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Meine Tochter wird nächste Woche konfirmiert und erhält dann wohl auch ein wenig Geld als Geschenk. Da Ihre Mutter samt Familie und Freund H4 bekommt würde ich es mich interessieren, ob und in welcher Höhe sie dieses für sich behalten darf, ohne das es der BG angerechnet wird. Sie selber bekommt kein H4, da ihr Kindergeld und mein an sie gezahlter Unterhalt Ihren Bedarf decken.
the notorious iglu
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Erstens spielt es sowieso keine Rolle, weil deine Tochter nicht zur BG gehört und zweitens dürfte sie auch, wenn sie zur BG gehörte zur Konfirmation Geldgeschenke entgegen nehmen, ohne dass sie angerechnet werden.
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Zur BG denke ich gehört sie, da ja Ihr Überschuß vom Unterhalt und Kindergeld als Einkommen der Mutter angerechnet wird.
Gibt es denn sowas wie eine Freigrenze für die Geldgeschenke für die Konfi?
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24-05-2014, 19:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2014, 19:45 von Dzombo.)
@bubi...
Ja. Die gibt es. Guckste bspw. mal hier.
http://ortz.oestliche.gefil.de/html/seit...-03-12.htm
Entscheidend ist ergo, dass solcherart Geldgeschenk vor dem Hintergrund von Hartz4 Alg II NICHT als Geburtstagsgeld deklariert wird.
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Ok, also 3100€ werden es also nicht werden.
Wenn es dann da ist, ist es danach dann Vermögen? Kann also einfach auf einem Konto, Sparbuch oder Ähnliches "Gelagert" werden? Es soll wohl für den Führerschein aufgehoben werden.
the notorious iglu
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Wenn du so viel Unterhalt zahlst, dass deine Tochter kein Sozialgeld bezieht, dann kann der Überschuss daraus auch nicht der Mutter als Einkommen angerechnet werden. Kindergeld ist Einkommen der Mutter und wird ihr dementsprechend zugerechnet.
Ich würde mir lieber Gedanken darüber machen, dass das Geld nicht sowieso auf irgendeine Weise in die Haushaltskasse der Ex fließt. Richte doch selbst ein Sparbuch ein, auf dem du das Geld für die Tochter verwarst.
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Also ich zahle aktuell 272€ Unterhalt und dazu kommen die 184€ Kindergeld, sind also 456€ Einkommen meiner Tochter. Lt. Aussage der KM hat meine Tochter einen Überschuss von 60€, der wohl der Bg als Einkommen angerechnet wird. Jedenfalls war es vor der Vergrößerung Ihrer BG und der Nächsten Altersstufe(vom H4) meiner Tochter so, da hatte KM einen Überschuss der Tochter von etwa 20€, der ihr als Einkommen angerechnet wurde.
Beim Konfi-Geld denke ich, kann ich der KM vertrauen.
Mir fällt gerade ein, das mir die KM letztens gesagt hat, das auf Ihrem Bescheid 60€ für mich aufgeführt sind, die ich erhalten soll???
the notorious iglu
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Kindergeld ist Einkommen der Mutter und nicht des Kindes und wird bis auf eine Pauschale voll angerechnet.
Und in der Größenordnung der Unterhaltszahlung wird und wurde der Bedarf der Tochter nicht durch Unterhalt gedeckt. Also entweder kapiert die KM die Bescheide nicht, das Jobcenter berechnet etwas falsch oder sie erzählt dir Blödsinn. Aber das alles nur nebenbei. Deine Ursprungsfrage wurde ja hinreichend beantwortet.
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Also auf allen meinen Bescheiden ist das Kindergeld Einkommen des Kindes.
the notorious iglu
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Das ginge nur, wenn irgendwann ein Abzweigungsantrag gestellt worden wäre, was aber in eurer Konstellation keinen Sinn macht. Dann hätte man es ja bei euch doppelt angerechnet. Einmal beim Kind und einmal bei der Mutter mit dem ominösen "Überschuss".
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Bevor hier was falsch verstanden wird, ich bekomme H4 aufstockend zusammen mit meiner Frau und meiner Kleinen Tochter als BG. Meine große Tochter lebt bei meiner Ex in der BG.
Auf den Bescheid von mir und meiner Frau ist das KG unserer kleinen Tochter als Einkommen vom Kind aufgeführt. Das ist auf allen unseren Bescheiden so. Beim Bescheid meiner EX ist das Kindergeld auch jeweils den Kindern als Einkommen zugeordnet.
Die Kosten des Umgangs meiner großen soll ja auch meine große von Ihrem Überhang bezahlen.
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Das Geschenkte Geld taucht doch nirgendwo auf. Also Konto oder so. Worüber machst Du Dir Gedanken.
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the notorious iglu
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Ja, das mag ja alles so sein. Es ist aber rechtswidrig. Jedenfalls deinen Ausführungen zu Folge. Ebenso, was die Umgangskosten betrifft.
Was die Verhältnisse im Haushalt der Ex anbetrifft, kann es dir auch egal sein, weil es ja nicht dein Geld ist, um das da beschissen wird.
Und ich sage es jetzt zum letzten Mal in diesem Forum: das Kindergeld ist Einkommen des Berechtigten und nicht des Kindes! Jedenfalls grundsätzlich und in aller Regel. Und ich sage es jetzt zum dritten Mal und dann auch nie wieder: Das Kind hat keinen Überschuss!
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(24-05-2014, 22:48)iglu schrieb: Und ich sage es jetzt zum letzten Mal in diesem Forum:
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the notorious iglu
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Das geht so zusammen als das die Hälfte von dem, was ich schrieb technisch falsch ist. In der Konsequenz - unterm Strich, wenn man so will - macht es keinen Unterschied.
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Vielleicht schafft auch etwas Verwirrung, dass bei volljährigen Kindern nicht eine Anrechnung auf den Regelsatz des Kindes erfolgt, sondern das Kindergeld das elterliche Einkommen erhöht.
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the notorious iglu
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Solange Kinder und Eltern oder der Kindergeldberechtigte in einen Haushalt wohnen, ist die Frage der Anrechnung bis auf 30€ im Prinzip wurscht.
Hier haben wir beim Kind mit Unterhalt und Kindergeld ein Einkommen von 302€ dem gegenüber steht ein Bedarf von 261€ + dem Anteil an den KDU von X€. Wenn der Anteil der KDU >= 41€ ist, was absolut wahrscheinlich ist, gibt es beim Kind keinen Überschuss.
Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden. Hier wird scheinbar also so oder anders herum beschissen.
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Wenn das repräsentativ ist, was man im Netz dazu findet, scheint es ein "beliebter Fehler" zu sein...
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the notorious iglu
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Ja, es ist ein beliebter "Fehler". Außerdem stelle ich fest, dass meine Berechnung falsch ist. Das ist wohl nicht mein Tag.
Fest steht, dass etwas faul ist.
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Da ist nicht nur "etwas" faul. Nach wie vor sind die allermeisten Bescheide vom Jobcenter ganz grundsätzlich faul. Weil sie falsch berechnet werden. Und da vor allem in Bezug auf KU plus KG zusammengerechnet und dem Bedarfsregelsatz ggü. gestellt. Diese Berechnung führt regelmäßig dazu, dass das Kind nach sozialrechtlichen Bestimmungen (Regelsatz) mehr hat, als es braucht. Es entsteht Überhang. Und eben DIESER fliesst sehrwohl in die Berechnungen des Gesamtbedarfes der übrigen BG-Mitglieder MIT ein.
