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Verhandlung in München, RA Strasser (VaMv) gegen Jörg Matthieu (PAPA-Ya)
(11-02-2014, 18:51)Ibykus schrieb: womit sich die Frage stellt, was die Zeugen dann überhaupt unter Eid ausgesagt haben. Offermann ist doch m.W. Assessor, mithin Volljurist. Er wird doch wissen, was eidestattlich verwertet werden kann .. ?!

Alle drei Zeugen wurden unvereidigt entlassen. Und Hr. Offermann ist nach eigenem Bekunden Mediziner, nicht Jurist.

Meiner Meinung sieht der Richter Dr.Zeller noch gar nichts als bewiesen an. Ihm kommt es, wie gesagt, darauf an was in wörtlicher Rede gesagt wurde.

Dass die RA Strasser ihre Veranstaltungen nicht abhält, um die Rechte der Väter zu betonen, das weiss der Herr Richter. Er hat aber darüber zu befinden, ob RA Strasser wortwörtlich Anleitungen zur Väterentsorgung gibt oder ob Besucher dieser Veranstaltungen dies nur so verstanden haben (was sicherlich beabsichtigt war von RA Strasser).

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

(12-02-2014, 15:42)Austriake schrieb: Alle drei Zeugen wurden unvereidigt entlassen. Und Hr. Offermann ist nach eigenem Bekunden Mediziner, nicht Jurist.
mir hatte man gesagt, er sei Jurist. Danke für Aufklärung.
Hatten Zeugen ihre -schriftlichen- Aussagen nicht eidesstattlich versichert?

p schrieb:Wenn die Klägerin vorgespielt zu hören bekommt, was sie wirklich gesagt hat, zieht sie ihren Antrag vielleicht zurück. Umgekehrt unterlässt es Mathieu vielleicht, etwas zu verbreiten was sie gar nicht gesagt hat.
den Mitschnitt ihrer anstifterischen Philippika wird sie sich ganz sicher mehr als einmal angehört haben, bevor sie ihren Antrag bei Gericht eingereicht hatte. Das Gleiche gilt für Mathieu.
Eigentlich muss der Richter nur die widerstreitenden Interessen abwägen: Fällt das, was sie gesagt hat, zu veröffentlichen unter Meinungsfreiheit (hier mglw. unter Pressefreiheit) oder sind die Vorwürfe nicht gerechtfertigt und insoweit auch nicht veröffentlichungslegitim.

p schrieb:Als Richter würde ich mir aber nicht die Mühe machen, zwei Stunden lang eine Aufnahme anzuhören. Ich würde mir ein Transkript vorlegen lassen und dann erst entscheiden, ob überhaupt etwas brauchbares zu erwarten ist.
das würde gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstoßen. Wenn, dann muß er es schon selber tun (§§ 128 I, 355 I S.1 ZPO).

Wenn der Richter sich den Mitschnitt selber noch anhören will, obwohl -wovon ich ausgehe- eidesstattlich versicherte Zeugenaussagen vorliegen, besteht meiner Meinung nach noch kein Grund, in den Himmel zu springen.

(Im Übrigen würden Du und ich vermutlich Vieles anders machen, als mancher als Richter getarnter Schornsteinfeger Wink )
(12-02-2014, 18:41)Ibykus schrieb: das würde gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz verstoßen. Wenn, dann muß er es schon selber tun (§§ 128 I, 355 I S.1 ZPO).

Nachdem es in seinem freien Willen steht, ob er sich das anhört oder nicht und er das auch nicht begründen muss, kann er immer noch frei darüber entscheiden, nachdem er sich die Formulierungen auf Papier angesehen hat.
(12-02-2014, 18:59)p schrieb: Nachdem es in seinem freien Willen steht, ob er sich das anhört oder nicht und er das auch nicht begründen muss, kann er immer noch frei darüber entscheiden, nachdem er sich die Formulierungen auf Papier angesehen hat.
aber er kann seine Entscheidung nicht darauf stützen und damit begründen!
ohne sie angreifbar zu machen.
Ich habe auch nicht von einer Begründung für ein mögliches Urteil geschrieben, sondern von einer möglichen persönlichen Begründung, sich die Aufnahme anzuhören.
Was ist eigentich daraus geworden das das ZDF über die Geschichte exklusiv berichtet. Jörg Mathieu durfte doch mit keinem anderen Medienvertreter sprechen so wie ich das mitbekommen habe.

