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Hallo,
ist es möglich, den Kindesunterhalt auch bei Hartz 4 aufstocken zu lassen?
Oder geht das nur bei Personen mit Arbeit?
Gruss
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01-05-2014, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-05-2014, 18:55 von Jigsaw.)
Es besteht keinerlei Anspruch auf Krankengeld oder ALG 1, da selbstständig.
Es wird wohl direkt in Hartz 4 gehen.
Zwei Kinder (8 Jahre und eines kommt dazu.) Daher Mindestunterhalt von ca. 275 plus 225 Euro.
Wie kommst denn darauf, das man ein Einkommen von 350 Euro braucht? Wie ist das in diesem Fall?
Bin selbstständig. Kann daher die 600 Euro nicht zahlen. Bisher habe ich 275 Euro gezahlt. Denke es ist einfacher die Selbstständigkeit aufzugeben, zumal ich depressiv bin.
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Ein Titel existiert im Moment keiner. Wenn ich krank depressiv bin, wird ein Richter überhaupt einen Titel erzeugen?
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@ Raid
Hast Du eine Krankheit die Du empfehlen kannst? 78 Wochen da reicht wohl keine Erkältung oder?
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Nach 6 Wochen zahlt doch dann die Krankenkasse den Lohn weiter was passiert dann mit dem Kindesunterhalt der beim Arbeitgeber gepfändet wird? Pfänden die dann bei der Krankenkasse oder müssen sie dann doch wieder bei mir ankommen? Das wäre ja ein sehr schönes Druckmittel wenn noch einmal versucht wird beim Arbeitgeber zu pfänden lass ich mich Krankschreiben
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Wenn ich 500 Euro Unterhalt zahlen muss, muss ich denn mindestens 500 Euro verdienen um aufstocken zu können?
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02-05-2014, 20:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2014, 20:19 von Skipper.)
(02-05-2014, 19:42)Jigsaw schrieb: Wenn ich 500 Euro Unterhalt zahlen muss, muss ich denn mindestens 500 Euro verdienen um aufstocken zu können?
Das geht prinzipiell so:
sB: sozialrechtl. Bedarf
aE: anrechenbares Einkommen = x
sB - aE = x
Ist x > 0, dann deckt Dein Einkommen nicht den Bedarf, dann bist Du bedürftig und der Betrag x wird 'aufgestockt'.
Umgangskosten werden dem Bedarf zugerechnet, titulierte Unterhalte beim Einkommen als NICHT zur Verfügung stehende Mittel berücksichtigt.
Ziemlich cool, was sich der Sozial-Gesetzgeber da ausgedacht hat.
S.