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11-03-2014, 04:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-03-2014, 04:07 von sorglos.)
Nun mehren sich die Zeichen, dass eine deutliche Erhöhung des Kindesunterhaltes kommt:
Zitat:Die Regierung muss die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer aus verfassungsrechtlichen Gründen anheben - um 72 Euro auf 7080 Euro. http://www.handelsblatt.com/politik/deut...98148.html
Direkt daran gekoppelt ist der sog. Mindestunterhalt, der dann ebenfalls steigen wird. Das entlastende Kindergeld steigt nicht mit.
Erstmals könnten sogar noch nachträglich die KU-Sätze rückwirkend zum 01.01.2014 steigen, da Steuerfreibeträge üblicherweise fürs komplette Kalenderjahr gelten!!
Zugleich will Schäuble(CDU) eine Kindergelderhöhung nach 2016 verschieben. Damit werden Väter überproportional den Preis einer geringeren Neuverschuldung zahlen:
Zitat:Die Große Koalition erwägt offenbar, das Kindergeld erst 2016 zu erhöhen. .... Dadurch könnte das Finanzministerium 2015 einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorlegen.
Die Einseitigkeit nicht genug, will Schwesig(SPD) den vorrangig Müttern zugute kommenden Kinderzuschlag (ca. 130.000 x ausgezahlt) erhöhen, noch weitere steuerliche Vorteile schaffen.
Zitat:"Süddeutsche" .... berichtet, dass Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) auf eine Erhöhung des Kindergeldes verzichten will. Stattdessen plane die Ministerin, den Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 auf 160 Euro anheben.
http://www.rp-online.de/politik/kinderge...-1.4061711
Kurz: Schwesig macht aus ideologischen Gründen, Schäuble aus fiskalischen Interessen Familienpolitik gegen Väter.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Ich dachte Mindestunterhalt ist das sächliche Existenzminimum des kindes. Wie ist das denn mit dem Kinderfreibetrag gekoppelt?
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Wegen §1612a BGB. Dort ist Kopplung festgelegt.
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Nun mehr als die Arbeitsleistung geschickt verweigern können wir mangels breiter Basis und Öffentlichkeit ohnehin nicht machen.
Jetzt sieht man vielleicht den Kampf einzelner Väter - also auch das schiessen auf einzelne Blätter, in einem anderen Licht?
Ohnehin glaube ich das nur ein geringer Prozentsatz diesen Weg des permanenten Verzichts gehen wird. Die meisten Väter werden sich den Herzbändel abreissen um weiterhin in der Unterhaltsknechtschaft (über)leben zu können.
Wirksamer Widerstand ohne zehntausende Väter im Rücken wird immer scheitern - der derzeitige kleine Widerstand wird im System einfach egalisiert.
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Die üblichen Grundsatzdiskussionen gehören in andere Threads, hier gehts um die Planung der Regierung, den Kinderfreibetrag zu erhöhen und die Folgen auf den Kindesunterhalt. Zurück zum Thema:
Sollte sich dadurch eine Erhöhung des Kindesunterhalts ab 1.1.2014 ergeben, sind wieder mal die Pflichtigen mit einem statischen Titel im Vorteil. Ob diese Erhöhung rückwirkend geltend zu machen sein wird, bezweifle ich aber. Der Freibetrag ist zwar an den Mindestunterhalt gekoppelt, aber anders als im Steuerrecht (abgerechnet wird erst zum Jahresende) besteht beim monatlich korrekt gezahlten titulierten Unterhalt ein Vertrauensschutz, nicht für vergangene Zeiträume über die dafür bereits gezahlten Leistungen hinaus in Anspruch genommen zu werden.
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(11-03-2014, 14:57)p schrieb: Die üblichen Grundsatzdiskussionen gehören in andere Threads, hier gehts um die Planung der Regierung, den Kinderfreibetrag zu erhöhen und die Folgen auf den Kindesunterhalt.
"p", das sind doch aber kausale Zusammenhänge. Und, dass geplante Vorhaben ist nur dazu da, um der SPD, also dem Koalitionspartner ein Zugeständnis zu machen. Nichts wirklich neues für uns da hälftiges KG angerechnet wird und der KU eh immer steigt alle paar Jahre.
