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Dabei könnte das Leben doch so einfach sein. Warum muss ein Vater überhaupt vor Gericht Umgang oder Sorgerecht einklagen?
http://www.das-maennermagazin.com/blog/e...t-ums-kind
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Mehr davon und ich lese öfters ´mal bei Dir...
Es ist mMn bezeichnend, dass es zwar Unterhalts-, aber keine Umgangsbeistandschaften gibt. Man(n) stelle sich vor, das JA würde vor Gericht gehen müssen, um Umgang durchzusetzen, wenn ein Vater das beantragt...
http://www.väterwiderstand.de/index.php/...ndschaften
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Hut ab! Der mit Abstand beste Artikel seit langem auf MM. Glückwunsch!
Wobei ich zugebe, dass mich der Großteil der anderen Artikel regelmäßig zum Schmunzeln bringt
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Das ist die Antwort auf die populistischen Argumente der Frauen, dass Männer sich nicht um das Kind kümmern würden. Mutti ist oft nicht die Beste, stellt sich aber so dar. Ich selbst habe auch nicht gekämpft. Mir ist bis heute nicht klar, warum ich meinen Arbeitsplatz hätte aufgeben sollen, um einer Hartz IV Dame nachzureisen, die das Kind nicht rausrücken will. Hören will das keiner. Indem ich das in einem Artikel aufarbeite, sitzen die Argumente in meinem Kopf, die ich jederzeit abrufen kann.
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Nachgezogen bin ich auch nicht - das hätte mich existenziell erledigt. Aber wie ja schon öfters geschrieben: Da war ein Kind, das von Anfang an und trotz enormen mütterlichen Drucks immer "Mehr Papa!" sagte, auch bei sehr frühen richterlichen Anhörungen. Das war die Latte, die ich nicht reissen wollte. Wäre es anders gewesen - wer weiss...
Dass ich Umgangsverfahren als entwürdigend empfunden habe, ist dann das andere. Insbesondere die Notwendigkeit, sich mit intellektueller Diarrhoe der mütterlichen Seite auseinander setzen müssen, die aber zu meinem (zumindest anfänglichem) Entsetzen als normale weibliche Welterklärung gesehen wurde...
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Sehr guter Artikel!
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Zur Unterhaltung gut, um den Preis der starken Vereinfachung, auch argumentativ wenig hart. Eingewendet werden kann unter anderem: Auch für Umgangsverfahren gibts ohne Geld Verfahrenskostenhilfe, es wurde ein Beschleunigungsgebot eingeführt, ein Anwalt ist gar nicht nötig und bei Umgangsverfahren auch nicht die Regel. Im gesamten Zivilrecht muss man verletztes Recht einklagen, egal ob Nachbars Gartenzwerg zu nahe an der Demarkationslinie steht, dir einer in die Autotür gerummst ist oder eben das gemeinsame Kind nicht kommen darf.
Die Terminologie ist generell die der Gegenseite. "Rechte des Vaters" zum Beispiel, so redet auch die Gegenseite und produziert damit ein Bild rotgesichtiger Bartträger, die auf "ihre Rechte" pochen. Es ist das Recht des Kindes auf beide Eltern. Oder der "Leistungsstärkere", der zahlen soll. Das klingt, wie wenns in Ordnung wäre und so redet auch die Gegenseite. Es muss aber auch der Mittellose zahlen, wie die vielen Verfahren um Kindesunterhalt zeigen.
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Erst entzieht die Mutter einem das Kind und denn wird erzählt der Vater hat ja kein Interesse.
Ist halt so.
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(17-09-2014, 10:09)p schrieb: Eingewendet werden kann unter anderem:
Kann immer und nichts ist argumentativ zementiert. Deswegen gibt es zu jeden Thema mehrere Artikel. Ich muss immer darauf achten, dass es nicht zu kompliziert ist und noch lesbar bleibt. Da bleibt immer etwas auf der Strecke. Ich nehme Hinweise immer auf und werde die dann verarbeiten.
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(17-09-2014, 10:09)p schrieb: ...um den Preis der starken Vereinfachung...
Es ist ja wohl so, dass der durchschnittlich interessierte Leser leichter zu erschöpfen ist, als ein Thema erschöpfend behandelt werden kann. Informationsverluste sind demach nicht vermeidbar; man kann dies dann dem Zufall überlassen (Was realisiert der Leser?) oder man konzentriert auf das, was man für wichtig hält...
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Ich schrieb ja, dass Unterhaltung im Vordergrund steht, um den Preis der argumentativen Härte. Manches lässt sich aber ohne Informationsverlust machen, z.B. die Begriffe der Gegenseite.
