10-04-2014, 14:24
In einer vorläufigen Entscheidung (S 38 AS 88/14 ER v. 09.04.2014) hat das Sozialgericht Kiel entschieden, das ein umgangsberechtigter Vater einen Anspruch auf eine grössere Wohnfläche wegen der regelmässigen Aufenthalte (55 Tage/Jahr) seiner beiden Kinder hat.
Das Jobcenter war der Meinung, die Bewilligung der angemessenen Wohnkosten für eine Person und einer Fläche von 50qm sei ausreichend.
Interessant finde ich, daß das Sozialgericht sogar
10qm je Kind an erhöhtem Wohnflächenbedarf zugrundelegt und nicht
wie sonst üblich, 5qm.
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/v...nterkunft/
Das Jobcenter war der Meinung, die Bewilligung der angemessenen Wohnkosten für eine Person und einer Fläche von 50qm sei ausreichend.
Interessant finde ich, daß das Sozialgericht sogar
10qm je Kind an erhöhtem Wohnflächenbedarf zugrundelegt und nicht
wie sonst üblich, 5qm.
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/v...nterkunft/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater