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Bundesgerichtshof Urteil Az XII ZR 65/07 vom 28.11.2008
Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...=0&Frame=2
Leitsatz: "Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes in einer kindgerechten Einrichtung sind in den Unterhaltsbeträgen, die in den Unterhaltstabellen ausgewiesen sind, unabhängig von der sich im Einzelfall ergebenden Höhe des Unterhalts nicht enthalten. Das gilt sowohl für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007 als auch für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Unterhaltsänderungsgesetzes 2007 am 1. Januar 2008 (Aufgabe der Senatsurteile vom 14. März 2007 - XII ZR 158/04 - FamRZ 2007, 882, 886 und vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Die in einer Kindereinrichtung anfallenden Verpflegungskosten sind dagegen mit dem Tabellenunterhalt abgegolten."
Verschiedentlich war schon einiges darüber zu lesen, auch hier im Forum. Der Fall: Nichteheliche Beziehung, Vater kein Sorgerecht, Mutter haut mit Kind aus Berlin in die Schweiz ab ("während eines Unterhaltsrechtsstreits") und arbeitet etwa halbtags (60%). Kind geht in Kindergarten. Die Kosten dafür belaufen sich auf fast 6000 Franken (ca. 4000 EUR). Der Vater zahlt bereits irre hohen Unterhalt nach der höchsten Tabellenstufe und zusätzlich extra noch die Krankenversicherung. Nun will sie auch die Kindergartengebühren, ca. 200 EUR pro Monat. Der Gesamtunterhalt liegt somit aufsummiert bei deutlich über 600 EUR pro Monat.
Die Sache geht zum BGH hoch. Der sagt gleich mal einen entlarvenden Satz über Kindergärten: "Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen." Kontrolle also. Na dann mal ab mit den Richtern in den Kindergarten, die brauchen noch viel mehr Kontrolle.
Bisher war es so: Normale Kindergartengebühren waren im Unterhalt ausdrücklich enthalten. Dann hat der BGH im März 2008 geurteilt, dass der Gebührenanteil für Ganztagesbetreuung künftig Mehrbedarf sei. Wurde schon im Forum besprochen: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=40
Ab sofort: "An dieser Auffassung hält der Senat nicht fest." Alle Kindergartenkosten (ausser Verpflegung) seien Mehrbedarf. Die Begründung ist witzig. Vorher wäre der Unterhalt auf der Regelbetragverordnung basiert, da wäre der Kindergarten eingerechnet gewesen. Nun basiere er auf dem Steuerfreibetrag für das Existenzminimum, da wäre er nicht eingerechnet. Die Umetikettierung führt also zu einer enormen Bedarfsvermehrung.
Unterschrieben von der sattsam bekannten Fünferbande: Hahne, Sprick, Weber-Monecke, Wagenitz, Klinkhammer.
Das Urteil führt zu weitreichenden Unterhaltserhöhungen. Die alleinerziehenden Mütter von Kindergartenkindern sind meistens nur wenig oder nicht erwerbstätig. Somit wird der Mehrbedarf zum grossen Teil auf den Unterhaltspflichtigen alleine lasten. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Vorher hat sich der betreuende Elternteil genauer überlegt, ob man das Kind den ganzen Tag in den Kindergarten gibt, weil ja auch die Kosten aufgebracht werden mussten. Nun kann sie die Rechnung an den Pflichtigen weiterreichen. Um selber mehr Zeit fürs Nagelstudio zu haben, um ihn zu ärgern, um sich zu gönnen was "ihr zusteht"... Der "Bedarf" wird sich in vielen Fällen verdoppeln und in allen Fällen um mindestens 90 EUR erhöhen.
Der Pflichtige zahlt nun Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut. Und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut.
Dem BGH ist es wieder einmal gelungen, mit einem Schlag eine extreme Kindesunterhaltserhöhung durchzujagen. Nicht nur für Kindergartenkinder. Der Schulhort dürfte ähnlich zu beurteilen sein und auch Kinderkrippen. Das erhöht den Druck auf die Pflichtigen, der Unterhaltswahnsinn wird mit Urteilsnapalm auf der BGH-Monsterküche angeheizt. Nicht nur ein bisschen, nein, es wird richtig kräftig zugelangt. Mit einem Schlag werden einige hunderttausend Pflichtige nun zum Mangelfall, deren Einkommen bisher noch reichte. Offenbar wird ausgetestet, ob es überhaupt Grenzen gibt oder ob es stimmt, dass Väter absolut alles mit sich machen lassen.
Für mich kann ich nur sagen, dass ich es schade finde, dass mein Kind nicht mehr in den Ganztageskindergarten geht. Je höher der Unterhalt, der nicht gezahlt wird, desto schöner :-)
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(02-05-2009, 22:44)p schrieb: Der Pflichtige zahlt nun Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut. Und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut.
Damit meinst Du Exen-Unterhalt damit Mama betreuen kann, und jetzt nochmal Zuschlag zum Kindesunterhalt weil Mama nicht betreut?
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Zusammengefasst:
Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind betreut und nicht der Vater.
Mehrbedarf zum Kindesunterhalt wird geschuldet, weil die Ex das Kind nicht betreut, sondern in der Ganztagesbetreuung lässt.
Betreuungsunterhalt wird geschuldet, weil die Ex auch bei einer Ganztagesbetreuung nicht für sich selbst sorgen muss.
Aus jedem Lebensdetail wird ein eigener Unterhaltsanspruch konstruiert, auch wenn die Begründungen einander krass widersprechen. Das einzige durchgängige Prinzip ist das Unterhaltsmaximierungsprinzip.
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(02-05-2009, 22:44)p schrieb: Der Schulhort dürfte ähnlich zu beurteilen sein und auch Kinderkrippen.
Weiter in der Aufzählung:
Schulgeld (z.B. Musikschule, um die Begabung zu fördern)
Schulausflüge ca. 1 x im Jahr
Semestergebühren 2 x im Jahr
Sportklubgebühren
.... nur mal so aus meinem Erfahrungsschatz
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Studiengebühren sind längst extra von den Pflichtigen zu bezahlen. Schulausflüge siehe oben, das passt in die Begründung des BGH.
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Dann waere es doch viel einfacher so zu argumentieren:
Der Vater hat sich an -allen- Kosten rund um die Mutter und das Kind zu beteiligen und die Mutter darf bestimmen welche zusaetzlichen ausgaben sie machen will. Der Unterhaltspflichtige hat der Mutter und Sorgeberechtigten eines oder mehrerer Kinder eine Vollmacht des Gehaltskontos zu erteilen (sollte Pflicht werden) und auch eine Vollmacht zur Gehaltsabzweigung beim Arbeitgeber. Dem Pflichtigen bleibt immer nur der Sozialhilfesatz und wenn die Mutter mal weniger Ausgaben hat, kann sich der unterhaltspflichtige Vater freuen und hat der Mutter fuer das uebrigebliebene Geld per Schreiben oder karte zu bedanken.
Deutschland wird sich im Unterhaltschaos und Unterhaltsmaximierungprinzip selbst vernichten!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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(04-05-2009, 18:06)gleichgesinnter schrieb: Dem Pflichtigen bleibt immer nur der Sozialhilfesatz
Viel zu viel. Beliebter Richterspruch an Pflichtige, die nicht genug ausspucken: Schämen sie sich, mit seinem Kind teilt man doch das letzte Hemd!
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Meine Meinung:
Das Unterhaltschaos allein wird Deutschland wohl nicht ruinieren. Dafuer ist der Prozentsatz der Benachteiligten an der Gesamtbevoelkerung einfach zu klein. Es gibt ja schliesslich auch noch genuegend Vaeter, die sich arrangieren.
Das gesamte Versorgungssystem (KV, RV) bietet aber viele Fehlkalkulationen hervorgerufen durch unerwuenschtes Fehlverhalten der Mitglieder der Versichertengemeinschaft, was durch Gesetz und Gerichte nicht geregelt werden kann.
Der Kollaps wird nur eintreten, wenn das Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Sicherungssystemen zulasten der Einnahmen erheblich gestoert bleibt.
Solange man aber Soldaten nach Afghanistan schicken kann, scheint zumindest noch reichlich Geld vorhanden zu sein.
Ich hab mal gelernt, das der wichtigste Zufriedenheitsfaktor eines Arbeiters das Geld ist. Somit schwindet mit jedem Euro, den man einem arbeitenden Mitglied der Versichertengemeinschaft wegnimmt seine Motivation zur Leistung.
