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Hallo,
bei mir steht die nächste zeit die Scheidung an(frau hat neuen Partner).ich hab einen Bausparvertrag der als Anschlußfinanzierung für mein Haus geplant ist und abgetretten worden ist an die Bank.jetzt steht die ablöse in einem Jahr an.wie wieder dieser bewertet wenn ich schon jetzt die Zuteilung beantrage : nur das guthaben ,nur die Kreditzusage ,beides?das Haus gehört schon vor der Heirat mir. danke
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31-08-2014, 14:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2014, 14:50 von Austriake.)
Bring das Geld in Sicherheit. Wenn der Bausparvtrag bereits an die Bank abgetreten ist, dann gehört er juristisch schon nicht mehr dir, sondern der Bank. Wie das bei der Vermögens-/Zugewinnberechnung bewertet wird, ist nach der altbekannten Formel zu berechenen: Endvermögen (Kontostand des Bausparvertrags) minus Anfangsvermögen (Kontostand des Bausparvertrags vor der Heirat) = Zugewinn! Davon bekommt jeder die Hälfte.
Insofern kann da nicht viel passieren - gibt es andere finanzielle Verpflichtungen, bei denen ihr gesamtschuldnerisch haftet?
Austriake
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Am Bausparvertrag kannst Du nichts ändern, da er an die Bank abgetreten ist. So lange hast Du keine Rechte an dem Vertrag. Er ist Betandteil der Finanzierung.
Da die "Hausangelegenheit" geklärt ist im Zuge der Zugewinnberechnung, ist der Bausparvertrag nur ein Teil dessen und nicht gesondert zu behandeln.
Gehörte das Haus vor der Heirat Dir, so bleibt Dir das Haus. (Andere gemeinsame Dinge ausgeschlossen). Der Bausparvertrag wäre dann meines Erachtens auch nicht zu berücksichtigen. Ansonsten bräuchte man mehr Infos.
Wer ist Vertragsinhaber? Wer steht im Grundbuch? usw.
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Ich stehe im Grundbuch ,das Haus wurde aber umgebaut ,renoviert ,Kredite laufen nur auf mich und wären mit dem Bausparvertrag zu hälfte getilgt
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Wenn das Haus in der Ehezeit durch Renovierung und Umbau wertvoller geworden ist, würde ich mir eher Sorgen um den Zugewinnausgleich machen. Dein Vermögen in Form des Hauses bleibt dein Vermögen, aber der Zugewinn (also der Wertgewinn des Hauses) während der Ehezeit wird geteilt.
Wie kannst du die Zuteilung beantragen, wenn die Bank beim Bausparvertrag jetzt den Finger drauf hat?
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Bei mir ist das Thema Zugewinnausgleich nicht einschlägig, aber zwischenzeitlich wollte gegnerischer Anwalt das Thema diskutiert haben.
Wie funktioniert da die Indexierung? In einem ersten Schritt würde da der Wert derImmobilie zu Beginn der Ehe ermittelt, was vermutlich reichlich schwierig ist. Dieser Wert würde dann hochgerechnet - sprich indexiert.
Welche Verzinsung/Inflation oder Index wird da zugrunde gelegt?
Ist für TO vermutlich das Instrument, um den Zugewinn klein zu rechnen, oder?
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(01-09-2014, 11:31)CheGuevara schrieb: Ist für TO vermutlich das Instrument, um den Zugewinn klein zu rechnen, oder?
Den Zugewinn berechnet keiner der Beteiligten, das macht das Gericht.
Austriake
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