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Eigene Altersvorsorge und Nachehelichen Unterhalt
#26
(15-03-2014, 12:22)Nappo schrieb: ...indem die Bank sogar eine Sicherheit (nämlich den Ex-Mann) her gab, indem sie ihn aus der Schuldhaft entließ.

Sicherlich nur, wenn eine entsprechende (Ersatz-)Sicherheit angeboten wurde.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#27
Tongue 
@clint, @nappo
Erklärt mir mal was ist Rürup, bitte. Höhre zum ersten Mal.

Dass der Fall vor Gericht landet, ist es für mich kein Zweifell (dafür werde ich sorgenTongue). Ich geb nicht einfach so auf. Mein Freund ist einfach aus der Kraft. Und mir geht's nicht um meine Altersvorsorge (dafür kann ich schon selbs sorgen), sondern das er sein Geld bekommt, wie auch immer. Deswegen versuche ich ja auch alle Möglichkeiten durchzukauen. Das sie nicht ohne nichts rauskommt, ist mir auch klar. Die Frage ist wieviel und wie lange.
Die Sache mit der Bank stinkt mir genau so bis zum Himmel!
Sie ist erst 50 Jahre alt. Sie muss selbs arbeiten gehen. Und das sie krank ist, muss sie erst mal nachweisen und belegen, dass sie in der Behandlung ist. Das letzte Gutachten war vom 2009. Es handelt sich nicht um einer Körperliche Krankheit, je um einer Psychische. Chronische Schmerzsyndrom.

Danke für die Ratschläge und Unterstützung
Lg Lelja

Sorry, dieser kommische smily im Betreff, weiss nicht wie das dazu gekommen
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#28
@Lullaby
Frage: Was für ein OLG ist für dich zuständig???


LG Lelja
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#29
(15-03-2014, 13:44)Lelja schrieb: @clint, @nappo
Erklärt mir mal was ist Rürup, bitte. Höhre zum ersten Mal.

Eine Rürup Rente könnte sich lohnen für Gutverdiener, die heute ein hohes Brutto haben und im Rentenalter ein eher niedriges Einkommen haben werden. Die Beiträge für die Rente werden vom Bruttogehalt einbehalten und mindern die Steuerschuld.
Die späteren Erträge im Rentenalter müssen voll versteuert werden.

(15-03-2014, 13:44)Lelja schrieb: Sie ist erst 50 Jahre alt. Sie muss selbs arbeiten gehen. Und das sie krank ist, muss sie erst mal nachweisen und belegen, dass sie in der Behandlung ist. Das letzte Gutachten war vom 2009.

Wenn sie Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, dann ist dieser Nachweis bereits erbracht.

Die Sache mit der Bank kam mir auch komisch vor, aber vielleicht hat sich die Bank ja mit der Grundschuld zufrieden gegeben. Wie die Exe die 1000 Euro pro Monat Rate stemmen will, erschließt sich mir nicht. Da ist was faul. Ob das Gericht dem nachgehen wird steht in den Sternen.
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#30
@clint
Zitat:Wenn sie Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, dann ist dieser Nachweis bereits erbracht.
Ja, das war im Jahre 2009. Es sind 5 Jahre vergangen. Diese "Krankheit" ist nicht tödlich, also kann man auch gesund werden. Das muss man überprüfen.
Weiss jemand, wer die Kosten für Gutachter trägt? Und Nachweise für Behandlungen liegen nicht vor.

LG Lelja
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#31
Rürup-Rente (wie Clint auch schon gesagt hat)

Die Rürup Rente führt im Gegensatz zur Riester-Rente ein unverdientes Schattendasein. Zum Einen, da sie steuerlich sehr interessant ist und zum Anderen, da sie zur Altersversorgung geeignet ist.
Im Grunde deswegen, da man jederzeit auch Sonderzahlungen leisten kann, die sich im Rahmen der Höchstgrenzen auch wieder steuerlich auswirken und weiterhin die Altersversorgung erhöht.

Während der Laufzeit kann man keine Rürup-Rente kündigen, weil es keinen Rückkaufswert gibt. Man kann natürlich die Zahlungen einstellen, aber es gibt vor Rentenbeginn kein Geld!
Das hat den Vorteil, dass auch KEIN Anderer darauf Zugriff nehmen kann. Es ist also pfändungssicher während der Laufzeit und kann also aktuell auch nicht als Vermögen angerechnet werden, da man während der Laufzeit - wie schon gesagt - das eingezahlte Kapital nicht realisieren kann. Die Rürup-Rente lehnt sich also an die gesetzliche Rentenversicherung an.

Es ist zu raten, hier einen Makler zu beauftragen, der einen guten Vertrag vorschlagen sollte.

Bei Ablauf eines Rürup Vertrages gibt es KEINE Kaiptalabfindung! Das Kapital wird grundsätzlich in Form einer monatlichen lebenslangen Rente ausgezahlt.
Jedoch hat man das Risiko, dass das Kapital weg ist wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die Rürup-Rente ist also keinesfalls zur Hinterbliebenenversorgung geeignet!

Nach Abluf des Vertrages wird die Rürup-Rente selbstverständlich "voll" versteuert. Das muss man etwas näher erklären: "Voll" versteuert heißt im Grunde eine Versteuerung mit dem dann vorliegendem persönlichen Steuersatz unter Berücksichtigung dann geltender Freibeträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

----

Des Weiteren würde ich Dir raten, sich nicht an der "Krankheit" der Ex auszutoben. Das wird ein Rohrkrepierer. Sie bekommt schon ihren gelben Schein irgendwo......

Vielmehr würde ich versuchen heraus zu finden wo die Kohle her ist. Denn nach den Richtlinien (Basel III) gibt die Bank nur dann einen Kredit raus, wenn die Bonität des Kreditnehmers ausreicht, aus den monatlich verfügbaren Mitteln den Kredit bedienen zu können. Dies ist defintiv unabhängig von der Sicherheit. Selbst eine 100% Sicherheit in Form einer Immobilie reicht nicht aus einen Kredit zu bekommen wenn die übrige Bonität dies nicht zulässt.

Ach, ich liebe solche Fälle ;-)

Lapidar gesagt: Die Ex hat Kohle von irgendwoher und Ihr wisst nichts davon. Hier liegt der Schlüssel zum Erfolg!
Sowas habe ich lange genug beruflich gemacht. Das rieche ich aus 15 km Entfernung mit Gegenwind.
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#32
@ nappo Danke für deine ausführliche Antworten (@ clint auch)
Du hast es schon richtig erraten Smile. Mein Plan ist erstmal zweispurig zu fahren. Einerseits wegen ihre Krankheit: wenn es mir nichts kostet und ihr viel Nerven kostet. Warum nicht! (Ja, ich bin ganz böseSmile, Frau halt) Das zweite: ihre Bedürftigkeit unter Frage zu stellen. Dafür hab ich auch ein Paar Anhaltspunkte: Zum Einem: die Sache mit der Bank, zum anderen: die Ex hat 2 Vermögensbildende Versicherungen in der Ehe gehabt (für die Altersvorsorge). Bei der Berechnung von KU vor etwa 1,5 Jahren wurden sie angegeben. Jetzt bei der Berechnung von Nachehelichen Unterhalts sind sie verschwunden. Komisch und eigentlich unzulässig, wenn sie Bedürftigkeit (wenigsten teilweise) selbst verursacht.

LG Lelja
Und noch was:
Die Exe hat im Jahre 2012 als eine Abzugsposition die Kosten für die Putzfrau gebracht. Aber für die Steuererklährung für 2012 nichts angegeben ( sie hat es so erklärt, dass die Putzfrau nicht in der MiniJobcentrale gemeldet ist). Jetzt die Kosten wieder drin. Es macht mich auch einwenig nachdenklichSmile
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#33
Die Versicherungen wird sie gekündigt haben. Vielleicht hat sie dann das Kapital weiterhin der Bank als Eigenkapital nachgewiesen.

Exen neigen nicht dazu, Sparverträge laufen zu lassen. Der Ex-Mann und der Staat halten sie ja am Futtertrog. Das merken die recht schnell.

