the notorious iglu
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1. Wenn ein Unterhalt von 225 EUR festgestellt wird, warum überweist du dann 300 EUR? Hast du zu viel Geld?
2. Hast du nun oder hast du nicht direkt an die UVK gezahlt. Das wird nicht ganz klar. In dem Fall hättest du dann den UV doppelt bezahlt. Einmal bei der Mutter und einmal bei der UVK. Oder wurde das dann zurückerstattet?
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15-07-2014, 19:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-07-2014, 19:23 von LoveNoBitch.)
(15-07-2014, 19:10)the notorious iglu schrieb: 1. Wenn ein Unterhalt von 225 EUR festgestellt wird, warum überweist du dann 300 EUR? Hast du zu viel Geld?
Naja, ich wußte nicht genau, was bei einer Berechnung meines Einkommens rauskommt, und wollte auf Nummer Sicher gehen, um Nachzahlungen zu vermeiden.... und in den ersten Monaten war ich auch tatsächlich noch der Meinung irgendwie mit der KM nen Weg zu finden, daß wir beide als Eltern unseren Platz an Tochters Seite haben können; da wollt ich eben das Beste für Töchterlein und hab neben Spülmaschine, Spielzeug, Windeln, etc... gezahlt was ging; bis die Dame dann ihr wahres Gesicht gezeigt hat;
Die Unterhaltsrechtliche Überprüfung durchs JC war ja erst im Okt 2013 fertig...
Und an die Unterhaltsvorschusskasse gingen letztenendes eben 532,00€ für die Zeit vom 01.03.2013 bis 31.06.2013. alles andere an die Frau Mama (eben seit 07/2013 300,00€)...
Zurückerstattet wurde natürlich von keinem was....
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the notorious iglu
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Naja, offenbar hat sie es beim Jobcenter angegeben, daher liegt kein Sozialbetrug vor. Zivilrechtlich wirst du es schwer haben, das Geld von ihr zurückzubekommen. Als ich eben Überzahlung las, funktionierte bei mir eine bestimmte Schaltung, weil das im Zusammenhang mit dem Jobcenter eigentlich etwas anderes bedeutet, aber dann halte dich an das was p sagte und fordere es zurück, sowohl von der UVK als auch vom Jobcenter.
Viel Hoffnung machen, will ich dir aber nicht, denn sowas gilt meistens als Schuldanerkenntnis. In dem Fall hättest du allen Beteiligten einen satten Tausender geschenkt.
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Ok danke dir....! Probieren werd ichs! Die Rückforderung ans Jobcenter hatte ich bereits vorhin mitreingeschrieben.... Und die Rückforderung an die UVK wird genauso aussehen....
Wenn wenigstens der Umgang laufen würde und Tochter nicht immer noch die meiste Zeit durchschlafen.... Aber das is ne andere Geschichte.....
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Bei über 1300 euronen um dies jetzt letztenendes geht für den besagten zeitraum lohnt sich vielleicht ja sogar doch den rechtsverdreher zu bemühen.... Immerhin hab ich das von der km ja sogar schriftlich, dass sie mich erst im juni informiert hat und das auf die selbe telefonnummer die ich schon seit über 10 jahren habe.... Wir werden sehen.....
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