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Na und beim TO geht es um eine ganz bestimmte ANDERE Sache. Wobei er keine familiengerichtliche Hilfe im Hintergrund hat.
Ziel sollte doch sein, insgesamt in der Sorge drin zu bleiben. Oder?
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Die Entscheidung betraf eine dringliche Psychotherapie. Um Anderes ging es nicht.
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@wackeluppding...
Tut mir leid, dass dein Kind so was brauchte.
Mich interessiert, ob sich der TO evtl. doch und vor dem Hintergrund des von ihm möglicherweisen ganz drinnen bleiben wollen in der gemeinsamen Sorge dazu entscheiden könnte, diese dusselige Therapeutin da zu akzeptieren. Mehr nicht.
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Mein Kind hatte ja therapeutische Begleitung, als es noch bei seiner Mutter lebte. Als diese so verändert werden sollte, dass mein Kind quasi die Verantwortung für den Ausgleich der Defizite seiner Mutter übernehmen sollte, war für mich der Punkt erreicht, wo ich einer Fortführung nicht mehr zugestimmt habe.
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(05-10-2014, 04:06)Dzombo schrieb: Beide Elternteile sind grundsätzlich der Meinung, dass ihr Kind Therapie braucht.
Ne, ganz im Gegenteil. Ich bin der Meinung, dass nicht das Kind, sondern wir Eltern eine Therapie brauchen.
Seitens des Kinderarztes und eines durch einen anderen Kinderarzt eingeschalteten Therapeuten gab es vor einem Jahr schon die dringende Empfehlung, Hilfen zur Erziehung anzunehmen - also beispielsweise eine Erziehungsberatung, Mediation, oder Familientherapie. Der gleichen Auffassung waren auch das Jugendamt und das OLG. Insbesondere das OLG, das der Mutter dringend aufgetragen hat, ihre Ängste zu therapieren.
Das war allerdings das OLG am ehemaligen Wohnort der Mutter. Sie ist inzwischen umgezogen - und fängt nun scheinbar an, die alten Register neu zu ziehen.
Beim neuen Jugendamt hatte ich vor einem Jahr schon vorgesprochen und die Schreiben von Kinderarzt und altem Therapeuten vorgelegt. Da die Mutter die damals dringend angeratenen Hilfen allerdings verweigerte, erkärte das Jugendamt die Beratung als beendet.
Die für unseren Sohn belastende Situation ging also weiter - bis jetzt der Kinderarzt sagt, dass nun unser Sohn in Therapie müsse. Jetzt kommt das Jugendamt mit der Idee, die Gesundheitsfürsorge der Mutter zu übertragen.
Die Art, wie die Mutter die Gesundheitsfürsorge ausübt, wurde allerdings in der Vergangenheit immer wieder kritisiert: In den ersten eineinhalb Jahren nach der Trennung hatte ich mich weitgehend zurückgezogen, um die Situation zu beruhigen.
Irgendwann stellte sich dann heraus, dass sie intensives Ärztehopping betreibt und dabei immer wieder dadurch auffällt, dass sie sämtliche Impfungen und dringend angeratene Untersuchungen und Krankenkassenzusatzleistungen verweigerte.
Ich habe daraufhin wieder Präsenz gezeigt - und sie willigte daraufhin in die Untersuchungen ein und ließ sich letztendlich auf der drei sechs empfohnenen Impfungen ein. Spreche ich sie auf die restlichen Impfungen an, blockt sie immernoch ab.
Insofern gibt es einige Gründe, die dagegen sprechen, ihr die alleinige Gesundheitsfürsorge zu übertragen.
Was ich für förderlich halte, ist als erstes ein familienpsychologische Diagnostik. In der überhaupt erstmal geschaut wird, was los ist. In den 15 Minuten Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt war das sicherlich nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit möglich.
Und als nächster Schritt eine Familientherapie, in der die Eltern in Therapie gehen, um ihren Konflikt zu bearbeiten - und das Kind Unterstützung bekommt, damit es die Belastungen des bisherigen Konflikts ausgleichen kann.
Das ist auch das, was mir die meisten Fachleute vorschlagen.
Klar könnte ich der Therapie bei dieser Therapeutin zustimmen, um im Sorgerecht zu bleiben - und parallel das Beschwerdeverfahren bei der Kammer vorantreiben. Das ginge auch. Aber förderlich für unseren Sohn wäre es nicht.
