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Nicht "Geld oder Liebe" wie bei Jürgen von der Lippe,
sondern "Geld oder Papa" titelte jüngst die Zeitung "Junge Welt"
zu den geplanten "Rechtsvereinfachungen" des BMAS.
Die Headline gefällt mir persönlich zwar überhaupt nicht, weil sie die
allgemeine Auffassung, "Kind gehört zur Mutter", mitträgt.
Abgesehen davon greift das Blatt einen Newsletter von Herrn Thomé
von Tacheles e. V. auf, in dem Herr Thomé wiederum ein Protestpapier des VAMV zu dem 23. Vorschlag zu den geplanten "Rechtsvereinfachungen" des BMAS vorstellt (Vorl. Abschlußbericht v. 02.07.14). Dort geht es um die temporären Bedarfsgemeinschaften.
Alleinerziehenden soll der Regelbedarf des Kindes gekürzt werden, wenn das Kind den anderen Elternteil besucht. Das sei ungerecht, weil die Fixkosten während der Abwesenheit des Kindes weiterhin blieben. Der wesentliche Punkt der Stellungnahme des VAMV zu
diesem Sachverhalt lautet zum Schluß:
"Letztlich, beklagt der Verband, »geraten Alleinerziehende in einen schwierigen Interessenskonflikt zwischen Existenzsicherung des Kindes und dem Wunsch nach Umgang mit dem anderen Elternteil«"
Was mich wundert, ist die Tatsache, das die Jobcenter diese Regelsatzkürzung schon heute vermehrt bei Umgangskontakten vornehmen, wenn auch der Betreuungselternteil im Leistungsbezug ist und der VAMV dies scheinbar noch gar nicht "mitbekommen" hat. Die Anfragen nach der Rechtmässigkeit der Kürzung von Regelsatz für das Kind und den anteiligen Alleinerziehendenzuschlag in den Erwerbslosenforen von alleinerziehenden Müttern als auch Vätern, sind nach meinen eigenen Beobachtungen in der letzten Zeit deutlich angestiegen.
Zum Artikel:
http://www.jungewelt.de/2014/08-19/040.php
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Wenigstens gibt der Staat nun offen zu, dass der Bedarf des Kindes an Umgangstagen geringer ist bzw. nicht dem ansonsten betreuenden Elternteil zusteht. Die Folgen einer entsprechenden Anwendung sind im SGB-Bereich überwiegend negativ, aber im BGB ist das ein Rammstoss gegen die ohnehin kaputte Anwendung des §1610 BGB. Die wird nicht fallen, nicht jetzt - aber die Risse verstärkt es, zusammen mit den Ergebnissen des letzten Familiengerichtstages, die in dieselbe Richtung rammen.
the notorious iglu
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(21-08-2014, 12:22)Sixteen Tons schrieb: Das sei ungerecht, weil die Fixkosten während der Abwesenheit des Kindes weiterhin blieben.
Das ist natürlich quatsch, weil die wesentlichen Fixkosten die KDU sind und diese unangetastet bleiben.
(21-08-2014, 12:22)Sixteen Tons schrieb: "Letztlich, beklagt der Verband, »geraten Alleinerziehende in einen schwierigen Interessenskonflikt zwischen Existenzsicherung des Kindes und dem Wunsch nach Umgang mit dem anderen Elternteil«"
Das ist natürlich auch Quatsch. Wenn das Kind vom mütterlichen Haushalt abwesend ist, muss auch die Existenz nicht im mütterlichen Haushalt gesichert werden.
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(21-08-2014, 14:33)raid schrieb: Insbesondere mit Bedacht darauf, dass ja gerade durch diese Vereinfachungsvorschläge Bescheide und Berechnungen für die temporäre Vater-Kind-BG wegfallen sollen, indem sich der Vater nicht mehr das Geld sozialrechtlich vom Jobcenter sondern über den zivilen Weg bei der Mutter holen soll, ist dieser Satz durch Falschheit nicht mehr zu überbieten.
Das stimmt so nicht (ganz). Hast du den Vorschlag Nr. 23 der Arbeitsgruppe vom 02. Juli gelesen?
Zitat:Ein Kind soll künftig nur einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet werden (Haupt-EG); maßgebliches Kriterium könnte die Kindergeldberechtigung sein. Dem umgangsberechtigten Elternteil soll ein Auszahlungsanspruch zuerkannt werden, wenn
eine Einigung der Elternteile im Innenverhältnis nicht zu Stande kommt. Um diesen Auszahlungsanspruch mindert sich der Anspruch des Kindes in der Haupt-BG. Durch die
Zubilligung eines Auszahlungsanspruches werden umfangreiche Änderungsbescheide entbehrlich.
http://www.diakonie.de/media/140702_Schl...t_ASMK.pdf
Es ist natürlich trotzdem nicht auszuschliessen, wenn nicht absehbar, das dieses Vorhaben in zivile Rechtsstreitigkeiten führt.
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(21-08-2014, 13:26)p schrieb: Wenigstens gibt der Staat nun offen zu, dass der Bedarf des Kindes an Umgangstagen geringer ist bzw. nicht dem ansonsten betreuenden Elternteil zusteht. Die Folgen einer entsprechenden Anwendung sind im SGB-Bereich überwiegend negativ, aber im BGB ist das ein Rammstoss gegen die ohnehin kaputte Anwendung des §1610 BGB. Die wird nicht fallen, nicht jetzt - aber die Risse verstärkt es, zusammen mit den Ergebnissen des letzten Familiengerichtstages, die in dieselbe Richtung rammen.
Das merkt man in den Foren der Alleinerziehenden, die verstärkt Gründe nennen/nach Gründen fragen, warum der Umgang vermieden wird/werden soll.
Natürlich spielt das Geld da keine Rolle
Es ist die Alkoholsucht, die Drogenabhängigkeit, die Vernachlässigung des Kindes in den Umgangszeiten, körperliche Gewalt dem Kind gegenüber usw.usw.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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(22-08-2014, 11:30)raid schrieb: Es wird vom VAMV ferner in seinem Positionspapier bemängelt, dass weitere Berechnungen und Bescheide nötig wären, käme diese Rechtsvereinfachung.
Und das stimmt so eben nicht, da es auf jeden Fall zu einer realen Vereinfachung kommen soll.
Das ist in der Tat eine falsche Schlußfolgerung des VAMV.
Es soll ja eben gar keinen Bescheid mehr geben, weil mit der Auszahlung der Regelleistung für das Kind der ganze Anspruch
abgegolten ist. Den Rest regeln die Eltern im "Innenverhältnis".
Den Auszahlungsanspruch hat der UET dann wohl auch nicht gegen
das JC, sondern direkt gegen den BET. Daher wird es wohl auch
keinerlei Überrumpelungstaktik gegenüber dem JC bedürfen.
Ich würde noch eine ganz andere Strategie fahren. Wenn es mir
nicht möglich sein sollte, den Auszahlungsanspruch gegenüber dem
BET kurzfristig zu realisieren, also ohne Rechtsstreitigkeiten, dann
würde ich über das Sozialgericht per eA gehen und darauf plädieren,
das ein sozialrechtlicher Anspruch gem. Artikel 6 Abs. 1 GG wegen diesem "Rechtshindernis" aus dem bürgerlichen Recht weiterhin besteht. Das es grundsätzlich möglich wäre, diesen Anspruch auch am umgangsberechtigten Elternteil zu installieren, hat mir ja das Landessozialgericht aufgezeigt.
Ich sehe da ganz gute Chancen, denn selbst wenn ein BET von einem Familiengericht verknackt werden sollte oder sogar von sich aus guten Willens sein sollte, Geld für Umgang rauszurücken, dann geht das vielleicht trotzdem nicht, weil dem BET seinerseits die finanziellen Reserven zum Monatsersten komplett von den Kreditinstituten, dem Vermieter und dem Energieversorger weggelutscht werden.
Wenn ich den Auszahlungsanspruch nicht realisieren kann, dann habe ich gem. verfassungsrechtlicher Auslegung weiterhin einen sozialrechtlich ungedeckten Bedarf.
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Ja, inzwischen tauschen die Mädels Informationen zur Umgangsverhinderung aus und manche wird auch ´was Neues erfahren... Ich nehme an, dass -selbst wenn nix passiert- bereits ein Schaden entsteht.
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@pudding brachte den Begriff ja schon: Drama-Queens! Und eben recht gut organisiert...
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(22-08-2014, 12:25)raid schrieb: Weigert sich dieser aber, dann kann der UET, insofern er ein Scheitern nachweisen kann, seinen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Jobcenter durchsetzen.
Gegenüber dem JC steht da nirgendwo in dem Papier des
BMAS. Macht für die Entlastung der Kommunalverwaltung auch
irgendwie keinen Sinn. Es ist auch von Anspruchsminderung die Rede, nicht von Leistungskürzung. Ist ja eigentlich auch egal. Aber das Ergebnis wäre jedenfalls finanziell für den Haushalt des BET vermutlich das Gleiche.
Das sind für den UET dann doch paradiesische Zustände. Neulich im JC:
"Der andere Elternteil zickt immer rum wegen Kostenbeteiligung zum Umgang und unterschreibt mir auch nix mehr. Ich hatte das Kind letzten Monat 18 Tage und Ex will nix mehr rausrücken für meine Kosten. Dabei war das deutlich mehr Umgang als sonst, weil Ex sonst nicht zum 400-Euro Job konnte".
"Ja, wenn das so ist. Auszahlung des Umgangsgelds für 18 Tage gibt's unten am Automaten mit dieser Chipkarte hier. Schönen Tag noch. Jutta, erinnere mich mal nachher daran, das wir der BG 4711 noch 18/30 vom Regelsatz des Kindes für den nächsten Monat
abzwacken. Die kriegen dann nur Regelleistung für 12/30".
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In dem Fall meines Leidensgenossen aus Niedersachsen hat
das LSG NDS-Bremen in nur 8 Wochen seiner Beschwerde stattgegeben.
Ich hatte seinen Werdegang hier mal erwähnt:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid134171
Sein SG war auch der Meinung, das er sich die Barmittel für
den Umgang von der Mutter holen soll, die ja Unterhaltsvorschuss für
das Kind erhält. Darüber hat er sich (erfolgreich) in der nächsten Instanz beschwert. Hier hält die Rechtsprechung an dem Prinzip der "bereiten Mittel" fest.
Insofern kann man die Auslegungen des BSG aus der Entscheidung
v. 02.07.2009, Az. B14 AS 54/08 R, soweit es den Unterhaltsvorschuß angeht, spätestens jetzt gepflegt in der Pfeife rauchen.
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(22-08-2014, 12:02)Sixteen Tons schrieb: Das ist in der Tat eine falsche Schlußfolgerung des VAMV. Gab es jemals eine "richtige"?
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Habe zwischenzeitlich Iglus Rat befolgt und meinen
Rechtsbeistand angewiesen, bei Gericht eine vollstreckbare
Ausfertigung für den im Mai eingegangenen Vergleich zu beantragen.
Mal sehen, wie es da weitergeht. Wäre doch mal eine schöne
Schlagzeile, wenn der Geschäftsführer des Jobcenters von der grünen
Minna abgeholt wird (Ordnungsgeld, ersatzweise Haft).
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So langsam komme ich mir echt vor wie der Protagonist in einem
Roman von Kafka.
Heute fische ich mal wieder einen dicken Briefumschlag des hiesigen
Sozialgerichts aus dem Briefkasten.
Die Richterin meint es wirklich gut mit meiner Familie und mäkelt an dem vom Jobcenter in Aussicht gestellten Erstattungsbetrag von etwa 60 Euro herum, den das Jobcenter gegen Anerkenntnis und Klageerledigung bei einem Bescheid ausgelobt hat.
Der Richterin wäre es lieber, den kompletten Bescheid über den gesamten Leistungszeitrum neu und nachvollziehbar zu beziffern. Eine Neuberechnung
von Teilen der zu gewährenden Leistung sei nach BSG Rechtsprechung nicht zulässig. Zu berücksichtigen sei auch, das sich die Sozialleistungsansprüche aller Kläger (Kinder und ich) wegen der vorzunehmenden Einkommensverteilung bei mir als Vater auf die Individualansprüche aller (auch temporärer) BG-Mitglieder verändern.
Die Gegenseite hat sich zuvor eine Seite aus dem Bescheid gegriffen und
darauf herumgemalt und kommt, wie auch immer, zu einem ein Ergebnis von etwa 60 Euro, die noch zu erstatten wären. Fakt ist, das meine Akte
mittlerweile locker eine vierstellige Seitenzahl, haben dürfte. Ich bezweifle, das man bei dem vorliegenden Zahlenmaterial da überhaupt noch
irgendetwas schlüssig und nachvollziehbar berechnen, bzw. korrigieren kann und eigentlich müsste man wohl komplett den Reset ansetzen.
Streitgegenständlich ist die Höhe des anteilige Sozialgeldes für die Umgangswahrnehmung mit meinen Kindern sowie die Art der Einkommensberechnung. Gerade Letzteres macht einen deutlich dickeren Batzen aus.
Hierauf muß jedenfalls der/die bearbeitende Sachbearbeiter/in aus der Rechtsabteilung vermutlich einen akuten Anfall von Arbeitsallergie bekommen haben.
Patzig schreibt das Jobcenter zurück, in dem hier strittigen Fall ginge es ja nur um das anteilige Sozialgeld. Die Einkommensanrechnung, das Jobcenter wegen meines Firmenwagens an mir vornimmt, sei nicht für das vorliegende Verfahren relevant. Es gibt nur 60 Euro. Basta.
Das der Landkreis so vehement darauf herumreitet, aus meiner bereits steuerlich berücksichtigten Beförderungsmöglichkeit neues Einkommen zu generieren, ist verständlich. Eine Rückabwicklung des mir zugemuteten Zwangssparens und die "Rückführung" der quasi unfreiwillig von mir angesparten Beträge würde nur für diesen einen Bescheid eine Nachzahlung zur Folge haben, die man mit den in Aussicht gestellten 60 Euro noch mit dem Faktor 12 multiplizieren müsste. Von Zinsen will ich gar nicht reden.
Wenigstens muß ich diesmal nicht wieder etwas dazu an das Gericht schreiben...
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Du solltest deine Taktik einmal stark überdenken. Stell die Menschen mehr in den Vordergrund. Du hast es mit Menschen zu tun, das solltest du nicht vergessen, beziehungsweise solltest du dir das bewusßt machen. Aus irgendeinem Grund sind die Menschen, mit denen du es zu tun hast, äüßerst motiviert sich mit dir zu befassen. Das kann man ändern.
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Zu meinem vorhergehenden Beitrag an dieser Stelle war es ja schon ganz schön, festzustellen, das das hiesige Gericht nicht auf der (fortgesetzten) Linie des Jobcenters bleiben will. Zumindest lässt sich das erahnen, weil ich nicht aufgefordert wurde, dazu Stellung zu nehmen.
Nun plumpste mir die jüngste Stellungnahme zu meinem Vollstreckungsantrag gegen des Jobcenter in die Mailbox.
Glücklicherweise konnte die brandneue Mitarbeiterin der Rechtsabteilung die bisherigen Versäumnisse erklären und kann hier (hoffentlich) abhelfen.
Der Inhalt der folgenden Mitteilung lässt erahnen, das es insgesamt nicht mehr so gut in der Administration für Teile der Sozialgesetzgebung aussieht.
Vor allem, wenn man die Meldungen aus den anderen Teilen der Republik verfolgt.
Zitat:Es besteht kein Zweifel daran, dass hier ein Versäumnis melnerseits vorliegt, dass der gerichtliche Vergleich vom 00.00.2014 bisher nicht umgesetzt wurde.
Die zeitliche Verzögerung ist mit personellen Engpässen, infolge von vermehrtem Personalwechsel, zu erklären.
und
Zitat:Der Klägervertreter wird in Kürze einen entsprechenden Anderungsbescheid erhalten.
Ich kann also wieder hoffen.
Die wirklich gute Nachricht des Tages:
Zitat:Die zuständige Mitarbeiterin der Außenstelle xyz wird darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Sie den lnhalt des Vergleichs vom 00.00.2014 in dem (noch offenen) Verfahren S 99 AS 08/15 entsprechend anzuwenden hat
Die besagte Mitarbeiterin war quasi der letzte Fels in der Brandung, welchen der Landkreis gegen mich in aufgeboten und jetzt selber weggespült hat.
Ich komme nicht umhin, an dieser Stelle meine Schadenfreude zum Ausdruck zu bringen. Eine Serie von peinlichen Niederlagen...
Hoffentlich kommt jetzt nicht noch eine Kündigung hinterher, sonst muß ich noch länger auf die angekündigten Bescheide warten.
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Die Mühe hat sich das Jobcenter selbst gemacht, die Krokodilstränen über die Mühe, jetzt über den selbst aufgeschichteten Falschberechnungsgeröllhaufen hinwegzukommen sind ein schlechter Scherz.
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Na dann scheint es ja jetzt völlig vom Tisch zu sein.
Wie feierst du das?
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(17-09-2014, 19:51)the notorious iglu schrieb: Na dann scheint es ja jetzt völlig vom Tisch zu sein.
Noch nicht ganz. Es gibt noch ein weiteres offenes Verfahren, das ich
ohne Rechtsbeistand führe. Da die Streitsache aber identischen Inhalts ist, wird ja nichts dagegen sprechen, hier genauso zu verfahren. Jedenfalls werde ich das anregen.
(17-09-2014, 19:51)the notorious iglu schrieb: Wie feierst du das?
Hoffentlich bald mit jeweils einem Artikel in zwei Zeitungen. Gespräche laufen noch. Ansonsten kann ich mir jetzt endlich mal ein neues paar Schuhe kaufen. Schliesslich habe ich mir dafür auch die Hacken abgelatscht. Die Kinder bekommen natürlich auch ihren Anteil an ihrem Erfolg.
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Das freut mich echt für Deine Kids und Dich!
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Ja, das ist ja auch soweit erst mal ganz erfreulich.
Zwar habe ich Goethes Faust nie gelesen, aber wie heisst es dort
noch mal? "Die Botschaft hör ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube."
Selbst wenn es jetzt neue Bescheide gibt, heisst das nicht, das die
die dann richtig sind. Dann geht es zum nächsten Tänzchen auf's Parkett.
Damenwahl!
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Hilfe, ich ertrinke im Geldregen.
Wollte gerade Onlinebanking machen und meine Heizkostenerstattung
beim Landkreis abliefern, da trifft mich beim Kontensaldo fast der Schlag.
Ein nicht kleiner vierstelliger Zahlungseingang. Ich denke, da kann ich mir auch gleich 2 paar Schuhe besorgen. Das habe ich uns verdient.
Ich könnte auch eine neue Brille gebrauchen und die Herbstferien mit den Kindern werden bestimmt ein Highlight.
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Top ! !
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Riesig, ich freue mich mit Dir und für Euch.
Kauf Dir, wonach Dir ist, genieße mal ein wenig Luxus. Viel Spaß schon mal in den Herbstferien.
Wie ich Dich kenne, fällt Dir ganz bestimmt was richtig Tolles ein, was Du mit den lieben Kleinen, Mittelgroßen und Großen machen kannst! Das hast Du auch ohne warmen Geldsegen bewiesen, dass Du das kannst.
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