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Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen aber in welches Land kann man denn gehen, wo man nicht über den Tisch gezogen wird? Ich versuche gerade meine "suche" einzugrenzen. bitte jetzt nicht die ärmsten Länder der Welt aufzählen oder wo Krieg ist, es wäre schon gut auch irgendwo hinzugehen wo man auch "leben" kann usw - Danke.
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(26-03-2014, 15:46)raid schrieb: Prinzipiell würde ich aber nicht flüchten, sondern mir den Unterhalt von dem Land bezahlen lassen, von dem ich zu Unterhalt verurteilt wurde.
was meinst du denn mit mir unterhalt zahlen lassen? die wollen ja geld von mir, nicht andersrum
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(26-03-2014, 13:54)Markus Müller schrieb: Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen aber in welches Land kann man denn gehen, wo man nicht über den Tisch gezogen wird?
Ich wurde weder in Deutschland noch in Österreich über den Tisch gezogen. Und zwei Strafanzeigen wegen §170 wurden eingestellt. Man muss nicht zwingend in ein anderes Land gehen.
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Ich finde das Thema Aufstockung echt spannend, weil der Staat den Unterhalt dann selbst abdrücken darf, aber ehrlich gesagt, wäre ich dazu viel zu faul.
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Ich habe hier im Forum vieles gelesen, was mich zum Teil noch mehr verwirrt als sonst was. Können wir das kurz anhand eines Beispiels verdeutlichen?
Ich beziehe ALG II oder arbeite in Teilzeit und beziehe als sog Aufstocker Leistungen. Dann will KM Cash für Unterhalt und was geschieht dann? Können wir ein Beispiel mit Zahlen nehmen?
Darüber hinaus, wird meine eidesstattliche Versicherung in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt?
Ach ja, soll ich mir ein P-Konto holen?
Vielen Dank.
the notorious iglu
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(26-03-2014, 13:54)Markus Müller schrieb: Ich muss jetzt mal ganz blöd fragen aber in welches Land kann man denn gehen, wo man nicht über den Tisch gezogen wird?
Ich beziehe ALG II oder arbeite in Teilzeit und beziehe als sog Aufstocker Leistungen.
Vielleicht ist die Frage nach dem Ausland mehr ein Griff nach den Sternen. Nicht zu erreichen. Wer sich aus der ALG II Falle nicht selbst befreien kann, wird es im Ausland sicherlich erst recht nicht schaffen.
Analysiere doch mal Deine eigenen Möglichkeiten. Und die Frage nach dem P-Konto zeigt mir, dass diese ziemlich eng sind. Probiere einfach mal die Funktion "Suche" hier im Forum. Da steht alles über P-Konto, Ausland ...
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26-03-2014, 21:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-03-2014, 21:03 von Speedy Gonzales.)
(26-03-2014, 20:07)Timo Sassi schrieb: http://www.hus-neumuenster.com/?p=4101
Vielen Dank für den tollen link, das hat mir sehr weitergeholfen. Eine Sache aber: da ich theoretisch auch gegenüber der KM Unterhaltspflichtig bin, welcher Selbstbehalt ist dann zutreffend?
Der Selbstbehalt gegenüber der KM eines nichtehelichen Kindes wäre dann nämlich €1100 und gegenüber dem Kind wären es €800. Etwas verwirrend gerade, danke
@Dino: ich habe für vieles bereits die Suchfunktion genutzt, da sich jedoch immer wieder etwas von der Gesetzeslage ändert wollte ich vorsichtshalber lieber nachfragen.
the notorious iglu
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Der Selbstbehalt ist abhängig davon, ob du erwerbstätig bist oder nicht und nicht von der Anzahl der Unterhaltsberechtigten. Für Erwerbstätige gilt (theoretisch) der höhere.
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(26-03-2014, 15:35)p schrieb: Norwegen.
Oder Schweden. Dort kennt man keine Unterhaltspflichten zwischen Erwachsenen.
Austriake
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(26-03-2014, 22:02)raid schrieb: Achtung: In Schweden geht eine mysteriöse Vergewaltigungswelle um. Schweden hat die höchste Vergewaltigungsrate in Europa und eine der höchsten in der Welt. Kannst Du das irgendwie nachweisen?
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DDR
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In den USA werden Unterhaltsschuldner gnadenlos vom Sheriff abgeholt und in den Knast gesteckt.
So gesehen geht es uns im Vergleich gut.
Das Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Verkehr mit ausländischen Staaten (Auslandsunterhaltsgesetz – AUG) dient unter anderem der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber Unterhaltspflichtigen in anderen Staaten.
Das betrifft im Wesentlichen die USA, Kanada und die Republik Südafrika.
In der EU kann theoretisch eine Frau aus Spanien ihren deutschen Kindesvater nach DDT belangen, nennt sich EG-Unterhaltsverordnung (EG-UntVO).
Am besten keine Kinder zeugen und keine Braut heiraten.
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Danke für all die Infos!
Was, Geld willst Du auch noch? Arriba! Arriba! Ándale!
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(26-03-2014, 22:57)raid schrieb: Ich hoffe, dein Hühnchenkamm musste wegen mir nicht schon wieder anschwellen, hier ggf. die notwendigen und wichtigen sowie hochspeziell für dich auswertbaren Daten:
Anfang des Jahres beschrieb Daniel Greenfield dieses Phänomen, dass Schweden jetzt die zweithöchste Vergewaltigungsrate auf der Welt habe, nach Südafrika.
Sie liegt mit 53,2 Prozent per 100.000 sechs mal höher als in den vereinigten Staaten. Eine von vier schwedischen Frauen wird das Opfer einer Vergewaltigung werden.
http://europenews.dk/de/node/70848
In Schweden ist Prostitution illegal, nicht die Sexarbeiterin macht sich strafbar, sondern der Freier.
Ich glaube aber nicht, dass dies die Ursache für die hohe Vergewaltigungsrate ist. Eher ist es so, dass ein jeder Scheissdreck als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung gewertet wird.
Wenn es strafbar wäre, dass ein Mann einer Frau hinterher pfeift oder "bella ragazza" hinterher ruft, dann wäre Italien das Land mit der höchsten Vergewaltigungsrate.
Pronto?
Austriake
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(02-04-2014, 21:39)raid schrieb: Ganz ehrlich, aber eine Justiz, die ... so etwas durchgehen lässt, hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun!
Eine "gerechte Justiz" gibt es nicht. Richter vertreten nur das jeweilige System, wollen bequem arbeiten, und eine sorgenfreie Pension kassieren.
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