Bevor es soweit kommt, werde ich jetzt aber erstmal das Jugendamt in die Verantwortung nehmen:
Ich werde morgen ein Fax ans Jugendamt schicken, darin schildern dass die Mutter vereinbarte Termine bei Kindertherapeuten verweigert, ohne Gründe zu nennen - und um Vermittlungsgespräche bitten, da der Kinderarzt Dringlichkeit sieht.
Dann werd ich mal schauen, was dabei rauskommt.
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(05-10-2014, 17:18)wackelpudding schrieb: Als diese so verändert werden sollte, dass mein Kind quasi die Verantwortung für den Ausgleich der Defizite seiner Mutter übernehmen sollte, war für mich der Punkt erreicht, wo ich einer Fortführung nicht mehr zugestimmt habe.
Fachliches Grundlagenstatement der psychoanalytisch arbeitenden Therapeutin ist:
1. Die Bindung zwischen Mutter und Kind ist einzigartig und nicht mit dem Verhältnis zwischen Vater und Kind vergleichbar ist. Kinder gehören darum zur Mutter.
2. Mütter agieren auf einer instinktiv-unbewussten Ebene und sind nicht in der Lage, rationale Argumente zu erwägen. Tut jemand nicht, was die Mutter will -beispielseweise ein Vater, der für sein Kind sorgen will- dann wird die Mutter den Vater als Eindringling in ihren Bereich empfinden - und nicht aufhören, den Vater zu bekämpfen. Auch dann, wenn der Vater postiv für das Kind sorgt - und das Kind durch den Kampf der Mutter Schaden nimmt.
Daraus folgert sie, dass Väter alles tun müssen, was die Mutter will - weil es nicht anders geht.
In meinem Fall bedeutete das, der Mutter nicht nur alle Entscheidungen in Sachen Sorgerecht zu überlassen, sondern auch die Entscheidung darüber, wie viel Umgang stattfindet - und ob überhaupt Umgang stattfindet.
Nach ihrem Statement würde das zwar den aktuellen Gesetzen und dem gesellschaftichen Konsens widersprechen - aber es wäre trotzdem so.
Ich hab in den letzten Jahren dazu gut ein Dutzend Psychologen befragt. Erziehungsberater, Kindertherapeuten, Sachverständige, Professoren, usw. Folgen konnte den Theorien der Therapeutin bislang niemand.
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@Fin...
So von Dir dargelegt ist die Sache viel besser nachvollziehbar.
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Die Theorien der sogenannten "Therapeutin" finden sich leider häufig, auch bei sogenannten "Expertinnen" vom Jugendamt, insofern ist die Situation kritisch.
Du fängst am neuen Gerichts-Standort wieder bei Null an! Das Jugendamt (alt) führte vermutlich keine offiziellen Akten, insofern brauchen die dem neuen Jugendamt auch nichts schicken.
Ich bleibe dabei, konsultiere auf eigene Faust Ärzte und organisiere eine Aktenlage in deinem Sinn! Du wirst sie brauchen.
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In welcher Form liegt dieses Statement vor?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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Das würde mich auch interessieren.
at fin
"Das war allerdings das OLG am ehemaligen Wohnort der Mutter. Sie ist inzwischen umgezogen - und fängt nun scheinbar an, die alten Register neu zu ziehen."
Dass es da diese Entscheidung am OLG zu deinen Gunsten gab, ist IMHO ein ganz grosser Pluspunkt für dich. Jedes nachfolgende Gericht wird sich, mit dem, was da gesagt wurde, befassen. Die wollen nur sehr ungern in eine andere Richtung gehen, weil sie in der Regel Angst haben ... .
Zum JA: Ich würde das nie mit einem Fax machen, sondern immer persönlich vorbeigehen, damit du sie von dir überzeugen kannst. Dir geht es um den Sohn und nicht um niederträchtiges, machtgieriges Ausagieren. Das müssen sie spüren. Und ich würde anlässlich eines Besuches von der Entscheidung des OLG kurz etwas sagen. Kurz. Damit sie neugierig werden und anfangen nachzufragen. Die wollen sich auch nicht in die Nesseln setzen.
Ich finde, du überlegst alles sehr, sehr gut. Sicher braucht der Kleine keine Therapie, sondern ihr Eltern bzw. deine Ex eine Mediation ... könnte man das nicht beantragen .... also es ist ja offensichtlich, was läuft. Die Mutter geht hin und pathologisiert das Kind mit Hilfe einer ihr wohl gesonnenen "Therapeutin".
Ich würde es jetzt mal darauf ankommen lassen, was passiert, wenn du keine Zustimmung für die Behandlung gibst oder eine Mediation zur Vorbedingung für deine Zustimmung machst.
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(06-10-2014, 01:49)CheGuevara schrieb: Du fängst am neuen Gerichts-Standort wieder bei Null an! Das Jugendamt (alt) führte vermutlich keine offiziellen Akten, insofern brauchen die dem neuen Jugendamt auch nichts schicken.
In meiner eigenen Angelegenheit hat der Hinweis auf die bisherigen Verfahren dazu geführt, daß die Akten angefordert wurden und die Gerichte miteinander kommuniziert haben, wie ich dann in der Verhandlung erfuhr - länderübergreifend. Bei den JA´s weiß ich das nicht.
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Moin, ich fasse mal zusammen ...
(03-10-2014, 19:12)Fin schrieb: Meine Ex hat mir ... untersagt, mit unserem Sohn zu den Terminen zu gehen. Auch Gespräche mit ehemaligen Kinderärzten für weitere fachliche Einschätzungen hat sie untersagt.
(06-10-2014, 00:01)Fin schrieb: ... das OLG, das der Mutter dringend aufgetragen hat, ihre Ängste zu therapieren.
... dass sie intensives Ärztehopping betreibt und dabei immer wieder dadurch auffällt, dass sie sämtliche Impfungen und dringend angeratene Untersuchungen und Krankenkassenzusatzleistungen verweigerte.
... Spreche ich sie auf die restlichen Impfungen an, blockt sie immernoch ab.
(05-10-2014, 01:16)Fin schrieb: Als meine Ex Missbrauchsvorwürfe erhob und Diagnostik verweigerte, rieten mir alle beteiligten Fachleute, den Umgang möglichst schnell gerichtlich durchzusetzen.
Die Therapeutin dagegen, redete auf mich ein, bloß keine Gerichtsverfahren zu eröffnen.
Wie das neue zuständige Gericht entscheiden wird vorherzusagen, ist immer schwierig. Es bleibt nur zu hoffen, dass es ähnlich wie von wackelpudding beschrieben handelt.
Wenn ein Gericht allerdings bei Missbrauchsbeschuldigungen und zeitgleicher Verweigerung der KM einer unumgänglichen Diagnostik (!) nicht hellhörig wird und ganz genau hinsieht, bleibt Dir nicht mehr viel.
Ich kann mich nicht mehr erinnern - gab es eine Strafanzeige gegen Dich ?
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(06-10-2014, 01:49)Skipper schrieb: In welcher Form liegt dieses Statement vor?
Mündlich. Zum letzten Termin habe ich meine Schwester als Begleitung mitgenommen, mit meinen eigenen Worten die Grundlagen der Therapeutin formuliert und gefragt, ob ich es richtig verstanden habe. Sie hat das bestätigt. Da gibts ein Gesprächsprotokoll.
Ansonsten hält die Dame sich bedeckt. Ich habe zweimal Einsicht in die Behandlungsdokumentation gefordert - ohne Reaktion.
Schriftlich gibts Anwaltschreiben meiner Ex, in denen sie Diagnosen der Therapeutin beschreibt.
Und es gibt Stellungnahmen der Verfahrenspflegerin, die mit der Therapeutin gesprochen hat. Da schreibt die Verfahrenspflegerin beispielsweise, unser Sohn solle in der Therapie lernen, mit den Ängsten der Mutter umzugehen. Damals war er vier.
Inzwischen hab ich mit der Juristin der Therapeutenkammer telefoniert. Die hat mir eine Ansprechpartnerin bei der "Unabhängigen Patientenberatung" genannt, die auf Einschätzungen von Psychotherapien spezialisiert ist und mit der Kammer zusammenarbeitet.
Dort hab ich nachgefragt und hatte heute zwar noch nicht die diese Spezialistin dran - dafür aber einen Therapeuten, der selbst sechs Kinder von mehreren Frauen hat - und sich damit mit Scheidungen auskennt.