Einfach nicht zu fassen das das die Mainstream Medien nicht interessiert.
(13-02-2014, 20:08)Dzombo schrieb: Jep. Im Fratzenbuch geht einiges um. So auch Herr "Michael Mo". Ergo der wohl Strasser-Interviewer.

michael Mo in Fb schrieb:Michael Mo
7. Februar in der Nähe von Braunschweig · Bearbeitet
München, 07.02.2014 - Der Chefredakteur a.D. und ehemalige Herausgeber der inzwischen eingestellten Zeitschrift PAPA-YA,

Jörg Mathieu,

versucht aktuell mich -als Journalisten und Berichterstatter- zu erpressen.

Dies geht aus einer Nachricht hervor, die gestern in unserem Postfach landete. Jörg Mathieu hat seine Ankündigung der Erpressung auch an mehrere andere Personen gesendet. Diese werden ggf. als Zeugen dem Gericht zum Nachweis der Machenschaften des Jörg Mathieu zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen in Kürze.

Jörg Mathieu steht übrigens gerade vor dem Landgericht München in einer ähnlichen Angelegenheit vor Gericht.

wahrscheinlich an falscher Stelle gepostet ...
Vielleicht kann die Moderation das berichtigen.

Wenn ich mir über die Geschehnisse und die dahinterstehenden ZUsammenhänge Gedanken mache, wird mir ganz schlecht und ich frage mich ernsthaft, ob es nicht besser ist, den Rasen zu mähen und die Beete für die Rosen fürs Frühjahr vorzubereiten!
Posting verschoben. Mir fehlt zwar der Durchblick, was diese verschiedenen Personen angeht, aber eins ist sichtbar: Wir brauchen weder Strasser noch ihren vamv. Wir schaffen es auch ohne diese Hilfsmittel problemlos, uns selber fertig zu machen.
ja! Dem kann ich nur ausdrücklich zustimmen.
@p: Wenn Dir schon der Durchblick fehlt Big Grin

Ich hatte ihn nie.....
Und wie ich sehe, wäre es vergebene Liebesmüh.....

Bei diesem Chaos fällt mir nur noch ein - auch wenn es hier gegen die Nettiquette verstösst - : Alles Muschis. Sad
man muss sich das mal vorstellen:
Es besteht eine Superchance, den VAMV zerlegen zu können, indem auf seine Praktiken hingewiesen wird.

Was passiert?
Über das, was als Steilvorlage geliefert wurde, wird in einem Druckerzeugnis berichtet. Gleichzeitig betont man, nichts mit dem Vorlagelieferanten zu tun haben zu wollen und man distanziert sich auch noch von anderen Aktivisten.

Die werden sauer und wehren sich dagegen.
Jeder braut nun sein eigenes Süppchen ...

Wie im Irrenhaus!
Man könnte laut loslachen, wenn's nicht so verdamt peinlich und traurig wäre.
(13-02-2014, 22:32)Ibykus schrieb: Wie im Irrenhaus!
Man könnte laut loslachen, wenn's nicht so verdamt peinlich und traurig wäre.
Und dem willst du mit "Organisation" beikommen? Angel

(13-02-2014, 22:32)Ibykus schrieb: ....und ich frage mich ernsthaft, ob es nicht besser ist, den Rasen zu mähen und die Beete für die Rosen fürs Frühjahr vorzubereiten!
Auf jeden Fall hast du da mehr Erfolgserlebnisse. Big Grin
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Hausdurchsuchung bei Celine Freifrau von Marschall. Die eigentliche Heldin der ganzen Geschicht. Sie ist die Zeugin von Stefan und Jörg.
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=1880
Schon während der Verhandlung hat der Richter, Hr. Dr.Zeller, Fr. v. Marschall eindringlich auf Widesprüche in ihrer Zeugenaussage hingewiesen. Ich gehe mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelt gegen Fr. von Marschall - nicht gegen Fr. RA Strasser!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

(18-02-2014, 12:53)Kalchas schrieb: § 201: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes stehen u.a. im Raum.

Die ganze Sache entwickelt sich derzeit zu Ungunsten von Mathieu/Wiederer.

Die beteiligten Juristen, sowohl der Richter Dr. Zeller als auch die Klägerin, Fr. RA Strasser, haben ja das Problem dass sie schlicht nicht wissen, wer den Mitschnitt während der Veranstaltung denn nun gemacht hat. Anstelle die Aufrufe zu Straftaten durch RA Strasser zu ahnden, wird jetzt der Verbrecher gesucht, der den Beweis geliefert hat.

Die bayerische Justiz hat ihren Ruf weg - nicht erst seit der Affäre Mollath.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

(18-02-2014, 18:20)Kalchas schrieb: Wartet ab, der Schuss geht gehörig nach hinten los.

Das sehe ich noch nicht. Es muss nur genug Öffentlichkeit hergestellt werden, so dass die schwarze Brut die ganze Affäre nicht wieder vermauscheln kann.

Die Zeitschrift Pappa-Ya hat aus einem frei zugänglichen, im Internet abrufbaren Tonbandmitschnitt zitiert. In diesem Tonband-Mitschnitt ist zu hören, dass die VAMV-Anwältin Fr. Strasser Mütter zur Begehung von Straftaten aufruft.

Gegen diese Zeitschrift resp. diesen Artikel, verfaßt von Hr. Oppermann, richtet sich die Unterlassungs- und Schadensersatzklage der RA Strasser. Nicht gegen den Tonbandmitschnitt - weil RA Strasser gar nicht weiss, gegen wen sie deswegen juristisch vorgehen soll. Wer den Mitschnitt angefertigt hat, ist nicht bekannt.

Worum es jetzt geht: dieser Tonbandmitschnitt wurde im Verfahren als Beweismittel nicht berücksichtigt, weil der vorsitzende Richter wohl davon ausging, das ganze Verfahren durch einen Vergleich beilegen zu können. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Also musste er in die Beweisaufnahme eintreten - als Beweise waren aber nur die drei eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen vorhanden, und die waren allesamt zu Gunsten der beklagten Zeitschrift Pappa-Ya. Die mündliche Vernehmung der Zeugen im Verfahren ergab aber kein einheitliches Bild - also muss zur Beweiserhebung eben dieser Tonbandmitschnitt herangezogen werden.

Wenn, wie wir mal annehmen dürfen, dieser Tonbandmitschnitt den Beweis liefert (die RA Strasser bestreitet im Übrigen nicht, dass dieser Mitschnitt während einer ihrer Veranstaltungen entstanden ist), dass diese Rechtsanwältin in wörtlicher Rede und direkt zur Begehung dieser Straftaten aufruft (und nicht nur von den anwesenden Frauen dahingehend interpretiert wurde), dann wird der Richter eine eindeutige Entscheidungsgrundlage haben.
Die Entscheidung wird dann wohl so ausfallen, dass die Klage der RA Strasser auf Unterlassung und Schadensersatz kostenpflichtig abgewiesen wird.

Man wird sie nicht in Ketten legen und in Handschellen nach Stadelheim bringen. Leider.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

(18-02-2014, 18:51)Kalchas schrieb: Nun der Name der Person die den Mitschnitt während der VAMV Veranstaltung gemacht hat bzw. im Web zur Verfügung gestellt hat ist doch bekannt?

Irgendwelchen Insidern vielleicht. Aber nicht dem Gericht, und nicht der Rechtsanwältin Strasser.

Ich habe mir diesen Mitschnitt jetzt mal eine Stunde lang angehört. ich meine, in Minute 33 gibt Fr. Anwältin nicht nur Hinweise, sie ermuntert geradezu zur Begehung einer strafbaren Kindesentziehung nach §235 StGB.
Ab Minute 45 wirds auch interessant; eine Mutter will eigentlich keinen Krieg mit dem Kindsvater, RA Strasser empfiehlt der Mutter die Umgangsverweigerung und den Kontaktabbruch trotz harmonischer Vater-/Kind -Beziehung. Und die Mutter will einfach nicht Krieg gegen den Vater führen.......
Nette Anmerkung am Rande: ob ein Mann als Vater reif genug ist oder nicht (und damit tauglich für eine gemeinsame elterliche Sorge), obliegt natürlich der einzigen und alleinigen Beurteilung der Kindsmutter.