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Sorry, etwas OT.
(17-09-2014, 10:42)p schrieb: Manches lässt sich aber ohne Informationsverlust machen, z.B. die Begriffe der Gegenseite.
So ohne weiteres wohl auch nicht. Begriffe erhalten ihre Bedeutung ja aus einem Kontext, i. d. R. dem, der beim Leser vorhanden ist. Bei der Neuprägung eines Begriffes gibt´s da aber erstmal nichts.
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Von Rechten der Kinder zu sprechen statt von Rechten der Väter ist keine Neuprägung und erzeugt kein Kontextproblem.
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Das nicht - aber da denken dann viele (noch) eher an Afrika... Ich meine aber auch, dass unsererseits ein Abheben auf Kinderrechte die bisherigen Fronten auf Dauer mächtig verschieben könnte..
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Sehr gut ich habe vor dem FG über 30000 € und Strafg. 15000 verbrand und das für nichts.
Mach weiter so.
Gruss wunder
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-09-2014, 13:05 von neuleben.)
Warum soll Vater kämpfen, Mutti kriegt doch eh alles geschenkt.
Dann die Argumentationskette der Frauenversteher:
"Es wird sich "lohnen" und man hat dann keine "schlechtes Gewissen"."
Wo denn wie denn was denn ?
Meine Kids sind schon lange erwachsen, von Mutti und Gesellschaft geprägt.
Der Kontakt wird immer spärlicher, beim Einen ist der inzwischen ganz abgerissen.
Also wo hat sich was gelohnt für mich ?
Nix, aber auch gar nix habe ich letztendlich von den Kids.
Was bin ich heute froh, daß ich nur so wenig wie irgendwie nötig investiert habe und versuchte mich um alles nach Möglichkeit zu drücken.
Selbst wenn ich alles so getan und investiert hätte wie es gewollt war, wäre das Ergebnis letztendlich das Gleiche geworden.
neuleben
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(17-09-2014, 13:04)neuleben schrieb: "Es wird sich "lohnen" und man hat dann keine "schlechtes Gewissen"."
Es hätte mich beschämt, wäre meine Liebe der meines Kindes nicht gleichwertig gewesen...
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17-09-2014, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-09-2014, 13:15 von neuleben.)
Dann warts mal ab, wie viel da später mal zurück kommt, du wirst dich wundern.....
Zudem war nicht die Rede von "Liebe" sondern von "Lohnen".
neuleben
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Du hast es nicht verstanden: Es geht nicht um später, sondern um das, was im jeweiligen Augenblick passiert und wie man sich da begegnet. Aber jetzt lebt mein Kind ja aufgrund eigenen Willens bei mir. Was später ist? Ich hoffe, es bleibt mir in Freiheit erhalten...
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at wackel
"neuleben schrieb: "Es wird sich "lohnen" und man hat dann keine "schlechtes Gewissen"."
Es hätte mich beschämt, wäre meine Liebe der meines Kindes nicht gleichwertig gewesen..."
Was willst du damit sagen?
Der Artikel bringt alles klar und verständlich auf den Punkt. Wenn wir es alle so machen würden wie Dino, gäbe es nach einem halben Jahr eine neue Gesetzeslage. Dann wären die Sozialämter nämlich pleite.
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Das Kind und ich hatten ja mehr als 2 Jahre zusammengelebt, bevor die Mutter mit ihm wegzog. Da gab es eine enge Bindung, die auch sofort wieder da war, als wir uns nach 4 Monaten erstmals im Gerichtssaal wiedersahen und es sofort zu mir wollte. Da hat es das erste ´mal um seinen Vater gekämpft. Und später immer wieder, was dann auch in Protokollen richterlicher Anhörung nach zu lesen war: "Trotz erkennbar starkem Druck der Mutter..."
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(17-09-2014, 20:55)wackelpudding schrieb: "Trotz erkennbar starkem Druck der Mutter..."
Deshalb hat der/die Richter/in sofort auf Wechselmodell geurteilt. oder?
the notorious iglu
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Ein Kind erfüllt keinen Zweck. Wer da eine Kosten/Nutzen Rechnung aufmacht und sich Gedanken macht, was sich lohnt und was nicht, hat keine Kinder verdient.
Und ja, ich bin durchaus der Meinung, dass Väter für ihre Kinder kämpfen sollten und auch darum, einen Platz in ihrem Leben zu haben. Und ja, nicht jedem ist da ein Erfolg beschieden.
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Als nichtehelicher Vater hatte ich seinerzeit kein Sorgerecht, weshalb ich mich auf Umgang konzentriert hatte...
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