Anfang 2014 betrieb das JC gegen mich vor dem FamGericht Klage wegen Auskunftsverweigerung. Im Zuge dieser Klage zwang ich das JC, mir zur Bedarfsberechnung der von der Mutter meines Sohnes beim JC betriebenen BG Auskünfte zu erteilen. Nach Eingang der Unterlagen (BG-Bescheid!!) bei mir wurde klar, was mit dem Überhangsgeld in Sachen Einkommen meines Sohnes immer wieder passierte. Es floss in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder in der BG der Kindsmutter MIT ein.
Das geht natürlich nicht und führt logisch zur letztendlichen Falschberechnung. Ergo hakte ich dazu nach und erhielt vom Gericht einen überaus interessanten Kommentar dazu. Und aus dem geht sehrwohl die Überleitung des Einkommensüberschusses meines Sohnes durch übersteigen seines nach sozialrechtlichen Gesichtspunkten festgelegten Regelsatzes (KU + KG liegen zusammen über dem Regelsatzbedarf) in die Berechnungen von seitens des States zu zahlendes Sozialgeld für die ÜBRIGEN Mitgleider der BG der Mutter meines Sohnes GLASKLAR hervor.
@iglu...
Wieviel Bescheide vom JC bezüglich der dortigen Berechnung von Sozialgeld für dein Kind hattest Du schon "life" vor Dir liegen gehabt, auf dass dein gesagter Satz:
"Anders herum: wenn das Kind aufgrund zu hohen Einkommens aus der BG herausfällt, kann auch dessen "überschüssiges" Einkommen nicht der BG zugerechnet werden..." tatsächlich zutreffend wäre?
Mein Sohn liegt durch KU plus KG weit über dem ihm zustehenden Regelsatz. Und der sich daraus ergebende Überhang an Geld fliesst sehrwohl in die Berechnung der übrigen BG-Mitglieder mit ein. Eine BG, in der er nur Zählperson ist.
Und auch wenn es unterm Strich nicht viel Geld ist, dass als Überhang in die restliche BG überfliesst. Fakt bleibt. Mit diesem Überhangsgeld wird objektiv der Rest der BG der KM mit finanziert.
Wer außer mir kam den bereits mal in den Genuss, einen Berechnungsbescheid für die BG der Mutter seines oder seiner Kinder einsehen zu können? Um nachvollziehen zu können, wie und was das JC zu seiner Grundlage in Sachen Bedarfsberechnung für besagte BG/BGen gemacht hat.
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the notorious iglu
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Zurückfließen darf nur "überschüssiges" Kindergeld, weil sobald der Bedarf des Kindes gedeckt ist, Kindergeld wieder zum Einkommen der Mutter wird. So wie es eigentlich im Einkommenssteuergesetz festgelegt ist.
Ich habe es extra noch einmal nachgelesen, da einem von diesem Herumjonglieren mit dem Kindergeld ganz anders wird.
Der Bedarf ist gedeckt, wenn das Einkommen den Regelsatz zuzüglich den Mietanteil und ggf. Mehrbedarfe übersteigt.
Die Schwierigkeit liegt hier also darin auseinanderzufriemeln, was zu welchem Zeitpunkt wessen Einkommen ist und das sollte man dann genau am Einzelfall nachvollziehen, um eventuellen Falschberechnungen auf die Schliche zu kommen. Dabei sollte man auch nicht die Versicherungspauschale übersehen. Wenn das Einkommen ohne Kindergeld den Bedarf übersteigt, darf es auch nicht in die restliche BG einfließen.
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Nun mal hier weiter, auch wenn es mit der Konfi nix zu tun hat, wohl aber mit dem Kindergeldüberhang.
Ich hatte letztes Jahr im Dezember einen Überprüfungantrag gestellt, weil mir bis April des Jahres 2013 der Kindergeldüberhang, den die Große hatte, immer von den Umgangskosten abgezogen wurde. Sie sollte doch bitte den Überhang zum Umgang bei mir nutzen. Hat sie aber nicht, da der Überhang ja meiner Ex als Einkommen angerechnet wurde.
Nun wurde diesem Antrag im März stattgegeben und ich sollte zusammen mit anderen Positiv beschiedenen Überprüfungsanträgen/Widersprüchen(5Stück) etwas Geld bekommen. Erhalten habe ich 2 Zahlungen. Die zweite Zahlung konnte ich den 2 letzten Bescheiden der 5 zuordnen. Für die anderen 3 Bescheide sollte ich eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 735,90 erhalten. Bekommen habe ich aber nur 350,90€.
Wie nun vorgehen? Ich habe meine Sachbearbeiterin bereits (Ende April) einen Brief geschrieben und gefragt, wann das restliche Geld kommt. Passiert ist nichts.
Auch in Bezug auf meine Original-Lohnabrechnung 08/2013, die ich im September bei dem Teamleiter meiner SB wegen ihrer Abwesenheit abgegeben habe und die aufgrund eines längeren Gespräches mit ihm vergessen wurde zu kopieren und auch schon mehrmals von mir schriftlich zurück gefordert wurde(zuletzt in jenem Brief wegen dem Geld) ist nichts passiert.
Jemand eine Idee?
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(08-06-2014, 01:24)bubi schrieb: Nun wurde diesem Antrag im März stattgegeben und ich sollte zusammen mit anderen Positiv beschiedenen Überprüfungsanträgen/Widersprüchen(5Stück) etwas Geld bekommen. Erhalten habe ich 2 Zahlungen. Die zweite Zahlung konnte ich den 2 letzten Bescheiden der 5 zuordnen. Für die anderen 3 Bescheide sollte ich eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 735,90 erhalten. Bekommen habe ich aber nur 350,90€.
Geht aus dem Bescheid zu dem Überprüfungsantrag hervor, um
welche Summe es sich handelt, die zu erstatten wäre?
(08-06-2014, 01:24)bubi schrieb: Auch in Bezug auf meine Original-Lohnabrechnung 08/2013, die ich im September bei dem Teamleiter meiner SB wegen..
Boah. Was fürn Satzbandwurm...
Am einfachsten wäre es, den Arbeitgeber zu fragen, ob er
dir ein Duplikat der Lohnabrechnung zuschickt. Das geht bei mir z. B. problemlos, wenn ich nicht gerade jeden Monat darum bitte.
Die andere Möglichkeit wäre, das JC mit Anträgen auf Akteneinsicht,
Einschaltung des Datenschutzbeauftragen und der Staatsanwaltschaft
wegen Verletzung des Sozialdatengeheimnisses zu nerven (wenn der Lohnstreifen in der Akte nicht mehr auffindbar wäre).
Das macht aber keinen Sinn, wenn du nicht vorher jedem von dir Angetroffenen im Jobcenter deinen Lohnzettel gezeigt hast mit der Bemerkung: "Den gebe ich gleich dem Teamleiter. Kann ich mir für den Fall der Fälle bitte Ihren Namen notieren und ihre ladungsfähige Adresse?"
Ohne Zeugen für die Übergabe kannst du das nämlich knicken.
Den Stress kann man künftig vermeiden und dann lieber doch selber 10 Cent für eine Fotokopie ausgeben. Vielleicht ist die Personalabteilung deines Arbeitgebers so freundlich und macht dir eine.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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(10-06-2014, 00:25)Sixteen Tons schrieb: Geht aus dem Bescheid zu dem Überprüfungsantrag hervor, um
welche Summe es sich handelt, die zu erstatten wäre?
Es steht folgendes in den jeweiligen Bescheiden:
" Die Gesamtsumme von 456,34 Euro wir von uns in den nächsten Tagen auf Ihr Konto überwiesen"
"Die Nachzahlung im Höhe von 240,00 Euro erfolgt in den nächsten Tagen auf ihr Konto"
"Die auf Grund der vorläufigen Bewilligung erbrachten Leistungen wurden angerechnet. Sie erhalten daher eine Nachzahlung in Höhe von 39,56 Euro."
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