Interessanter wird für uns 2014/2015 wo das Thema Aufstocken und Unterhalt noch für reichlich Gesprächsstoff sorgen wird.
Die Voraussetzungen für Trennungsväter die Unterhalt zahlen müssen und Aufstockung beantragen, werden erheblich verschärft - die Politik gibt es vor.
Noch unter Verschluss derzeit, aber es ist schon bis zu gewissen Stellen beim JC/ARGE durchgesickert.
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Ein Zusammenhang beutet noch lange nicht, dass etwas automatisch ontopic ist, sonst könnten wir hier auch über den Urknall diskutieren.
Zitat:Die Voraussetzungen für Trennungsväter die Unterhalt zahlen müssen und Aufstockung beantragen, werden erheblich verschärft - die Politik gibt es vor.
Noch unter Verschluss derzeit, aber es ist schon bis zu gewissen Stellen beim JC/ARGE durchgesickert.
Hier im Forum im Thread vor einem halben Jahr ab http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid116955 diskutiert. Dort gehört das Thema Aufstockererschwerung auch hin. Hier gehört hin: Pläne der Regierung, den Kinderfreibetrag zu erhöhen und die Folgen auf den Kindesunterhalt.
Wir Trennungsväter müssen uns nicht zuletzt aufgrund engster Ressourcen immer fokussieren. Man lacht uns aus, wenn wir in einem Antrag auf Kindesunterhaltssenkung mit allgemeinen Philosophien über Unterhalt ankommen. Es würde heissen "Bleiben sie beim Thema!" oder es würde gar nichts heissen ausser Ablehnung. Dann wärs besser, sich die ganze Mühe gar nicht erst zu machen, wenn man nicht mehr als weitläufige Assoziationen vorlegen kann.
In gleicher Weise hilft das Forum nur, wenn Themen bearbeitet werden und nicht ständig mit Abzweigungen erweitert.
Wir haben hier eine offene Frage mit weitreichenden Folgen für zwei Millionen Väter: Könnte Unterhalt nach einer Freibetragsänderung rückwirkend verlangt werden? Was meinst du dazu und wie begründest du es?
Ich kann nur eine "Meinung" haben die jetzt noch nicht begründet werden kann, aber bezweifle ob eine rückwärts gerichtete Forderung an Unterhalt rechtlich haltbar wäre.
Die Freibetragsänderung ist m.E. nicht im direkten Zusammenhang mit einer rückwirkenden Unterhaltsforderung zu sehen.
Die Finanzverwaltungen geben i.d.R. ihren Senf nach einiger Zeit der Analyse beabsichtigter Steuergesetzänderungen dazu, auch im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit.
Ich spekuliere mal: Durch Zahlung von Unterhalt soll der Bedürftigkeit eines Kindes Abhilfe geschaffen werden. Kommt plötzlich eine rückwärts gerichtete Forderung, würde dies die Aufhebung jeder Rechtssicherheit für den Unterhaltsschuldner bedeuten, der sich weder einer Unterhaltspflichtverletzung noch einer sonstigen Verfehlung wegen pflichtwidrig nicht gezahltem Unterhalt "schuldig" gemacht hätte, beispielsweise wegen eines nicht vollständig bedienten Titels.
Aber es bleibt ein bitterer Beigeschmack. Was wenn man zukünftig die Titel schlicht "anders gestaltet"? Ich denke, der Unterhaltsmaximierungsindustrie fehlt es nicht an Phantasie bis zur vollständigen Ruinierung der Väter und bis hin zum spürbar werden eines dann volkswirtschaftlichen Problems.
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Auch nur eine "Meinung": Unterhalt ist grundsätzlich vorschüssig zu zahlen, damit der Empfänger daraus seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. In der Vergangenheit ist das ja bereits geschehen, sodaß zumindest von der Zielsetzung her eine rückwirkende Erhöhung nicht zu argumentieren wäre.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Kindeswohlhandel.de
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Rückwirkende Aberkennung von Freibeträgen durch das FA gab es schon, mir ist allerdings nur ein Fall bekannt. Per Bescheid ist es damals geändert worden, nachdem der Vater die Steuererklärung abgegeben hatte. KU wurde regelmäßig und vollständig gepfändet - da Beamter.
