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Hi
...zurück aus Nürnberg
Es gab heute noch keine Entscheidung. Termin zur Verkündung am 8.5.14.
Der heutigen Termin dauerte über 1,5 Std. Die Richter am OLG haben sich nun erstmals im Verfahren mit dem Thema SGB XII und der Grundsicherung auseinandergesetzt. Von ihnen wurde Unterhalt bei Grundsicherung vom Prinzip her verneint. Sie haben bestätigt, dass Grusi vorrangig zu Unterhalt ist. Auch ist die bisher noch nicht gewährte Grundsicherung ab dem Tag der Antragsstellung bis zu Tag des Bescheids (01.01.2013 bis 31.03.2014) fiktiv zu rechnen.
Ihnen wurde auch klar, dass gezahlter Unterhalt von den Leistungen der Grundsicherung abgezogen wird und dieser Unterhalt für den Berechtigten nur ein Nullsummenspiel ist.
Die Gegenseite hat dies anfänglich nicht akzeptiert, musste jedoch im weiteren Verlauf des Termins klein beigeben.
Vom OLG wird noch geprüft, ob ein Unterhaltsanspruch über dem bereits vorhandenen Leistungen wie Bafög, Kindergeld und Grundsicherung besteht.
Einen solchen sah aber der vorsitzende Richter nicht.
Gruss
Gekko
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Hi all
Heute kam endlich der Beschluss des OLG Nürnberg.
Es wurde ein Unterhalt nicht auf Basis der Düsseldorfer Tabelle ausgeurteilt, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf des behinderten Sohnes.
Dieser ist wie folgt:
Bedarf im Internat zu 100% durch Bafög gedeckt.
Bedarf außerhalb des Internats mtl. 459.- Euro,
minus Kindergeld 184.- Euro,
minus Grundsicherung 211.- Euro.
Verbleibt ein Restbedarf(Unterhalt) von mtl. 64.- Euro.
Auf Grund der Betreuung durch die Mutter ist dieser von mir allein zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens ist zu 80% vom Kläger und zu 20% von mir zu zahlen. Streitwert beträgt 4700.-Euro.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Auf Grund der Tatsache, dass ich nun alleiniger Barunterhaltsverpflichteter bin, steht mir der Steuerfreibetrag (für die Behinderung meines Sohnes) von jährlich 3700.- auch alleinig zu. Dies macht bei meinem Einkommen ca. 95.- Euro im Monat Steuerersparniss aus. Die Mutter verliert alle Steuerfreibeträge und zahlt entsprechend mehr Steuer.
So mit verdiene ich nun auch noch und KM zahlt drauf.
@Admin
Willst du den Beschluss zwecks Einstellung in die Rubrik "Urteile" haben?
Gruss
Gekko
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Gerne! Immer her damit, anonymisieren kann ichs auch.
...und Gratulation zum sauberen Ausgang der Sache.
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War heute auf dem Finanzamt und habe meine Einkommenssteuererklärung für 2013 abgegeben.
Der hälftige Behindertenpauschalbetrag von 1850.- Euro wurde sofort anerkannt. Die daraus entstehende Steuerersparnis beträgt mtl. 45.- Euro. Ich zahle nun 64.- Euro Unterhalt, davon nur 19.- Euro im Monat aus eigener Tasche.
Von der freundlichen Finanzbeamtin wurde ich informiert, dass mir der Kinderfreibetrag alleinig zusteht. Dieses habe ich entsprechend beantragt. Sollte dies genehmigt werden, wird auch die zweite Hälfte des Behindertenpauschalbetrages auf mich übertragen.
Verlierer ist die Mutter, welche dann mehr Steuern zusätzlich zahlen muss, als ich Unterhalt bezahle. Da sie den vollen Freibetrag von 3700.- Euro schon monatlich in Anspruch genommen hat, darf sie mindestens 600.-Euro (evtl. auch 1200.-) an den deutschen Fiskus zurück zahlen.
Dieser Schuss ging nach hinten los.
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Plus den Löwenanteil an den Verfahrenskosten. Es kann offenbar auch Spass machen, wegen Unterhalt verklagt zu werden :-)
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Hi
Durch den Beschluss des OLG Nürnberg darf mein Sohn nun 80% der Verfahrenskosten übernehmen. Ihm wurde allerdings VKH bewilligt.
Mach es Sinn, dass ich ihn auffordere seinen Anteil meiner RA-Kosten an mich zu erstatten. Sind immerhin rund 2200.- Euro.
Was sollte ich an eurer Stelle tun?
Von der Landesjustizkasse kam mittlerweile eine Rechnung über 146.- Euro (mein Anteil an den Gerichtskosten).
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Ich würde mich da nach Möglichkeit raushalten. Sonst musst du unter Umständen noch Inkasso gegen deinen Sohn betreiben...
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Erkläre mir das mal näher.
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Ich weiss nicht, wie das läuft. Entweder der Anwalt will 100% von dir und du sollst dir 80% davon von deinem Sohn holen. Oder der Anwalt will 20% von dir und 80% von deinem Sohn. Letzteres wäre besser, sonst musst du vollstrecken statt dem Anwalt, wenn der Sohn nicht zahlt.
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Die Kosten meines Anwaltes rd. 2700.- (wurden in 3 Einzelrechnungen nach den Gerichtsterminen in Rechnung gestellt) wurden bereits von mir voll gezahlt. Davon müsste mir mein Sohn, bei Leistungsfähigkeit, 80% erstatten.
Für die Gerichtskosten der Beschwerde beim OLG werden 584.- in Rechnung gestellt. Davon soll und habe ich 116,80 (20%) gezahlt. Den Rest von 80% wird wohl über die genehmigte VKH ausgeglichen.
Über Anwaltskosten der Gegenseite, welche ich ja zu 20% zu übernehmen habe, fehlen noch jegliche Infos. Ebenso über die Gerichtkosten der ersten Instanz.
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Hi
.....und es geht weiter:
Meine EX ist mit dem Beschluss des OLG Nürnberg nicht einverstanden. Da gegen den Titel keine Zulassung der Rechtsbeschwerde vorliegt, findet nun eine Rüge nach § 321 a ZPO statt.
Die Gegenseite ist der Meinung, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Verstoß gegen Artikel 103 Abs.1 GG) statt gefunden hat und das das Verfahren wieder in den Zustand vor Beschluss zurück versetzt werden muss um neu zu verhandeln.
Siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge
Es wurde doch alles vorgerichtlich dargelegt und im mündlichem Termin besprochen.
Wer kennt sich hier aus? Wie hoch ist die Chance, dass Beschluss noch kippt?
Gruss
Gekko
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Meistens klappt es nicht. Ich sehe auch keine so grundsätzliche Frage für die Rechtsfortentwicklung, die eine Revision an den BGH begründen würde. Und wenn schon - die OLG-Rechnung sieht solide aus.
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Angenommen es wird abgewiesen. Welche Rechtsmittel kommen dann noch? BGH, BVG........
Wann weis man das alles nicht mehr abgreifbar ist?
Kann dann sofort Abänderungsklage kommen?
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(11-06-2014, 21:47)Gekko schrieb: Angenommen es wird abgewiesen.
Wenn die Zulassung zur Revision abgewiesen wird, ist der Gerichtsweg zu Ende und der Beschluss gilt.
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Es geht nicht um die Zulassung der Revision, sondern darum, dass das OLG auf Grund oben angegebener Gründe den Beschluss für nichtig erklären soll. Dann würde so verhandelt, als hätte es den Beschluss nie gegeben.
Schau mal bei WIKI nach: Anhörungsrüge
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Ach, eine Anhörungsrüge? Sehr ambitioniert, das beim OLG zu probieren. Mehr als abwarten kannst du jetzt nicht.
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Hi
Neues zum Fall.
Die Gegenseite hat die Gehörsrüge gegen das OLG Nürnberg zurückgenommen. Der Beschluss ist somit nicht mehr anfechtbar.
Grund dafür ist, dass mein Sohn von diesem UH nicht profitiert, sondern nur Vater STAAT.
Heute erreichte mich eine Überleitungsanzeige des Bezirk Oberpfalz. Meinen UH habe ich nun schuldbefreiend an diesen zu zahlen.
Kann mein Sohn aus diesem Titel noch vollstrecken?
Muss der Titel nun auf den neuen Gläubiger umgeschrieben werden?
Auch aus dem Finanzamt gibt es Neues. Der volle Kinderfreibetrag und der volle Behindertenpauschalbetrag wurde wegen meiner alleinigen Unterhaltspflicht rückwirkend zum 01.01.2013 auf mich übertragen.
Meine Steuererstattung ist nun höher als der zu zahlende Unterhalt.
Gruss
Gekko
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Der Sohn kann nicht mehr draus vollstrecken, aber für den Bezirk dürfte es kein Problem sein.
Ansonsten lief es ja wie vorhergesagt. Ich denke, die Gegenseite hat den Tip bekommen, Kosten zu sparen indem sie die Rüge zurücknehmen, weil sie aussichtslos ist.
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