Außerdem gilt unter den Finanzleuten Eines: Gier frißt Hirn! Das trifft hier zu.
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#34
@Nappo
ganz genau. Ich habe den Verdacht das die Versicherungen gekündigt sind. Na dann, meine Argumentation wäre § 1577 BGB p.4
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#35
Noch ´ne Möglichkeit: Versicherungen beitragsfrei gestellt und als Sicherheit an die Bank abgetreten, Darlehenstilgung aus Ablaufleistung vereinbart.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#36
@wakkelpuding
Zitat:Darlehenstilgung aus Ablaufleistung vereinbart
Wie meinst du das?

LG
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#37
Mit der fällig werdenden Versicherungssumme wird das Darlehen zurückgezahlt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
@wackelpudding
Korrigiere mich wenn ich nicht richtig verstanden habe. Sie betreibt ihre Altersvorsorge weiter in dem sie Tilgung abzahlt, Argumentation mit § 1577 BGB p.4 wäre nicht zutreffend
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#39
Wäre eine Möglichkeit dass es so ist - wie Wackelpudding sagt.
Aber das geht bei der Summe nur, wenn sie die Versicherungen auch weiterhin bedient. Sonst würde am Ende nicht genügend raus kommen.
Hätte sie sie also beitragsfrei gestellt, hätte sie am Ende ja nur lediglich das, was schon in den Veträgen war plus ein paar Kreutzer lächerlicher Zinsen.
Und 100.000 werden nicht schon drin gewesen sein, oder?

Fällt sie also in den Bereich, dass sie Auskunftspflichtig würde, dann müssten die Versicherungen eigentlich in den Kontoauszügen wieder zu finden sein.

Trotzdem muss sie monatlich immer noch genügend Geld haben um die Tilgung tragen zu können. Irgendwas passt da noch nicht zusammen.
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#40
die Versicherungen waren im Wert 18 000. Und ausserdem hat sie nur KU titels. ich glaube nicht, dass die Bank sie als Sicherung akzeptiert. Irgenwas ist da wirklich faul.
Ich frage mich, ob sie Tilgung nicht auf 0 gesetz hat. Ist das möglich?
Ich habe da noch eine Gedanke (Hat aber mit dem Haus nicht zu tun). Wenn ich schon über KU Titel rede, dann frage ich mich, ob sie jetzt nicht hochgestufft werden. Das ist eigendlich auch möglich. Nemme ich mal an, das wäre der Fall. Dann kann man die alte Titels zurückgeben fodern und die neue MIT Befristung rausgeben. Oder?
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#41
-MMn wäre eine Tilgungsaussetzung denkbar, wenn dafür eine spätere (Teil-)ablösung möglich ist.
-Im Zweifel wäre ja nur der Erhöhungsbetrag zu titulieren.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#42
Ich kenne es auch so, dass jeder 24% seines gesamten Brutto zur Altersvorsorge aufwenden darf. Bei Angestellten sind für alles unterhalb der Bemessungsgrenze bereits ca. 20% durch die gesetzliche Versicherung "verbraucht".
Alles was darüber liegt und alles bei Leuten ohne gesetzliche RV gelten eben die 24%.
Außer bei Mangelfällen.

Außerdem gilt es gefestigte Rechtsprechung, dass bei der Altersvorsorge keine engen Maßstäbe anzusetzen sin, sodass man auch die Tilgungsleistung von Immobilien dazu zählen kann.
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#43
Einen neuen Titel kann sie verlangen. Dann musst Du sie klagen lassen und Dich auf das Verfahren gut vorbereiten.
Die Chancen stehen für Deinen Männe ja nicht sonderlich gut.

Die Tilgungsaussetzung ist ein interessanter Ansatz. Aber auch nicht die Lösung. Irgendwo ist das Geld. Und das hast Du noch nicht gefunden.

Die Tilgungsaussetzung machte man seinerzeit oft bei vermieteten Objekten, da sie steuerlich interessant ist. Damals waren aber die Zinsen für Lebensversicherungen noch recht hoch. Heute sind sie lächerlich.

Bei der Tilgungsaussetung zahlt sie statt der Tilgung nur die Zinsen und einen Beitrag zur einer kapitalbildenden Versicherung, die am Ende die Finanzierung tilgen soll.