Das Ende kennt jeder: Ausschlafen fuer ein bisschen weniger Geld.
Die Situation wird immer sensibler wie beim Mikado.
Der Mehrbedarf ist ein weiterer kleiner Schritt in diese Richtung.
Irgendwann wird man dann wohl auch wirklich wissen, ob eine Volkswirtschaft durch die Arbeit alleinerziehender Muetter funktioniert. Wenn nicht, dann liegt es wohl daran, dass die Wertschoepfung der Muttis gar nicht stattfindet.
Dies wird sich aber noch herausstellen.
Kurz gesagt: Es existiert ein Unterhaltschaos. Das allein ist aber nicht ausschlaggebend. Es gibt mehr 'Kriegsschauplaetze' wo lebendige Arbeitskraft vernichtet wird. Und das wird man irgendwann nicht mehr managen koennen.
Al Bundy, wertschoepfender Arbeitnehmer in Lilliput
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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nunja, mein letztes Hemd kann mein Nachwuchs gerne zur Hälfte haben :-)
aber: dieses urteil heißt doch nur, dass die Kosten extra zu zahlen seien. Was sagt es denn zum Regelfall des gemeinsamen Sorgerechts aus? Keine Zustimmung - keine Kosten. Zugegeben - ich habs nicht ganz gelesen.
Aber wenn ich an meinen Fall denke, wo meine Ex auch meinte mir ein Kosten-Ei ins Nest legen zu können, da hat ihr das Gericht einen Strich durch die Rechnung gemacht. Denn es gab meinerseits nie eine Zustimmung zum kostenpflichtigen Gantagesunterbringen des Nachwuchses bei gleichzeitiger Arbeitslosigkeit der Frau Mama.
Dem folgte das Gericht, wälzte die Kosten von mir weg und auf Mama ab und *schwupps* war der Nachwuchs doch nicht mehr zum Wohle des Kindes in der Ganztagesbetreuung.
Okay - im Nachgang betrachtet hätte es der Kinderpsyche vielleicht besser getan von einer Fachkraft betreut zu werden als von einer selbstverliebten Mutter...
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Tja vorsichtiger,
dein Urteil waere HEUTE sicher anders ausgefallen, mit Sicherheit.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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(04-05-2009, 19:38)vorsichtiger schrieb: Was sagt es denn zum Regelfall des gemeinsamen Sorgerechts aus? Keine Zustimmung - keine Kosten.
Zustimmung ist nicht Voraussetzung. Kinderbetreuung entspricht immer dem Kindeswohl, weil ja dadurch die Kontrolle der Kinder und Eltern durch den Staat gewährleistet wird. So steht das wirklich in der Urteilsbegründung!
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ja, natürlich.
Aber es kann ja auch nicht angehen, dass Frau Mama den gemeinsamen Nachwuchs selbstherrlich auf die teuersten privaten Schulen oder in ebensolche Kindergärten schickt und der Herr Papa darf widerspruchslos zahlen. SO ist auch dieses Urteil nicht zu lesen.
Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann darf da erwartet werden, dass Vater auch gefragt wird wo das Kind betreut wird.
Der soziale kirchliche Kindergarten für 50EUR Beitrag tuts auch. Bin zwar nicht mehr ganz auf dem Laufenden, was KiGa & Co angehen, aber vor ein paar Jahren reichte die Aussage "Hab 2 Kinder, verdiene X DM " und der Beitrag wurde reduziert, bzw erlassen.
Und im vorliegenden Fall hält sich bei der Schilderung der Vermögensverhältnisse des Vaters mein Mitleid in Grenzen muss ich gestehen... Andererseits ist das Urteil eine gefährliche Steilvorlage.
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(05-05-2009, 06:55)vorsichtiger schrieb: Aber es kann ja auch nicht angehen, dass Frau Mama den gemeinsamen Nachwuchs selbstherrlich auf die teuersten privaten Schulen oder in ebensolche Kindergärten schickt und der Herr Papa darf widerspruchslos zahlen.
So sieht aber die bittere Realität aus!
Meiner wurde auf die Musikschule geschickt.
Ich wurde ohne Erläuterungen zur Kasse gebeten und habe die Gebühren mitgetragen.
OK, es war nicht viel und die Ex hat ja auch die Hälfte bezahlt, aber das ändert nix am Prinzip.
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(05-05-2009, 06:55)vorsichtiger schrieb: Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann darf da erwartet werden, dass Vater auch gefragt wird wo das Kind betreut wird.
In der Praxis nicht. Es finden sich ohnehin tausend Gründe, warum das Kind gerade auf diesen oder jenen Kindergarten gehen muss. Räumliche Nähe, Förderungsbedarf der am Besten dort zu leisten ist, Öffnungszeiten gerade dieses Kindergartens, Nähe zu den Grosseltern etc. etc.
Ohne Sorgerecht ist es ganz düster. Hat der Vater hier ja auch nicht. Da gab es mal ein Gerichtsverfahren wegen Mehrbedarf aufgrund hohem Schulgeld. Das hat der Vater mit Pauken und Trompeten verloren. Da er ohnehin nicht berechtigt sein, bei der Auswahl der Schule mitzuwirken, sei der Mehrbedarf vollkommen gerechtfertigt. Auf andere Sachargumente liess sich das Gericht gar nicht ein.
Zitat:Und im vorliegenden Fall hält sich bei der Schilderung der Vermögensverhältnisse des Vaters mein Mitleid in Grenzen muss ich gestehen...
Wenn irgendwo Geld liegt, sofort zulangen und abräumen - das ist nicht weniger schlimm wie ein Gezerre um magere Euro bei geringem Einkommen.
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(05-05-2009, 08:21)Max schrieb: Meiner wurde auf die Musikschule geschickt.
Ich wurde ohne Erläuterungen zur Kasse gebeten und habe die Gebühren mitgetragen.
Durch ein Gericht dazu verurteilt oder nur gefordert und gleich bezahlt? Musikschule ist eigentlich kein Mehrbedarf, wohl aber Nachhilfe. Und vieles mehr, wenn die Begründung des BGH Bestand hat. Alles, was nicht von Sozialgeld abgedeckt werden würde, aber so üblich ist dass sich die ARGE daran extra beteiligen würde, z.B. Erholung des Kindes, Urlaub. Wie oben schon gesagt, in der BGH-Begründung liegt einiges an Sprengstoff. Dieses Urteil wird noch oft zitiert werden.
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tja dannnnnnn verstehe ich auch, weshalb die neue Generation der Gesellschaft hochgebildet und sozialisiert ist...
Weil die, die Emporkömmlinge sind folglich allesamt auf schweineteuren Privatschulen waren und aus Scheidungen stammen oder gar unehelich waren. Das bietet Müttern ja ganz neue Perspektiven:
Zeuge einen Ödipussi, trenne dich vom Erzeuger, schicke ihn auf Kosten des Erzeugers in die besten Schulen wo gibt, kostet ja alles nichts. Und lebe dann als treusorgende Mama auf seine Kosten bis zum seeligen Ende.
@vorsichtiger: Das sind die Karriere-Perspektiven deutscher Alpha-Mädchen.
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Zitat:Und im vorliegenden Fall hält sich bei der Schilderung der Vermögensverhältnisse des Vaters mein Mitleid in Grenzen muss ich gestehen...
Nein. Das Urteil zeigt: Wer heute Vermögen aufbaut, wird doppelt und dreifach bestraft. Denn wer Geld hat, hat es nunmal eben doch nicht. Sondern der Staat, "Freunde", "Bekannte" und "Familie" greifen beliebig darauf zurück. Kein Wunder, warum Reiche Leute Deutschland verlassen...
die schnorrermentalitaet und das ausnutzen des sozialsystems werden durch solche urteile noch gefoerdert. das greifen in die fremde geldboerse ist nun endgueltig selbstverstaendlich und legalisiert.
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Mit ein paar Tagen Verspätung steht´s nun auch in der Süddeutschen Zeitung
(incl. Kommentarfunktion)
http://www.sueddeutsche.de/politik/734/468300/text/
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Ich hab bloss die Überschrift gelesen: "Alleinerziehende gestärkt". Der akute Übelkeitsanfall hat es mir unmöglich gemacht, den Rest auch nur zu überfliegen. Immer, wenn die Journaille bei Familien und Gerichtsurteilen von "gestärkt" spricht, kommen üble Katastrophen, von Euphemismen verbrämt.
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Ich frage mich gerade, was wohl ...
Zitat:... nicht enthalten". Das gelte auch für die Zeit vor dem 31. Dezember 2007.
jetzt in der Praxis zu bedeuten hat?
Ganz besonders interessant sind Hinweis und Vorghensweise des BGH, zu diesem Thema.
Erst noch in 2008 den lieben Tag in zwei Hälften, mit zwei Verpflichtungen teilen, um jetzt...
Zitat:...ohne die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen.
die eigene Entscheidung zu korrigieren.
Wird der Mehrbedarf denn zumindest in Vorabzug zum BU gebracht?
Grundsätzlich handelt es sich auch hier wieder um ein wichtiges Urteil zur Beratung junger, noch kinderloser Männer.
Mein derzeitiges Beratungsmotto...
"Koste dem Staat möglichst viel Geld und mache, nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, schnellstmöglich einen langen Schuh!"
hat wieder ein gewichtiges Argument hinzu bekommen.
Gute Nacht, Pleitestaat D.
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In der Praxis bedeutet das, dass laufende Verfahren, in denen es um Betreuungsmehrbedarf für Zeiträumen, die vor dem 31.12.07 beginnen nun pro Betreuungsbedarf entschieden werden dürften. Rückwirkend kann aber nichts verlangt werden, ein neues Verfahren für die Vergangenheit wird nichts bringen.
Nach meiner Auffassung müsste Mehrbedarf das relevante Einkommen mindern, so dass im Mangelfall weniger für Betreuungsunterhalt bleibt. Ausserdem gibt es steuerliche Konsequenzen, Kinderbetreuungskosten sind absetzbar, Betreuungsunterhalt aber ebenfalls. Es wird Verschiebungen geben, manchmal ins Negative.
Ziemlich genial, das Ganze. Man bringt Trennungsvätern den Krippenausbau nahe, indem man sie mit verringerten Unterhaltspflichten an die Mutter lockt, Betreuung wäre positiv weil die Mütter dann früher arbeiten könnten.
Und nun gibts ein fettes Fünffachminus:
1. Die Trennungsväter müssen die Betreuung zusätzlich zahlen.
2. Sie müssen trotz Vollzeitbetreuung immer noch Betreuungsunterhalt drauflegen.
3. Die riesige Gruppe der Unverheirateten muss dies länger als je zuvor tun.
4. Der Kindesunterhalt stieg in den mittleren Einkommensgruppen enorm an und tut dies jüngst wieder.
5. Zahlungen verschieben sich in steuerungünstige Unterhaltsarten, so dass mehr Steuern zu zahlen sind.
Das ist nun das echte, tatsächliche Ergebnis der sogenannten Unterhaltsrechts"reform", erzielt in einem einzigartigen Synchrontanz von Ministerin Zypries und dem BGH.
Zitat:Grundsätzlich handelt es sich auch hier wieder um ein wichtiges Urteil zur Beratung junger, noch kinderloser Männer.
Genau.
Der Kommentar von Neo-Micaela Hahne spricht Bände.
http://www.youtube.com/watch?v=dswNLXdHetc
(Ab ca. 1:10)
Hatte der BGH doch vor kurzem erst entschieden, dass AE´s ganztags nicht arbeiten sollen! Logisch und gut eingefädelt ist das alles.
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(13-05-2009, 08:57)p schrieb: Ziemlich genial, das Ganze. Man bringt Trennungsvätern den Krippenausbau nahe, indem man sie mit verringerten Unterhaltspflichten an die Mutter lockt, Betreuung wäre positiv weil die Mütter dann früher arbeiten könnten.
Und nun gibts ein fettes Fünffachminus:
1. Die Trennungsväter müssen die Betreuung zusätzlich zahlen.
2. Sie müssen trotz Vollzeitbetreuung immer noch Betreuungsunterhalt drauflegen.
3. Die riesige Gruppe der Unverheirateten muss dies länger als je zuvor tun.
4. Der Kindesunterhalt stieg in den mittleren Einkommensgruppen enorm an und tut dies jüngst wieder.
5. Zahlungen verschieben sich in steuerungünstige Unterhaltsarten, so dass mehr Steuern zu zahlen sind. Zu ergänzen wäre:
6. Im Streitfall steigen die Kosten, weil natürlich die Anwälte flugs auch Kiga-Kosten fordern werden, um den Streitwert nach oben zu treiben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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