Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!
#26
Ja ich finde ihr liegt falsch. Solltet den Sozialstaat nicht belasten.
Steht zu Eurer Verantwortung. Ihr habt doch euren Spass gehabt und denn wollt ihr jetzt vor Eurem Beitrag kneifen!!!!

Seid Väter und kümmert Euch *zynismus
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#27
(03-05-2009, 12:07)Webworker schrieb: Der grosse Teil der Leute glaubt halt noch immer an die Mär des gerechten Staates

Ich denke eher, sie glauben gar nichts mehr. Solche Urteile werden hier wahrgenommen aber sonst gehen die einfach unter. Wie das ganze Problem selbst. Das ist nur eines von Vielen und solange es nicht persoenlich betrifft... Die sind nicht Schafe, die leiden. Die haben das Leiden einfach nicht selbst.
Du musst mal in einer voellig zufaelligen Runde in D diese Dinge ansprechen (ich habe das immer mal bei neuem Projekt mit neuen Kollegen nach einer Weile beim Fruehstueck gemacht). Was ich meine, du musst mal die Reaktion sehen. Die Meisten sagen gar nichts und sind irgendwie betreten (gutes Mittel, das Fruehstueck zu beenden). Manche haben irgendwie ein schwummeriges Gefuehl, das sieht man. Aber die voellig sichere Haltung "Bei mir ist das ganz anders", das andere sind die Ausnahmen (haben bestimmt irgendwie selbst schuld) - die Haltung dominiert weiterhin alles in weit, weit bestimmendem Mass gegenueber allen anderen Moeglichkeiten.
Es gibt natuerlich die 1,2 oder drei Leute die das kennen (uebrigens auch Frauen, speziell die mit geschaedigten Maennern). Mit denen unterhaeltst du dich dann, denen musst du aber nichts mehr erklaeren.

Du kannst niemand fuer etwas politisieren, wenn der Wille zur oeffentlichen Vertretung von Dingen generell am Boden ist. Es gibt keine Kultur eines homo publicus mehr. Das ist die Traeumerei, die ich in vielen Leuten sehe, die sich engagieren (nicht boes auffassen). Das Land ist zerrissen von Problemen und Problemchen, die ihren Platz an der Sonne der Medien anstreben. Einige um in ihren Inhalten wahrgenommen zu werden, andere um Geld zu verdienen. Unterschiede zwischen Beiden werden tunlichst verwischt.
Es gibt keine Loesung im Rahmen "Unrecht gegenueber Maennern" allein. Der ist zu klein und er wird nicht die Groesse annehmen, die ich auch hier oft in Tagtraeumereien lese. Das Problem kann einen Menschen allein bis zum Hals fuellen, das wissen alle hier. Gesellschaftlich ist es nur ein Tropfen im Meer. Und eigentlich ist das gut so, das entlastet.

Ray
Zitieren
#28
Ja ich muss auch sagen, bevor ich persönlich mit dem ganzen in Kontakt gekommen bin hatte ich wirklich NULL Ahnung von der ganzen Geschichte
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#29
(03-05-2009, 12:33)Fluechtling schrieb: Ja ich finde ihr liegt falsch. Solltet den Sozialstaat nicht belasten.
Steht zu Eurer Verantwortung. Ihr habt doch euren Spass gehabt und denn wollt ihr jetzt vor Eurem Beitrag kneifen!!!!

Seid Väter und kümmert Euch *zynismus

sicher, sicher, und mit einer erhöhten erzwungenen arbeitsleistung, soll mann noch die arbeitslosen, hartz 4 er und rentner durchfüttern.

als dank gibt es dann die vollversteuerte rente ab 67. Smile

und selbst soll mann auf unterstem niveau dahin vegetieren.

lächerlich !

wers mag und das als vernunft deklariert, bitte schön.

