Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#1
Hallo liebe Forenmitglieder!

Wie fast alle hier habe auch ich so meine Probleme mit der Kindsmutter meines jetzt gerade 18 Jahre alt gewordenen Sohn. Oder vielmehr mit dem ganzen Wirrwarr der Gesetze/Rechtssprechungen bezüglich des Unterhaltes für Kinder die Volljährig sind.

Ganz kurz zu meiner Geschichte:
Ich war mit der Kindsmutter zusammen bis unser gemeinsamer Sohn 3 Jahre alt geworden war. Danach haben wir uns getrennt und sie ist mit unserem Sohn ausgezogen. Ich habe noch fast drei Jahre Kontakt zu meinem Sohn gehalten - allerdings unter erschwerenden Umständen von Seiten der Mutter. Damals hat uns eine Entfernung getrennt von ca. 30 km - es ging dann um die Besuchs- und Abholzeiten meines Sohnes. Kaum habe ich in abgeholt und wir sind zu mir gefahren, habe ich Anrufe erhalten das ich doch so nett sein sollte und ihn viel früher Nachhause zu bringen habe, wie ausgemacht. Ausserdem wurde mein Sohn schon ziemlich manipuliert durch seine Mutter und dann hieß es, er wäre immer so verstört wenn er von mir gekommen sei und würde nur weinen. Ich habe diesen Stress - wie schon gesagt - fast drei Jahre mitgemacht bis ich nicht mehr konnte!
Mein Sohn hat sich daraufhin auch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bei mir gemeldet. All die Jahre habe ich mich immer schön und pünktlich an die Zahlungen laut DT gehalten. Im Grossen und Ganzen verliefen diese Unterhaltszahlungen und Absprachen immer ohne Jugendamt!

Vor ein paar Tagen haben ich dann eine e-mail von der Kindsmutter erhalten. Ich würde die Unterhaltung von meiner Seite und der der Mutter gerne hier mit einfügen. Ich hoffe auf Ratschläge und Tips von Euch wie ich mich jetzt Verhalten soll. Auf keinen Fall möchte ich irgendetwas über einen Anwalt machen und schon gar nicht mit dem Jugendamt! So langsam aber Sicher geht mir das Geld auch aus......

1. Mail an mich...
,,Hallo,
ich wollte dir nur Mitteilen, das der B. noch ein Jahr weiter die Schule besucht, das wird wie minderjährige gerechnet.
Also Kindergeld und Unterhalt läuft weiter.
Wir können aber gerne einen gemeinsamen Termin, mit Frau W. machen, wenn du die Gesetztesrichtlinien brauchst.
Gruß"

2. Mail als Antwort an die Kindsmutter...

ich habe deine Mitteilung erhalten. Nun ist es allerdings nicht mehr so einfach wie Du es Dir gedacht hast..
Da B. jetzt die Volljährigkeit erreicht hat, läuft künftig nur noch alles schriftlich zwischen ihm und mir.
Auch die Zahlungen werden auf sein Konto erfolgen. (Er müsste sich mit mir per E-Mail in Verbindung setzen...) Ich werde in diese E-Mail immer mal wieder ein paar Auszüge aus Gesetzestexte und Rechtssprechungen mit einfügen.


,,Das volljährige Kind bekommt den Unterhalt immer auf das eigene Konto,.."



,,Unterhaltsansprüche hat das volljährige Kind gegenüber beiden Elternteile selbst geltend zu machen, ausserdem hat es regelmässig Auskunft über seine schulische oder berufliche Entwicklung zu erteilen..."



Du schreibst ebenfalls, dass er wie ein Minderjähriger geführt wird - das stimmt, das heisst dann privilegierte Kinder.



,,Bei volljährigen Kindern sind immer beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also auch der bisher betreuende Elternteil, bei dem das Kind weiterhin lebt. Grundlage: Bundesgerichtshof vom 09.01.2002, Az XII ZR 34/00. Kinder zwischen 18 und 21, die noch in eine allgemeine Schule gehen und zu Hause wohnen, sind sogenannte privilegierte Kinder und stehen in der Berechtigtenrangfolge den Kindern unter 18 gleich..."



Da B. jetzt 18. ist und somit Volljährig, ist das Jugendamt nicht mehr zuständiges Organ bezüglich Beistandschaft - demnach verzichte ich auch gerne auf einen Termin bei Frau W.


,,Beistandschaften des Jugendamtes enden mit dem 18. Geburtstag, das Jugendamt darf noch bis zum 21. Lebensjahr ausschliesslich beraten. Schreiben, Forderungen oder Bitten des Jugendamts brauchen nicht mehr beachtet zu werden..."

Das mit dem Kindergeld verhält sich jetzt so, dass es komplett und nicht mehr hälftig angerechnet wird.


,,Das Kindergeld wird auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Bezahlt ein Elternteil keinen Unterhalt bekommt er auch kein Kindergeld angerechnet, egal wo das Kind wohnt und egal ob es privilegiert ist oder nicht (siehe BGH, Az XII ZR 34-03). Er muss das Kindergeld an das Kind weitergeben. Wenn das Kind nicht mehr beim bisher betreuenden Elternteil wohnt, erhält es sogar der Elternteil direkt ausbezahlt, der mehr Unterhalt bezahlt..."

,,Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen und wird in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet..."

Da B. auch an seinem 18. Geburtstag ein Sparbuch von meiner Oma erhalten hat - zählt dies zu angespartem Vermögen. Darunter würden natürlich auch alle anderen Sparbücher, Erbschaften usw... fallen.


,,Minderjährige Kinder sind ihm gegenüber privilegiert (Ausnahme priviligierte Volljährige), hat er eigenes, in der Regel durch Verwandte angespartes Vermögen, so hat er dieses Vermögen vorrangig zur Deckung seines Lebensbedarf einzusetzen, auch sittliches Fehlverhalten kann ihm nunmehr entgegengehalten werden..."



Ich gehe davon aus, dass wir es auch weiterhin ohne Ämter ect. bewerkstelligen werden.



Gruß

Antwort von der Kindsmutter....

Hallo,
danke fürs Antworten.
ja das müßen wir schnellstmöglich machen, seine Konten auf ihn umschreiben,

ich habe gerade mit ihm geredet, kein Problem das er dich per Mail anschreibt, wenn du das möchtest.

Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.

Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt

Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.

das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.

Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.

Hoffe es klappt weiterhin auch ohne Amt,
gruß



Meine Fragen sind jetzt natürlich erstmal primär, Stimmt das alles was sie in der letzten Mail geschrieben hat? Warum zählt mein Freibetrag/Selbstbehalt nicht mehr? Ich habe jetzt erstmal die Zahlungen eingestellt und warte darauf was passiert. Ach, ich habe keinen Titel vom Jugendamt - also nicht das ich wüsste das ich damals was unterschrieben habe diesbezüglich.

Vielen Dank an Euch alle schon einmal....
Zitieren
#2
Hallo TONO,

leider lässt Du uns im Unklaren, wie hoch der derzeitige Unterhalt ist.
Da ihr noch immer miteinander die Sachen klären könnt, würde ich den KU nicht ganz einstellen, sonder mind. den Mindestunterhalt weiterzahlen.
Du kannst zur not auch mal nach der DTabele googlen und selber grob ausrechnen, was ihm ggf. zustehen würde, aber Einkommen der KM nicht vergessen ;-)
Zitieren
#3
Ob du dich noch mit ihr absabbeln möchtest oder nicht, bleibt dir überlassen.
Ebenso, ob du Lust hast, mit dem JA zu sprechen.

Ich hätte unter den gegebenen Umständen zu beidem keine Lust.
Allerdings klingt sie nicht so wie jemand, der dich auf alle Gewalt aus dem Leben eures Sohnes gedrängt hat, sondern es kommt mir eher so vor, als ob du etwas vorschnell aufgegeben hast.

Willst du denn jetzt einen Anlauf bei deinem Sohn nehmen?
Wenn ja, solltest du die Gelegenheit nutzen, ihn zu einem gemeinsamen Gespräch über seine Zukunft einzuladen und wie du ihn am besten unterstützen kannst.
Wenn er das zurückweist und nur maximale Kohle von dir sehen will, würde ich ihn auffordern, dir seine Bedürftigkeit und das Einkommen seiner Mutter nachzuweisen.
Er darf dann ruhig lernen, dass Unterhaltsforderungen kein Selbstgänger mehr sind und er sich sein Opfer nicht selbst aussuchen kann.
Zitieren
#4
(12-06-2014, 22:59)TONO schrieb: Möchtest du eine Kopie der Schulbescheinigung. Er ist jetzt in der 12, also nur noch Klasse 13.

Freibeträge gelten nicht mehr wenn Kinder 18 werden.
Kindergeld wird so lange er in der Schule ist weiter gezahlt, ist mit Ihm geklärt das ich es einbehalte da er hier noch wohnt

Das beide Unterhaltpflichtig sind ist richtig , es werden die Gehälter verglichen , und davon wird ein mittel Wert errechnet.
aber das Jugendamt ist weiter zuständig, nur ist er bei den Gesprächen anwesend.

das Sparbuch fast 1200,- von deinen Großeltern zur Geburt, wird Anteilig für ein Führerschein und ein Auto verwendet, falls du die Anmeldung dort Kopiert willst sag bescheid.

Er hat kein Erbe, denn bei meiner Mutter ging es an den Ehemann, sie war nie geschieden.
also er hat keine Guthaben.

Alles nett mütterfreundlich verzerrt.

Schulbescheinigung nur auf Anforderung? Nein: Unterhalt nur nach Vorlage der Bescheinigung!

Selbstbehalt gibt es durchaus noch!

Bei den Gesprächen darf er dabei sein? Nein: Das Jugendamt ist dabei, wenn er es möchte.

Wenn sie weiß, dass ihre Gehaltsbescheinigung benötigt wird, hat sie sie mitgeschickt?

Mit der Verwendung des Sparbuches kann man einverstanden sein, muss es aber nicht. Wenn er es sich nicht anders leisten kann, braucht er das Geld halt zum Leben. Aber sehr geschickt, die Verwendung schon mal so vorzugeben. Ich persönlich würde ihn allerdings seinen FS machen lassen, wenn nichts anderes dagegen spricht.

Wenn die Mutter stirbt, sind die lebenden Kinder zu 50 % Erben. Zu 50 % der Ehemann - es sei denn, dass ein anders lautendes Testament vorlag. Sie hat also Kohle, will es nur nicht so in den Vordergrund stellen.

Die mail klingt im ersten Moment viel vernünftiger als sie ist...
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#5
Vielleicht sollte man erst einmal feststellen, ob ein unbefristeter Titel besteht, ansonsten ist alles Makulatur.
Zitieren
#6
(12-06-2014, 22:59)TONO schrieb: Ich werde in diese E-Mail immer mal wieder ein paar Auszüge aus Gesetzestexte und Rechtssprechungen mit einfügen.

Und hör auf, diese Figuren mit kostenloser Rechtsberatung zu beglücken. Ab 18 kann man die Kommunikation mit der Mutter komplett einstellen. Das Kind hat zu fordern und vorzulegen.
Zitieren
#7
Richtig. Wenn die (KM) was wollen, haben die allzu schnell Kreise gefressen. Dann immer die unterschwellige Drohung; "ich hoffe, dass es auch ohne Amt geht." Klingt wie bei Meiner, wenn sie was will.
Wenn sie zu Manipulation des Kindes fähig und in der Lage war, ist sie auch in der Lage mit freundlichen Worten zu versuchen zu erreichen was sie will.
Allzu oft vergessen Väter, was ihnen in der Vergangenheit angetan wurde. Vergeht die Zeit, erscheint Vergangenes nicht mehr allzu schlimm.
Das "Jugendamt" ist ein Jugendamt und kein "Erwachsenenamt". War ein erbe im Spiel, hat er wahrscheinlich was bekommen, genauso wie es oben gesagt wurde.
Es sei denn, es war ein Testament im Spiel. Aber auch das hebelt den Pflichtteil nicht aus.
Er (dein Sohn) soll darlegen was er bekommt. BaföG? Kindergeld? (Ob es die Mutter einbehält ist für Dich nicht relevant). Kohle nimmt sie scheinbar gerne.
Meine Mutter hat immer gesagt:"Ihr braucht von Eurem verdienten Geld hi9er nichts abzugeben. Seht aber zu, dass ihr mit Eurem Geld da draußen auskommt."
Naja, Mütter sind heute scheinbar etwas anders.
Wie wäre es, wenn Du Deinen Sohn auf einen Kaffee einlädst? Ich würde es so tun und habe es mir für später auch so vor genommen:

Lieber B,

ich habe von Deiner Mutter gehört, dass Du ja noch etwas auf die Schule gehst und finanzielle Unterstützung benötigst. Auch wenn Du vielleicht noch anders darüber denkst, aber ich interessiere mich sehr für das was Du in Zukunft vor hast. Wie wäre es, wenn wir uns auf einen Kaffee treffen und alles besprechen? Warum sollen wir das Jugendamt einschalten oder andere entscheiden lassen? Wir können gerne mal zusammen ein wenig quatschen. Ich freue mich auf Deine Antwort!

Dein Papa


Das wäre der goldene Weg, und in einem Gespräch würde vieles zu Tage kommen und Ihr würdet Euch (hoffentlich) einig.

Sieh dadurch also zu, dass er als 18-jähriger Erwachsener aus dem Dunstkreis und somit vom Rocjzipfel der Mama weg kommt.
Zitieren
#8
Lass das mit dem Jugendamt weg, sonst wittert er sofort Diskussionen und Streit.

Eher so:

Lieber Sohn, du bist nun 18 Jahre und ich würde mich sehr gerne mit dir über dich und deine Pläne für die Zukunft unterhalten und wie ich dich dabei unterstützen kann.

Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns z.B. am xx.yy um 25:93 in Dingsda treffen könnten.
Bis dahin, dein Papa.
Zitieren
#9
(13-06-2014, 11:43)Nappo schrieb: Wenn die (KM) was wollen, haben die allzu schnell Kreise gefressen.

Das Schöne ist ja, dass sie nach 18 Jahren Alleinmacht über Leben und Tod, Alleinvertretungsanspruch, Alleingewalt über jeden Cent Unterhalt nun gar nichts mehr zu wollen hat, sondern ganz gleichberechtigt und gleichverpflichtet wie der Vater auf der Pflichtigenbank oder gar nirgends sitzt.

Soll sie essen, was sie will: Man sollte gar nicht auf irgendwelche Forderungen, Hinweise, Anfragen antworten, egal ob sie höflich oder frech formuliert sind. Das kann und muss sie alles mit dem Kind abmachen. Der Vater ebenfalls. Zwischen den Eltern ist nach langen Jahren keine direkte Verpflichtung mehr vorhanden. Diese Freiheit ist unglaublich erfrischend, geniesst sie statt euch auf Äusserungen dieser Figuren einzulassen.
Zitieren
#10
(13-06-2014, 06:59)Goldesel schrieb: Hallo TONO,

leider lässt Du uns im Unklaren, wie hoch der derzeitige Unterhalt ist.
Da ihr noch immer miteinander die Sachen klären könnt, würde ich den KU nicht ganz einstellen, sonder mind. den Mindestunterhalt weiterzahlen.
Du kannst zur not auch mal nach der DTabele googlen und selber grob ausrechnen, was ihm ggf. zustehen würde, aber Einkommen der KM nicht vergessen ;-)

Hallo Goldesel!
Danke für deine Antwort!
Ich zahle im Moment 356,- Euro, lt.DT liege ich in der Lohngruppe 2 und habe davon das halbe Kindergeld abgezogen. Jetzt wo er 18 ist, kann ich da das komplette Kindergeld abziehen/anrechnen? Die KM möchte das Kindergeld lt. E-Mail komplett einbehalten, da er ja noch bei ihr wohnen würde.
Oh Mensch, immer diese hochtrabenden Rechtsprechungen!!

(13-06-2014, 09:46)the notorious iglu schrieb: Vielleicht sollte man erst einmal feststellen, ob ein unbefristeter Titel besteht, ansonsten ist alles Makulatur.

Hallo!
Ich finde nichts in meinen Unterlagen über einen Titel. Hat man direkt einen Titel? Egal ob unbefristet oder befristet? Und woher - bei welchem Amt bekomme ich das genau heraus?
Zitieren
#11
Also, demnach besteht kein Titel, wenn du nie einen unterschrieben hast oder von einem Gericht dazu verurteilt wurdest - in Zukunft darauf achten, dass du keinen vom Jugendamt unterschreibst!! sondern (falls überhaupt eingefordert) vom Notar ausstellen lässt (befristet+statisch / liest doch mal hier in des faq nach...)

Ab jetzt KEINE Kommunikation über jedwede Dritte sondern nur direkt mit dem Kind - Unterhalt nur aufs Konto des Kindes - Kindergeld MUSS auf beide Elternteile angerechnet werden.

KEINE rechtlichen Tipps der Gegenseite offenlegen!! Dafür soll sie schön einen Anwalt bezahlen. Du weißt Bescheid und das reicht.

Mit dem Erbe würde ich nachhaken...sagen kann man viel.
Zitieren
#12
(13-06-2014, 14:45)TONO schrieb: Ich finde nichts in meinen Unterlagen über einen Titel. Hat man direkt einen Titel? Egal ob unbefristet oder befristet? Und woher - bei welchem Amt bekomme ich das genau heraus?

Wenn Du beim JA nix unterschrieben hast, keinen eigenen Titel beim Notar hast erstellen lassen, Du durch ein Gericht nicht verurteilt wurdest, besteht kein Unterhaltstitel.

Ich würde so vorgehen, wie @beppo geschrieben hat.
(13-06-2014, 14:45)TONO schrieb: Die KM möchte das Kindergeld lt. E-Mail komplett einbehalten, da er ja noch bei ihr wohnen würde.
Hör auf, mit ihr wegen Geld zu diskutieren! Natürlich bekommt sie weiterhin das komplette Kindergeld, solange das Kind bei ihr wohnt.

Es geht um die "Anrechnung" des Kindergeldes ab 18 beim Unterhaltszahler. Und da kannst Du es nun "voll" anrechnen. Und selbst wenn ein Titel existieren würde. Fertig!
Zitieren
#13
Jetzt geht das schon wieder los......
Habe wieder eine Mail von der KM erhalten mit Dreistigkeiten die es eigentlich gar nicht gibt. Wie schon vorher geschrieben, zahle ich ja im Moment 356 Euro jeden Monat und dann kommt dies:

Hallo,



ich habe mir heute alle Aktuellen Informationen beim zuständigen Amt geholt.

Was nicht heißt das es mit einbezogen wird, ich habe dort hinterlegt das ich dich kontaktiere und sie sich raus halten sollen.



wir bräuchten von dir die Kopien deiner letzten drei Gehaltsabrechnungen, per Post.

Wir, bedeutet B. und ich er sitzt neben mir, möchte aber das es weiter über meine Email geht.



Laut bestehenden Unterhaltstitel, hast du 334,- Euro im Monat zu zahlen, hast also die letzte Zeit zu wenig gezahlt.



Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle befindet sich im Anhang, und ja es wurden das Kindergeld in diesen Beträgen komplett berücksichtige.



Dein Eigenbedarf richtet sich nach euren komplett Einkommen, das heißt da du in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebst, wird euer Gehalt komplett zusammen gezählt.



An Hand von deinem Einkommen, werden wir gemeinsam die Summe festlegen die laut Tabelle zwischen 304 ,-und 329,- Euro sein wird, sei denn ich mach den Titel geltend, dann ist es der obige Betrag.



Deine Formulierung das du auf Grund von Job und Umzug Wechsel, nicht zahlen kannst, hat mit uns nichts zu tun, und deine Misse auf dem Konten, sind wohl eher die großen Urlaube als deine Unterhaltspflichten.



Also es wäre schön wenn , wenn die Zusammenarbeit reibungslos klappt.


