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Wie kommt man an den KU-Vorschuss-Antrag der Exe?
#1
Hallo zusammen,

eine einfache Frage: die Exe beantragt den KU-Vorschuss, bekommt ihn auch. Dabei verschweigt sie wichtige Details, genauer gesagt lügt in jedem zweiten Satz, wie üblich.

Ich würde gern diesen Antrag sehen. Das JA verweigert die Herausgabe ("Datenschutz" und ähnlicher Blödsinn), will aber natürlich das Geld eintreiben.

Meine Frage ist: ich brauche aus anderen Gründen diesen Antrag und alles was dazu gehört (z.B. zwischenzeitliche Anfragen des JA, "und, zahlt der Erzeuger?"). Wie komme ich da dran?
Ich habe doch das Recht zu sehen, wie dieses Geschäft zu meinen Lasten zustande gekommen ist?
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#2
Wenn du den Antrag nicht gesehen hast, woher willst du dann wissen, dass die Ex Falschangaben gemacht hat?

Insgesamt glaube ich nicht, dass du ein Recht auf Einsicht in den Antrag/ die Akten hast.
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#3
Du bist weder Antragsteller noch Empfänger dieser Leistungen. Egal was, ob Mutter und Kind nun Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG 2 oder eben Unterhaltsvorschuss beantragen: Du hast kein Recht, Auskunft über die Details ihrer Angelegenheiten zu erhalten. Wenn sie betrügt, ist das ihre Sache, auch die Folgen muss sie allein tragen.

Der Unterhaltsvorschuss ist kein Geschäft zu deinen Lasten. Dadurch ändert sich nichts an den Bedingungen deiner Unterhaltspflicht.

Wenn du Betrug bei ihrem Antrag vermutest, so gibt es ohnehin nur zwei Betrugsmöglichkeiten für sie: 1. Sie behauptet, keinen Unterhalt vor dir zu bekommen, bekommt aber welchen und 2. Sie ist verheiratet, behauptet aber ledig zu sein. Verheiratete bekommen nämlich keinen UV. Ansonsten kann sie erzählen was sie will, Unterhaltsvorschuss bekommt sie trotzdem rechtmässig.

Beide Fälle fliegen schnell auf, wenn das Jugendamt nämlich zu dir kommt und du Zahlungen nachweisen kannst oder du auf ihre Heirat hinweist.
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#4
Ja, ich bin nur der Bezahler dieser "Leistung". Und ja, diese ist zu meinen Lasten gewährt worden.
Unabhängig davon ob diese Last nur im Tilgen der Schuld besteht oder als Beweislast bei den unwahren Angaben über mein Verhalten auszulegen ist. Es ist eine Last so oder so.

Ok, hat jemand Etwas sachdienlichere Vorschläge wie man an den Antrag kommt? Bei wem liegt die Beweislast? Wie ist die richtige Vorgehensweise bei Lügenanträgen?
Sind diese Anträge bundeseinheitlich oder variieren vom BLand zu BLand bzw. sogar in den Kreisen?
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#5
(20-04-2014, 23:57)FreiHerr schrieb: Ja, ich bin nur der Bezahler dieser "Leistung". Und ja, diese ist zu meinen Lasten gewährt worden.

Nein, diese Leistung bezahlt das Jugendamt, nicht du. Sie wird nicht zu deinen Lasten gewährt.

Lass dich nicht täuschen von der Form. Sicherlich kommt nun das Jugendamt zu dir und will Geld sehen, aber ob das die Ex selber macht, das Jugendamt wegen einer Beistandschaft oder das Jugendamt wegen gezahltem Unterhaltsvorschuss, hat keinerlei Einfluss auf deine Unterhaltspflicht. Geht es vor Gericht, so ändert sich kein Kriterium an der Beurteilung der Unterhaltspflicht. Du kannst da als "nicht unterhaltspflichtig" wieder rauskommen oder zu Unterhalt verurteilt werden - egal ob nun die Ex mit Anwalt oder Jugendamt in Vertretung der Ex am anderen Schreibtisch sassen. Die Unterhaltsbemessung richtet sich nicht danach, wer die Ex vertritt. Oder anders gesagt: Es gibt für die Ex nicht deshalb mehr Unterhalt, weil sie irgendwann mal Unterhaltsvorschuss beantragt hat.

Unterhaltsvorschuss ist eine Ausfall-Leistung und kein Kredit, den das Jugendamt in deinem Namen aufnimmt. Bist du im Sinne von §1603 BGB nicht leistungsfähig, entstehen auch keine Schulden und keine Rückzahlung kann verlangt werden.

Und: Nicht alles ist nicht nur deshalb nicht sachdienlich, weil es nicht Wunschdenken entspricht. Welchen Betrug könnte die Ex denn probiert haben?
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#6
(21-04-2014, 00:14)p schrieb: Und: Nicht alles ist nicht nur deshalb nicht sachdienlich, weil es nicht Wunschdenken entspricht. Welchen Betrug könnte die Ex denn probiert haben?

Zum Beispiel Pfändungen in dem Zeitraum verschweigen. Es gibt noch weitere Details, die Sache ist insgesamt etwas komplizierter, die volle Beschreibung aller Einzelheiten würde den Rahmen sprengen.

Ich bin nicht der Meinung das diese Akteneinsicht reines Wunschdenken ist. Sie gibt es zunindest im Strafrecht. Möglicherweise nicht im "Verwaltungs"- oder Sozialrecht. Weisst jemand da etwas genauer?
und wie sieht es mit der Beweislast in solchen Fällen aus?

Vor allen Dingen, im Sinne Deiner Lehre, wie erzeugt man "bei denen" zusätzlichen Arbeitsaufwand, wenn die Sache nicht so glasklar ist?
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#7
Eine erfolgreiche Pfändung bei dir wegen Kindesunterhalt zählt als gezahlter Unterhalt. Wenn das Jugendamt also kommt, kannst du nachweisen dass Geld an sie geflossen ist und deswegen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt an die Ex nicht dein Problem ist.

Schwierig wird es für dich, wenn du keinen Geldfluss nachweisen kannst, obwohl Geld geflossen ist: Private Vereinbarungen mit der Mutter, Bargeld ohne Quittung, nicht eindeutig bezeichnete Banküberweisungen. Das wäre ein Eigentor für dich. Allerdings spielt es auch hier keine Rolle, ob Forderungen deshalb angestossen werden weil sie Unterhaltsvorschuss bekommt oder sie einfach eine Beistandschaft unterschreibt oder per Anwalt Geld fordert. Sowohl die Begründung als auch das Ergebnis ist immer das selbe.

Vielleicht stellst du dir auch einen UV-Antrag detaillierter vor wie er eigentlich ist. Sieh ihn dir mal an: https://www.bus.formularservice.niedersa...-001-NI-FL

Und wer einen Zaubertrick kennt, wie man es schafft, dass das Jugendamt den von der Mutter ausgefüllten Antrag gegen alle Bestimmungen dem Vater vorlegt, möge ihn kundtun, der kommt sofort in die faq...
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#8
(21-04-2014, 10:17)p schrieb: Vielleicht stellst du dir auch einen UV-Antrag detaillierter vor wie er eigentlich ist. Sieh ihn dir mal an: https://www.bus.formularservice.niedersa...-001-NI-FL

Ich finde diesen schon sehr detailliert. So etwas vergleichbares habe ich für andere Bundesländer gesehen. Dabei war nicht meins, aber ich nehme an die Fragen in den Anträgen sind nicht spezifisch.

Wie ist es mit der Wahrheitspflicht bei so einem Antrag? In meinem Fall vermute ich mindestens 3 Stellen wo gelogen wurde, welche Konsequenzen kann es dafür geben? Muss die Exe die Kohle zurückbezahlen, wenn der nachweist, dass bestimmte Zahlungen verschwiegen wurden?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, wenn Mann die Zahlungen beweisen kann und gleichzeitig schlecht greifbar ist, da im Ausland?

(21-04-2014, 10:17)p schrieb: Und wer einen Zaubertrick kennt, wie man es schafft, dass das Jugendamt den von der Mutter ausgefüllten Antrag gegen alle Bestimmungen dem Vater vorlegt, möge ihn kundtun, der kommt sofort in die faq...

Da fehlt mir nur eine Strafanzeige wegen dem Betrug ein, ist aber nicht in jeder Situation eine gute Idee Dodgy
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#9
(21-04-2014, 19:06)FreiHerr schrieb: Muss die Exe die Kohle zurückbezahlen, wenn der nachweist, dass bestimmte Zahlungen verschwiegen wurden?
Wie ist die richtige Vorgehensweise, wenn Mann die Zahlungen beweisen kann und gleichzeitig schlecht greifbar ist, da im Ausland?

Das Geld wird nicht nur vom Jugendamt zurückgefordert, die Unterhaltsvorschusskasse wird sogar einen Bussgeldbescheid gegen sie erwirken. Sie ist verpflichtet, die Unterhaltszahlungen vor dir in korrekter Höhe anzugeben.

Um der Vorschusskasse Zahlungen nachzuweisen, reiche die Nachweise darüber dort ein. Das könntest du auch über Dritte machen, wenn du selbst nicht gefunden werden willst.
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#10
Nach meiner Erfahrung lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Meine Ex hat das auch über Monate so gehandhabt:

Das Jugendamt führt irgendeine abstruse Excel-Tabelle über die Zahlungen, der Fragesteller führt den Nachweis über gelaufene Zahlungen - und so wie es sich anhört / liest existieren tatsächlich noch offene Forderungen aus nicht gezahltem Unterhalt. Also wird die ganze Sache nach BGB verrechnet mit den offenen Forderungen und der Gedankengang einer Anzeige oder Rückforderungen wird aus Bequemlichkeit der Behörden in Kombination mit der Aussage der Mutter "oh-ja- habe ich leider ganz vergessen, aber wissen Sie, mein Ex setzt mich sowas von unter Druck..." im Sand verlaufen. Und der Fragesteller hat viel Zeit und Nerven in einen erfolglosen Racheakt versenkt, bleibt weiter der Dumme. Forderungen der Landeskasse werden dann z.B. über mögliche LSt-Erstattungen verrechnet oder gar die Einzahlung für die KFZ-Steuer umgeleitet... Ende.

Letzteres habe ich in beiden Varianten selbst erlebt. Man freut sich über die Erstattung - und hat den Bescheid in der Hand. Dann kommt der Satz am Ende, dass man das Guthaben verrechnet habe. Und am Schalter der KFZ-Zulassungsbehörde musste die EC-Karte zur Zahlung der Anmeldung des KFZ und für die erste Jahressteuer genutzt werden. Mein Blick war glaube ich sehenswert, als der junge Mann sagte: "Tja tut uns leid, Herr Vorsichtiger, Ihre Einzahlung wurde soeben mit noch offenen Forderungen verrechnet. Sie müssen erst die Landeskassenforderung befriedigen, bevor wir das KFZ anmelden können..."
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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