wenn die 7 millionen bedürftigen mal zur arbeit gezwungen werden, dann können wir mal von verantwortung und belastung der sozialkassen reden.
Narrenfreiheit gab und gibt es nicht nur zum Fasching. Hauptsache das Kostüm sitzt richtig.
Zitieren
#30
ein nicht betroffener beschäftigt sich nicht damit. ich bin aus 2 scheidungen relativ glatt raus gekommen, aber bei einem kind ... umso interessanter ist es doch, wenn der frischgebackene ex die zahlungshöhe erfährt. er wird erstmal fragen: pro jahr? nein, mein bester: pro monat natürlich und pünktlich, ansonsten wird sofort gepfändet! deswegen ist die einstweilige anordnung auch so geil. der unterhaltspflichtige bekommt binnen weniger wochen zu erfahren, dass er mehr oder weniger finanziell am ende ist. besserverdienende haben rein theoretisch noch ein bißchen glück, aber die kosten sind zwangsläufig auch höher, deswegen sind die auch pleite wie der normalverdienende.

meine theorie wird wieder mal bestätigt. ich setze ja auf die vollpleite des unterhaltspflichtigen und der staat tut mir den gefallen. ich bin richtig gut gelaunt, bestens drauf. bei meinem fernsehauftritt gingen alle von 3 jahren aus ... ich habs nicht geglaubt und zu recht. der kindesunterhalt hat sich praktisch mal so eben verdoppelt.

die [Unterschreitung des Mindestniveaus] habens einfach drauf. das muss man denen lassen. die haben die gesetze im griff, wir nicht. und die wollen uns einreden, dass sie keine macht haben? schwachsinn, die haben sogar sehr viel macht. respekt vor den weibern.
Zitieren
#31
Naja, Nichtbetroffene gibt es ja eigentlich kaum.

Ich meine, wenn ich in einem Land wohne, in dem mir die Hälfte meines Einkommens weggenommen wird, und ich auch weiss, dass mehr als die Hälfte dieser Hälfte für Soziales aufgewendet wird muss ich mir schon meinen Teil denken, wenn ich sehe, dass es Leute gibt, die beim Sozialsystem durch den Rost fallen, bzw. ein Existenzminimum für manche Teile der Bevölkerung einfach nicht gilt. Das Wort Existenzminimum sagt ja aus, dass es die Summe ist, die ein Mensch benötigt um zu existieren. Wieso geschiedene Männer weniger brauchen sollen um zu existieren kann ich mir nicht erklären. Gibt es da sozialwissenschaftliche Untersuchungen dazu?

Für mich wären das auch als Nichtbetroffener Grund genug diesem Sozialstaat den Rücken zu kehren. Dass der Sozialstaat nicht funktioniert beweist ja schon die Existenz von Obdachlosen, von Tafeln, ....... das gäbe es nicht, wenn das Geld richtig eingesetzt werden würde. Aber einen Sozialstaat, der willkürlich festhält, dass ein Teil der Bevölkerung weniger zum Existieren braucht als ein anderer wird von mir auf gar keinen Fall durch Abgaben unterstützt. Würde ich in diesem Land leben dann ausschliesslich als Empfänger.

Ray, Dein genanntes "Frühstücksbeispiel" zeigt eigentlich, dass eine alleinerziehende Mutter als heilige Kuh in den Gehirnen manifestiert ist, über andere Probleme spricht man ja auch ohne in betretenes Schweigen zu verfallen.
Das liegt grossteils aber in der Argumentation der meisten "Vätervereine". Die Argumentation der bösen, abzockenden Frau kommt einfach nicht gut an, weil halt eben meistens auch nicht richtig. Die richtige Argumentation kann nur eine sein, in der nicht betretenes Schweigen die Reaktion ist. - Und die ist einfach das Aufzeigen der Missstände des Sozialstaates, das vor Augen Führen, dass die eigenen Beiträge scheinbar nicht zielgerichtet genug eingesetzt werden.
Zitieren
#32
(03-05-2009, 13:13)Webworker schrieb: Naja, Nichtbetroffene gibt es ja eigentlich kaum.

Vom konkreten Problem aber schon!

