Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Falschbeschuldigung - TV-Tipp heute
#1
MDR FERNSEHEN | 14.02.2014 | 22:00 Uhr

Unbegründet als Vergewaltiger beschuldigt

Peter Böttcher musste sich jahrelang gegen die haltlosen Behauptungen einer Frau wehren. Er soll sie vergewaltigt haben. Obwohl die Ermittlungen gegen ihn 2010 eingestellt wurden, leidet er noch heute darunter.

http://www.mdr.de/unter-uns/artikel124338.html
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#2
Hier kann man sich den Beitrag nochmal anschauen, ab ca. 14. Minute geht es los: http://www.mdr.de/mediathek/fernsehen/a-...15b49.html
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#3
@kay
Danke für den Hinweis, ich hatte beim Verfassen gestern gar nicht richtig auf das Datum geachtet.

Leider war die Schilderung des Falles durch den beschuldigten Polizisten selbst ziemlich oberflächlich. Offenbar stellte die Falschbeschuldigerin auch nicht selbst die Strafanzeige, sondern wieder einmal selbst ernannte Opferschützer. Der Wildwasser e.V. war natürlich auch wieder beteiligt.

Ich war etwas irritiert über den Bildungsstand des Beschuldigten, der immerhin als Kommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst tätig war.
Ich musste zwei Mal zurückspulen, da die Faktenlage nicht klar genug artikuliert wurde.
Die Schuldfähigkeit (der Falschbeschuldigerin) hat auch nicht zwingend etwas mit ihrem Intelligenzgrad zu tun.
War vielleicht aber auch nur seiner Aufregung vor der Kamera geschuldet.

Zusammenfassend war für mich wieder einmal erschreckend, dass offenbar der Opferbonus (danke nochmals an Jörg Kachelmann für diese seine Wortschöpfung) tatsächlich viel weiter verbreitet ist, als man es sich vorstellen mag. Die blindwütig ermittelnde Beamtin ist wohl auch heute noch in dem sensiblen Bereich der Sexualstraftaten tätig.

Bei solchen Fällen wird mir immer wieder deutlich, welch großes Glück ich selbst als des Missbrauchs falsch Beschuldigter hatte. Die ermittelnde Beamtin in meinem Fall war durchaus neutral.
Allerdings ging auch sie und die Staatsanwaltschaft trotz meiner Hinweise niemals dem vorliegendem Verdacht einer falschen Beschuldigung durch die KM nach.
Eine falsche Beschuldigung ist eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt werden müsste. Sobald die Staatsanwaltschaft (oder ihre Hilfsbeamte) Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.
In der Realität wird diese Rechtsvorschrift allerdings - dank Opferbonus - auffallend oft igoriert.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#4
(18-02-2014, 12:55)Pistachio 00 schrieb: Eine falsche Beschuldigung ist eine Straftat, die von Amts wegen verfolgt werden müsste. Sobald die Staatsanwaltschaft (oder ihre Hilfsbeamte) Kenntnis von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangen, müssen sie ermitteln.

Kann man eigentlich einen Staatsanwalt, einen Richter oder einen Polizeibeamten anzeigen nach § 258a StGB, Strafvereitelung im Amt, wenn er sich weigert eine Falschbeschuldigung (oder einen anderen Prozessbetrug nach § 263 StGB) zu verfolgen, wenn ihm der Fall zur Kenntnis gelangt, z.B. im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Grundsätzlich schon.
Das Problem besteht jedoch in der Beweisbarkeit.
Soo einfach ist das nicht !
Im Fall einer Falschbeschuldigung z.B. lässt sich ein bestehender hinreichender Tatverdacht leicht verwässern.
Als Betroffener Max Mustermann hat man in der Regel keine reale Aussicht auf Erfolg mit derlei Gedankenspielen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#6
Na ja -

nehmen wir ein nicht unbekanntes Szenario: ein Paar streitet um Unterhalt. Frau macht falsche Angaben, per Schriftsatz über Anwältin ans Gericht, um sich damit einen höheren Unterhalt zu verschaffen. Der Richter am Familiengericht erhält von diesem Straftatbestand Kenntnis - eben durch jenen anwaltlichen Schriftsatz. Aufgrund von der Gegenseite vorglegter Beweise muss der Richter erkennen, dass er belogen wurde und vorsätzlich getäuscht werden sollte.

Wenn der Richter nun, in Kenntnis der strafbaren Handlung (§263 StGB Betrug) von sich aus NICHT den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weitergibt zum Zwecke der Strafverfolgung - kann der Mann nicht den Richter anzeigen wegen Strafvereitelung im Amt?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#7
Ich bin kein Rechtsanwalt und besonders der Tatbestand des Betruges ist äußerst vielfältig, siehe z.B. hier:
http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_20.htm

Eine Diskussion über den von Dir geschilderten fiktivem Fall geht auch am Thema - Falschbeschuldigung einer Sexualstraftat mit Opferbonus - vorbei.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#8
Wenn er aber schon mal bei DEM Thema ist, kann er sich hier weiter dazu belesen. Da wird sogar Bezug genommen auf das FamRecht (S..., Unterhalt).

Es geht los ab Problembeschreibung ff..

http://de.wikimannia.org/Strafvereitelung_im_Amt[/u]
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  TV-Tipp heute: 37°: Wo ist Franziska? Pistachio 00 10 9.488 05-10-2012, 03:49
Letzter Beitrag: Clint Eastwood

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste