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Mutter untersagt Kontaktaufnahme
#1
Hallo zusammen,

meine Ex läßt in den letzten Monaten immer wieder Umgangtermine ausfallen.
In Abstimmung mit dem Jugendamt, sehe ich von Ordnungsmitteln momentan noch ab, um eine anstehende Elternberatung nicht zu gefährden.
Das Jugendamt empfielt, dass ausgefallene Termine nachgeholt werden - und, dass meine Ex und ich uns dazu abstimmen. Das versuche ich per E-Mail, SMS, telefonisch oder persönlich. Ohne Erfolg.

Meine Ex untersagt mir nun gerade jegliche Art von Kontaktaufnahme zu ihr. Ausnahmen wären nur zeitlich dringende Dinge, die unseren Sohn betreffen. Für Fragen verweist sie mich an ihre Anwältin.

Wie geht man damit um? Klar kann ich nun die Kommunikation über ihre Anwältin laufen lassen. Muss ich das sogar, weil meine Ex mir sonst Stalking vorwerfen kann?
Oder ist es ratsam, die Mutter in die Verantwortung zu nehmen, direkt mit mir zu kommunizieren?
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#2
Ich würde dem Jugendamt sagen, wann sich das Zeitfenster für eine Elternberatung schließt - schließlich geht die Situation ganz klar zu Lasten des Kindeswohls: Dein Kind hat Anspruch auf verläßlichen Umgang. Manches Jugendamt tut sich mit dem mütterunabhängigem Rechtssubjekt Kind und dessen Rechten schwer. Für mich heißt das, sofern es noch keine sanktionsbewehrte Umgangsvereinbarung gibt, eine solche bei Gericht zum Wohl des Kindes zu beantragen; Gründe hast Du ja - das Zeitfenster des JA geht dann mit dem Termin zu.

Was die Kommunikation zur Mutter angeht: Soweit es sich ausschließlich um Belange des gemeinsamen Kindes handelt und der Stil angemessen ist, nimmst nur Du berechtigte Interessen wahr - da ist kein Raum für Stalking. Ich würde die Mutter auch nicht aus der Verpflichtung zur Kommunikation entlassen: Weil doch immer irgendetwas von der Gegenseite vor Gericht behauptet wird, würde ich sms, Einwurf-Einschreiben und email benutzen - Telefon ist m. E. kritisch, weil "Mißverständnisse" und "Drohungen" auftauchen können, die Du bis zur Behauptung durch die gegnerische Seite noch gar nicht kanntest. Natürlich kann die Mutter Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Dann soll sie die Schreiben eben dort hin tragen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#3
(01-08-2014, 15:43)raid schrieb: In der Tat ist es so, dass sie ein Gewaltschutzverfahren initiieren kann, wenn Du versuchst mit ihr zu kommunizieren, obschon sie das nicht möchte.

Ist das rechtlich so? Von der Sache her, ist meine Kommunikation einwandfrei gewaltfrei. Rosenberg hätte seine Freude an meinen E-Mails.


(01-08-2014, 15:43)raid schrieb: Notfalls behauptet sie halt, dass sie große Angst vor Dir hat.
Vielleicht ruft sie auch einfach während der Nacht die Polizei und erzählt, dass Du an ihrer Haustüre gerüttelt hast.

Das gab es alles schon. Psychiater haben bescheinigt, dass sie keinen Wert auf die Klärung von Vorwürfen legt, die sie erhebt. Ein OLG hat ihr aufgetragen, ihre Ängste zu therapieren. Und ich habe wegen fortwährenden Falschanschuldigungen eine Unterlassungsklage erwogen.

Man wird ihr nicht mehr glauben, wenn sie Übergriffe einfach so behauptet. Was nicht bedeutet, dass sie versöhnlich gestimmt ist.



(01-08-2014, 18:11)wackelpudding schrieb: Für mich heißt das, sofern es noch keine sanktionsbewehrte Umgangsvereinbarung gibt, eine solche bei Gericht zum Wohl des Kindes zu beantragen

Umgangsbeschluss gibt es. Es gab auch schon Ordnungsmittel und Umgangspflegschaften.



(01-08-2014, 18:11)wackelpudding schrieb: Was die Kommunikation zur Mutter angeht: Soweit es sich ausschließlich um Belange des gemeinsamen Kindes handelt und der Stil angemessen ist, nimmst nur Du berechtigte Interessen wahr - da ist kein Raum für Stalking. Ich würde die Mutter auch nicht aus der Verpflichtung zur Kommunikation entlassen

Das sehe ich auch so.
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#4
Moin,

(01-08-2014, 12:55)Fin schrieb: um eine anstehende Elternberatung nicht zu gefährden.
Wann genau soll diese denn beginnen ?

(01-08-2014, 12:55)Fin schrieb: Oder ist es ratsam, die Mutter in die Verantwortung zu nehmen, direkt mit mir zu kommunizieren?
Selbstverständlich !
Die Mutter ist schon nach BGB § 1684 zur Sicherstellung des Umgangs zur Kommunikation mit Dir verpflichtet - erst recht, wenn Sie Ausfälle zu verantworten hat.

(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Und ich habe wegen fortwährenden Falschanschuldigungen eine Unterlassungsklage erwogen.
Fortwährende Falschanschuldigungen !? (kenne ich selbst ...)
Gab es Strafanzeigen ?
Möchtest Du das mal näher darstellen ?

(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Man wird ihr nicht mehr glauben, wenn sie Übergriffe einfach so behauptet.
Falls das wirklich so sein sollte - ist das sehr gut für Dich und setzt Dich in eine Position, die zukünftige Erfolgaussichten bzgl. ABR bzw. SR eröffnen könnte.

(06-08-2014, 15:45)Fin schrieb: Umgangsbeschluss gibt es. Es gab auch schon Ordnungsmittel und Umgangspflegschaften.
Wie oft soll sich das denn noch wiederholen ?
Du solltest mal über einen ABR-Antrag nachdenken.

Wie läuft aktuell der Umgang - wie viele Ausfälle gab es denn überhaupt ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#5
Ich denke Jugendämter, Anwälte und Gerichte kennen derartige Mütter sehr gut und können auch abwegen, ob es sich wirklich um Stalking handelt. Versuchen wird sie es sicherlich, so wie Du die Situation beschreibst.

Meine Ex-Frau hat zur Kommunikation ein Kommunikationsheft eingeführt, welches ich am Anfang natürlich sehr erschreckend fand, es aber dann, als es erst einmal genutzt wurde, für recht sinnvoll empfand. Sie hat es dann wieder abgeschafft, als ich mich auf diverse Dinge aus dem Heft berufen habe (sie hat es vernichtet und mir gesagt, es wäre Kaffee darübergeflossen). Ich habe natürlich jedes Mal alles kopiert und abgeheftet, um die Beweisbarkeit festzuhalten.

In Deinem Fall bleibt natürlich beim Ausfall des Umgangs nur die Möglichkeit der Kommunikation via Telefon, eMail oder SMS. Einen persönlichen Kontakt sollte man natürlich hier vermeiden. Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich, eine gemeinsame eMail Adresse einzuführen, auf die beide Elternteile Zugriff haben und dort Kinderthemen ausgetauscht werden. Hier könnte sie Dir sicherlich dann kein Stalking vorwerfen und Du hast alles schön protokolliert.

Ich wünsche Dir viel Kraft.
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