Wenn die [Unterschreitung des Mindestniveaus] in solchen Veranstaltungen derart aufgehetzt und aufgestachelt werden, dann ist schon klar, warum den Fachanwälten für Familienrecht die Arbeit nicht ausgeht.
Das ist wie der Glasermeister, der Steinschleudern/Zwillen an die Dorfjugend verschenkt.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

(18-02-2014, 18:20)Kalchas schrieb: Die erste Straftat war der heimliche Mitschnitt!
Bist du dir da so sicher? Woher "weißt", dass es "heimlich" war? Hast du z.B. Beweise in der Hand für die Heimlichkeit? Oder "weißt" du das vom Hörensagen?

Mir kommen noch viele Fragen:
Handelt es sich bei einem Vortrag wirklich um ein "nicht öffentlich gesprochenes Wort" - zumal wenn sich es um eine öffentliche Veranstaltung, als mit grundsätzlich offenem Zugang für jeden handelt?
Gab es evtl. eine (konkludente, im Wunsch der Vortragenden liegende) Zustimmung zur Verbreitung der Inhalte durch die Zuhörer (das wünschen sich doch alle MissionarINNEN) ?

Übrigens in §201 steht auch
"Sie [die Tat] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Ich darf denken, das das "Kindeswohl" von überragenderem öffentlichen Interesse ist, als die Geschäftsbetreibung einer RA, oder?
Evtl. verstoßen solche Vorträge gegen das Kindeswohl oder sind geeignet dies dauerhaft, direkt oder mittelbar zu beeinträchtigen? Vielleicht müßten solche Vorträge indiziert werden? Sind überhaupt die Jugendschutzgesetze eingehalten worden und sichergestellt worden, dass keine minderjährigen daran teilnehmen?

Und, und und.... we will see.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Soweit ich im Bilde bin, hört sich der Vorsitzende Richter den Tonmitschnitt im 2. Termin an, weil im 1. Termin sein Angebot des Vergleichs abgelehnt wurde und demzufolge DER weitere Beweis her muss, den der Beklagte benannt hatte. Ganz einfach.

Was die rechtliche Bewertung des Tonmitschnitt selbst betrifft, muss man sich beschäftigen mit "Verwertungsverbote bei materiell-rechtlichen Verstößen". Hier genannt das Recht am eigenen Wort.

Im nachfolgend genannten Link nimmt Rechtsanwalt Dr. Stephan Balthasar: "Beweisverwertungsverbote im Zivilprozess JuS 2008 Heft 1" schriftlich Stellung dazu am Beispiel Tonmitschnitt-> Recht am eigenen Wort

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/p...008_35.pdf

Weiter wäre es für jeden WIRKLICH Interessierten vorteilhaft, würde er sich den gesamten Tonmitschnitt anhören. Dann nämlich kommt man hinter die Grundstruktur strassercher Mütterberatung gegen unverheirate Väter. Soviel Zeit sollte sein.

Für mich ist jedenfalls auch ohne diese Verhandlung klar, dass sich diese RAin zumindest in besagter Veranstaltung ganz klar in AntiVäterBeratung gegenüber potentiellen "Neumüttern" regelrecht ergötzt hat. Solche benötigt sie zwingend zum überleben 1. ihrer eigenen Philosophie und 2. der des VAMV grundsätzlich.

Bei der von der RAin Strasser benannten Studie gleich zu Beginn des Tonmitschnittes handelt es sich im Übrigen wohl um diese hier:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/D...cationFile
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
(19-02-2014, 01:38)sorglos schrieb: Übrigens in §201 steht auch
"Sie [die Tat] ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Ich darf denken, das das "Kindeswohl" von überragenderem öffentlichen Interesse ist, als die Geschäftsbetreibung einer RA, oder?
das eher weniger.
Gemeint ist die rechtswidrige öff. Mitteilung zur Aufdeckung gravierender und schwerwiegender Rechtsverstöße. Das dürfte hier wohl zu verneinen sein.

Aber um all das geht es im Fall Mathieu ja auch gar nicht.

