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01-05-2009, 04:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-05-2009, 04:22 von bubble.)
Hi,
ich möchte nicht mehr nett sein...!
Nach 3,5 Jahren "Ehe" (inkl. 2 Jahren Trennungszeit, ohne Kinder!) fordert meine Ex nun auch den Zugewinn. Drei von mir in der Ehe finanzierte Selbständigkeitsversuche (ca. 25-30 T Eur), tolle Urlaube, ein Auto, Schmuck im Einkaufswert von 20 T Euos(!) und noch ca. 15 T Eur Trennungsunterhalt(!) haben wohl nicht gereicht. Arbeitsunfähig ist sie mittlerweile auch (scheint tatsächlich so zu sein!). Weitere Unterhaltszahlung droht also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Nach der Zugewinnforderung sind aber nun die Faxen dick! Ich möchte klare, unmißverständliche Grenzen aufzeigen, ihr am liebsten Anstand beibringen und letztendlich diesen Parasit endgültig los werden. Wie ist mir einigermaßen egal!
Aber nicht falsch verstehen. Sie soll "ihr eigenes" Leben führen und ich meins! Ich will aber ihr Leben und die Asien- und Südamerikaurlaube mit ihrem Neuen, nicht weiter finanzieren.
Tipps?
Gerne PN oder in Folge Telefon!
Bubble, die Weihnachtsgans
Du solltest erst einmal mehr zu deiner Situation schreiben.
Kinder scheinbar nicht (schon mal nicht schlecht in dem Kontext)
Wann getrennt?
Bist du Arbeitnehmer, selber selbstaendig, Leistungsempfaenger?
Welche Werte, welcher Zugewinn: Geld, Haus, was, moeglicherweise in welcher Groessenordnung?
Generell Punkte, an denen man einhaken kann.
Was macht/e die Frau. Was heisst "tatsaechlich arbeitsunfaehig", wie lange schon. etc., etc.
Ray
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Ein paar Eckpunkte:
- Was die Ex während der Ehe hinausgeblasen hat, ist leider nicht relevant. Man könnte höchstens auf treuwidriges, schädigendes Verhalten gehen um den Zugewinnausgleich als unbillig abzulehnen. Meistens aber vergebliche Mühe, schon der fehlenden Nachweise wegen.
- Exens Arbeitsunfähigkeit braucht dich nur zu interessieren, wenn sie bereits in der Ehe eine Rolle spielte.
- Urlaube mit einem Neuen sind gut, denn so lässt sich eine neue, auf Dauer angelegte Beziehung einfach nachweisen und zeitlich festmachen. Unterhaltsverwirkung.
- Auch wenn Details zu deinem Fall fehlen, riecht das nach einem Fall für einen guten Anwalt, der auch was kosten darf. Angesichts der Höhe des Trennungsunterhalt für so eine kurze Ehe vermute ich, dass dein jetziger Anwalt nicht zu den Fähigsten gehört.
- Durch Nicht-Nettigkeit erreichst du nichts. Die Sache wird im Gerichtssaal entschieden. Am weitesten kommst man gewöhnlich, wenn man die Ex völlig im Dunkeln über die eigene Strategie lässt und dann auf allen Kanälen gleichzeitig losschlägt. Stichst du immer wieder und erzeugst Druck, passt sie sich deinem Verhalten an und erzeugt Gegendruck.
Die Frage gehört ins Hauptforum, ich verschiebe den Thread dahin. Darf ich den Titel in etwas Aussagekräftigeres ändern? Z.B. "Trennungsunterhalt ohne Ende" oder so was?
(01-05-2009, 04:16)bubble schrieb: Arbeitsunfähig ist sie mittlerweile auch (scheint tatsächlich so zu sein!). Also nicht erwerbsunfähig. Was tut sie, um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen?
(01-05-2009, 09:46)p schrieb: - Exens Arbeitsunfähigkeit braucht dich nur zu interessieren, wenn sie bereits in der Ehe eine Rolle spielte. Sehr gerne versuchen UHNs ihre aktuelle psychische Erkrankung auf die
bereits geschiedene Ehe zurückzuführen. Nicht selten klappt das auch.
Ein ausführliches Gutachten dazu anfordern wird sehr teuer.
UHN, jetzt habe ich es verstanden *hihi*
glaube ich zumindest. *glucks*
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03-05-2009, 02:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2009, 03:00 von bubble.)
Hi,
also etwas Butter bei die Fische:
Heirat Mitte 2004
Trennung 1. Quartal 2007
Scheidung letzten Monat
Keine Kinder (die Hormontherapie hat Sie im Januar 2007 begonnen... )
Vor der Ehe habe ich (alleine!) eine Wohnung gekauft und zugegeben teuer, saniert/sanieren lassen. Hierbei ist einiges auch schwarz gelaufen.
Bei Eheschließung war sie arbeitslos. Ihr Ziel: Selbständigkeit. Während der Ehe hat sie drei davon versucht. Alle ausnahmslos defizitär! Die letze, bzw. ihren Wareneinkauf, habe ich noch im Dez. 06 mit og. 5-Stelligen Betrag "unterstützt". Alles nachweisbare Überweisungen auf ihr Geschäftskonto. Bestandslisten, Rechnungen der Lieferanten und Fotos der Waren liegen mir vor.
Unsere Vereibarung: Sie zahlt das an mich zurück. Der Gewinn ist ihrer.
Grund für die Notwendikeit der Rückzahlung (auch für einen "neutralen Dritten" leicht erkennbar, da auch ich keine Golddukaten scheiße): Dieses Geld war die Wohnungsrate für 2007. Sie hatte sogar schon damit angefangen. Auch durch den Überweisungszweck belegbar.
Arbeitunfähig seit 04.08 (also nach Trennung) durch doppelten Bandscheibenvorfall derselben Bandscheibe. "Doppelt" deshalb, weil sie wegen totaler Lähmung der Beine operiert wurde. Dann Reha, aufpäppeln und dann nochmal dieselbe Bandscheibe... Weitere OP wird trotz Anraten abgelehnt. Sitzen 30 Min. möglich, Gehen eine Stunde.
Gemeinsame Urlaube und die neue Beziehung (nahtlos) sind durch Zeugen bestätigt, aber hier geht es ja (erstmal!) nur um Zugewinn!
TU wurde nach den üblichen Formeln berechnet inkl. dem üblichen fiktivem Einkommen: Wohnvorteil + Firmenwagen + 180% des variablen Gehaltsanteils (konnte ich auf 100% "drücken" - ein Witz Leute...!)
EU zahle ich im Moment keinen Cent. Sie lebt vom Krankengeld.
Was mich nun wirklich fuchst ist, dass sie niemals in der Lage war, finanziell etwas bei zu tragen - im Gegenteil! Ich habe ihre Einkäufe/Verluste diese Jahre getragen und wir hatten ein gutes Leben. Auch die Trennungszeit war nicht allzu hart für sie...
Nun denke ich, dass ihr Anwalt einen immensen Wertzuwachs der Wohnung unterstellen wird. Entsprechend werden die Gebühren sein, ein Gutachten wird erstellt werden müssen und meine (ziemlich extreme, weil ich Schulden hasse) Finanzierung wird durchleuchtet. Fakt ist, ich bin mit Schulden in die Ehe und mit (geringeren) Schulden stehe ich heute da!
Meine moralische Sichtweise sagt mir, dass sie bodenlos unverschämt agiert! Das Milchmädchen in mir rechnet mir vor, dass sie sowieso schon mehr als die Hälfte der Kohle, die ich "übrig" hatte, abgestaubt hat. Und jetzt möchte sie nochmal nachfassen...
Das Trennungsjahr konnte ich im übrigens nur durch den Verkauf eines Oldtimers, den ich 16 Jahre hatte (selbst aufgebaut!) und durch meine Familie durchstehen, die die Wohnungsfinanzierung übernommen hat. 7k Euro Steuern waren auch fällig. "Gemeinsame" Steuern, die ich natürlich alleine zahlen durfte. Zeitweise hätte ich "springen" können...!
Ich möchte einfach keine weitere Kohle in diese Frau investieren! Allein im Trennungsjahr war sie mit dem Neuen in Asien, Südamerika und Spanien. Ich war nirgendwo, weil mein [Unterschreitung des Mindestniveaus] auf Grundeis hing. Meine Klamotten trage ich seit zwei Jahren auf...
Wie gesagt, ich würde mir wünschen, Grenzen aufzeigen zu können. Das ich das vermutlich vergessen kann fürchte ich zwar, aber mein (bisheriger?) Anwalt, der nach meinem Gefühl nichtmal meine Akte gelesen hat, der wird mir sicher keine Hilfe sein. Das ein Anwalt, der was kann auch etwas kostet, ist mir klar, aber wie finden? Mit jeweils 190€ für's Beratungsgespräch durch die Lande tingeln? Dafür habe ich dann doch nicht die Kohle und vorallem auch nicht die Zeit!
Ich will einfach nicht mehr! Sie hatte alles, sogar nach der Trennung. Und ihr neuer ist finanziell sicher nicht schlechter gestellt als ich! Ich muss stundenlang kotzen, wenn ich über diese durch die Scheidungsindustrie und "beste Freundinnen" angeheizte Abgreifmentalität auch nur eine Sekunde nachdenke...! Diese Frechheit verdient etwas "Besonderes"!
Außerdem soll sie sich auf ihr Leben und ihre Gesundheit konzentrieren und ihre Vergangenheit ruhen und "in Ruhe" lassen!
Tschuldigung, aber ich bin einfach sauer und entsetzt über diesen ... ach, sag ich besser nicht!
Grüße, bubble
PS: Hier stehen jetzt genug "Internas" um aufzufliegen. Naja, ich denke, sie ließt hier nicht...
Ich sehe gerade, ich habe nicht alles beantwortet...
Ich bin Arbeitnehmer und ich verdiene trotz der aktuellen Situation (noch!!!) gut.
Werte sind schwierig. Soll ich jetzt wirklich "die Hose runterlassen"? Hmm... Die Wohnung hat sicher gute Lage mit Blick auf einen bekannten Fluß und ein ebenso bekanntes "Gebäude". Sanierungskosten waren ca. 80-90 T € - eine betreibswirtschaftlich unvernünftige Traumerfüllung... (durchaus auch ihrer Träume! ) Aber...! Die Bude war fertig vor der Hochzeit! Seitdem wird "abgewohnt".
Und die Schulden sind immer noch genau so hoch wie zu Beginn, da ich in eine verpfändete LV einzahle und nicht tilge!
Ich denke, ihr Anwalt hat das alles längst geblickt - da kommt nicht wirklich viel bei rum. Aber was soll's? Den Streitwert wird er schon attraktiv gestalten... Das sie als eigentlich intelligente Frau darauf reinfällt und tatsächlich nochmal die Hand aufhält, das würde ich unglaublich gerne mit passendem Echo versehen...!
Ach, und nochwas zum Verschieben ins Hauptforum:
Ich schreibe, wenn überhaupt, in der Quasselecke, weil ich nicht Vater bin, obwohl ich mir das mal gewünscht hatte. Ich möchte euer Thema jedenfalls nicht verwässern. Ich habe hier "nur" eine saugende Zecke am Hintern, einen Blutegel, der sich das "Familienrecht" zu Nutze macht. Sollte "Familienrecht" eigentlich nicht erst dann relevant sein, wenn es auch "Familie" gibt? Was hier bei mir abgeht, kann ich entsprechend meiner Erziehung und Lebensauffassung nicht nachvollziehen...
Grüße, bubble
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(03-05-2009, 02:15)bubble schrieb: Ich schreibe, wenn überhaupt, in der Quasselecke, weil ich nicht Vater bin, obwohl ich mir das mal gewünscht hatte. Ich möchte euer Thema jedenfalls nicht verwässern.
Es geht bei dir um Ehegattenunterhalt, Scheidungsfolgen, Unterhaltsrecht und das ist thematisch genau richtig. Danke dem Schöpfer, dass du nicht Vater eines Kindes mit dieser Frau bist. Vaterschaft ist leider oft ein Ticket abwärts, für dieses Forum ist sie nicht Voraussetzung.
Zum Rest später was.
@bubble
es ist tatsächlich so, dass du ein optimaler gegner für die anwälte bist, da viel streitpotential vorliegt und du als zahler solvent bist. du bist der prototyp, den alle anwälte haben wollen. meine kreditfinanzierte eigentumswohnung wurde vor gericht zu einer erstklassigen gewinnmaschine. in meinem speziellen fall habe ich alles gegen die wand geklatscht, durch nichtstun. meiner bank hats sicher gefreut ... ich hoffe doch sehr, dass heute niemand mehr von fetten gewinnen spricht.
vielleicht ein kleines zitat aus meinem brief an das familiengericht köln:
" ... denn ich habe weder ein pfändbares Einkommen (zu niedrig), noch habe ich irgendwelche nennenswerten Vermögenswerte, vielleicht bis auf meine englische Bullterrierhündin Adolf. Ich bin finanziell ausgeblutet und die Genugtuung der Rechtsanwältin XXX und der ugandischen Asylantin XXX sollte damit doch nun endlich befriedigt sein – mehr geht nun wirklich nicht. Hartz 4 in Deutschland ist für mich (noch) keine Alternative – es reicht schon, wenn die ugandische Asylantin XXX das deutsche Sozialsystem strapaziert – ist ja auch ihre gutes deutsches Recht als ugandische Asylantin.
Urteilen Sie bitte nach belieben!"
du solltest kühl kalkulieren und deinen optimalen weg finden. wenn die kreditraten und der unterhalt auf dauer nicht finanzierbar sind, dann lieber heute als morgen die reissleine ziehen. agieren anstatt reagieren.
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Dein Thema ist hier goldrichtig zugeordnet.
Man liest sehr viel Emotionalität raus, was vollkommen verständlich ist. Aber: Unter dem Strich geht es nur um Zahlen. Wer hat wem was und wofür zu zahlen. Einzig der Die-arme-Frau-ist-schwer-krank-Bonus ist ein Faktor, den man im sicherlich folgenden juristischen Kriegsgebiet schlecht einschätzen kann.
Ich meine es ist unbedingt ratsam bei der Konstellation Rechtsrat zu suchen. Wie man einen "guten" Anwalt findet? Naja, genauso wie eine "gute" Frau: Nur mit Glück. Wenn man aber alle Aussagen und Erfahrungen bezüglich Scheidung und Rechtstreitereien subsummiert, dann könnte ein Frau mit Haaren auf den Zähnen die bessere Wahl als Anwältin sein.
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03-05-2009, 22:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2009, 22:34 von bubble.)
Ach P, klar kanst Du den Betreff ändern! Mir ging's nur darum, dass ich nicht einfach nur Opfer sein will!
Dann werde ich mal mein Glück versuchen und wenigstens einen anderen Anwalt / andere Anwältin "testen".
Grüße, bubble
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04-05-2009, 08:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2009, 09:06 von Max.)
(03-05-2009, 02:15)bubble schrieb: Heirat Mitte 2004
Trennung 1. Quartal 2007
Scheidung letzten Monat
Demzufolge rechnet der Richter die Ehezeit mit 3 Jahren als kurz.
Das kann Dein Vorteil sein, denn i.d.R. sind 5 Jahre die Grenze.
Damit würde ein Unterhaltsbegehren ihrerseits auf wackligen Beinen stehen.
Trennungsunterhalt bedeutet Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zum Tag der Scheidung.
Dann ist Sense!
Da sie aber arbeitslos in die Ehe kam, hast Du diesen Zustand so akzeptiert. Du hast sie DESWEGEN unterstützt und nun kann es leider sein, daß sie hieraus Ansprüche geltend machen will.
Das wäre dann der nacheheliche Unterhalt.
Ich glaube, daß hier tatsächlich nur ein guter Anwalt helfen kann.
Solltest Du Dich für einen Anwalt entscheiden, dann berücksichtige bitte, daß es ein FACHANWALT für Familienrecht ist.
Gehe nie zu einen Anwalt, der angeblich alles macht und alles kann!
.... alles, was Du in die Ehe mitgebracht hast, ist nach der Trennung weiter Dein alleiniges Eigentum und geht die Ex nix an.
Daher steht auch die Wohnung nicht zur Debatte und es fallen auch keine Streitwerte hierfür an.
Man muß aber aufpassen, daß der eigene Rechtsanwalt die Wohnung nicht zum Antragsgegenstand macht! - Dann kostet`s richtig Moos.
kleines Beispiel von mir:
Ich hatte mit Ex ein Haus.
Dem Rechtsanwalt habe ich damals gesagt, erst muß die Ehescheidung durch und hinterher gehen wir das Thema Haus an.
Wert war 320.000 DM, also ein ziemlich guter Streitwert und da freut sich jeder Anwalt!
Nach der Scheidung habe ich ihm das Mandat entzogen.
Nix mit Streit ums Haus!
Da hat er gebockt und mir sogar noch einen Drohbrief geschrieben.
Deshalb..... aufpassen!
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Ich glaube, daß hier tatsächlich nur ein guter Anwalt helfen kann.
Solltest Du Dich für einen Anwalt entscheiden, dann berücksichtige bitte, daß es ein FACHANWALT für Familienrecht ist.
Ich hatte es hier vor langer Zeit schon einmal geschrieben. Eine mir bekannte gute Strafverteidigerin hat mir einmal das genaue Gegenteil empfohlen. Begruendung: Familienrecht hat oft so geringe Streitwerte (im Vergleich), das machen nur die die nichts Besseres koennen.
Die Anwaltsluschen aus meiner eigenen Erfahrung (teilweise auf Vaeterseiten im Netz empfohlen) koennen diese Meinung nur bestaetigen.
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@Ray:
Im Prinzip hast Du Recht!
Es gibt aber mittlerweile große Anwaltskanzleien, welche mehrere Teilgebiete wie z.B. Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht usw. abdecken.
Erst kürzlich hat es mich in eine solche Kanzlei verschlagen und ich fand es schon ziemlich gut, daß eine Kanzlei so viele Fachgebiete abdecken kann.
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(04-05-2009, 09:19)Ray schrieb: Familienrecht hat oft so geringe Streitwerte (im Vergleich), das machen nur die die nichts Besseres koennen.
Das dachte ich früher auch mal. Dann kam das RVG und erhöhte die Honorare um 25%. Und dann lernte ich andere Anwälte kennen. Komischerweise jammert jeder, dass gerade in seinem Bereich schlecht verdient werden würde und komischerweise gibt es keine Anwälte, die pleite gehen und komischerweise sitzen die Damen und Herren in alles andere als ärmlichen Kanzleien, in der Tiefgarage steht kein Toyota Starlet, sondern Fahrzeuge ganz anderer Kategorie. Seltsamerweise findet man auch keine Statistiken über Anwaltseinkommen freier Anwälte. Aber die Einkommen angestellter Juristen sind bekannt. Es würde sich wohl deutlich mehr Freie um Festanstellungen bemühen, wenn sie als Freie detlich weniger verdienen würden. Dem ist aber nicht so.
(04-05-2009, 09:52)Max schrieb: @Ray:
Es gibt aber mittlerweile große Anwaltskanzleien, welche mehrere Teilgebiete wie z.B. Strafrecht, Verkehrsrecht, Sozialrecht usw. abdecken.
Und in denen gibt es halt auch Versager. Alle meine Anwaelte waren Mitglieder einer Kanzlei.
Ray
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(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Demzufolge rechnet der Richter die Ehezeit mit 3 Jahren als kurz.
Das kann Dein Vorteil sein, denn i.d.R. sind 5 Jahre die Grenze.
Damit würde ein Unterhaltsbegehren ihrerseits auf wackligen Beinen stehen.
Trennungsunterhalt bedeutet Unterhalt für die Zeit der Trennung bis zum Tag der Scheidung.
Dann ist Sense! Nach meinem Kenntnisstand zählt für den Zugewinnausgleich die Zeit von Ehehschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Das wären dann 3,5 Jahre. Hoffentlich egal.
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Da sie aber arbeitslos in die Ehe kam, hast Du diesen Zustand so akzeptiert. Du hast sie DESWEGEN unterstützt und nun kann es leider sein, daß sie hieraus Ansprüche geltend machen will.
Das wäre dann der nacheheliche Unterhalt. Sie war nur/erst wenige Wochen arbeitslos und ihr wurde gekündigt. Insofern steht keinerlei Planung dahinter. Und jetzt geht es ja auch um Zugewinnausgleich. EU kommt bestimmt später noch. Na, mal sehen...
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: .... alles, was Du in die Ehe mitgebracht hast, ist nach der Trennung weiter Dein alleiniges Eigentum und geht die Ex nix an.
Daher steht auch die Wohnung nicht zur Debatte und es fallen auch keine Streitwerte hierfür an. Aber der Wertzuwachs der Wohnung, sollte es ihn geben, der zählt trotzdem, richtig? Dann müsste auch meine Finanzierung eine Rolle spielen. Aber hier glaube ich, dass nach der aktuellen Zugewinnausgleichsberechnung nichts passieren sollte, da vorher wie nachher die Schulden größer sind als der Finanzierungsabbau. Demnächst soll es ja so sein, dass auch so ein Abbau mitberechnet wird...
(04-05-2009, 08:55)Max schrieb: Deshalb..... aufpassen! Okay, darauf werde ich aufpassen!
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(04-05-2009, 10:22)bubble schrieb: Nach meinem Kenntnisstand zählt für den Zugewinnausgleich die Zeit von Ehehschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages
Korrekt. Dann wars keine kurze Ehe.
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04-05-2009, 10:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-05-2009, 10:58 von Max.)
(04-05-2009, 10:22)bubble schrieb: Zugewinnausgleich die Zeit von Ehehschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages.
Moment, bubble .... ursprünglich fragtest Du an wegen Trennungsunterhalt, so auch der Titel des Threds.
Also:
Trennungsunterhalt = von Tag der Trennung bis Tag der Scheidung
nachehelicher Unterhalt = von Tag der Scheidung bis zu Deinem Einzug in die "Einraumwohnung ohne Fenster"
Zugewinnausgleich = von Tag der Eheschließung bis Tag der Trennung
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Hi Max,
nee, der Thread hieß vorher anders - allerdings auch nicht besser/treffender. Mir geht's in der Tat (nur) um den Zugewinnausgleich (s. auch meine Postings). Sorry wegen der Verwirrung!
Allerdings bleibt es trotzdem dabei: Zugewinnausgleich vom Tag der Eheschließung bis zur Zustellung des Scheidungsantrages. Da bin ich mir wirklich sehr sicher.
Jedenfalls als der bei ihr eintrudelte fragte sie mich sogar allen Ernstes "wieso denn so plötzlich?". Ist ja fast wie Weihnachten, dass ist auch immer "plötzlich" da...
Drei Antworten fielen mir da spontan ein (die ich ihr aber alle verkniffen habe):
1. Warum nicht?
2. Zugewinnausgleich
3. Rentenansprüche
Der Übergang der Rentenpunkte richtet sich nämlich auch nach dem Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags.
Also, sollte jemand einen guten RA in der Domstadt kennen, nur zu!
1000 Dank vorab!
bubble
wenn ich mir die familienrechtsurteile der domstadt anschaue und auch aus eigener erfahrung sprechen kann, dann brauchst du einen pfarrer oder noch besser: gehe erst gar nicht hin. die koellner familienrichter sind gnadenlos.
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(04-05-2009, 18:50)Cocktail-Detlef schrieb: oder noch besser: gehe erst gar nicht hin. die koellner familienrichter sind gnadenlos. Dem kann ich zustimmen - das trifft aber nicht nur auf koellner Richter zu. In Familiensachen leiden die alle unter einer Gehirnvernebelung.
@bubble Formal würde ich sagen, dass Deine Ex Dich mit dem Trennungsunterhalt an den Eiern gepackt hat. Du kannst nur versuchen die Summe durch hohe Kosten herunter zu rechnen oder dem Richter nachzuweisen, dass sie aus Gründen der Unbilligkeit den Zugewinn verwirkt hat, was aber sehr schwer ist. Sonst würde ich das Geld abschreiben und froh sein, keine Kinder mit der Dame gezeugt zu haben.
V-Man
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(05-05-2009, 07:37)V-Man schrieb: @bubble Formal würde ich sagen, dass Deine Ex Dich mit dem Trennungsunterhalt an den Eiern gepackt hat.
Nein, damit ist nichts zu packen, die Situation ist weder aussichtslos noch kritisch. Dafür war die Ehe zu kurz. Sie und ihre Anwältin kommen jetzt mit provozierenden Riesenforderungen in der Absicht, hohe Streitwerte zu produzieren und sich davon etwas herunterhandeln zu lassen, dabei trotzdem noch einen sehr guten Schnitt zu machen. Völlig normale und übliche Vorgehensweise. Die Gegenseite nervös machen, so dass sie froh ist wenn es dann doch nicht so schlimm kommt. Uralte billige Verkäufertricks.
Der Versorgungsausgleich dürfte sich bei 3,5 Jahren Ehe recht übersichtlich gestalten. Der Zugewinnausgleich ist vor allem eine Rechnerei, das sollte man dem eigene Anwalt überlassen und keine Kompromisse eingehen, lieber den Richter entscheiden lassen und ggf. eine Instanz höher gehen. Solche Rechnung umfassen viele Posten und viele Rückfragen, das kann hier nicht im Forum durchgegangen werden. Die Ausgaben für die Ex in der Ehe können zwar nicht einbezogen werden, ich würde trotzdem (bei guten Nachweisen!) den Ausschluss des Zugewinnausgleichs aufgrund grober Unbilligkeit (da enorme für sie ausgegebene Gelder) beantragen.
Ex hat neue Beziehung, keine eheprägenden Nachteile die ausgeglichen werden, keine Kinder - ich würde sehr zuversichtlich in die Endrunde gehen.
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Hallo zusammen,
löst euch mal vom TU. Der ist Geschichte und wie geschrieben, zahle ich derzeit nichts.
Mir geht es um den Zugewinnausgleich. Und ich bin jetzt auf folgenden Trichter gekommen, nachdem immer noch kein Schreiben ihre RA bei mir eingetrudelt ist:
Ab September ändert sich die Berechnung des Zugewinnausgleichs und wenn ich diese Änderung richtig verstanden habe, dann wir zukünftig auch Schuldenabbau als Zugewinn berücksichtigt.
Beispiel:
100 K€ Schulden zu Beginn der Ehe, 50 K€ Schulden zum Zeitpunkt des Scheidungsantrages.
Aktuelles Recht: Anfangsvermögen = 0, Endvermögen = 0, Zugewinn = 0
Ab Sept.: Anfangsvermögen 100 K€ Schulden, Endvermögen = 50 K€ Schulden, Zugewinn = 50 K€.
Da würde sie also nochmal 25 K€ abstauben können. Also wartet sie einfach, auf Anraten ihre RA, mit dem Antrag auf ZA bis September!
Jetzt meine Fragen:
1. Habe ich die neue ZA-Berechnung richtig verstanden?
2. Wird diese auch für "Altfälle", also Scheidung schon längst durch, gelten?
3. Was macht man in so einer Situation? Selbst den ZA vor September beantragen (was ja irgendwie auch schwachsinnig rausgeworfenes Geld wäre! )
Ist unter euch jemand so sattelfest im Paragraphendjungel, um mir da einen zuverlässigen Tip zu eben? Mei RA meinte nur, dass ich Recht habe, dass sich einiges ändern wird und dass ich ja mal zum Beratungsgespräch (190€ + MwSt...) vorbeikommen könnte...
Grüße, bubble
(13-05-2009, 00:26)bubble schrieb: Mein RA meinte nur, dass ich Recht habe, dass sich einiges ändern wird und dass ich ja mal zum Beratungsgespräch (190€ + MwSt...) vorbeikommen könnte...
Die Rechtsverdreher-Fraktion im Parlament wird schon dafür sorgen, dass sich dauernd etwas ändert, damit ihren freischaffenden Kollegen nicht Arbeit und Brot ausgeht.
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