Grund war meine ich, dass die KM für die Kinder den vollen Freibetrag für Betreuung beantragt hat. Ist aber länger her. Müsste ich mal nachfragen.
Zu deiner Frage ein ganz klares Ja - aus meiner Sicht - die Differenz zum KU wird dann sehr wahrscheinlich bis zu einem Stichtag rückwirkend verlangt werden.
Zitat:
Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder ist gemäß § 1612 a I 2 BGB an den doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) des EStG gekoppelt. An diesem Mindestunterhalt orientieren sich dann die weiteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle.
Die Politik war seit den Wahlen mit anderen Dingen beschäftigt als der Ausarbeitung eines Jahresteuergesetzes für 2014. Aber die Zeit wird kommen und es steht aus meiner Sicht zu erwarten, dass der Kinderfreibetrag und damit der Mindestunterhalt rückwirkend erhöht wird.
Ob damit eine erneute Anhebung des Selbstbehalts verbunden sein wird, bleibt abzuwarten.
DDT 2014
Neuerungen 2014
@kindeswohlhandel: Nichts außergwöhnliches. Ergibt sich aus der Vielzahl der Änderungsvorschriften die das möglich machen.
Unterliegen aber auch der Verjährung.
Die meisten dieser Bescheide sind ohnehin aber vorläufig. Siehe Blatt 1 oben: Dieser Bescheid ist nach § "hab ich gerade nicht im Kopf" vorläufig......
Diese Bescheide werden also einer evtl. nachträglichen Prüfung unterworfen.
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Für uns wird das aus einem besonderen Grund interessant - in ca. vier Wochen startet die Privatinsolvenz. Falls eine rückwirkende Anhebung des KU im Laufe des Jahres Fakt wird - liegt der "Entstehungszeitpunkt" der Rückstande (vor Beginn der PI) dann in der Vergangenheit, oder werden es Neuschulden sein?
Sind dann keine Neuschulden. Kann die Gläubigerin dann zur Forderungstabelle anmelden ;-)
Mehr wird sie nicht davon haben.
Bitte dran denken: Wer die PI ab 01.07. anmeldet und die Forderungen zu 35% bedienen kann, ´kann auf 3 Jahre abkürzen.
Bei Unterhaltsangelegenheiten würde ich auf die 7 Jahre gehen ;-)
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(12-03-2014, 12:43)raid schrieb: Wie sieht es eigentlich mit der Restschuldbefreiung aus, wenn immer wieder neue Unterhaltsschulden hinzukommen?
Solche allgemeinen Fragen zur Insolvenz stehen in vielen Threads, das Forum hat eine Suchfunktion, Frage ist z.B. hier beantwortet.
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Weiss jemand, wieviel Konkret das in Euro ausmachen könnte?
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12-03-2014, 15:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-03-2014, 15:52 von MitGlied.)
Momentan: 2184€ pro Elternteil.
Wird verdoppelt, durch 12 geteilt und vom Ergebnis der Kindergeldanteil abgezogen.
Bei 36€x2 Erhöhung aufs Jahr, macht das dann:
6€ pro Monat mehr für die Gruppe 6-11Jahre und 100%DDT
Wird das Kindergeld um 2€ erhöht sind es dann nur noch 5€.
Ach so: gilt nur für Kinder mit Zahlesel.
Kinder für die das Jugendamt abdrückt sind genügsamer, die kriegen nur 180€ und die Muddies können durchatmen, keine Kindergelderhöhung, dadurch bleibt es bei 180 und es wird nicht mehr abgezogen...
(11-03-2014, 14:57)p schrieb: Sollte sich dadurch eine Erhöhung des Kindesunterhalts ab 1.1.2014 ergeben, sind wieder mal die Pflichtigen mit einem statischen Titel im Vorteil. Immer wieder interessant, wie "die Gegenseite" interpretiert.
Zwar ist zur steuerlichen Freistellung des sächlichen Existenzminimums die Anhebung des Kinderfreibetrags von derzeit 4.368 EUR um 72 EUR auf 4.440 EUR verfassungsrechtlich geboten. Dieses Ziel lässt sich aber auch über eine Umschichtung zwischen dem Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem BEA-Freibetrag erreichen.
http://www.djb.de/Kom/K4/pm14-09/
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Und das heisst konkret für nicht studierte?
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17-03-2014, 18:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-03-2014, 18:41 von sorglos.)
Aus dem doppelten Kinderfeibetrag errechnet sich der sog. euphemistische Mindestunterhalt nach §1612a BGB:
Jetzt: 2 x 2184 = 4368€ / 12 Monate = 364 - 92 hälftiges Kindergeld = 272€ Mindestunterhalt mittlere Alterstufe.
DJB-Vorschlag: 2 x 2220 = 4440 / 12 Monate = 370 - 92 hälftiges Kindergeld = 278€ Mindestunterhalt, d.h. 6 Euro Erhöhung in der untersten Stufe, weiter oben natürlich mehr.
Man könnte diesen DJB-Vorschlag ausnahmsweise für recht moderat halten, entspricht er doch gerade der Erhöhung der SBGII-Sätze, wo für ein Kind von 6-14 ebenfalls zu Jahresbeginn um 6€ erhöht wurde (von 255 auf 261€).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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70 Euro mehr im Jahr, ist doch auch völlig egal.
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18-03-2014, 08:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-03-2014, 08:54 von MitGlied.)
Der djb will was völlig andres, die "netten" Juristinnen möchten nämlich Teil 2 des Steuerfreibetrags (Für Erziehung und Betreuung) abschmelzen und stattdessen den Freibetrag für das Existenzminimum deutlich anheben. Klar, den Staat kostet das erst mal nichts, aber die Unterhaltspflichtigen dürfen die Suppe auslöffeln. Fein gedacht. Denn die Erhöhung des Freibetrags für das Existenzminimum zieht eine weit größere Unterhaltserhöhung nach sich als eine etwaige Kindergelderhöhung.
Und auch die Kindergelderhöhung schlägt nur teilweise auf den gesamten Staatshaushalt durch, da ALG2 Bezieher und Aufstocker ja ebenfalls keinen Unterschied in der Summe verspüren werden.
Das Ganze läuft in Richtung Sozialismus: Lohn abliefern, die Stäätin teilt zu... je nach Gutdünken. Klar würde der Osten übernommen... Es war wohl eher andersrum.
Für die Gutverdiener unter den Zahleseln gibt es jetzt wenigstens eine kleine Kompensation in Form des erhöten Freibetrags, das sind dann statt einem Euro Kindergeldanrechnung auch mal 1,20 oder so. Dafür rücken wie ärmeren Zahlesel eher in Richtung Aufstockergrenze. Und diejenigen, die noch weit von der oberen und unteren Grenze liegen müssen halt die Kröte schlucken.
Die DüTab für 2015 ist raus. Lediglich die Bedarfskontrollbeträge sind um 80 Euro erhöht worden.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/...r_tabelle/
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Selbstbehalt jetzt 880/1080/1300/1800 (bei Eltern) EUR. Mindestbetreuungsunterhalt ist aber auch gestiegen, jetzt 880 EUR.
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Also keine Erhöhung..
Wie darf man das denn interepretieren? Haben sie gemerkt, dass es in der Praxis eh nicht mehr zu holen gibt vor lauter Mangelfälle? Oder ein Schritt zugunsten uns Vätern?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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Interpretation?
Man konnte sich nicht auf eine Änderung des Steuerfreibetrags einigen, weil da einfach ne Menge anderer Interessen abgewogen und befriedigt werden müssten.
Momentan gibt's in der Politik ne Menge anderer Baustellen bei denen es um mehr Geld geht und das Gollum im Rollstuhl ist jeglichen Steuersenkungen abgeneigt (Steuerfreibetrag erhöhen bedeutet ja auf den ersten Blick Steuersenkung)
Niemand ist arm genug, als das man nicht trotzdem noch was rauspressen könnte.
Schritt zugunsten der Zahler? Hey, dein Daumen ist bereits irreparabel gequetscht und nun kommt die Gnade: er wird nicht noch mehr gequestscht.
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