15-04-2014, 19:51
Nichts kannst du machen. So ist das und es ist der Normalfall. Amrsrichterlein und Rechtspfleger sind die Gockel auf ihrem Misthaufen, wenn deine Widerspruchsmöglichkeiten aufgebraucht sind, ist eben Ende.
Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
|
15-04-2014, 19:51
Nichts kannst du machen. So ist das und es ist der Normalfall. Amrsrichterlein und Rechtspfleger sind die Gockel auf ihrem Misthaufen, wenn deine Widerspruchsmöglichkeiten aufgebraucht sind, ist eben Ende.
15-04-2014, 19:55
(15-04-2014, 19:51)p schrieb: Nichts kannst du machen. So ist das und es ist der Normalfall. Amrsrichterlein und Rechtspfleger sind die Gockel auf ihrem Misthaufen, wenn deine Widerspruchsmöglichkeiten aufgebraucht sind, ist eben Ende. Vielleicht eine Beschwerde einreichen, was natürlich auch nichts zu meinem "Problem" bringt. So wie es aussieht, geht es entweder vor Gericht oder ich akzeptiere die Vaterschaft (vorläufig). Erschleiche mir vertrauen, mach einen heimlichen Test, sofern ich nicht der Vater bin Reiche ich eine Klage ein wegen Anzeiflung der Vaterschaft und gut. Aktuell ist es finanziell halt extrem schwierig, vorallem weil ich mich ohne Anwalt nicht vertreten kann. Dieser kostet wieder Geld, genauso wie der Gerichtstermin usw. Also sind meiner Ansicht nach alle meine Mittel ausgeschöpft, jetzt brauch ich vermutlich nur noch Hilfe, wie ich das vorgehen soll. Vaterschaft anerkennen, Unterhalt titulieren etc.
15-04-2014, 20:40
15-04-2014, 23:40
(15-04-2014, 19:55)tobi1983 schrieb:Tobi - jetzt sei net narrisch. Die Tatsache, daß die Madame VKH bekommt, sagt nichts über die Wahrscheinlichkeit Deiner möglichen Vaterschaft aus. Du musst einfach cooler sein, bleib locker und entspannt. Ich habe den Eindruck, dass sich die Gegenseite diesen ganzen aufwändigen Firlefanz ausdenkt, weil die wissen, dass Du relativ leicht beeinflussbar bist und vermutlich einknicken wirst. Und allein schon deshalb solltest Du stahlhart bleiben und denen genau diesen Gefallen nicht tun. Es wäre ja nun wirklich nicht das erste Mal, dass ein Gericht Mist baut. Daher nochmal mein sehr dringender Rat an Dich:(15-04-2014, 19:51)p schrieb:So wie es aussieht, geht es entweder vor Gericht oder ich akzeptiere die Vaterschaft (vorläufig). Vaterschaft anerkennen, Unterhalt titulieren etc. NIEMALS eine Vaterschaft ohne Beweis anerkennen!!!!!!!!!!!!! Halte einfach die Fuesse still und gib der Gegenseite die Gelegenheit sich zu blamieren. Diese wird ggf. dann tatsächlich vor Gericht gehen. Spätestens dann wird ein Richterle den Test anordnen und dann werden wir sehen was Sache ist. Eigentlich doch ganz einfach.
15-04-2014, 23:59
@TSV: Besser kann man das wohl nicht ausdruecken. @Tobi: Hoer auf P und TSV und bleib cool. Du bist doch auf dem richtigen Weg.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
16-04-2014, 07:41
Ihr redet euch so leicht. Was bleibt mir wenn ich das durchziehe? Dann sitze ich auf deinen Berg voll Schulden und darf trotzdem den Unterhalt bezahlen.
Ich werde nicht weiter gerichtlich streiten, davon profitiert nur einer, der Anwalt. Hilft mir lieber jetzt bei der Titulierung etc. alles richtig zu machen. Die Zeit brennt... also bitte. Ansonsten mach ich es halt so wie ich es für richtig halte... das ganze muss vor den 2 Wochen passieren, damit die Grundlage für ein Verfahren nicht mehr gegeben ist.
16-04-2014, 08:27
(16-04-2014, 07:41)tobi1983 schrieb: Ihr redet euch so leicht. Was bleibt mir wenn ich das durchziehe? Dann sitze ich auf deinen Berg voll Schulden und darf trotzdem den Unterhalt bezahlen.Kann es sein, dass Du schon längst weißt, dass Du de facto der Vater bist? Anders kann ich mir Dein Verhalten nicht mehr erklären. (16-04-2014, 08:27)TSV 1860 Muenchen schrieb:(16-04-2014, 07:41)tobi1983 schrieb: Ihr redet euch so leicht. Was bleibt mir wenn ich das durchziehe? Dann sitze ich auf deinen Berg voll Schulden und darf trotzdem den Unterhalt bezahlen.Kann es sein, dass Du schon längst weißt, dass Du de facto der Vater bist? Anders kann ich mir Dein Verhalten nicht mehr erklären. Möglich ist es, die Wahrscheinlichkeit würde ich bei 70-80% sehen. Da sich wohl niemand anderes an die hässliche Kuh rantraut... Zudem ist sieht das Kind optisch aus wie meine Mutter als Sie klein war... ergo zweifel ich die Vaterschaft nur bedingt an, weil die ganze Geschichte eigentlich bis zum Himmel stinkt, aber was solls... Davon abgesehen, was tut es zur Sache. Mein Weg war -> aussergerichtlichte Einigung -> aussergerichtlicher Vaterschaftstest. Ich hatte nie vor, vor Gericht zu ziehen (Steht auch ein paar Seiten zuvor, dort wollte ich schon direkt die Vaterschaft anerkennen!). Ein Versuch den ganzen Gerichts Scheiß abzuwenden schlug ja jetzt fehl (Lag wohl an der Urkundsbeamtin und der Richterin, Frauen halten halt zusammen). Jedenfalls bleibt mir nichts mehr anderes Übrig. Kosten von Gericht, Anwaltsgebühren, Test etc. oder direkt anerkennen und Schwamm drüber. Ich habe weder die Zeit, noch die Lust noch die Kraft hier weiter zu kämpfen. Lieber lebe ich die nächsten 13 jahre mit einem Kuckuckskind als mich mit noch mehr Schulden zu belasten. Den Unterhalt kann ich zahlen, Gerichts und Anwaltsgebühren nicht. Die Entscheidung fällt mir also nicht sonderlich schwer. Und jetzt nochmal, bitte keine Diskussionen mehr über meine (aus euren Augen) falsche Entscheidung, sondern vielmehr bitte ich euch mir zu helfen das richtig zu titulieren. Danke!
16-04-2014, 08:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-04-2014, 08:52 von TSV 1860 Muenchen.)
Vor Gericht zerren, kann Dich jeder Mensch zu jeder Zeit wie er grade lustig ist. Wenn die bloße Unterstellung eines Sachverhaltes und die Androhung vor Gericht zu ziehen bei Dir jedes Mal dazu führt, daß Du das machst, was man von Dir will, dann wird Dich Dein masochistisches Verhalten bald spüren lassen, dass Du nicht selbst lebst, sondern gelebt wirst.
Du scheinst ja richtig Bock drauf zu haben, die nächsten ca. 25 Jahre am Existenzminimum zu leben und ungefähr 250.000 EUR für den Lebensunterhalt einer Frau und eines Kindes zu bezahlen, von dem Du nicht mal weißt, ob Du der Vater bist. Ist Dir das bewusst? Du musst übrigens weder Kosten für das Gerichtsverfahren noch für einen Anwalt bezahlen. Wenn sich herausstellt, dass Du nicht der Vater bist, muss Dir die Gegenseite alle Kosten sogar ersetzen. Dann sparst Du Dir auch die o.g. halbe Million. Dieses mögliche Ergebnis wäre mir die "Anstrengung" sehr wohl wert!
[Vollquote gelöscht, keine Vollquotes bitte]
Danke das du meinen letzten Beitrag ignoriert hast, ich wollte keine Diskussionen mehr! Mit knapp 2000 Netto lebe ich nicht am Existenzminimum, auch werde ich nach dieser Geschichte bei meinem Chef nachfragen wg. Gehaltserhöhung bzw. Möglichkeit auf Überstunden. Es sind auch keine 25 Jahre sondern, sofern Sie studieren sollte (bei den Genen und Vorbild eher unwahrscheinlich), sind es noch 22 Jahre. Da aber auch hier, wenn Sie zu arbeiten beginnt der Unterhalt gegengerechnet wird, verringert sich die Summe. Es sind daher auch keine 250.000 sondern 92.436 Euro (ohne evtl. Abzug, bis 27) zzgl. Sonderausgaben. Auch besteht ja dann Hoffnung dass Sie irgendjemand schwängert und dieser dann für den Unterhalt sorgen muss. Die Möglichkeit einen heimlichen Vaterschaftstest + Anfechtungsklage hast du auch nicht mit einberechnet.
16-04-2014, 09:22
Die Rechnung stimmt nicht, du hast Unterhalt nach §1615l BGB unter den Tisch fallen lassen, die Betreuungkosten über vier bis sieben Jahre hinweg, die zukünftigen Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle und ein paar Sachen mehr. Aber egal, du hängst an dieser fixen Idee durch freiwillige Unterschrift irgendwas zu gewinnen. Die Argumente hast du genannt bekommen, wir drehen uns seit Seite 2 im Kreis. Machs oder machs nicht, weiterreden hilft nicht mehr.
16-04-2014, 09:30
(16-04-2014, 09:22)p schrieb: Die Rechnung stimmt nicht, du hast Unterhalt nach §1615l BGB unter den Tisch fallen lassen, die Betreuungkosten über vier bis sieben Jahre hinweg, die zukünftigen Erhöhungen der Düsseldorfer Tabelle und ein paar Sachen mehr. Aber egal, du hängst an dieser fixen Idee durch freiwillige Unterschrift irgendwas zu gewinnen. Die Argumente hast du genannt bekommen, wir drehen uns seit Seite 2 im Kreis. Machs oder machs nicht, weiterreden hilft nicht mehr. Was soll §1615l BGB sein? Der Anspruch endet doch 3 Jahre nach Geburt?! Da Sie zuvor schon Hartv IV bezogen hat änder sich für Sie nichts bgzl. Lebensstandard. Ich hab um Hilfe ersucht, wie ich nun weiter vorgehen soll wegen der Titulierung... aber scheinbar will mir hier keiner mehr helfen.
Soviel wusste ich auch schon, auch die Vorlage habe ich mir runtergeladen, allerdings sieht die sehr bescheiden aus. Auch die Reihenfolge ist mir ungewiss, erst Urkunde dann Vaterschaft anerkennen!? ... Naja auch egal, hier muss ich mich wohl nur dauernd rechtfertigen. Das ich meinen Seelenfrieden haben will versteht hier niemand. Ich möchte mit dem Kaptiel abschließen und den Unterhalt als monatliche Kosten ausbuchen, fertig. Zur Befriedigung aller, auch wenns nicht stimmt, ich bin der Vater. Sache geklärt? Nun gehts weiter, danke.
16-04-2014, 10:12
(16-04-2014, 09:30)tobi1983 schrieb:Da liegst Du völlig falsch. Der Anspruch besteht MINDESTENS 3 Jahre. Es wird sehr wahrscheinlich so laufen, dass sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes gar nicht arbeiten muß, wenn sie das nicht will. Mach Dir bitte bewußt, dass einer ledigen Mutter in Deutschland das Recht auf persönliche Betreuung des Kindes eingeräumt wird. Damit bist mit Betreuungsunterhalt deutlich länger dabei. Selbst danach hat sie noch für viele Jahre das Recht nur halbtags zu arbeiten.(16-04-2014, 09:22)p schrieb:Was soll §1615l BGB sein? Der Anspruch endet doch 3 Jahre nach Geburt?! Da Sie zuvor schon Hartv IV bezogen hat änder sich für Sie nichts bgzl. Lebensstandard. Es liegt mir übrigens absolut fern, Teile Deiner Beiträge zu ignorieren. Ich denke, es ist vielmehr so, dass Du alle richtigen Ratschläge ignorierst, die Dir helfen. Diese Ratschläge kriegst Du übrigens inkl. Rechtsberatung kostenlos. Du kannst aber gerne einem RA viel Geld bezahlen. Dieser hört Dir dann zu und erzählt Dir, was Du hören willst. Das bringt dem eine Menge Verdienst und Dir ziemlich wenig. VG, Markus (16-04-2014, 10:12)TSV 1860 Muenchen schrieb: Da liegst Du völlig falsch. Der Anspruch besteht MINDESTENS 3 Jahre. Es wird sehr wahrscheinlich so laufen, dass sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes gar nicht arbeiten muß, wenn sie das nicht will. Mach Dir bitte bewußt, dass einer ledigen Mutter in Deutschland das Recht auf persönliche Betreuung des Kindes eingeräumt wird. Damit bist mit Betreuungsunterhalt deutlich länger dabei. Selbst danach hat sie noch für viele Jahre das Recht nur halbtags zu arbeiten.Aber hierfür muss sie auch vor Gericht ziehen und das Plausibel erklären. Sie hatte noch NIE eine Arbeit, einen (schlechten) Sonderschulabschluss und keine Ausbildung. Das diese Frau jemals arbeiten wird oder gar Chancen auf den Arbeitsmarkt hat halte ich für ein Gerücht. Ich bin wohl kaum verpflichtet einer Frau Unterhalt zu zahlen damit Sie daheim bleiben kann, wenn Sie schon nachweislich immer daheim ist und bleiben wird. Auch hier müsste Sie PKH beantragen, allerdings werde ich mir dann einen Anwalt nehmen und das ganze durchziehen. Da sehe ich mehr Erfolgschancen als beim evtl. nicht Vater sein. Ich habs akzeptiert, war ein Fehltritt. Kein anderer würde sich einem 200kg Weib mit unterirdischer Intelligenz, relativ unhübschen Gesicht und 4mm kurzen Haaren (war nach Ihrer Krebstherapie) nähern. Ich schiebs mal auf die lange Beziehung und die Hormone. 2 Personen, der andere der nachweislich nicht der Vater ist und ich, kann also gut hinkommen. Wie gesagt, um des Friedenswillen bin ich der Vater und gut. Um wieviel evtl. Unterhalt reden wir hier eigentlich? Ich mein Sie bezieht Hartz IV, schon immer.
16-04-2014, 10:32
Du machst dich unglücklich, diese Kosten werden explodieren und du wirst der Knecht sein für sehr viele Jahre, evtl. bis an dein Lebensende.
Ruhe wirst du nie haben, das ist ein Trugschluß - je mehr du zahlst und stillhältst, desto mehr wird man von dir fordern und dich mit Schriftverkehr in den Wahnsinn treiben. Eine spätere "eigene" Familie wirst du damit unmöglich machen, diese wird immer belastet sein von deiner Entscheidung jetzt. Höre hier auf die Experten und bau keinen Mist - mehr kann man dir nicht mehr sagen. (16-04-2014, 10:43)raid schrieb: Dame von ALG 2 lebt, dann wird man versuchen von Dir ordentlich Kohle abugreifen.Auf welcher Grundlage? Dass Sie 5 Jahre lang es nicht getan hat? Sie jetzt bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat mit einem Kind, schlechtem Abschluss und ohne Ausbildung? Ergibt für mich keinen Sinn. Die Dame ist und wird immer zuhause bleiben, egal in welchem Jahrzent. Ich werde nicht vor Gericht ziehen. Warum muss ich das immer und immer wieder schreiben bis man es hier kapiert?
16-04-2014, 10:52
Deine Ruhe wirst Du nie haben, da werden immer mehr Forderungen und Anwaltsschreiben kommen. Insofern solltest Du Dir das ganze erst ans Bein binden, wenn sicher ist, dass Du der Vater bist.
ABER das dreht sich wirklich im Kreise, Du ignorierst alle Ratschlaege hier. Dann geh Deinen weg und zahle bis ans Lebensende ohne Gewissheit zu haben, dass Du der Vater bist und daher auch zahlen musst.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
16-04-2014, 10:53
(16-04-2014, 10:06)tobi1983 schrieb: Naja auch egal, hier muss ich mich wohl nur dauernd rechtfertigen. Wie kommst Du denn darauf? Lediglich der von Dir erwartete Applaus bleibt aus. Die faq enthalten viele Hinweise, was wann wie tituliert werden kann / muss / sollte. Die Antwort auf Deine Fragen ist nicht zu schwer zu finden. Aber vielleicht wolltest Du doch mehr...
16-04-2014, 10:58
Die Rechnung ist einfach:
von deinem Netto darfst du ca. 1000 € behalten, den Rest musst du abgeben. Da du nicht vor Gericht willst, wird man dir mit einem oder sogar mehreren Nebenjods drohen. Das machst du auch. Allein der Kukukskind Unterhalt nach DDT Stufe 4 beträgt in den nächsten 27 Jahren ca. 154788 € Hinzu kommt noch Betreuungsunterhalt und noch mehr... Wünsche dir alles Gute.
16-04-2014, 11:04
(16-04-2014, 09:30)tobi1983 schrieb: Ich hab um Hilfe ersucht, wie ich nun weiter vorgehen soll wegen der Titulierung... aber scheinbar will mir hier keiner mehr helfen. Wir haben unser Bestes gegeben, der Rest liegt bei Dir. Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1
(16-04-2014, 10:58)tumi schrieb: Die Rechnung ist einfach:Vollkommener Quatsch, wenn ich 10.000 verdien darf ich auch mehr behalten als 1.000. (16-04-2014, 10:58)tumi schrieb: Allein der Kukukskind Unterhalt nach DDT Stufe 4 beträgt inAuch Quatsch, mit 1.960 Euro liege ich in Stufe 3. Auch keine 27 Jahre sonder 27-5 Jahre, ergibt 22 Jahre ... und das wäre das Maximum wenn Sie studieren würde...
16-04-2014, 11:20
Leider wird dich die Realität noch eines Besseren belehren! Du kannst froh sein, wenn dir 1000 Euro bleiben.
Wie kommst du darauf, dann man mit 22 Jahren ausstudiert hat? Da muss ich echt lachen, sorry! Meine Tochter wird 21 und hat noch nicht mal angefangen - träume weiter, du wirst bald aufwachen, dafür sorgen die Blutsauger schon. (16-04-2014, 11:20)suppenkasper schrieb: Wie kommst du darauf, dann man mit 22 Jahren ausstudiert hat? Sie ist bereits 5 also sind es nur noch 22 Jahre. Ich sagte nicht das Sie mit 22 ausstudiert hat sonder nur noch 22 Jahre verbleiben! Ausserdem glaube ich nicht dran das Sie jemals studieren wird, nicht bei dem asozialen Umfeld.
16-04-2014, 11:24
Du verdienst aber keine 10.000
Stufe 3 oder Stufe 4? Lese dir die DDT nochmal durch... |
|
Möglicherweise verwandte Themen… | |||||
Thema | Verfasser | Antworten | Ansichten | Letzter Beitrag | |
Was unternimmt das Jugendamt bei Schulden? | Bitas | 19 | 16.002 |
25-01-2017, 14:01 Letzter Beitrag: Petrus |