Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Alleiniges Sorgerecht: Was bedeutet das konkret?
#1
Es geht um das alleinige Sorgerecht eines Elternteils.

In einer Sendung hat eine Richterin gesagt, dass das Sorgerecht gar nicht so wichtig ist.
Es geht nur darum, dass ein Alleinsorge berechtigter entscheidet, wo das Kind zur Schule geht, wo das Kind seinen Aufenthalt hat ...

Wegen dem Sorgerecht finden unzählige Gerichtsverhandlungen statt.
Nur, damit einer alleine entscheidet, wo das Kind zur Schule geht?

Ist das alles? Oder was verstehe ich da nicht. Steckt da viel mehr dahinter?

Was ist konkret der Unterschied zwischen alleiniges und geteiltes Sorgerecht?
Zitieren
#2
Allein die Aufenthaltsbestimmung ist ein sehr gewichtiges Teilrecht der gemeinsamen Sorge. Nicht genannte Teilrechte sind auch die Gesundheitsfürsorge, die Vermögenssorge, Namenswahl, religiöse Erziehung, die Frage was mit dem Kind nach dem Tod eines Elternteils passiert, Unterschiede bei Adoption, das Recht zu diversen Auskünften, Führerscheine die man vor 18 machen kann, Kontoeröffnung, lauter solche Sachen.
Zitieren
#3
Du meinst wohl diejenige Richterin, die letztens ihren Schmarrn bei Maischberger verkaufte..... Verdächtig muss einem direkt vorkommen, dass diese Leute auf der einen Seite verbissen für die Alleinsorge der Mütter kämpfen und dann behaupten, dies sei gar nicht so wichtig....

Nur um einen einzigen, von p genannten Punkt aufzugreifen: Tod eines Elternteils.

Es gab in diesem Forum mal einen Thread, in dem Väter berichteten, was ihnen widerfuhr, als die Mutter den Baum in Nachbars Garten schwerer machte.
Diese Väter hatten kein Sorgerecht und als sie versuchten, die Kinder zu bekommen, wurden sie vor dem Familiengericht abgewatscht und die Kinder in eine Pflegefamilie gegeben.

Heute wissen diese Väter nicht mal mehr, ob die Kinder noch leben.... So viel zum Thema "Sorgerecht ist nicht so wichtig."
Zitieren
#4
D.h. zum Beispiel bei eine Kontoeröffnung,

GSR: Zustimmung beider Eltern

ASR: Zustimmung ein Elternteil

Wie geht eine Bank da vor?
Wenn GSR und der andere Elternteil nicht möchte? (aus welchen Gründen auch immer)
Zitieren
#5
Aus meiner Sicht schützt das gemeinsame Sorgerecht vor allem das Kind. Es wurde hier ja schon darauf hingewiesen, dass ein Elternteil ausfallen kann: Nur bei gemeinsamem Sorgerecht ist außerhalb staatlicher Stellen dann noch jemand da, der die Interessen des Kindes wahrnehmen kann.

Genau so gut kann jeder Elternteil auch fehlgehen. Dann ist es gut, wenn außer dem staatlichen (Nacht-)Wächter noch jemand da ist, der auf das Kind aufpassen kann. Was das liebe Geld angeht, sehen wir ein Vier-Augen-Prinzip als ganz natürlich an: Sind Kinder weniger wertvoll?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#6
(06-10-2014, 16:36)tumi schrieb: Wie geht eine Bank da vor?

https://www.ing-diba.de/imperia/md/conte...ehrige.pdf

(06-10-2014, 16:36)tumi schrieb: Wenn GSR und der andere Elternteil nicht möchte? (aus welchen Gründen auch immer)

Wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten nicht vorliegt, gibts kein Konto.
Zitieren
#7
Wenn die Mutter sich meldet, gibt es problemlos ein Konto, wenn der Vater sich meldet, ist dringend Unterschrift von beiden nötig. Nur wenige Banken haben das korrekt gemacht. So jedenfalls meine Erfahrung.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
Zitieren
#8
Richtig, die tägliche Realität ist oft anders wie die geschlechtsneutrale rechtliche Regelung. Die Praxis ist immer anders. Und manchmal ist auch die rechtlichen Situation Dank verschiedener, sich beissender Rechtsbereiche so, dass das gemeinsame Sorgerecht ausgehebelt wird. Für die Schulanmeldung genügt z.B. die Unterschrift eines Elternteils. Schulrecht != Familienrecht. Die Entscheidung gemeinsam, die Anmeldung allein.

Ich würde dieser Richtin sogar zustimmen, aber nicht in den Worten die ihr in den Kram passen: Das Sorgerecht ist von der Gesetzgeberin soweit kastriert, dass es tatsächlich weniger ist wie es aussieht. Eines der miesesten dreckigen Geheimnisse des deutschen Familienrechts ist die Position des nichtsorgeberechtigten Elternteils. Die ist sogar in Österreich und der Schweiz besser, in Einzelpunkten sogar besser wie die sorgeberechtigter Eltern in Deutschland. Zum Beispiel erhalten diese Eltern auch direkt von der Schule Auskunft über Zeugnisse. In Deutschland wird auf das Innenverhältnis der Eltern verwiesen, was zu Klagen mit unsicherem Ausgang zwingt.

Das Gesockse mit den vielen Staatsexamen sollte erst mal nichtsorgeberechtigten Eltern Basisgrundrechte zugestehen, bevor es über angebliche Rechte Sorgeberechtigter faselt. Es herrscht stattdessen ein brutales Hinauswurfprinzip, das Nichtsorgeberechtigte sogar von den wenigen Aspekten von Elternschaft ausschliesst, die keinerlei Rechte Anderer berühren würden, wenn sie einbezogen wären. Hier zeigt sich die hässliche Fratze des tatsächlichen Intentionen unserer Politjuristen besonders deutlich.
Zitieren
#9
Alleiniges Sorgerecht bedeutet ganz einfach, dass der Inhaber der Alleinsorge in Bezug auf das Kind Alleinentscheidungsmacht bezüglich aller Kindsangelegenheiten besitzt und der Nichtinhaber auf Betteltour bezüglich Informationen zum Kind gehen muss.

Machtausübung für den einen Elternteil contra null Mitspracherecht für den anderen Elternteil. Basta!
Zitieren
#10
Keine Chance also, wenn ein Vater trotz Sorgerecht mit dem Kind in den Urlaub verreisen möchte, und Mutter sich weigert die Papiere zu unterschreiben die notwendig sind um ein Kinderreisepass zu erhalten.

Keine Chance also, wenn ein Vater dem Kind ein Konto eröffnen möchte, ohne dessen Mutter zu informieren.

Keine Chance also,...

Wieso muss man dann um das Sorgerecht kämpfen, und wenn man es hat, ändert sich gar nichts?

Und beim Thema "Tod eines Elternteils": sind nicht wir Männer die zuerst ableben?
Zitieren
#11
(07-10-2014, 08:41)tumi schrieb: Keine Chance also, wenn ein Vater dem Kind ein Konto eröffnen möchte, ohne dessen Mutter zu informieren.

Das geht nur bei Alleinsorge des Vaters. Bei gemeinsamer Sorge kann ein Kind kein Konto eröffnen, ohne die Unterschrift beider sorgeberechtigten Eltern.
Zitieren
#12
Also, bei mir hatte sich schon etwas geändert: Während das JA am Wohnort der Mutter mich aus großen verständlislosen weiblichen Augen anblickte, solange ich kein Sorgerecht hatte und ihm erzählte, dass es meinem Sohn nicht wirklich gut ging, sah es sich doch genötigt, mir als Sorgerechtsinhaber zu erklären, dass Mutti schon alles richtig machen würde. Nicht wirklich geglaubt wurde, dass die Möglichkeit, sinnvolle Rechtszüge zu eröffnen, das Ende der Dämlichkeit bedeuten könnte...

Aber im Grunde kann ein gemeinsames Sorgerecht auch den betreuenden Elternteil zur Transparenz zwingen: Mein Sohn soll ´ne Spange kriegen und dafür müssen Zähne gezogen werden. Weil die Mutter nicht zustimmt, bin ich jetzt vor Gericht...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#13
Ich höre häufig von alleinsorgeberechtigten Müttern, dass sie ständig damit traktiert werden, ihre alleinige Sorge nachzuweisen. Es scheint also sehr stark davon abzuhängen, wie ernst die beteiligten Dritten mit ihren Pflichten umgehen.
Das schöne ist, dass man Dritten mit etwas (gerichtlichem) Ärger und Arbeit sehr schnell in die Spur helfen kann. Im Gegensatz zu streitlustigien Müttern haben die keine Lust auf so etwas. Für die sind solche Dinge nur Mehrarbeit und Kosten.
Zitieren
#14
(07-10-2014, 09:02)wackelpudding schrieb: Aber im Grunde kann ein gemeinsames Sorgerecht auch den betreuenden Elternteil zur Transparenz zwingen: Mein Sohn soll ´ne Spange kriegen und dafür müssen Zähne gezogen werden. Weil die Mutter nicht zustimmt, bin ich jetzt vor Gericht...