Relevant werden diese Problematiken im Fall Wiederer, weswegen ich ja auch nicht verstehe, warum um Mathieu ein solches Theater veranstaltet wird. SEIN Fall ist nur im Zusammenhang mit Wiederer von Bedeutung - ansonsten eine nicht beachtenswerte Lapalie!
(19-02-2014, 10:51)Kalchas schrieb: Natürlich habe ich den Tonmitschnitt gehört.
wer hat das nicht Huh

(19-02-2014, 10:51)Kalchas schrieb: Einiges habe ich aus erster Hand bzw. von Aktivisten der Seite.
ach was Huh

(19-02-2014, 10:51)Kalchas schrieb: Da Strasser im Netz sicherlich nach Hinweisen sucht, wurde die Diskussion der Aktivisten aus Sicherheitsgründen entfernt.
um sie hier weiter zu führen? Welch ein Unsinn!

Overburden schrieb:"Wir haben uns nach vielen negativen Berichten von Vätern entschlossen, den VAMV unter die Lupe zu nehmen.

Zu u.a. dieser Veranstaltung haben wir Aktivisten geschickt die nach Beweisen suchen sollten.

Uns liegen Schriftstücke vor, die ganz klar und Deutlich eine Anleitung darstellen wie Mütter die Väter einfach entsorgen können und wie man das gemeinsame Sorgerecht verhindert und wie man Umgang verhindert.

Wegen der derzeitigen Klage des VAMV gegen Mathieu nehmen wir die Diskussion sicherheitshalber vom Netz.
vollkommen unverständlich!

(19-02-2014, 10:51)Kalchas schrieb: Wir lassen derzeit prüfen ob die Dokumente des VAMV veröffentlicht werden können."
was spricht denn dagegen?

Klingt nach wichtigtuerischer Konspiration!
(19-02-2014, 14:45)Ibykus schrieb: Klingt nach wichtigtuerischer Konspiration!

Oder nach Kostenbewußtsein. Es geht um 5.000.- € zahlen oder behalten, ganz grob ausgedrückt, plus Verfahrenskosten.

Wenn es der Sache dienlich ist, dann kann man einen Thread mal für eine Weile aus dem Netz nehmen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Das hat mit "Dipl.-Jur." im Besonderen nichts zu tun, sondern mit Vernunft im Allgemeinen!
In der Angelegenheit "Mathieu" wurde von Beginn an falsch vorgegangen.
Ich hatte gelegentlich vorsichtigt mein Unverständlich darüber geäußert, wie das möglich sein konnte, weil ich davon ausgegangen war, der Vorgang sei von einem Juristen begleitet worden.
Man hatte das Vorgehen mit Strategie und Taktik zu erklären versucht. Im Nachhinein muss man leider feststellen, dass die Betroffenen davon nicht mehr verstanden hatten, als die zahlreichen "Hurra-Rufer", die das Verfahren verfolgt haben.

Wenn nun noch immer taktisches Verhalten mit Kostenbewußtsein erklärt wird (hier geht es angeblich um 5.000 € - bei Mathieu war eine ähnliche Zahl im Kalkül, die ihn auf Distanz zu Wiederer zu gehen veranlaßt hatte) muss die Frage schon erlaubt sein, ob man dahinter die gleiche Intelligenz vermuten darf.
Genau so hatte ich die Sache auch verfolgt und eingeschätzt.
Einige der Papaya Protagonoisten haben sich vehement gegen die "restliche Väterszene" gestemmt ,"man habe mit denen nichts am Hut ,man möchte auch keinerlei "Zuarbeit" von denen.
Man distanzierte sich selbst von "Aktivisten" vor Ort ,die mehrere 100km zur Unterstützung dort angereist waren.
Es wurden einige "Aktivisten"(nicht ich) in der FB Gruppe einfach ausgesperrt ,angeblich ein Versehen.
In der geschlossenen FB Gruppe musste man nicht vor Strasser Angst haben und dennoch wurde so agressiv gegen "Andersdenkende" geschossen ,dass man das Gefühl bekam ,Strasser ist persönlich ist "am Werk".
In der Gruppe setzte man sich gegenseitig die Krone auf um dann auf andere zeigen zu können.
Der Ton dort hatte das "Klangbild" des BuFoMä oder......nee sag ich jetzt nicht.
Musste ich mal los werden.


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