Von dem kam der Hinweis, dass auch Psychologen eine umfangreiche Diagnostik brauchen, um einzuschätzen ob ein Kind selbst eine Therapie braucht um sich gesund entwickeln zu können - oder ob es ausreicht, den belastenden Konflikt der Eltern zu beenden.
Insofern kann der Kinderarzt kein fachlich belastbares Statement abgeben, das meine Ex vor Gericht verwenden könnte, um eine Kindertherapie durchzusetzen. Was der Kinderarzt kann, ist das Kind an einen Kindertherapeuten überweisen, damit der eine Diagnose stellt - und dafür habe ich nun drei Termine vorgeschlagen.
Inwieweit das die Richter interessiert, wäre die nächste Frage.
Die fachliche Positionierung der Therapeutin und die Vehemenz mit der sie ihre Meinung durchsetzen wollte, war dem Therapeuten, den ich am Telefon hatte, auch bekannt. Nach seiner Einschätzung handelt es sich um eine seltene Extremposition, die selbst unter Psychoanalytikern sehr umstritten ist.
(06-10-2014, 09:50)Pistachio 00 schrieb: Ich kann mich nicht mehr erinnern - gab es eine Strafanzeige gegen Dich ?
Ne, Strafanzeige gabs nicht. Nach der Positionierung der Diagnostikstelle hat sie nur noch boykottiert - aber keine neuen Aktionen mehr gestartet.
Bis zum Jugendamtstermin letzte Woche. Da gings wieder los:
Unser Sohn hätte bei mir kein eigenes Bett, und ich würde die ganze Nacht "neben ihm liegen". Und weil Männer Nachts ja "unkontrollierte Erektionen" haben, rührten Bauchschmerzen unseres Sohnes daher, dass er bei mir im Bett schliefe.
Ich hab darauf ziemlich sauer reagiert, das Jugendamt hat nachgehakt - und sie ist kräftig zurückgerudert.
Also diese Geschichte mit den Erektionen ist ja wohl der Hammer. Hast du geschaut, dass die Zuständigen vom JA über diesen ganzen Schwachsinn, auch das mit dem Impfen ... informiert sind? ...
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Das Jugendamt ist so gut wie garnicht informiert. War letzte Woche der 2. Gesprächstermin überhaupt.
Bislang gings auch nur um Beschwerden, die meine Ex über mich hat. Hab ich mir gern angehört, damit man überhaupt wieder ins Gespräch kommt. Bis dann der Hammer mit der Übertragung der Gesundheitssorge auf meine Ex kam. Jetzt entbehrt das Ganze einer gewissen Lustigkeit.
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Diese Geschichte "mit dem Vater in einem Bett schlafen" scheint so ein Stimmungsmache-Renner zu sein. Ist bei mir auch versucht worden. Ich habe mich daraufhin ganz erfreut gezeigt, dass der von mir lange vermißte letzte Verhandlungsteilnehmer endlich eingetroffen sei: Der schwanzgesteuerte Pädophile. Ja, öhm ... wollte dann keiner weiter mit mir drüber reden.
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Ich hatte Bedenken, diesen Satz sehr ernst zu nehmen, aber da Du ihn aufgreifst, möchte ich gern bestätigen: mit ihren Ängsten muss die Mutter schon selbst umgehen. Das Kind kann davon nur hoffnungslos überfordert sein.
Wenn die Mutter Ängste mit derart spürbaren Auswirkungen hat, kann es aber ein Therapieziel sein, das Kind zu unterstützen, mit den Auswirkungen fertig zu werden, also sich (und nicht der Mutter) zu helfen. Es ist allerdings immer wieder entsetzlich, mit ansehen zu müssen, dass mit viel Aufwand Hilfen geleistet werden, die Kinder in so unguten Situationen festzuhalten, statt Wege zu suchen, Ihnen da heraus zu helfen. In etlichen Fällen ist es dann bei Papa vollkommen problemlos weiter gegangen.
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Ich hatte zunächst ja selbst beantragt und auch mitgespielt, als die Begründung für die Hilfen war, der Junge leide unter dem Konflikt der Eltern. Da sollte eben auch an der Elternkommunikation gearbeitet werden: Die Mutter stimmte dem auch zu, blockierte danach aber weiterhin alles. Selbst ihr Verhalten gegenüber dem Kind änderte sich kein Deut. Aussage meines Sohnes: "Nun sage ich das Herrn xyz schon so lange, aber ändern tut sich gar nichts."
Als danach die Elternarbeit mit der Begründung eingestellt werden sollte, dass die "Elternkommunikation" nicht verbessert werden könne und die Hilfen für die meinen Sohn intensiviert, habe ich das mitgemacht, bis zum fertigen schriftlichen Hilfeplan (da war ja festgestellt, dass mein Sohn Hilfen brauchte) und bin dann damit vor Gericht gegangen um ein Erziehungsfähigkeitsgutachten zu beantragen.
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In die Richtung scheint es momentan auch bei meinem Fall zu gehen. Vor einem Jahr haben Kinderärzte und Therapeuten dringend eine Familienhilfe angeraten. Das Jugendamt hat dazu allerdings nur erklärt, dass hierfür das Einverständnis der Mutter erforderlich ist - und die Beratung beendet.
Nun sagt der Kinderarzt, dass das Kind in Therapie müsse, wenn der Elternkonflikt nicht entschärft werden kann.
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(07-10-2014, 09:04)Fin schrieb: Das Jugendamt hat dazu allerdings nur erklärt, dass hierfür das Einverständnis der Mutter erforderlich ist - und die Beratung beendet.
Das sollte bei mir auch so laufen. Ich hatte dann darauf hingewiesen, dass ich dem Jugendamt den Bedarf meines Kindes mitgeteilt hatte und es in der Verpflichtung sähe, den Bedarf des Kindes zu decken. Soweit das Einverständnis der Mutter erforderlich sei, möge man mir bitte bis (Termin) mitteilen, ob es dieses erreicht hätte. Danach würde ich ohne weitere Ankündigung bei Gericht beantragen, die Hilfemaßnahme zu beschließen... Tja, siehe an, da war das JA in der Lage, die Zustimmung der Mutter innerhalb der gesetzten Frist einzuholen...
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(06-10-2014, 21:01)wackelpudding schrieb: Ja, öhm ... wollte dann keiner weiter mit mir drüber reden. Da hast Du einfach Glück gehabt - das hätte auch ganz anders ablaufen können.
Ich achte heute noch - über zwei Jahre nach der Einstellung der Strafsache - darauf, dass meine Tochter nicht zu oft bei mir im Bett einschläft ... was regelmäßig zu Diskussionen führt ...
(06-10-2014, 20:22)Fin schrieb: Ich hab darauf ziemlich sauer reagiert, das Jugendamt hat nachgehakt - und sie ist kräftig zurückgerudert. ... und damit selbst den Beweis einer Falschanschuldigung geliefert.
In solchen Fällen müsste das JA eigentlich dem Gericht eine Sorgerechtsverlagerung aus Gründes des Kinderschutzes nahelegen.
Als es damals bei mir losging, war das Kind drei Jahre alt und allein bei meiner zuständigen JA-MA gab es 3 Fälle von Missbrauchsanschuldigungen nach Trennungssituationen. Das Schlimme daran ist, dass das JA bei solchen Anschuldigungen bei der KM genauer nachfragen muss - und sich damit die KM immer weiter in diese Strategie verbeisst, bis das JA "gewungen ist" bis "zur Aufklärung" eine Empfehlung zur Aussetzung des Umgangs zu geben. Die KM wird zu diesem Zeitpunkt immer weiter machen, denn sie erreicht ja genau das, was sie will.
Wenn sie dennoch - wie hier bei Fin - kräftig zurückrudert, hat man als Vater wie gesagt einfach nur Glück gehabt.
Dass verhaltensgestörte bindungsintolerante KM mit Vorliebe ihr Kind therapieren lassen, ist durchaus üblich. Am Kind muss ja dann der zwischenelterliche Konflikt abgearbeitet werden ...
Wie ernsthaft der Therapeut dann damit umgeht, ist eine andere Sache. Meine Tochter war immer "zum Malen" dort, während die KM draussen Zeitung las ;-)
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(07-10-2014, 09:20)Pistachio 00 schrieb: Wenn sie dennoch - wie hier bei Fin - kräftig zurückrudert, hat man als Vater wie gesagt einfach nur Glück gehabt.
Ich denke, das hat weniger mit Glück zu tun. Mit ihrem ersten Missbrauchsvorwurf hat sie einen dreivierteljährigen Umgangsboykott eingeleitet. Gleichzeitig hat sie die Diagnostik ihres eigenen Vorwurfs blockiert.
Damit hat sie sich an ihrem alten Wohnort beim Jugendamt und den Familiengerichten beider Instanzen unglaubwürdig gemacht.
Erst danach ist sie vorsichtiger geworden.
(07-10-2014, 09:20)Pistachio 00 schrieb: Wie ernsthaft der Therapeut dann damit umgeht, ist eine andere Sache. Meine Tochter war immer "zum Malen" dort, während die KM draussen Zeitung las ;-)
Ja, eine unterstützende Spieltherapie. Es kann auch durchaus förderlich sein, wenn das Kind einen neutralen Ansprechpartner bekommt, der nicht in den Elternkonflikt verwickelt ist und mit dem es reden kann, wenn es möchte.
Das sehe ich bei der Therapeutin, um die es hier geht, aber nicht.
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(07-10-2014, 09:20)Pistachio 00 schrieb: ...- das hätte auch ganz anders ablaufen können.
Wie denn? Wäre das ernsthaft Thema geworden, hätte ich das Gericht aufgefordert, mich bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen... ein(e) RichterIn, die auf Hörensagen Anzeigen erstattet?
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So, meine Ex hatte mir bis letzten Mittwoch eine Frist zur Zustimmung bei dieser Therapeutin gesetzt - nach Ablauf der Frist will sie die Sache zur Entscheidung ans Gericht geben.
Mit gleicher Frist hat sie meine Zustimmung zu der von ihr ausgesuchten Schule gefordert. Eine Waldorf Schule.
Ich habe nochmal die Erziehungsberaterin um Vermittlung gebeten. Meine Ex ist bei ihrer Frist geblieben. Ich denke, sie möchte möglichst viele Teile des Sorgerechts zugesprochen bekommen.
Gleichzeitig hat sie bei den drei von mir vorgeschlagenen Kindertherapeuten angerufen und die bereits vereinbarten Termine für Erstgespräche abgesagt. Nächste Termine gibt es erst wieder in einem Monat. (Hauptargument für ihre Therapeutin ist, dass die keine Wartezeit hat und unseren Sohn angeblich schon kennt.)
Ist jetzt also folgende Situation:
- Ex sagt, der Kinderarzt sagt, es müsse möglichst schnell eine Therapie beginnen. Da ihre Therapeutin keine Wartezeit hat, müsse die ausgewählt werden. Gleichzeitig blockiert sie Einschätzungen der Indikation durch andere Fachärzte.
- Mit dem Kinderarzt habe ich gesprochen, und meine Sorge geschildert, dass es schon wieder zu Gerichtsverfahren kommt. Er will nun als nächsten Schritt mit dem Kindergarten und auch dem Jugendamt sprechen.
- Vor knapp zwei Jahren hatten zwei Kinderärzte dringend angeraten, dass wir als Eltern beim Jugendamt Hilfen zur Erziehung beantragen, da unser Sohn durch den Elternkonflikt belastet wird. Die Hilfen konnten nicht genehmigt werden, da meine Ex sich weiterte dem Antrag zuzustimmen.
- Von allen Kinderärzten dringend und seit Geburt empfohlene Impfungen verweigert meine Ex. Sie geht davon aus, dass unser Sohn einen lebensbedrohlichen Impfschaden erleiden würde. Auch von Kinderärzten angeratene Untersuchungen hatte sie in der Vergangenheit verweigert - bis ich mich eingeschaltet hatte.
- Sie hat in der Vergangenheit achtmal den Kinderarzt gewechselt. Auch das hörte erst auf, als ich mich einschaltete.
Ich denke, ich werde so vorgehen:
Als erstes nochmal mit dem Jugendamt sprechen - und gucken, wie die reagieren. Dabei die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft vorschlagen, die für uns Eltern entscheidet, welcher Therapeut ausgewählt wird, welche Impfungen unser Sohn bekommt - und ggf. welche Schule er besuchen wird. Damit es nicht schon wieder zu einem Sorgerechtverfahren vor Gericht kommt.
Gibts dazu Vorschläge von Euch?
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