Dazu muss heute die Versicherung hoch sein und ergo der Beitrag auch, da die Zinsen hochgradig lächerlich sind. Sie zahlt. So oder so. Also woher und wovon?
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#44
Damit hier kein Mißverständnis entsteht: Ich spreche hier nur über Gestaltungsmöglichkeiten, die Teile einer Lösung sein könnten. Es geht wohl auch kaum darum, wo ein wirtschaftliches Optimum läge. Im Allgemeinen geht es bei Finanzierungen ja nicht um Vermögen, sondern um Sicherheit und Liquidität. Liquidität muß nicht zwingend aus Vermögen gespeist werden. Mir ist z. B. ein Fall bekannt, wo Großeltern eine Finanzierung abgestützt haben, weil sie ihren Enkeln ein gewohntes Umfeld erhalten wollten. Ein Vermögen bei der Tochter ist daraus nicht entstanden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#45
@wackelpudding: Verstehe ich. Wollte ich auch nicht in Frage stellen ;-) . Genau diese Teile einer Lösung dürften dann ein Ganzes ergeben.

Bin gespannt wann Lelja von der bald kommenden Ausplünderungsattacke berichtet.
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#46
(15-03-2014, 15:30)Lelja schrieb: @Lullaby
Frage: Was für ein OLG ist für dich zuständig???


LG Lelja

Zweibrücken
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#47
Hallo, wieder!
Ich habe da eine Frage:
Kann mich jemand über Vor- und Nachteile einer Vereinbarug bzw.Gerichtlichen Beschlusses über das Nachehelichen Unterhalt aufklären?

und:
Ist das tatsächlich so, dass, wenn die Exe auf Unterhalt gegen Entschädigungssumme verzichtet und dann zum späterem Zeitpunkt doch sozialleistungen beantrag, wird dann der Ehemann doch noch vom Sozialamt in Anspruch genohmmen?

Danke
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#48
Zu 1. kann ich nichts sagen. Die Dummheit namens "EHE" habe ich mir erspart.

(02-04-2014, 09:55)Lelja schrieb: und:
Ist das tatsächlich so, dass, wenn die Exe auf Unterhalt gegen Entschädigungssumme verzichtet und dann zum späterem Zeitpunkt doch sozialleistungen beantrag, wird dann der Ehemann doch noch vom Sozialamt in Anspruch genohmmen?
Ja.
Weil, wenn die arme das Geld verbraucht hat, hat sie ja nichts mehr zum futtern:
Keine "bereite Mittel" = Sozialstaat springt ein = Sozialstaat sucht Regress bei potentiellem Unterhaltspflichtigen
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#49
Hallo Lelja,

ja mit 12 Jahre kommen sie in andere Altersgruppe! Sag mal ...warum fragst du denn so verbohrt?? Hast du angst , dass du als neue Partnerin von deinem Partner nicht genug abbekommst?

Tja..dann suchst dir nächstes mal ein Partner ohne alten Last- single.
Die Frau( oder die Madame was du so nennst) ist doch schon genug gelitten mit ihren Krankheit oder?ß und du bist gesund!

Dann geh du doch weiterhin fleißig arbeiten und baust neue Vermögen von jetzt an mit deinem neuen Partner...wenn er dich so viel bedeutet. :-)
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#50
@Angry: Ich würde vorschlagen, Du gehst in ein Forum für Unterhaltsempfänger, heulst da ein wenig herum, begnügst und unterstützt dort die armen Bedürftigen mit Deinen Trivialphilosophien und meldest Dich dann wieder, wenn Du - so wie in diesem Thread - etwas wichtiges mitzuteilen hast. Wäre das eine Idee?

Ich habe Deine Postings hier gelesen. Alle Beide ,-) . Tu Dir selbst den Gefallen sich zu verabschieden, sonst wird's häßlich, denn ich weiß nicht, ob Du auf Dauer das Foren-Echo verträgst, so wie Du Dich hier benimmst.

Man wird Dir auch auf sachlicher Ebene bei Deinen Postings sicher nicht begegnen. Muss man auch nicht. Du bist es auch nicht.

Und lass Dir dann gleich bitte noch einen Rechtschreibchip implantieren. Hat der Ex etwa den Kurs bei der VHS nicht bezahlt?
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