the notorious iglu
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Dann sag doch gleich, dass das angeordnet wurde. Eben hast du dich noch mit dem Typen vom JA geeinigt, das Verfahren ruhen zu lassen. Ist ja nun nicht wirklich das selbe. Wenn deine Ex gesprächsbereit und verlässlich ist, ist das auch ein gangbarer und erfolgversprechender Weg.
Tja, hoffen kann man ja. Alles Gute wünsche ich dir.
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Koennt ihr euch vortstellen das man irgendwann keine lust und kraft hat zu kaempfen.mach das ganze nun ueber 2 jahre mit.irgendwan ist schluss.manchmal denk ich lass.sie doch machen mit den kids wie sie will und gut ist
the notorious iglu
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Nee, wir sind hier alle dermaßen vom Trennungsglück gesegnet, dass sich das keiner vorstellen kann.
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04-03-2014, 04:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2014, 04:36 von Clint Eastwood.)
Willkommen zurück, Timo!
Richter anzeigen bringt nichts, zu träumen, dass man bei einer solchen Mutter Umgang mit den Kindern über Caritas & Co bekommt, bringt auch nichts. Träum' weiter und erinnere Dich in einem Jahr an meine Worte..
Für die finanzielle Schiene brauchst Du einen guten Anwalt, Umgang bekommst Du nur, wenn Du vor Gericht darum kämpfst (keine Erfolgsgarantie, aber die andere Taktik hat eine Mißerfolgsgarantie)
Manche Mütter können in solchen Situationen nicht klar denken (die Glauben WIRKLICH, dass Vaterentzug das BESTE ist für die Kinder!!!), mit Logik oder Taktik kommst Du denen nicht bei..
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04-03-2014, 17:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-03-2014, 17:47 von Mongobill.)
Neuigkeiten.KM anzuzeigen bringt auch nix laut meiner anwaeltin.wuerde wegen fehlenden oeffentlichen interesse niedergelegt.also lassen wir das.so wiebes aussieht haengt alles von meinem so hoch zu betreuendem adhs sohn ab.solange es diesem nicht nachweisslich besser geht keine chance.heute.schriftsatz rausgegeben in dem wiedersprochen wird das es ihm seit einnahme der medikamente schlechter geht.es stimmt einfach nicht.punkt.die alte ruht sich aus und stellt unseren sohn als tyran hin.hammer.habe gespraechstermine beim kinderarzt und kindergarten um mich zu vergewissern ob das so stimmt.damit steht und faellt alles anacheinend.der prozessbetrug steht im raum aber wird zum wohle der kinder nicht weiter verfolgt erklaert meine anwaeltin.so ist dem ablenungsbescheid der pkh des richters zu entnehmen.liegt jetzt beim olg zur pruefung.ohne pkh kein geld zum prozess.frechheit was man in deutschland abziehen kann mit dem KV.restschuld des einbehalten unterhaltes der km muss ich ebnfalls nachueberweisen ansonsten pfaendung.
Die umgangsklage bleibt bestehen.definitiv
Das einzige was geht ist der unterhalt per scheck zum aergern
the notorious iglu
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Mit öffentlichem Interesse hat das nichts zu tun und ist schon deswegen Quatsch, weil Betrug ein Offizialdelikt ist. Öffentliches Interesse muss begründet werden, wenn ein Staatsanwalt ein Antragsdelikt oder relatives Antragsdelikt von Amts wegen verfolgen will oder wenn er das Verfahren gegen Auflage einstellen will. So oder so ist das für dich nicht relevant.
Es ist insofern relevant, dass du nun weißt, dass niemand will, dass die Mutter zur Rechenschaft gezogen werden soll. Aber abgesehen davon halte ich das während eines Umgangsverfahrens auch nicht unbedingt für klug, aber das sagte ich ja schon.
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05-03-2014, 05:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2014, 05:27 von Clint Eastwood.)
(04-03-2014, 19:09)Timo Sassi schrieb: Es ist insofern relevant, dass du nun weißt, dass niemand will, dass die Mutter zur Rechenschaft gezogen werden soll. Aber abgesehen davon halte ich das während eines Umgangsverfahrens auch nicht unbedingt für klug, aber das sagte ich ja schon.
Exakt. Es muss Dir bewusst sein, dass Du Dich bezüglich Umgang in einem asymmetrischen Krieg befindest: du musst alles RICHTIG machen, die Mutter kann alles FALSCH machen.
Du musst Dich allen gegenüber immer als kooperativer Elternteil präsentieren, ansonsten geht der Schuss nach hinten los.
Beim Unterhalt sieht es ein bisschen anders aus, aber auch da sind die Gerichte sehr mütterfreundlich eingestellt.
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Die KM soll ja bekommen was ihr zusteht aber das was meine ex treibt ist ein witz.ruht sich auf 50prozent aus mit der promise unser sohn der im Kiga bis 16uhr mit essen ist waere zu sehr betreuungsbeduerftig wegen adhs.charakterlos.natuerlich ist er nun seit einem halben jahr nicht einzustellen mit Medis laut ihrer aussage.staendig passt ihr was nicht an seinem verhalten.hallo aufwachen.adhs kinder werden nie ganz normal in anfuehrungszeichen sein.auch nicht mit tabletten.sie streicht den unzerhalt von mir ein und lebt mit ihrem lebenspartner in sauss und braus.er betreut auch meine kinder.verteht sich auch gut mut dennen was mich sehr beruhigt.achtung sie hat 1150 eigenen verdienst dazu 368Kigageld plus 582KUnterhalt plus von mir die 386 macht ca 2500euro fuer ne 50prozent stelle ohne das was ihr lebenspartner zusteuert.wer von euch verdient so viel?
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05-03-2014, 09:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2014, 09:52 von Austriake.)
Zum Thema ADHS:
Der Sohn (13) meiner Lebensgefährtin hat dieses Syndrom von Geburt an; mit der Medikation haben wir Anfang dieses Jahres begonnen - das heißt, 12 Jahre lang ging es ohne! Man muss nur im Umgang mit solchen Kindern ein paar Sachen beachten (ds würde jetzt im Detail zu weit führen).
Zur Wirksamkeit der Medikation (Medikinet, Ritalin u.a.) : die Wirkung setzt 30 Minuten nach Einnahme der allersten Tablette ein! Da muss man nicht wochenlang "einstellen" - das ist Quatsch. Oder das Kind hat kein ADHS, sondern was anderes. Dann allerdings wirken diese Medikamente nicht, das ist richtig. Diese Medikamente korrigieren einen fehlerhaften Stoffwechsel im Gehirn - wenn der aber in Ordnung ist und der Junge hat was anderes, dann kann Ritalin nichts bewirken. Nichts, rein gar nichts.
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05-03-2014, 10:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2014, 10:18 von Mongobill.)
Tja meine rede.habe auch bestritten das er adhs hat aber gegen aerzte und psychologen kommt man nicht an.wie auch immer.mein sohn ist eun sonderfall und wird seit august letzten jahres eingestellt.adhs war natuerlich erst nach trennung ein thema
Meine lebensgefaehrtin hat auch einen adhs sohn.ich kenne sehr gut den unterschied mit einnahme und ohne Und wieder was gelernt.ein 4 augen gespraech im kiga meines sohnes gibt es nicht.nur zusammen mit der mutter geil.hatte noch teilnehmen muessen wenn sie ein gespraech hatte
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14-03-2014, 13:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2014, 13:25 von Mongobill.)
Also es ist entschieden.beschwerde zur vkh am oberlandesgericht abgelehnt.der gesundheitszustand meines sohnes l. laesst keine ausweitung zu.mehr als 50 prozent sind der mutter nicht zumutbar.keine vkh also.prozessbetrug reicht nicht mal aus um die vkh bewilligt zu bekommen.wieder ein schlag ins gesicht.
Habe mit der aerztin gesprochen meines.sohnes und seinem fussbaltrainer.der kindergarten sagt auvh nur positives.das problem von lukas ist wohl nachmittags wenn die medikamente aufhoeren zu wirken. ansonsten alles gut und das reicht.unglaublich das das ausreicht um der mutter den unterhalt zu sichern.die soll ja morgens arbeiten und nicht mittags oder abends
Was nun?jemand ne idee?seltsam ist das ich den schriftsatz meiner anwaeltin nicht zugestellt bekommen habe.kann es sein das die automatisch ablehnen wenn nach einer gewissen zeit keine stellungnahme von meiner seite aus kommt? Tja vermutung stimmte.der schriftsatz bzw die beschwerde ist nicht rausgegangen.warum auch immer
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Zum Glück hast Du die Exe und den Richter nicht angezeigt.
Weil Du so gutmütig warst, hast du jetzt unbegrenzten Umgang mit den Kindern, Exe liebt dich wieder und lässt dich in Ruhe.
Austriake
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(14-03-2014, 15:14)Austriake schrieb: Zum Glück hast Du die Exe und den Richter nicht angezeigt.
...wie diese Anwältin geraten hat, die ihren Mandanten mit ihrer schuldhaften Arbeitsverweigerung gegen die Wand gefahren hat. Die richtigen Tips von den richtigen Ratgeberinnen... (Vorsicht, Ironie)
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14-03-2014, 16:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2014, 16:43 von Mongobill.)
Ihr habt ja recht.wusste die ra hat nix.drauf aber wenn vkh bekommen hast bist gefressen.was meint ihr wie gehts weiter?was kann ich machen?will mit neuem anwalt weiter machen allerdings muesste ich das wohl selbst bezahlen oder?
Frist gab es laut ihr keine.da steht aberbwas mit sofortige beschwerde
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Für alles gibt es Fristen, auch wenn sie nicht in Form einer Tageszahl auf einem Beschluss stehen. Eine Anwältin sollte das wissen.
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Ok.heisst hab verschissen dank meiner anwaeltin?
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(14-03-2014, 13:20)Mongobill schrieb: Also es ist entschieden.beschwerde zur vkh am oberlandesgericht abgelehnt.
Was nun?jemand ne idee?seltsam ist das ich den schriftsatz meiner anwaeltin nicht zugestellt bekommen habe.kann es sein das die automatisch ablehnen wenn nach einer gewissen zeit keine stellungnahme von meiner seite aus kommt? Tja vermutung stimmte.der schriftsatz bzw die beschwerde ist nicht rausgegangen.warum auch immer
Was stimmt jetzt?
Wenn die Beschwerde abgelehnt wurde, dann muss sie auch eingereicht worden sein.
Es wäre für die, die Rat geben sollen, hilfreich, wenn Du Deine Darstellungen des Sachverhalts etwas konkretisieren könntest.
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14-03-2014, 18:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2014, 18:11 von Mongobill.)
Also.die beschwerde zur abgelehnten vkh des amtsrichters an das oberlandesgericht ist noch nicht raus laut anwaeltin.trotzdem bereits abgelehnt von olg.wie kann das sein?
Ich bekomne also fuer die abaenderungsklage keine vkh bestaetigt vom olg obwohl wir nicht mal stellungnahme zur ablehnung des amtsrichters nehmen konnten
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(14-03-2014, 18:09)Mongobill schrieb: Also.die beschwerde zur abgelehnten vkh des amtsrichters an das oberlandesgericht ist noch nicht raus laut anwaeltin.trotzdem bereits abgelehnt von olg.wie kann das sein?
Das kann natürlich überhaupt nicht sein.
(14-03-2014, 18:09)Mongobill schrieb: Ich bekomne also fuer die abaenderungsklage keine vkh bestaetigt vom olg obwohl wir nicht mal stellungnahme zur ablehnung des amtsrichters nehmen konnten
Kann es sein, dass Du Deine Anwältin insofern falsch verstanden hast, als die Beschwerde selbst ans Gericht gegangen ist, jedoch keine Beschwerdebegründung und somit das OLG nach Aktenlage entschieden hat?
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14-03-2014, 18:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2014, 18:29 von Mongobill.)
Der beschwerdeachriftsatz ist nicht raus genau.meine rechtsanwaeltin hat es nicht rechtzeitig geschaft den schriftsatz zu versenden.so sieht es aus und nun wurde abgelehnt vom olg anhand akteneinsicht
Wenn nach aktenlage entschieden wurde dann ist das der.hammer oder?muessen die.nicht ne stellungnahme abwarten?
Hat meine anwaeltin zu lange.gewartet.war am 03.03 dort und heute ist er immer nich nicht raus
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Womöglich hat die Anwältin fristwahrend Beschwerde eingelegt und die Begründung nicht nachgereicht.
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14-03-2014, 21:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-03-2014, 21:17 von Theo.)
(14-03-2014, 20:41)Timo Sassi schrieb: Womöglich hat die Anwältin fristwahrend Beschwerde eingelegt und die Begründung nicht nachgereicht.
Soweit waren wir ja schon:
Theo schrieb:Kann es sein, dass Du Deine Anwältin insofern falsch verstanden hast, als die Beschwerde selbst ans Gericht gegangen ist, jedoch keine Beschwerdebegründung und somit das OLG nach Aktenlage entschieden hat? Mongobill schrieb:Der beschwerdeachriftsatz ist nicht raus genau.
Mit dem Ausdruck "beschwerdeachriftsatz" ist wohl "Beschwerdenachschriftsatz", mithin also eine Beschwerdebegründung gemeint.
Mongobill: Ja, das können sie. Eine Beschwerdebegründung ist nicht unbedingt notwendig. Die Entscheidung des OLG kam zwar sehr fix, aber schon ok.
Ob man Deiner Anwältin da ein Versäumnis zurechnen kann, das glaube ich eher nicht. Aber das ist meine Privatmeinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.
Ich denke auch nicht, dass eine Beschwerdebegründung hier viel geändert hätte. Der ganze Sachverhalt einschließlich desjenigen betreffend die Arbeitsaufnahme Deiner Ex bereits im März waren ja schon aktenkundig. Etwas Neues hätte Deine Anwältin hier eh nicht mehr bringen können.
Du könntest jetzt das Verfahren ohne VKH führen. Aber ehrlich gesagt, schätze ich Deine Chancen hier als sehr gering ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht einer Mutter mit einem so jungen ADHS-Kind eine Vollzeitstelle zumuten wollte.
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Manchmal ist es auch so, dass Anwälte in einem Telefonat mit dem OLG gesagt bekommen, dass die Beschwerde auf jeden Fall zurückgewiesen wird und dann sparen sie sich auch die Begründung. Sollte dir die Anwältin dann aber mitgeteilt haben.
Wir waren schon so weit? Na, dann. Hat ja keinen Schaden angerichtet.
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Vollzeit will und forderte ich nie.jediglich 75prozent waren im gespraech.mit 60 haett ich mich zufrieden gegeben.es ist nur frustrierent das es wohl reicht sachen zu behaupten die so nicht stimmen,das man luegen und betruegen kann ohne konsequenz und wird nich mit belohnt.mittlerweile ist und wird mein sohn 8 monate bereits eingestellt auf medikamente.laut seiner aerztin haette man nun eine gute medikation gefunden seit ca 3 monate.man muss sich das vorstellen.er nimmt jetzt medis die helfen und er wird hingestellt von der km das er noch schlechter funktioniert wie zuvor.das reicht um alles abzuschmettern.das aergert mich.sonst nix.sie hollt sich das geld aufgrund luegen und das ist schwer zu vedauen.ein paar ateste und befunde reichten aus.das kann doch nicht sein.sag immer jeder soll bekommen was ihm zusteht und meine kinder liegen mir sehr.am herzen aber so kann man das schwer akzeptieren oder?alles kann ich hier nicht erzeahlen.das wuerde den rahmen sprengen aber glaub mir laut anwaltsbriefe meiner ex hab ich kein adhs kind sondern ein monster von kind das schwer psychisch gestoert und was weiss ich noch alles ist.laecherlich sag ich nur.keiner will hinter die fasade schauen.nein lassen wir den alten bluten und das ist am einfachsten so fuer alle
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