Wieso eine Zahnspange Angelegenheit gemeinsamer Sorge ist und nur mit beiden Unterschriften beginnt, aber eine Schulanmeldung allein durchgezogen werden kann ist eines der vielen Geheimnisse des Sorgerechts.
Zitieren
#15
Das hat damit zu tun, dass es Schulpflicht nach landesgesetzlichen Bestimmungen gibt. Hält sich ein Kind ständig an einem Ort auf, hat es da zur Schule zu gehen. Die Schule hat die Pflicht zu beschulen. Insofern haben Anmeldungen nur deklaratorischen Charakter - konstitutiv sind Schul- und Beschulungspflicht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#16
Ja, das sind die rechtlichen Gründe, die es ja geben muss weil es so gehandhabt wird. Aber vom Kind her begründet, inhaltlich?
Zitieren
#17
Ja gut, eine Schulwahl mit kindbezogenen Gründen anzufechten (was ja gehen würde), setzt die Schulpflicht ja nicht bis zu einem FG-Beschluß aus...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#18
Ich habe gemeinsames Sorgerecht für mein jüngstes Kind und der einzige Vorteil, den ich habe, ist der, daß die Ärzte des Kindes verpflichtet sind, mir Auskunft zu geben.

Das nützt mir aber auch nur dann etwas, wenn ich überhaupt darüber informiert wurde (oder zufällig erfahren habe), daß das Kind beim Arzt war.

Mehrfach hat mir das Kind von gravierenden Arztbesuchen (also keine Grippe oder etwas ähnlich läßliches) erzählt, über die ich nicht informiert wurde.

Simon II
Zitieren
#19
Aber das ist es doch: Gemeinsames Sorgerecht macht transparent, was mit dem Kind geschieht - notfalls kann man die Transparenz erzwingen. Transparenz ist doch eine grundlegende Voraussetzung erkennen zu können, ob beim Kind alles richtig läuft.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#20
Eben diese Transparenz der Auskunftserteilung ist ein Recht, das im Sorgerecht überhaupt nichts zu suchen hat, so sieht man es auch in anderen Ländern. Das ist Elternrecht, nicht Sorgerecht!

Rechte sind Grenzen, die gegeneinander abgewogen werden. Der Nachbar darf eine Hecke pflanzen, aber nicht unbegrenzt hoch. Das Recht einer Hecke beim Einen findet seine Grenze im Recht auf Sonnenschein beim Anderen. Zwei Interessen stossen aneinander und werden gegeneinander abgewogen, so funktioniert das gesamte Zivilrecht.

Es gibt aber weder eine Grenze noch Kindeswohlgefahren, wenn ein Elternteil beispielsweise eine Kopie des Zeugnisses seines Kindes direkt von der Schule bekommt, ganz egal ob er Sorgerecht hat. Das tut dem Kind nicht weh, das berührt keines seiner Rechte und auch nicht irgendwelche Rechte des anderen Elternteils. So etwas einem Elternteil zu verweigern ist pure Erniedrigung: Wir, die Gesetzgeberin haben dich zu so einer rechtlosen Null degradiert, dass du nicht einmal die Schule deines Kindes nach dessen Zeugnis fragen darfst. Du darfst auch nicht wissen, was der Arzt mit deinem Kind getan hat.

Weil das die Schmerzen des Kindes erhöht, aber nur dann wenn ein Elternteil nichtsorgeberechtigt ist? Weil die Schule überfordert mit der Herstellung einer Kopie ist?
Zitieren
#21
Mir wurde mal in der Schule gesagt: "Wenn da jeder kommen würde und eine Zeugniskopie haben möchte.... das können wir nicht machen. Wieso gehen sie nicht zur KM, die hat doch die Zeugnisse"

Zitieren
#22
Anderswo geht das. Dass die beiden Eltern eines Kindes nicht "jeder" ist, ist natürlich auch sehr schwer zu begreifen...
Zitieren
#23
Dann scheint die Tusse bei der Maischberger recht zu haben, dass das Sorgerecht nicht so wichtig ist. Damit kann man (n) seine Rechte sowieso nicht durchsetzten.
Ich das das gsr und nur Probleme, keinen Umgang, keine Auskünfte, nix.

Tja mittlerweile bin ich der Meinung dass sie dann auch nicht mein Geld braucht.

freistattbayern

Zitieren
#24
(07-10-2014, 14:49)Blumentopferde schrieb: Damit kann man (n) seine Rechte sowieso nicht durchsetzten.

Na ja, mir gings auch mehr um die Zukunft meines Kindes. Dafür hätte ich ohne die geS kaum ´was tun können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#25
(07-10-2014, 15:24)wackelpudding schrieb: ... ohne die geS kaum ´was tun können.

Und was hast du mit geS so alles tun können?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG gibt Kinderentfuehrerin alleiniges Sorgerecht, Vater klagt vorm BVerfG kay 18 10.460 02-06-2020, 20:27
Letzter Beitrag: Alberto

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste