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Lokales Recht der Regionen in Spanien, Gütertrennung in Deutschland anerkannt?
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Deutscher, meine Frau Spanierin.
Nach der Hochzeit/Eheschließung in Valenzia sofort und dauernd in Deutschland gelebt.

Wird ein deutsches Gericht den Güterstand "Gütertrennung" anerkennen?

Anderes wurde jedenfalls zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht vereinbart. Gütertrennung ist der allgemein gültige Güterstand in der Region Valenzia, wenn also nichts anderes vereinbart wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Udo
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#2
Kurze Antwort: Da ihr durch die Art der Heirat den Güterstand "Gütertrennung" gewählt habt, gilt der auch weiterhin. Geschieden wird aber nach deutschem Recht, ausser ihr einigt euch auf etwas anderes.

Bei einer Gütertrennung wird nur der Zugewinn ausgeschlossen, alles andere läuft wie bei einer Zugewinngemeinschaft. Das anwendbare Recht für die Scheidung selbst richtet sich nach der Rom-III-VO Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 vom 20.12.2010.

Lange Antwort: Nach Art. 5 Abs.1 der VO können die Ehegatten einvernehmlich eines der folgenden Scheidungsrechte wählen:

• das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder
• das Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen zum Zeitpunkt der Rechtswahl dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder
• das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt, oder
• das Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Wenn die Ehegatten keine Rechtswahl getroffen haben, unterliegt die Scheidung oder Trennung nach Art. 8 der VO:

• dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, oder anderenfalls
• dem Recht des Staates, in dem die Ehegatten zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern dieser nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder anderenfalls dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts besitzen, oder anderenfalls
• dem Recht des Staates des angerufenen Gerichts.

Nach Art. 1 Abs.2 der VO gilt die VO nicht für Vorfragen wie die Rechts- und Handlungsfähigkeit natürlicher Personen, das Bestehen, die Gültigkeit oder die Anerkennung der Ehe, ferner nicht für die Ungültigerklärung einer Ehe, die Namen der Ehegatten, die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe, die elterliche Verantwortung, Unterhaltspflichten sowie Trusts und Erbschaften. Insoweit gilt weiterhin deutsches internationales Privatrecht.

Hier das Original: http://goo.gl/9Th5u6

Sicher gibts da auch Winkelzüge und Tricks, deshalb die Antwort nur unter Vorbehalt.
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#3
Hallo Udo,

willkommen im Forum. Es dürfte der letzte gemeinsame Wohnsitz als Scheidungsrecht in Anbetracht kommen. Da Deine Frau Spanierin ist und Du Deutscher und Ihr beide in Deutschland gewohnt habt, sollte hier deutsches Recht zum Tragen kommen (letzter gemeinsamer Wohnsitz). Nach deutsches Recht ist die Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes explizit, mit einem Ehevertrag, welcher vor einem Notar abgeschlossen worden ist und auch beurkundet ist, vereinbart ist.
Letztendlich solltest Du jedoch einen Anwalt einschalten, der dies nochmal genau klärt.
Meiner Ansicht nach wirst Du die Gütertrennung nicht durchbekommen.

Gruß

Pennfred
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#4
(17-03-2014, 12:30)Pennfred schrieb: Meiner Ansicht nach wirst Du die Gütertrennung nicht durchbekommen.

Sehe ich auch so, falls dies finanziell zugunsten der Frau ist - deutsche Gerichte entscheiden in der Regel so, dass die Ex-Frau maximal alimentiert wird
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#5
Sehr geehrte Herren,

vielen Dank für die rasche und fundierte Antwort.
Da ich durch Heirat in Valenzia die Gütertrennung gewählt habe (jedenfalls nichts anderes explizit gewählt wurde),
meinte ich, dass durch Ort der Scheidung dies ja nicht "überschrieben"/verändert werden kann.
Das Scheidungsrecht in Deutschland kennt diesen Güterstand ja auch und müßte ihn wohl akzeptieren.
Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?

Mit freundlichen Grüßen
Udo
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#6
(19-03-2014, 10:36)Udo schrieb: Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?

Tut es meiner Ansicht nach nicht, wie ich oben schrieb.

Ist mit Frankreich dasselbe, es wurde sogar extra im deutschen Recht die französische Errungenschaftsgemeinschaft eingeführt, um in Frankreich geschlossene Ehen auch in Deutschland leichter scheiden zu können. Wenn man in Frankreich ohne Ehevertrag heiratet, gilt automatisch die Errungenschaftsgemeinschaft. Bei Gütertrennung ist es sogar einfacher, die gibts ohnehin fast überall als Möglichkeit für den vermögensrechtlichen Ehestand, ist akzeptiert, verstösst auch nicht gegen die ordre public.

Wie gesagt, der Mechanismus der Scheidung geht aber nach deutschem Recht. Trennungszeit, Kindesunterhalt, diese und andere Dinge gehen nach deutschem Recht.
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#7
(19-03-2014, 10:36)Udo schrieb: Inwieweit könnte die sofortige und dauerhafte Wohnsitz Deutschland die Güterstandswahl nach spanischen Recht außer Kraft setzen?

Eigentlich sollte es so sein..

Es wird darauf ankommen, was der Richter dazu meint... Zur Not musst Du in Revision gehen.
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#8
@P
Die Errungenschaftsgemeinschaft ist nicht das Gleiche wie die Zugewinngemeinschaft. Der Name sagt es klar aus. Bei Zugewinn geht es nur um Gewinn, bei Errungenschaft auch um Schulden. Selbstverständlich hast Du recht mit Deinen Ausführungen, jedoch sollte sich Udo schnellstens einen Anwalt suchen, welcher ihm die Dinge klar auf den Tisch legt. Ich wurde ebenfalls in Deutschland getraut, mit Ehevertrag und werde in FR nach Errungenschaft und ohne Ehevertrag geschieden, wenn es denn der lieben Frau Richterin irgendwann einmal gefällt, was nach über drei Jahren noch nicht der Fall ist. Solange die Exe und die Richter wollen, zahlt man Unterhalt, Abfindung usw.. Wenn dem nämlich nicht so wäre, wären wir nicht hier.
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#9
(19-03-2014, 14:35)Pennfred schrieb: @P
Die Errungenschaftsgemeinschaft ist nicht das Gleiche wie die Zugewinngemeinschaft.

Wo behaupte ich sowas?
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#10
@P
kann ich nirgendwo finden, habe ich aber auch nicht geschrieben, dass Du das behauptest.
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#11
Klang so. Die Errungenschaftsgemeinschaft war ein Beispiel, dass sogar nach Güterständen geschieden wird, die in Deutschland bisher gar nicht möglich waren. Somit wird auch in der Praxis von den Gerichten der Güterstand der Herkunft beachtet. Es ist also defintiv nicht so, dass der Herkunftsgüterstand keine Rolle spielt. Die entscheidende Frage für Udo ist vielmehr, welche Winkelzüge existieren, um das im Einzelfall zu hintertreiben.

Die Beschreibung zur Errungenschaftsgemeinschaft ist übrigens nicht richtig. Schulden spielen sehr wohl ebenso bei einer Zugewinngemeinschaft eine Rolle, das wurde sogar noch erweitert, indem zusätzlich zum negativen Endvermögen auch ein negatives Anfangsvermögen eingeführt wurde. Der Unterschied besteht vielmehr in der Behandlung gemeinsamer Vermögensteile. Die zählen anders als bei Zugewinngemeinschaft tatsächlich schon während der Ehe als Gesamtgut.
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#12
Sehr geehrte Herren, vielen Dank soweit.

Nun eine andere Fragestellung. Ich habe zur Hochzeit/Eheschließung mehrere Unterschriften geleistet. Auch anwesende Verwande haben zum Teil Unterschriften geleistet. Ich weiß nicht, was da unterschrieben wurde.
Auf meine Bitten (allgemein ans örtliche Rathaus in der Region Valenzia gerichtet), die Unterlagen in Kopie zu senden, bisher noch keine Antwort.

Was muß ich unternehmen, um Kopien der damals unterschriebenen Dokumente zu bekommen?

Mit freundlichen Grüßen
Udo
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#13
Das, was du getan hast: Sie anfordern. Vielleicht rufst du mal an und fragst nach?
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#14
In Spanien bei Behoerden anrufen?! Na viel Glueck, bei den meisten geht keiner ans Telefon. Versuch jemanden vorbeizuschicken.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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