(07-09-2014, 01:09)Pistachio 00 schrieb: Angenommen (solche Fälle gibt es, trotz aller negativer Erfahrungen dennoch) die KM wird wegen Kindesentzuges verurteilt, stellt sich die Sorgerechtsfrage niemals wieder.
Sicher, aber es geht in beide Richtungen. Angenommen, sie wird freigesprochen, dann hat sie den Beweis, dass sie unschuldiges Opfer väterlicher Machenschaften und besorgte Mutter ist, ihre Position im Sorgerechtsstreit wird gestärkt.
Auf Shows hereinfallen ist nie gut. Es war nun mal keine Kindesentführung und keine Kindesentziehung, sondern offenbar lautes herumgehopse vor einer Wohnung, in der Dritte sind, nicht mal der Vater selber. Auch der Versuch einer Kindesentziehung muss der Norm einer Entziehung genügen - die nicht ausgeführt, sondern vorgehabt war. Der Richter wird fragen, wie bewiesen werden kann, ob es eine Entziehung gewesen wäre? Oder wollte die arme, von ihrem Kind getrennt Mutter einfach zu ihrem Kind vordringen? Das ist nicht Strafrecht, sondern verzweifelte Besorgnis, wird ihr Anwalt sagen.
Deshalb habe ich gesagt, dass der richtige Weg erst einmal der Einsatz der Polizei gewesen wäre, um die Situation zu klären, als sie andauerte. Einen eindeutigen Verstoss eines Platzverweises oder Missachtung des Hausrechts kann man viel besser ahnden wie eine behauptete Kindesentziehung. Damit hat man einen Vorgang polizeilich dokumentiert, aus dem sich beim Sorgerechtsverfahren kein Nachteil, sondern Vorteile für den Vater ergeben kann.
Shows ohne Inhalt - egal ob von Vater oder Mutter - führen nicht weit. Ist Inhalt vorhanden? Diese Frage mündet in vorliegendem Fall keinesfalls eindeutig in ein "ja", ganz im Gegenteil.