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Sie ist im Trennungsjahr von neuem Freund schwanger, was nun??
#1
Hallo zusammen, ich werde gerade mit ner kniffeligen Situation konfrontiert, und weiss nicht, wie ich damit umgehen soll. Meine bisherige Geschichte in zwei Sätzen: Bin im Trennungsjahr, habe mit Ex zwei Kinder, die im Wechselmodell von beiden Erlternteilen betreut werden. Vereinbart war, dass die zwei Kinder (4 Jahre alt) von Montag bis Mittwoch und jeden zweiten Sonntag bei mir sind und den Rest der Woche bei der Mutter. Die Kinder gehen weiterhin bei mir am Ort in den Kindergarten, die Mutter ist ca. 40 Kilometer weit weggezogen. In der Praxis sind die Kinder meist von Montag bis Donnerstag in der Früh bei mir und die Mutter holt sie vom Kindergarten ab. Das Wechselmodell wurde in der Form gewählt, da die Mutter eine während der Ehe begonnene Ausbildung beenden wollte. Sie wurde aber mittlerweile wegen zu vieler Fehlzeiten gekündigt. Seit drei Monaten hat Ex nen neuen Freund und hat mir nun erklärt, dass sie von ihm schwanger ist. Ex und ihr Freund haben aber getrennte Wohnungen. Er wohnt über 200 Kilometer weg. Was soll ich jetzt tun?? Mein Trennungsjahr endet im August. Kann ich jetzt schon die Scheidung einreichen. Ich möchte rechtlich gesehen nicht als Kindsvater behandelt werden (das wäre wohl so, wenn das Kind noch während des Trennungsjahres auf die Welt kommt). Oder kann man die Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Auch mache ich mir natürlich Gedanken, wie die Ex jetzt wegen unserer gemeinsamen Kinder verfährt. Ich möchte an dem Wechselmodell nichts ändern, kann mir aber vorstellen, dass sie jetzt zum neuen Mann zieht und versucht, die Kinder mit zu nehmen. Ich würde gerne wissen, wie ihr über meine Situation denkt. Vorab vielen Dank.
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#2
Hallo
Das schlimmste was Dir passieren kann ist das Deine Ex die Kinder nimmt und zu ihren neuen 200 km weit weg zieht. Dann wird es teuer. Zickt die plötzlich rum und eine Familienrichterin spielt mit bist Du ein ewig Reisender und sie tut nix.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
(26-03-2014, 20:56)ramses72 schrieb: Oder kann man die Scheidung erst mit Ablauf des Trennungsjahres beantragen.
In diesem Fall würde ich behaupten wollen, dass eine Härtefallentscheidung Erfolg bringen könnte.
Auf jeden Fall versuchen!
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#4
Welche Möglichkeiten hast Du, dass Deine Kinder bei Dir bleiben können?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#5
(26-03-2014, 23:05)raid schrieb: Kannst Du das irgendwie nachweisen?
BGB § 1565 Abs. 2
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#6
Auskünfte von Anwälten sind da etwas unterschiedlich und wird wohl auch von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt. Frühester Termin war 1/4 Jahr vor Ablauf des Trennungsjahres, so dass pünktlich die Scheidung vorgenommen werden kann, an manchen Gerichten wird der Antrag wohl erst nach Ablauf des Trennungsjahres entgegen genommen.
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#7
Dein Hauptaugenmerk sollte darauf gerichtet sein, dass deine Kinder weiterhin bei dir, bzw. im Wechselmodell bleiben. Wenn die Kinder plötzlich zu deiner Ex wandern hast du dauerhaft mehr Probleme und Kosten als wenn sich die Scheidung und die damit verbundene falsche Vaterschaft verzögern sollte.

Zieht deine Ex 200km zu ihrem Neuen, hast du schlechte Karten. Also dafür sorgen, dass die Kids an deinem Wohnort im Kindergarten/Schule sind und eingebunden bleiben.

Wenn die Scheidung nicht rechtzeitig durchgeht, bleibt dir immerhin die Anfechtung der Vaterschaft. Bis die Anfechtung durch ist, wärst du erst mal Zahlesel, aber die Kohle, die dir da evtl. verloren geht kannst du vom Next zurückfordern, bzw. der Betrag wird deutlich niedriger sein, als das was du verlieren würdest, wenn deine Kinder alleine bei der Ex zugeordnet werden.