So, das ist die Mail von Ihr! Was meint ihr was ich jetzt tun soll? Rechtsanwalt? Ich habe ihr ebenfalls eine Mail geschrieben:

Ich benötige dann deine 3 Gehaltsabrechnungen (H. und L. aus Wiesbaden), ebenfalls die Nachweise über die Schule von B. und die Führerschein-Unterlagen.
Wie du weist, habe ich dir jeden Monat 356 Euro überwiesen (Monatsanfang 300 Euro und Monatsende 56 Euro) - du schreibst ich müsste lt. einem Titel (bitte ebenfalls als Kopie kurz an deine Antwortmail anhängen) 334 Euro zahlen. Ich glaube eher ich habe dir jeden Monat 22 Euro zu viel gezahlt. Das ergibt eine Differenz von den letzten 3 Jahren von 792 Euro die auf dein Konto geflossen sind. Bitte überweise den Betrag auf mein Konto zurück oder wir verrechnen die zu viel gezahlten Beträge.
Ebenfalls ist mir nicht ganz klar was du mit meinen Urlauben meinst?

Wenn ich alle Unterlagen habe wird wieder überwiesen.


Was sagt ihr zu dieser ganzen Geschichte! So langsam aber sicher geht die ALTE mir langsam auf den Kecks!!!
Zitieren
#14
Wenn dir die Alte auf den Keks geht, dann hör auf mit ihr herumzudiskutieren.

Lade deinen Sohnemann ein, er soll dir sagen, wie lange er noch zur Schule gehen will. Und warum. Und was er danach zu tun gedenkt. Und wenn er das alles nicht ohne Mami kann, dann muss er sich eben gedulden - auch mit Führerschein und so....

Und wenn dieses Gespräch stattgefunden hat, dann gehts nach dem Buchstaben des Gesetzes. Ganz egal, was seine Mami dazu meint.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#15
(27-06-2014, 16:50)TONO schrieb: Was sagt ihr zu dieser ganzen Geschichte!

Dass es sinnlos ist, dir Tips zu geben. Du hast nichts davon beachtet, sondern bist auf die Schwachsinnsmail der Mutter eingegangen, hast ihr geantwortet. Da dir der Ärger so viel Spass macht, mach einfach weiter wie bisher.
Zitieren
#16
(27-06-2014, 17:05)p schrieb:
(27-06-2014, 16:50)TONO schrieb: Was sagt ihr zu dieser ganzen Geschichte!

Dass es sinnlos ist, dir Tips zu geben. Du hast nichts davon beachtet, sondern bist auf die Schwachsinnsmail der Mutter eingegangen, hast ihr geantwortet. Da dir der Ärger so viel Spass macht, mach einfach weiter wie bisher.

Vielen Dank ,,p"!
Natürlich habe ich keine Lust auf solche Unterhaltungen von Seitens dieser Frau.Aber es liegt nicht in meinem Naturell, dass ich diese Mails unbeantwortet lasse. Das beschäftigt micht schon ziemlich und ich möchte einfach keinen Stress mit irgendwelchem Behörden bekommen. Ich danke dir trotzdem über deine vorherigen Ratschläge und hoffe vielleicht doch noch auf andere Forenmitglieder über Ratschläge?!

(27-06-2014, 17:04)Austriake schrieb: Wenn dir die Alte auf den Keks geht, dann hör auf mit ihr herumzudiskutieren.

Lade deinen Sohnemann ein, er soll dir sagen, wie lange er noch zur Schule gehen will. Und warum. Und was er danach zu tun gedenkt. Und wenn er das alles nicht ohne Mami kann, dann muss er sich eben gedulden - auch mit Führerschein und so....

Und wenn dieses Gespräch stattgefunden hat, dann gehts nach dem Buchstaben des Gesetzes. Ganz egal, was seine Mami dazu meint.

Austriake

Das einladen von meinem Sohn wäre ja kein Problem - allerdings habe ich weder E-Mail Adresse oder eine Handynummer von Ihm. Anscheinend möchte er ja keinen Kontakt. Dies kann man ja aus der E-Mail erkennen.
Zitieren
#17
Meine Guete, du willst keinen Stress mit Aemtern, dafuer laesst Du Dich aber von der Mutter stressen und provozieren...... Du rechtfertigst Dich sogar noch und gehst auf Ihre Provokationen ein. Lass das sein! Schreib Ihr einfach Du moechtest mit Ihr keinen Kontakt mehr und Dein Sohn soll Dich selber kontaktieren und gut ist. Keine Diskussionen mit der Mutter mehr und aus die Maus. Ausserdem soll er Dich kontaktieren und nicht Du ihn wenn er was von Dir will!!!! Er kann Deine Email und Adresse ja einfachst von der Mutter bekommen. Wenn er das nicht will, dann gibt es auch keine Kohle. Du musst da konsequent sein ansonsten geht das immer so weiter.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#18
(27-06-2014, 17:52)kay schrieb: ... dafuer laesst Du Dich aber von der Mutter stressen und provozieren......

@TONO
Warum habt Ihr Euch eigentlich getrennt - ihr braucht Euch doch gegenseitig.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#19
(27-06-2014, 17:52)kay schrieb: Meine Guete, du willst keinen Stress mit Aemtern, dafuer laesst Du Dich aber von der Mutter stressen und provozieren...... Du rechtfertigst Dich sogar noch und gehst auf Ihre Provokationen ein. Lass das sein! Schreib Ihr einfach Du moechtest mit Ihr keinen Kontakt mehr und Dein Sohn soll Dich selber kontaktieren und gut ist. Keine Diskussionen mit der Mutter mehr und aus die Maus. Ausserdem soll er Dich kontaktieren und nicht Du ihn wenn er was von Dir will!!!! Er kann Deine Email und Adresse ja einfachst von der Mutter bekommen. Wenn er das nicht will, dann gibt es auch keine Kohle. Du musst da konsequent sein ansonsten geht das immer so weiter.
Weist du was! Du hast vollkommen Recht! Bei mir dauert das halt immer etwas länger um zu verstehen..... Er ist ja 18 - da will man mit den großen Hunden pissen gehen und dann zieht man in diesem Fall den Schwanz ein!
Danke kay!
Zitieren
#20
(27-06-2014, 16:50)TONO schrieb: Laut bestehenden Unterhaltstitel...

Vielleicht doch noch einmal in den Unterlagen kramen.
Zitieren
#21
Dein "Naturell" wurde Dir in den vergangenen Jahren schon zum Verhängnis. Reflektiere mal. Gefundenes Fressen für eine Unterhaltsfinanzierte.

P hatte vollkommen Recht. Nichts wurde umgesetzt. Erst antwortest Du Ihr und fragst dann nach Rat. Das geht so nicht, wenn man ständig der Situation hinterherlaufen muss als Ratgebender. Dann läßt sich auch ein Rat nicht umsetzen, weil es ja schon anderweitig erledigt wurde.

Die Mailerei ist des Vaters große Schwachstelle. Nach so vielen Jahren sollte man das aber bemerkt haben. Wovor hast Du Angst? Reißt Dir ein Beamter mit dünnen Ärmchen etwas den Kopf ab? So funkioniert Deutschland! "Ach ne. Ich zahl dann mal lieber. Dann passiert auch nix. Wer weiß, was passiert, wenn ich das nicht mache...." Das wissen Alle! Staat, Ämter, Muttis. Funktioniert reibungslos.

Für Dich gibts gerade einen Lernprozeß. Etwas spät - aber immerhin. Entweder Strategie umstellen oder sich über den Tisch ziehen lassen. Hopp oder Topp!

Und übrigens: Diese Mails gleichen sich wie Eine der Anderen. Meine Ex könnte auch so schreiben. Früher habe ich auch mal geantwortet.... Wie gesagt: Früher.
Zitieren
#22
@ TONO: Deine Ex macht mit dir den Depp. Und warum? Ganz einfach: weil sie es kann, du tanzt ja nach ihrer Pfeife. Ich an deiner Stelle wäre verdammt froh, endlich in einer Position zu sein, in der dir die Mami NICHTS mehr zu sagen hat, geschweige denn, dreiste Forderungen zu stellen und (Teil-)Lügen zu verbreiten.

eMail an die Ex:
Zitat:
Da weder Du, noch das Jugendamt mir gegenüber seit B.´s 18. Geburtstag weisungsbefugt sind, sondern rein B. selbst, und ich weder Lust noch Zeit habe deinen substanzlosen eMails weiterhin zu antworten, setze ich dich hiermit von folgendem Fakt in Kenntnis:
Wenn B. Unterhalt von mir haben möchte, dann soll B. sich bei mir melden und die geforderten Unterlagen bereit halten (Einkommensnachweis von dir, Nachweis über geerbtes Vermögen, Schulbescheinigung usw..).
Falls B. mich nicht kontaktiert, bzw. nicht nachweist, dass und in welcher Höhe er bedürftig ist, gehe ich davon aus, dass keine Anspruch vorliegt und werde selbstverständlich kein Geld mehr überweisen
MfG..
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
Zitieren
#23
(27-06-2014, 17:45)TONO schrieb: Vielen Dank ,,p"!
Natürlich habe ich keine Lust auf solche Unterhaltungen von Seitens dieser Frau.Aber es liegt nicht in meinem Naturell, dass ich diese Mails unbeantwortet lasse.
Dann solltest Du das schnellstens lernen! Tongue
Zitieren
#24
(27-06-2014, 17:45)TONO schrieb: und hoffe vielleicht doch noch auf andere Forenmitglieder über Ratschläge?!

Die einzig richtigen Ratschläge sind alle schon gekommen. Man kann sie höchsten wiederholen. Die Mail der Mutter hat daran kein Jota geändert. Falls es dich beruhigt: Sie phantasiert totalen Quatsch zusammen. So ist es z.B. völlig unerheblich, mit wem du zusammenlebst, da wird überhaupt kein Einkommen zusammengerechnet. Einzig die ebenfalls längst gestellte Frage nach dem Unterhaltstitel kann man dir nochmal stellen: Bist du wirklich sicher, dass keiner existiert?

(27-06-2014, 17:45)TONO schrieb: Das einladen von meinem Sohn wäre ja kein Problem - allerdings habe ich weder E-Mail Adresse oder eine Handynummer von Ihm. Anscheinend möchte er ja keinen Kontakt. Dies kann man ja aus der E-Mail erkennen.

Es gibt auch noch Briefpost. Da es ganz allein seine Sache ist, jetzt Unterhalt zu fordern, hat er auf dich zuzukommen. Mails von Dritten kannst du dem Recycling zuführen. Am Besten bouncen lassen.
Zitieren
#25
(27-06-2014, 21:19)p schrieb:
(27-06-2014, 17:45)TONO schrieb: und hoffe vielleicht doch noch auf andere Forenmitglieder über Ratschläge?!

Die einzig richtigen Ratschläge sind alle schon gekommen. Man kann sie höchsten wiederholen. Die Mail der Mutter hat daran kein Jota geändert. Falls es dich beruhigt: Sie phantasiert totalen Quatsch zusammen. So ist es z.B. völlig unerheblich, mit wem du zusammenlebst, da wird überhaupt kein Einkommen zusammengerechnet. Einzig die ebenfalls längst gestellte Frage nach dem Unterhaltstitel kann man dir nochmal stellen: Bist du wirklich sicher, dass keiner existiert?



(27-06-2014, 17:45)TONO schrieb: Das einladen von meinem Sohn wäre ja kein Problem - allerdings habe ich weder E-Mail Adresse oder eine Handynummer von Ihm. Anscheinend möchte er ja keinen Kontakt. Dies kann man ja aus der E-Mail erkennen.

Es gibt auch noch Briefpost. Da es ganz allein seine Sache ist, jetzt Unterhalt zu fordern, hat er auf dich zuzukommen. Mails von Dritten kannst du dem Recycling zuführen. Am Besten bouncen lassen.

Ich habe damals nichts beim Jugendamt unterschrieben - lediglich die Vaterschaft habe ich anerkannt. Ob da irgendeine Klausel diesbezüglich drin war ist mir heute nicht mehr bewusst. Im meinen spärlichen Unterlagen von damals finde ich auch nichts. Nun gut, irgendwie muss man das ja rausbekommen. Erfahre ich das auf dem Jugendamt oder fordere ich mir solche Auskünfte über eine andere Stelle an?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wieso Unterhalt zahlen wenn Kind arbeitslos wird? Markus Müller 2 3.403 11-01-2020, 11:30
Letzter Beitrag: p__
  Tochter Volljährig geworden Velocat 4 3.689 31-10-2018, 09:56
Letzter Beitrag: p__
  Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt Angel 6 6.454 05-12-2013, 11:07
Letzter Beitrag: Blumentopferde
  Ist sie im Recht, wenn sie mein Kind mit ins Ausland nimmt? sentenza 1 3.536 22-10-2012, 18:52
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste