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Exfrau zieht Paragraph 170 was nun ?
#1
Hallo zusammen,
meine Exfrau hatte eine Strafanzeige gestellt gegen mich wegen Unterhaltsverletzung nach Paragraph 170.Hausdurchsuchung erfolgte bereits, ohne Erfolg.

Meine Exfrau hat einen titulierten Unterhaltstitel gegen mich wobei ich hier eine Abänderungsklage eingereicht habe die aber noch nicht entschieden ist
Trotzdem hat Sie Strafanzeige gestellt obwohl ich jeden Monat 100 Prozent lt. Düsseldorfer Tabelle bezahlt habe.(Der Unterhaltstitel ist natürlich höher als die Düsseldorfer Tabelle)
Nun meine Frage, darf die das ?
Wenn ich mir den Paragraphen 170 durchlese gehts doch nur um den gesetzlichen Unterhalt nicht um irgendwelche privat geschlossenen (titulierte) Verträge,oder?
Kann ich dagegen was tun ?
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#2
(01-07-2014, 10:41)Augustin schrieb: Nun meine Frage, darf die das ?
Ja.
Jeder darf jeden wegen allem anzeigen.

(01-07-2014, 10:41)Augustin schrieb: Kann ich dagegen was tun ?
Ja.
Einwenden, dass der Lebensbedarf des Kindes durch deine Unterhaltszuahlungen gedeckt ist.
Nur wenn das nicht der Fall wäre, wäre eine Verurteilung nach §170 überhaupt möglich.

Nicht jeder kommt mit jeder Klage durch.

Freue dich auf ihre Niederlage. Smile
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#3
Sie hat angezeigt, es ist ein Offizialdelikt, also MUSS der Staatsanwalt ermitteln.
Da der Lebensbedarf des Kindes nicht gefährdet ist, wird das Verfahren wohl eingestellt werden.
Der Spitzenwitz ist, dass der Staatsanwalt mal eben aus heiterem Himmel einen Durchsuchungsbeschluss bekommt, obwohl Unterhalt fliesst.

Eine solche Anzeige hat im Prinzip nur einen einzigen Zweck: sie will dich unter Druck setzen und dir Ärger machen. Ansonsten bringt eine solche Anzeige gar nichts.
Ich würde Einblick in die Ermittlungsakte beantragen/fordern und die Art und Weise der Anzeige prüfen. Vielleicht befindet sich ja eine falschbeschuldigung drin. Dann kannst du auch deiner Exe Ärger machen.
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#4
Willkommen im Club !
Ganz wichtig...Ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen.
Hast Du schon einen Rechtsanwalt?

Du machst keine Aussagen vor der Polizei ohne Einsichtnahme in die Ermittlungsakte.

Kannst Du selber beantragen oder über einen Rechtsanwalt.

Das mit der der HD macht selbst mich stutzig. Da werden aber harte Maßnahmen bei dir durchgeführt.(Hast Du wegen der Hausdurchsuchung schon einen RA eingeschaltet?)

Ganz wichtig KEINE unbedachten Äusserungen tätigen.
Alles weitere findest Du hier im Forum.
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#5
Die Hausdurchsuchung ist ein typisch deutsches Terrorinstrument, nirgendwo sonst gibts eine derart geringen Schutz des persönlichen Lebensbereichs und derart viele Hausdurchsuchungen aufgrund nachweisbar dafür unzureichendr Tatbestände. Auch wenn es nichts bringt: Ich hoffe, du hast dich anschliessend dagegen gewehrt, um die Unzulässigkeit dieses Übergriffs feststellen zu lassen. Das Verhalten nicht weniger Staatsanwälte hat sich seit Volksgerichtshofszeiten nicht signifikant geändert.

Sieh dir die Akte an und zeige die Ex später einfach mal wegen Betrug und Falschverdächtigung an. Bisschen Papier und Arbeit produzieren. Schliesslich zahlst du genügend Unterhalt, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gar nicht gefährdet ist. Das wusste sie und das kannst du nachweisen.

Der nächste Betrug kommt sicher bald. In Fällen wie deinem versuchen die Staatsanwälte gerne alles mit einem Strafbefehl ohne Auflagen so hinzudrehen, dass sie sauber rauskommen. Verweigere das, auf keinen Fall zustimmen, auch wenn es wie ein glückliches Ende aussieht. Du sollst damit beschissen werden.
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#6
Zusätzlich zu dem oben Gesagten, mache ich bewusst Eines deutlich: Wenn Du das nicht umsetzt, läufst Du Gefahr, mächtig eingetütet zu werden.
Dies schreibt Dir jemand, der in Sachen 170er alles falsch gemacht hat. Der eine grottenschlechte Anwaltsvertretung hatte und meinte, es wird ein Kinderspiel Man ist ja sooo schlau und bekommt das schon hin. Hinweise werden negiert oder nur halb wahr genommen. Wird schon gut gehen. Denkste!

Die Voraussetzungen für einen Freispruch und die Voraussetzung, Deiner gierigen Ex ein für allemal klar zu machen, dass 100% durchaus reichen, sind gegeben. Aber nur:

1. Bei guter anwaltlicher Vertreteung, sprich "Väterfreundlichem Fachanwalt für Strafrecht". Hier sind ein paar Kanonen drunter, die so was alleine machen und besser können. Das sind aber auch keine Anfänger mehr im Trennungskrieg!

2. Keine Aussage bei der Polizei. Um das nochmal zu betonen.

3. Das Durchlesen und Verinnerlichen der Grundvoraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170, der in der FAQ (Glossar) aufgezeigten Voraussetzungen. Lies es!

4. Das Amtsgericht grundsätzlich nur ohne Berufung verlassen bei einem glasklaren Freispruch. Keine Einstellung des Verfahrens nach § 153 !

Tipp:

Amtsrichter sind keine Unterhaltsrechtler! Du kannst tausend mal im Recht sein und wirst u.U. doch verurteilt! Achte darauf, wenn der Amtsrichter Dir irgend etwas vorfaselt von Fristen für die Berufung um Dich dann zu fragen: "Nehmen Sie das Urteil an?"
Vielleicht denkst Du jetzt, "Ich gehe sowieso in Berufung" und nickst mit dem Kopf. Schwuppdiwupp bastelt der Amtsrichter daraus einen Rechtsmittelverzicht und der Ofen ist aus.

Wenn Du die FAQ durchgelesen hast und es sollte zu einem Verfahren kommen UND Du bist zwischenzeitlich Experte (!) in Sachen § 170 - und das solltest Du dann Deine Einlassungen VOR dem Verfahren vorbereiten und zu Papier bringen. Dies gibst Du dann im Verfahren schriftlich zur Akte, indem Du es dem Richter überreichst.
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#7
(01-07-2014, 11:07)p schrieb: Sieh dir die Akte an und zeige die Ex später einfach mal wegen Betrug und Falschverdächtigung an. Bisschen Papier und Arbeit produzieren.

Das funktioniert nicht. Wenn die Ermittlungen keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg (Verurteilung) haben, fängt die Staatsanwaltschaft gar nicht erst an.

In meinem Fall war es sogar so, dass der Staatsanwalt es als Beweis für die Unschuld der Exe gewertet hat, dass der Betrug erfolgreich war.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
(01-07-2014, 11:55)Austriake schrieb: In meinem Fall war es sogar so, dass der Staatsanwalt es als Beweis für die Unschuld der Exe gewertet hat, dass der Betrug erfolgreich war.

Häh?

Ist der Tod des Opfers dann auch Beweis für die Unschuld des Mörders?
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#9
@ Augustin

Um welchen Unterhalt geht es denn? Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt?

Austriake

(01-07-2014, 11:58)beppo schrieb:
(01-07-2014, 11:55)Austriake schrieb: In meinem Fall war es sogar so, dass der Staatsanwalt es als Beweis für die Unschuld der Exe gewertet hat, dass der Betrug erfolgreich war.

Häh?

Ist der Tod des Opfers dann auch Beweis für die Unschuld des Mörders?

Du zeigst einen Dieb an, weil er dir die Kasse leergeräumt hat. Der Staatsanwalt guckt in die Kasse, diese ist leer - also kann kein Diebstahl stattgefunden haben, es ist ja kein Geld da.

Austriake

P.S.: habe ich erwähnt, dass es sich um eine Staatsanwältin handelte?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#10
Danke für die Tipps...
Ja mein Familienanwalt hat die Akte angefordert, mal sehen.
Nur kann ich nicht auch noch ein Strafanwalt bezahlen.
Ja es gut um Kindesunterhalt, tituliert ist er auf 1200 Euro ( 2 Kinder,10 Jahre und 14 Jahre), bezahlt habe ich Mindestkindesunterhalt lt.. Tabelle, da ich zur Zeit kein Einkommen habe.
Die Hausdurchsuchung erfolgte lt Ex Angaben weil ich bei ebay private Sachen verkaufte habe....
Die Hausdurchsuchung war zügig durch und die Beamten waren doch erstaunt als ich den Mindestkindesunterhalt lt Kontoauszüge Belegen konnte....
Mal sehen was kommt....werde berichten...
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#11
Ich würde den Anwalt noch nicht so viel tun lassen, soll doch erst mal der Staatsanwalt ermitteln. Lässt du deinen Anwalt fleissig antworten, dann verdient er auch fleissig Geld... und zwar deins.
Also erstmal abwarten.
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#12
Wieso Strafanwalt zahlen? Ich dachte, bei hoffnungslos klammen
Fällen tut es im Strafrecht auch ein Pflichtverteidiger?

Aber 1200 Euro KU einfach mal so von Null Euro Einkommen zahlen ist ja auch schon eine Leistung. Ist das der Grund für die Vermögensumwandlung bei ebay?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
Es gibt schon Fälle, wo ein Pflichtverteidiger verweigert wurde, weil das ja nicht so kompliziert sei.

Wogegen das Unterhaltsrecht ansich natürlich wiederum so kompliziert ist, dass es eine Anwaltspflicht gibt.

Dem zugrunde liegt vermutlich der alte Grundsatz:

"Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, hast du auch nichts zu befürchten!"

Ich liebe dieses Rechtssystem!
Deutschlands Exportschlager Nummer 1!
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#14
Der Vater schneidet sich was aus den Rippen um es bei eBay zu Geld zu machen, damit Unterhalt bezahlt werden kann, Ex und ihre verbündeten durchgeknallten Staatsanwälte jagen ihm zum Dank anderswo dringend benötigte Polizisten morgens in die Wohnung, um den intimen Privatbereich des Vaters zu zerlegen. Du bist Deutschland...

Erinnert mich an einen Deutschenwitz. Frage: Wie öffnen Deutsche Austern? Antwort: Sie wummern mit Stiefeln und Fäusten gegen die Schale und brüllen "Aufmachen! Polizei!".

Finger weg vom Anwalt. Akteneinsicht ohne Anwalt. Nicht belabern lassen! Anwalt erst nach Eröffnung des Verfahrens und dann kostenlos: Es gibt einen Pflichtverteidiger. Es wird aber nicht so weit kommen, es sei denn der Staatsanwalt ist nicht nur ein verfassungsfeindlich handelnder Idiot, sondern befindet sich auch im Endstadium von dementia praecox.
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#15
Habe letztes Jahr meine Firma verloren (Insolvenz) mit über 30 Angestellten.
Exfrau hatte sogar in der Firma mitgearbeitet in der Buchhaltung und wusste über mich und die finanzielle Lage bestens Bescheid...
Der Titulierte Vertrag hatte ich 2008 beim Notar unterschrieben....
( es geht im Vertrag nicht nur um die 1200 Euro für die Kinder sondern auch um 2900 Euro Unterhalt für die Exfrau)
Ich weiß da ich damals ziemlich bescheuert war diesen Vertrag zu unterzeichnen!!!!
Aber damals lief noch die Firma gut und ich dachte wenn es mal schief geht kann ich mit der exfrau drüber reden und wir finden eine Lösung.
Da war ich aber leider der einzige der so dachte....
Deswegen kriege ich auch kein Pflichtverteidiger, da meine neue Ehefrau arbeitet.

Bitte nicht falsch verstehen für die Kinder tue ich bzw. meine neue Frau alles.

Niemals habe ich gedacht das eine Mutter gegen den eigenen Vater der Kinder so in den Kampf zieht aber wie ich jetzt hier Forum erfahren und schon gelesen habe bin ich nicht der einzige...Das gibt Hoffnung !
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#16
[Bild: 51V7zmlYGoL._SL160_PIsitb-sticker-arrow-...0,0,T_.jpg]
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#17
(01-07-2014, 13:41)Augustin schrieb: Deswegen kriege ich auch kein Pflichtverteidiger, da meine neue Ehefrau arbeitet.

Das verwechselst du mit Verfahrenskostenhilfe im Zivilrecht. Für die Pflichtverteidigung ist es irrelevant, ob der Beschuldigte einen Verteidiger bezahlen kann oder nicht. Und bei §170 StGB gibt es seit Neuestem einen.
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#18
Da ich selber Betroffener bin nochmal zur Klarstellung.

1.Du beantragst Akteneinsicht. Du brauchst dafür keinen Anwalt ! Kostet sonst dein Geld (auch bei einer Einstellung!) § 147 StPO Abs.7

2.Du machst keine Äusserungen zum Sachverhalt weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.

3.Sollte der STA nicht Einstellen wollen kommt eine Anklageschrift vom Amtsgericht dich zum Sachverhalt zu äussern ab diesem Zeitpunkt setzt du einen Anwalt ein der Akteneinsicht beantragt und gleichzeitig sich zum Pflichtverteidiger (egal ob deine Frau arbeitet oder nicht!) bestellen wird.

Bei Ablehnung zum Pflichtverteidiger Beschwerde beim Landgericht.

Das hat den Vorteil das der Staatsanwalt jetzt richtig arbeiten muss und sich den Sachverhalt genauer anschauen muss.

Gleichzeitig wird bei einer Einstellung des Verfahrens/Freispruch die gesamten Kosten der Staatskasse auferlegt.
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#19
Du hast deinen Familienanwalt bereits beauftragt, Akteneinsicht anzufordern.
Erteile ihm bloß nicht das Mandat, sich um die Sache zu "kümmern", sonst wirds nur unnötig teuer für dich.

Die Akteneinsicht ist recht nützlich um festzustellen wer dir was anhängen will und was und wieviel genau... Man kann sich dann ggf. revanchieren...

Ansonsten keine Äußerung zum Sachverhalt, zu keiner Vorladung der Polizei erscheinen, nur beim Staatsanwalt. Keine Angaben zur Sache, auch wenn's schwer fällt. Und am allerwichtigsten: Davon ausgehen, dass das nicht die letzte Hausdurchsuchung war, also auf das nächste Mal vorbereitet sein.
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