Zitat:Ray, Dein genanntes "Frühstücksbeispiel" zeigt eigentlich, dass eine alleinerziehende Mutter als heilige Kuh in den Gehirnen manifestiert ist, über andere Probleme spricht man ja auch ohne in betretenes Schweigen zu verfallen.

Es ist anders. Es ist so, als wenn du versuchen wuerdest jemand zu erklaeren mit welcher konkreten Prozedur du dir Haemorrhoiden aus dem Hintern schneidest. Irgend etwas Ekliges, Unnatuerliches, auf keinerlei Sachebene.

Ray
Zitieren
#33
(03-05-2009, 12:24)Webworker schrieb: Ich bin ja jetzt schon einige Zeit hier im Forum, eine Lösung ausser Hartz4 in Verbindung mit Schwarzarbeit oder Auswandern konnte ich für den Fall "feindlich gesinnte Ex" aber noch immer nicht entdecken. - Und wie man sieht wird es nicht besser, sondern immer schlimmer.

Es geht schon auch anders. Wege gibt es viele und im Forum haben wir ja einiges kennengelernt. Ich habe mich auch anders durchgeschlagen. Den individuell besten Weg zu finden ist eine Kunst, bei der man assistieren kann.

Das BGH-Urteil besitzt enorme Tragweite. Darin sind noch ganz andere Anklänge enthalten. Die dadurch verursache enorme Steigerung von Unterhaltspflichten (40-100% mehr!) ist nur eine Seite. Die andere ist die Begründung, die auch auf andere Sachverhalte passt. Rechnerische Grundlage des Unterhalts sei ja nun das steuerliche Existenzminimum, Bezug wird auch auf ALG 2 genommen, das Kindergartengebühren nicht enthält.

Somit geraten auch andere Kosten in diese "Mehrbedarfs"-Zone. Das sind z.B. Klassenfahrten und alle Schulsachen. Oder auch alle Fahrten, die das Kind regelmässig macht und irgendwie begründbar sind. Das ganze Gewicht des Unterhalts bekommt ein Gewicht von Sachverhalten aus Mehrbedarfen hinzu, die bisher die Ausnahme waren, aber nun jeden Pflichtigen mit kleinen Kindern trifft.

Andererseits hat der BGH nun ein Fass angestochen, aus dem auch ganz andere, unerwünschte und unerwartete Dinge fliessen können. Wenn die Ex mehr Geld will, muss sie nun ihrerseits ihr Einkommen offenlegen. An der Spirale von ständigen Nachweisen und offenlegen darf auch die Ex teilnehmen. Vielleicht stellt sich nun vermehrt die Frage, ob das nicht grundsätzlich so sein sollte? Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.
Zitieren
#34
Zitat:Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.

Der naheliegendste Grund ist einfach der, dass es nicht üblich ist dem Grundgesetz entsprechend beide Elternteile gleichberechtigt ihr Kind erziehen zu lassen. - Wäre dies der Fall gäbe es auch kein Unterhaltsrecht, weil eben überflüssig.

Das ist bekannt, aber auch nicht erwünscht. Nur über das Kindeswohl lassen sich diese gigantischen Sozialtransfers begründen ohne das Volk in Aufruhr zu versetzen.
Zitieren
#35
das Unterhaltsrecht ist auf dem besten Wege so kompliziert zu werden,
- dass kein Laie mehr durch sieht,
- dass kein Vater von vornherein sagen kann, was auf ihn zu kommt,
- dass es den Anwälten maximiertes Einkommen bringt, insbesondere den 3/4 Fachanwältinnen f. FR und
- dass es nur noch durch eine radikale Zerschlagung aus dem Wege geräumt werden kann

in diesem Falle sähe ich es als das kleinere Übel, ein einheitliches europäisches Recht einzuführen

nur, was machen wir dann mit den viele arbeitslosen Anwältinnen?
Zitieren
#36
(03-05-2009, 15:17)p schrieb: Andererseits hat der BGH nun ein Fass angestochen, aus dem auch ganz andere, unerwünschte und unerwartete Dinge fliessen können. Wenn die Ex mehr Geld will, muss sie nun ihrerseits ihr Einkommen offenlegen. An der Spirale von ständigen Nachweisen und offenlegen darf auch die Ex teilnehmen.

Ja, das klingt gut. Im Sonderfall Erwachsenenunterhalt hat das ja auch seine Wirkung. In meinem eigenen Beispiel habe ich nach Klagedrohung meiner Tochter diesen Punkt besonders in den Vordergrund gestellt ("Du organisierst mir die Einkommensnachweise deiner Mutter - auch Kindergeld - ich hab bis dahin meine Jahresabrechnungen zusammen"). Dann kam nichts mehr. Die Transparenz wollte Mama nicht.

Zitat:Vielleicht stellt sich nun vermehrt die Frage, ob das nicht grundsätzlich so sein sollte? Wieso stehen nicht immer beide Eltern mit ihrem Einkommen für das Kind gerade? Diese Richtung wird auch in anderen europäischen Ländern beschritten.

Guter Ansatz also. Muesste "nur noch" rechtssicher gelten.

Ray
Zitieren
#37
(03-05-2009, 15:36)Ralf G. schrieb: das Unterhaltsrecht ist auf dem besten Wege so kompliziert zu werden

Es ist schon seit ca. 30 Jahren hochkompliziert, das sieht man auch am breiten Strom immer neuer Urteile dazu. Wir sind im gesamten Unterhaltsrecht schon immer auf einem perversen Komplexitätsniveau. Stell dir das als 200m hohen Turm vor. Ob du von 200m oder von 250m runtergestossen wirst, ist egal.

Das neue BGH-Urteil wird auch wieder massenhaft Geld in Anwaltskassen spülen. Nun wurde ein neues Feld eröffnet, auf dem sich trefflich streiten lässt. Mehrbedarf wurde mit einem Schlag für eine ganze Altersklasse von Kindern zur Regel, denn praktisch alle Kinder gehen in den Kindergarten, aber welche Regeln gelten für Mehrbedarf? Was werden Väter tun, wenn die Einkommensnachweise der Mutter nicht plausibel genug erscheinen? Verpflichtet Mehrbedarf auch zur Erwirtschaftung des Geldes? Man wird sich vor Gericht wiedertreffen. Und streiten. Und zum BGH hochgehen. Und wenn dann der BGH gnädigerweise statt 200 EUR Mehrunterhalt "nur" 180 ausurteilt, wird man das als Sieg feiern, "BGH senkt Unterhalt", "Mütter schlechter gestellt" etc.
Zitieren
#38
Kindergartenplatz für alle Kinder bis 6h pro Tag müssen vom Staat bezahlt werden. Darüber hinaus gibt es den Platz nur bei entsprechend nachgewiesener Erwerbstätigkeit beider Eltern. Kosten werden dann anteilig von beiden Erwerbstätigen bestritten.

Der über den Kitazeit herausgehende Betreuungsbedarf wird von beiden Eltern gleichermaßen erbracht. KU wird nicht fällig.

Verweigert einer der Elternteile seinen Anteil an der Betreuungsleistung, wird er zahlungspflichtig.
Verweigert einer der Elternteile den anderen Elternteil seinen Anteil an der Betreuung leisten zu lassen, wird davon ausgegangen, dass er auch die finanziellen Lasten allein zu leisten bereit ist.

LBM
Zitieren
#39
Also von Miau-Mio Hahne stammt das nicht :-)
Zitieren
#40
Nö, das stammt von LBM Cool
Zitieren
#41
MIt der gleichen Argumentation müssen nun die Umgangskosten, die man oft nur fiktiv wahrnehmen kann, berechnet werden.

Beispiel: Kindesmutter wohnt 250 km weg.
Besuch an 2 Wochenenden in Monat durchschnittlich: 1000 km Gesamtkilometer.1000 km x 0,20 Cent (obwohl Auto ca 80 Cent pro KM kostet,falls Vater noch ein fiktives Auto sich leisten kann) ergibt 200 Euro. Wenn Frauen Rechnungen aufmachen, dann einfach mal gegenrechnen.

Ich frage mich sowieso, wie es verfassungsrechtlich richtig sein kann, daß wenn Vater z.B. Kind in den Ferien betreut oder betreuen muss ( es besteht ja theoretisch Pflicht zum Umgang), dann müsste doch Vater in der Zeit Betreuungsunterhalt bekommen.

Ich sehe es immer als falsche Bescheidenheit von Vätern, wenn diese immer nur verlangt haben, daß während der Umgangszeit der Unterhalt fürs Kind eingespart werden darf. Schließlich kostet die Betreuung dem Vater Geld, Zeit und Nerven genauso wie für die Mutter.

Da die Pflicht therotisch zum Umgang besteht, muss für diese Pflichtwahrnehmung die gleiche Entschädigung stattfinden, wie für die Frauen.

Doch hier tut man sich schon schwer, wenn der "Pfichtige" zehn Prozent weniger überweist. Für die Wahrnehmung von Umgang mit dem Kind (Beispiel 10 Jahre als 240 Euro Unterhalt Monat) reichen auf einmal wieder KOsten fürs Essen aus in Höhe von 24 Euro im ganzen Monat aus.

Die richtige Rechnung in diesem System wäre eigentlich: ( Kind 10 Jahre)

Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten

Umgang bei Mutter: 10 Monate 322 x 10 = 3222 Euro, davon
zahlt Vater maximal 240 x 10 also 2400 Euro im Jahr.

Ich finde, daß sich jemand auch von der Unterhaltspflicht drückt, wenn das Kind 2 Monate im Schnitt im Jahr beim Vater ist, und die Mutter statt der Unterhaltspflicht nachzukommen trotzdem das volle Geld des Vaters einsteckt. Ist da denn noch kein Richter draufgekommen ? Das sind doch die selben Grundlagen wie bei der Frau. Kein Richter dürfte da gross anders entscheiden.
Zitieren
#42
Zitat:Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten

Das kann ich nicht nachvollziehen, wieso soll die Mutter das halbe Kindergeld wegen dem Wohnraum einbehalten dürfen? Der Vater muss ja auch den Wohnraum bereitstellen. - Das wäre ja wieder ein ungerechter Kompromiss, der nicht dadurch besser wird, dass es so wie es jetzt ist einfach eine Katastrophe ist.
Zitieren
#43
Ja, der Wohnraum. Den könnte man jetzt auch aus dem Unterhalt herausnehmen und "Mehrbedarf" überführen. Auch Wohnraum ist genau wie Kindergartenkosten nicht im steuerlichen Existenzminimum enthalten und wird bei Sozialgeldbezug gesondert je nach tatsächlichen Kosten bezahlt. Und bei Umgang exakt dasselbe, nur dass das der Vater statt die Mutter bei der ARGE beantragen muss. Umgang wie Wohnraum dient ebenso wie der Kindergarten eindeutig dem Kindswohl. Die ganz neue Definition und damit die Einordnung der Kindergartenkosten in einen Mehrbedarfstatbestand trifft auf vieles zu!
Zitieren
#44
Ich hatte es schon in einem anderen Bereich des Forums angesprochen
und möchte hier einmal darauf zurückkommen.

Da ja auch in diesem Urteil die Bindung des Kindes zum KiGa o.ä. mit
dem besonders zu hervorzuhebenen Kontinuitätsprinzip angesprochen
wurde, ist es meines Erachtens gleichbedeitend damit, dass das Kind
nicht so einfach herausgerissen werden kann.

Mal vom Wächteramt abgesehen...Cool

Liege ich falsch mit meiner Annahme, dass somit der Ex, die mal eben so 500 KM wegziehen will, nicht auch in deutliche Schranken gewiesen wurde?

Denn parallel würde es für mich bedeuten, dass dadurch die (Mit)-Betreuung
durch den Vater eher gewährleistet wird.

Ist nur so´ne Interpretation von mir. Bitte nicht gleich steinigenSmile
Zitieren
#45
Zitat:RE: BGH: Kindesunterhalt steigt rückwirkend !!!

Zitat:Umgang bei Vater z.B. : 2 Monate 322 Euro x 2 = 644 Euro inklusive Kindergeld. Mutter darf halbes Kindergeld für die weiterlaufenden Kosten wie Wohnraum behalten


Das kann ich nicht nachvollziehen, wieso soll die Mutter das halbe Kindergeld wegen dem Wohnraum einbehalten dürfen? Der Vater muss ja auch den Wohnraum bereitstellen. - Das wäre ja wieder ein ungerechter Kompromiss, der nicht dadurch besser wird, dass es so wie es jetzt ist einfach eine Katastrophe ist.

Ich habe das deswegen so geschrieben, weil es jetzt ja gängige Praxis ist, daß Kindergeld je zur Hälfte auf Vater und Mutter zu verteilen. Schließlich darf der Vater ja auch das hälftige Kindergeld einbehalten, zahlt ja nicht 322 , sondern 240 Euro. Die Mutter hat also insgesamt dann 404 Euro. Beim Vater gerechterweise das gleiche: Bedarf des Kindes: 322 Euro laut Tabelle. Der Vater bekommt ja dann im Endeffekt 240 Euro Zahlbetrag laut Tabelle von der Mutter(Mutter überweist allerdings 404 Euro, weil sie in der Regel Kindergeld bekommt, falls der Vater es erhält, bezahlt sie eben nur 240) + 164 Euro Kindergeld, ,macht zusammen wieder 404 Euro im Monat. So ist das gemeint. Im Ergebnis hätte der Vater im Jahr bei 2 Monaten Umgang 960 Euro eingespart.(entspricht 4 Unterhaltsraten, effektiv sinkt der Kindesunterhalt dann bei Wahrnehmung des Umgangsrecht von 2 Monaten im Jahr bereits um 33% ; die Unterhaltsempfangsregelung wäre dann also gerecht: Der wo das Kind hat, erhält auch den Unterhalt. Das könnten Richter, wenn sie wollten, leicht gesetzlich begründen, da es einfach nur fairer ist. )


Nach neuer Rechtssprechung geht es ja dann auch um die Fahrtkosten, die anerkannt werden, allerdings bringt das effektiv nur dann was , wenn der Selbstbehalt trotz fiktiven Einkommen unterschritten wird. Da könnte auf kurzfristige Sicht Besserungen für uns geben, wenn da mutige Väter in die Richtung klagen.

Deswegen.

Gängig ist auch bislang, daß ein Elternteil die Betreuung, der andere Elternteil die Zahlung übernimmt. Nur wenn der Vater z.B. im Schnitt 2 Monate im Jahr das Kind betreut, sollte es so gesetzlich geregelt sein, daß dann der Vater
den Unterhalt bekommt, weil er ja auch die Betreuung übernimmt. Bislang sagt der Gesetzgeber: Ja, Umgangskosten sind in der Tabelle in der Regel einberechnet. Kann aber nicht sein: Denn hier geht es wie gesagt um erhebliche Summen. Umgang kostet neben Fahrtkosten eben auch noch Zeit und Nerven und wie gesagt, deswegen sollte der Vater statt 240 Euro trotzdem zu zahlen, eher 240 Euro erhalten. Also er macht dann im Endeffekt ein Plus von 480 pro Monat. Das müsste man auch Richtern klar machen können, denn so ist eben die Urteilstendenz, das Betreuung kostet.

Das heisst die Mutter hat dann die Pflicht, nicht nur das Kind auszuhändigen, sondern für die Betreuung bzw. den Kindesunterhalt für 2 Monate zu bezahlen.
Zitieren
#46
Bin letzte Woche bei uns bei der Tafel vorbei gekommen und habe mal auf die Zusammensetzung der Hilfsbedürftigen geachtet.
Vorwiegend Männer und wenige ältere Frauen die über dem gebährfähigen Alter liegen.
Sogenannte Mütter habe ich keine gesehen.

Übrigens ist bei uns inzwischen die Tafel in unserer Nähe zu klein geworden und zieht um in einen großen Komplex.
Die Bedürftigen haben sich in den letzen 3 Jahren verfünffacht.
Und das in einem ach so reichen Bundesland wie Baden-Württemberg......
Zitieren
#47
(03-05-2009, 18:52)blue schrieb: Liege ich falsch mit meiner Annahme, dass somit der Ex, die mal eben so 500 KM wegziehen will, nicht auch in deutliche Schranken gewiesen wurde?

Solange die Mutter dabei ist, ist alles gar kein Problem.

Es steht der Mutter auf völlig frei, den Kindesunterhalt in Alkohol oder in das Motorrad ihres neuen Freundes zu investieren. Das ist dann unhinterfragt im Interesse des Kindeswohls. Ob der neue Freund Drogen vertickt oder das Kind schlägt, wird nicht wirklich gefragt. Und wird die Kindesmisshandlung durch den Freund öffentlich, dann war die Mutter ja wieder Opfer.
Zitieren
#48
Frauen sind sich zu Schade, zur Tafel zu gehen. Lieber klagen sie Geld ein von Behörden und Männern. Wer den ganzen Tag zu Hause faul rumsitzt und selbst das Kind sich selbst und der Mutter etwas kochen muss, weil diese zu faul ist, der hat Zeit, im Internet nachzulesen, " was ihr zusteht", alles einzufordern und einzuklagen und wie man am dreckigsten und frechsten Lügen kann. Die meisten Männer rauchen nicht mehr, drinken nicht mehr. Während der Arbeit dürfen sie ohnehin nicht. Die Frau hat ja den ganzen Tag dazu Zeit. Heute holt nicht mehr die Frau dem Mann sein Feierabendbier, sondern Mann muss nach der Arbeit noch den Dreck der Frau aufräumen und kriegt dann noch den Vorwurf, nicht genug für die Kinder da zu sein.

Wie ist das eigentlich ?

Kann man nicht , wenn das Kind z.B. 12 ist, denn Unterhalt direkt auf das Konto des Kindes überweisen ? Oder das zur Bedingung machen ? Schließlich kriegt das Kind dann schon mit, wenn die Mutter Geld zweckentfremdet. Gibt es Taschenspielertricks, um zu seinem Recht zu kommen ?
[b]
In einem Fernsehbericht bei RTL wollte der Stiefvater dem Vater verbieten, seiner Tochter Extra-Geld, also Taschengeld zuzustecken.
Der Vater wurde vom Stiefvater gemaßregelt und bekam zur Strafe "Hausverbot", also quasi Besuchsverbot bei der Tochter. Nun steckt er der Tochter nichts mehr zu, und darf dafür die Tochter besuchen. Ich bin mir sicher, den meisten Kindern geht es auf den Sack, der Stiefvater. In jedem Bericht sagte das Kind "Mein leiblicher Vater versteht mich besser".
Tja, das Kind verliert der Stiefvater und die Mutter damit spätestens mit 18, wenn Kind zum Vater will.
Zitieren
#49
Zitat:Kann man nicht , wenn das Kind z.B. 12 ist, denn Unterhalt direkt auf das Konto des Kindes überweisen ?

http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.ht...ckgebunden allererster Satz. Hat nichts mit diesem Thread zu tun. Von einer Schlange bei der TAFEL, bei der man mal vorbeigegangen ist auf Kochkünste von Müttern zu schliessen ist unsolide. Wir sollten nur Aussagen machen, die sich nachweisen lassen. Glaubwürdig sein! Das Threadthema war "BGH macht Kindergartengebühren zu Mehrbedarf".
Zitieren
#50
Jetzt gefunden, denn irgendwie kam es mir bekannt vor: Brudermüller vom Deutschen Juristentag hat es schon vor der BGH-Entscheidung gefordert, Betreuungskosten auf den anderen Elternteil zu verlagern. http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...60#pid1160
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Zahl der Schulschwänzer steigt weiter lordsofmidnight 2 3.993 22-01-2012, 19:32
Letzter Beitrag: Bluter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste