstmal beweisen, das sie bedürftig ist und dann Unterhalt bzw. Auskunft fodern (Übrigens: den Auskunft für Kindesunterhalt wurde am Anfang 2013 für das Jahr 2012 erteilt. Oder es gilt nicht?) Mann kann doch nicht das Geld verlangen ohne Nachzuweisen warum...Huh

Ich hab da noch eine Frage: vieleicht kann mir jemand erklären, welche unterschied zwischen Gerichtliche Einigung und Gerichtlicher Urteil/Beschluss.
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#89
Wenn die Parteien sich einigen, protokolliert das Gericht die Vereinbarung. Wenn die Parteien sich nicht einigen, beschließt das Gericht, was es für richtig hält. Eine Vereinbarung kann dann nicht mehr angefochten werden (d. h. ist sofort rechtswirksam) ein Beschluß dagegen erst nach der entsprechenden Rechtsmittelfrist.

Bringt die Einigung für Anwälte nicht auch höhere Gebühren?

Ah: Ich würde auch ´mal prüfen, ob sich aufgrund der neuen Unterlagen eine andere TU-Berechnung ergäbe...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#90
(12-02-2014, 17:35)Theo schrieb: Verzögerung schafft hier keine Vorteile.

Doch. Teurer wirds deshalb auch nicht, aber die Ex hat mangels Unterthaltsgeldzufluss mehr Druck, selber was zu verdienen.
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#91
(12-02-2014, 18:31)p schrieb:
(12-02-2014, 17:35)Theo schrieb: Verzögerung schafft hier keine Vorteile.

Doch. Teurer wirds deshalb auch nicht, aber die Ex hat mangels Unterthaltsgeldzufluss mehr Druck, selber was zu verdienen.

Wunschdenken. Das kann ganz schnell im Eilverfahren geregelt werden.

Die Frage ist hier nur, will man es auf eine gerichtliche Regelung ankommen lassen oder möchte man schauen, ob sich außergerichtlich eine Einigung finden lässt. Ich nehme einmal an, dass die Ex hier unmittelbar nach Verstreichen der gesetzten Frist ein Eilverfahren anstrengt.
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#92
(12-02-2014, 18:50)Theo schrieb: Wunschdenken. Das kann ganz schnell im Eilverfahren geregelt werden.

Die Eilbedürftigkeit muss sie begründen. Für etwas, das über den Trennungsunterhalt hinausgeht dürfte das nicht einfach sein.
Und wenn: Soll sie es doch probieren, wo ist dabei der Verlust für den Vater? Seine Chancen erhöhen sich und Chancen sollte er nicht verschenken.
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#93
Danke "p". Der Grundgedanke war auch so wie du sagst, dass sie mehr druck bekommt um einen Job zu suchen, wenn sie das Haus übernehmen möchte. Was für ein Eilverfahren? Ich höre es zum ersten mal. Wie schnell geht das?

Sie hat Zeit bis zum Ende des März, wo sie das Geld herkriegt um meinem Freund auszuzahlen. Wenn das Geld bis Ende des Aprils nicht da ist, wird das Haus verkauft bzw. Zwangsversteigert. Das dauert natürlich auch. Da sie per gerichtliche Einigung verpflichtet ist einen betrag X auszuzahlen, wird sie nicht bis zu Zwangsversteigerung warten. (Finanziel nachteilig, da dieser betrag X wurde vom Marktwert des Hauses ausgerechnet)
Ich frage mich, ob sie überhaupt Chancen hat einen Kredit bei der Bank zu kriegen nur aufgrund des nachehelichen Unterhalts (ohne Job)?

LG
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#94
Eilverfahren ist der falsche Ausruck. Korrekt heisst das, es wird versucht eine "Einstweilige Anordnung" zu erwirken. Das wird bei Kindesunterhalt öfter versucht, aber bei Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist das selten möglich, es mangelt an Vorrangigkeit. So wie es aussieht, geht es auch nicht um die Existenzgrundlage der Ex. Ist so oder so uninteressant. Entweder sie probiert es oder nicht, ihr Problem, kann der Vater nicht beeinflussen. Ändert nichts am Rat für den Vater, nicht voreilig Unterlagen herauszurücken oder sich bange machen lassen.
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#95
Eine dumme Frage von mirSadvielleicht auch nicht dumm)
Wenn eventuell das Haus zwangsversteiget wird, und der Erlös viel weniger als gedacht wird, schuldet die Dame trotzdem der gerichtliche Einigung entsprechende Summe X oder wird es neu gerechnet?

LG
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#96
Hängt vom genauen Wortlaut der Einigung ab. Kann aber vielleicht indirekt ausgehebelt werden, wenn sie auf dieser neuen Grundlage ihre Forderungen nach Ehegattenunterhalt hochschaubt.
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#97
Sorry, "p" verstehe nicht so richtig as du damit meinst
Zitat: Kann aber vielleicht indirekt ausgehebelt werden, wenn sie auf dieser neuen Grundlage ihre Forderungen nach Ehegattenunterhalt hochschaubt.
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#98
Ich kann´s so nicht erkennen: Sind "Zahlung oder Verwertung" Teil der gleichen Vereinbarung?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#99
@wackelpudding:
Jop. Es ist eine gerichtliche Einigung, dass ein Betrag X zugunsten meines Freunden bis Ende Aprils ausgezahlt werden soll (Als Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich -sie hat auf betribliche Rente meines Freundes verzichtet, daher wurde Betrag Y was meinem Freund am Anfang zustand, auf Betrag X reduziert-).

Ich brauche noch ein Paar Gedanken/ratschlägen von euch.
Da mein Freund das gemeinsame Haus immer noch zahlt und die Ex hat schon nachehelichen Unterhalt bzw. Auskünfte aufgefordert ist das vielleicht jetzt schon sinnvoll mit der Bank zu reden und fragen ob es gehen würde die Kreditraten für's Haus 3 monatelang ausetzten? Was meint ihr?
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(13-02-2014, 12:07)Lelja schrieb: [/u]und fragen ob es gehen würde die Kreditraten für's Haus 3 monatelang ausetzten? Was meint ihr?

Das macht auf alle Fälle Sinn, Zinsen müssen natürlich weiter gezahlt werden..
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