Wichtig wäre, dass du Name, Anschrift und Infos über den Next hast, falls es hart auf hart kommt.
Vermutlich ist der Next sich noch gar nicht so richtig über die Folgen im Klaren. Wenn du Glück hast, will deine Ex auch gar nicht, dass du rechtlicher "Vater" vom neuen Kind wirst und zieht bei der zügigen Abwicklung der Scheidung mit um dann den Kopf frei zu haben für das neue Glück.
Wenn es danach aussieht, dann solltest du nicht wegen jeder Kleinigkeit knausern, sondern ihr lieber bei der Scheidung "großzügig" entgegen kommen und am besten einen Vergleich anstreben. Das hat dann den Vorteil, dass keine Berufung etc. möglich ist wenn sie hinterher nach interner Beratung feststellt, dass sie keinen so guten Schnitt gemacht hat. Wichtig ist, dass das Wechselmodell und der Wohnsitz der Kinder beibehalten wird.
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#8
(27-03-2014, 10:08)raid schrieb: Sehr gut Tipp! Habe ich aber auch probiert - keine Chance!
Das heisst, Du bist erst einmal rechtlicher Vater geworden und hast später nach der Scheidung erfolgreich die Aberkennung durchbekommen?
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#9
Vielen Dank für sure Beiträge. Ich werde am Montag einen Anwalt zwecks Scheidungsantrag konsultieren. Nach ihren neuesten Aussagen ist ein Umzug nicht geplant und das Wechselmodell soll bestehen bleiben. Sollte ich merken, dass sie MIT den Kindern wegziehen will, bleibt mir wohl keine andere Wahl, als das alleinige ABR zu beantragen.
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#10
(27-03-2014, 20:14)ramses72 schrieb: ... bleibt mir wohl keine andere Wahl, als das alleinige ABR zu beantragen.

Darauf liefe es hinaus.
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#11
(27-03-2014, 20:14)ramses72 schrieb: Nach ihren neuesten Aussagen ist ein Umzug nicht geplant und das Wechselmodell soll bestehen bleiben.
Sie weiss, dass sie sich in einer ganz schlechten Position befindet.

Du bist derjenige, der die Karten mischt. Eine miese Situation, aber im Gegensatz zu den meisten hier würde ich sagen, dass Du Deine Kinder nicht verlieren wirst. Ganz und gar nicht! So bitter es auch im jetzigen Moment erscheint, geht es für Dich und die Kinder weiter.

Nachehelicher Unterhalt sollte in diesem Fall auch direkt ausgeschlossen werden!
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#12
Na ja, grundsätzlich glaube ich auch, dass die Weiss, dass meine Chancen wegen der Kinder nicht so schlecht sind. So lange sie bei ihren Zusagen bleibt, was ich glaube, kanns weiter gehen wie bisher. Der Nachehelichenunterhalt ist per Ehevertrag geregelt. Ich muss noch sechs Jahre zahlen. Das werde ich auch nicht angreifen, will guten Willen zeigen und auch wegen der Kinder ein ordentliches Verhältnis zur Mutter pflegen.
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#13
Das ist eine weise Entscheidung, halte Zusagen ein. Ich wuerde sagen, es sieht nicht schlecht fuer Dich aus. Versucht die Scheidung noch vor der Geburt durchzubekommen. So wie es klingt, scheint Deine Ex ja durchaus kooperativ zu sein.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#14
(27-03-2014, 22:33)ramses72 schrieb: Ich muss noch sechs Jahre zahlen. Das werde ich auch nicht angreifen, will guten Willen zeigen und auch wegen der Kinder ein ordentliches Verhältnis zur Mutter pflegen.
Da stehe ich wahrscheinlich mit meiner Meinung alleine hier. Für mich ist so ein Ehevertrag in dieser Deiner Situation als "sittenwidrig" einzustufen.

Die gute Mutter lacht sich während der Ehe einen Neuen an, zeugt mit ihm ein Kind und Du findest das Ok und zahlst ihr danach noch weitere 6 Jahre Exenunterhalt. Mit Verlaub, ich persönlich würde behaupten wollen, dass wegen BGB §1579 Abs. 2 und Abs. 7 zumindest eine Beschränkung des Unterhalts möglich wäre.

Wenn Du Dir natürlich sicher bist, die nächsten 6 Jahre das Geld zu verdienen, was Du jetzt hast, dann mach es halt. Undecided

My2C
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#15
Bezüglich der Kinder würde ich meinen, du hast gute Karten. Kita-Besuch an deinem Wohnort & Wechselmodell sprechen eindeutig für dich.

Scheidung so schnell wie möglich durchziehen, rechtliche Vaterschaft für das Kind ggf. anfechten (wobei ich nicht glaube, dass die KM dir da Schwierigkeiten machen wird).

Natürlich ist es in der Situation nicht schlecht, den Ball flach zu halten, so lange es so ruhig und einvernehmlich läuft.
Aber was den UH nach Scheidung angeht, muss ich @ blue vollkommen recht geben. Deine baldige Ex-Frau lebt eindeutig in neuer Beziehung und ist bereits vom Next schwanger - und da willst du trotzdem die nächsten sechs Jahre Unterhalt zahlen??? Halte ich persönlich für absurd.
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#16
Sorry Leute, aber EheVERTRAG ist VERTRAG. Und Vertraege hat man zu erfuellen. Das muss ich mal so als ehrlicher Kaufmann sagen..... Ausserdem kennt Ihr ja die Umstaende nicht, ev. hat sich der Troederoeffner auch getrennt.....Und wenn man ein halbes Jahr getrennt ist, ist es ja nun nicht verwerflich dass sich die Expartnerin wieder neu verliebt und/oder schwaengern laesst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#17
(28-03-2014, 21:26)kay schrieb: Und wenn man ein halbes Jahr getrennt ist, ist es ja nun nicht verwerflich dass sich der Expartner wieder neu verliebt und/oder schwaengern laesst.
Verstehe ich nicht. Ich war bisher noch nie schwanger.
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#18
Danke Blue, "Expartnerin" ist wohl verstaendlicher
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#19
(28-03-2014, 21:35)kay schrieb: Danke Blue, "Expartnerin" ist wohl verstaendlicher

Jetzt verstehe ich Dich erst...Sad

Du schriebst in einem anderen Fred:
"Meine sitzt z. Zt. im Knast und selbst jetzt ist keine Ruhe und sie macht munter mit Falschbeschuldigungen weiter."

Für die meisten hier ist das nicht ein "normalFall".

Komm runter! In meinem Fall ist die Mutter eine wirklich Gute! Wink

Sie möchte lediglich den Ex ausblenden. Bei Dir scheint es etwas anderes zu sein.
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#20
Nun verstehe ich nicht was Du meinst, ich wollte hier eigentlich nur sagen, dass ich es richtig finde, dass ramses72 den Ehevertrag einhaelt und die vertraglich zugesicherten Unterhaltszahlungen leistet. Ich kann daran nichts schlimmes finden, wenn sich die Ex nach der Trennung wieder neu bindet.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#21
(28-03-2014, 22:24)kay schrieb: Ich kann daran nichts schlimmes finden, wenn sich die Ex nach der Trennung wieder neu bindet.
Ich auch nicht. Dafür aber weiterhin mit Exenunterhalt belohnt zu werden, schon.
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#22
Ich glaube da fehlen euch einfach die Hintergründe. Die Schwangerschaft ist bestimmt nicht gewollt und medizinisch eh ein Wunder, mehr will ich dazu nicht sagen. Weiterhin denke ich auch nicht, dass der neue Partner die große Liebe für sie ist. D.h. sie hat sich in eine verfahrene Situation gebracht und ich glaube, sie ist durchaus auf die Einhaltung des Vertrags meinerseits angewiesen. Sollte sich jedoch wider Erwarten herausstellen, dass sie mit dem Neuen auf heile Familie macht, überdenke ich natürlich meine Haltung. Bis dahin möchte ich, auch zum Wohle der Kinder, am bestehenden Konstrukt nichts ändern. Denn wenn ich anfange, den Unterhalt in Frage zu stellen, zieht das wohl eine Kettenreaktion nach sich und alle mühsam errungenen Kompromisse geraten ins Wanken. Ich bin bezüglich meiner Kinder in einer traumhaften Lage, wenn ich mir die anderen Fälle hier so ansehe. So kann es bleiben.
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#23
Richtig so.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#24
@ramses72

Wenn Du Dir das leisten kannst und die Situation Deiner Kinder dadurch stabil bleibt, ist das wohl auch ok, unabhängig davon, wie man das rechtlich werten kann. Sechs Jahre sind ja auch ´ne überschaubare Zeit, die zudem für Dich arbeitet, wenn alles so weiter läuft.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#25
(29-03-2014, 01:46)wackelpudding schrieb: Sechs Jahre sind ja auch ´ne überschaubare Zeit, die zudem für Dich arbeitet, wenn alles so weiter läuft.

Naja "überschaubar" ist anders..ich musste zwei Jahre zahlen, laut Ehevertrag bis das Kind 5 Jahre alt wurde. Madame war allerdings diese zwei Jahre schon beim Neuen eingezogen.
Wieso hast du dich auf einen Ehevertrag eingelassen, indem du 6 Jahre garantierst?
Kommt natürlich auch immer drauf an, wieviel man zahlt. Bei 150-200€ würde ich an deiner Stelle auch den Ball flach halten, Stichwort Kettenreaktion.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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