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Scheidung ohne Kinder, Ehefrau berufstätig
#1
[font=Verdana]Hallo an alle,

ich lese hier schon länger mit und bin sehr erschüttert, was in unserem sog. "Rechtsstaat" alles abgeht. Wenn ich die ganzen Schicksale hier so lese, dann fällt es mir sehr schwer, die Contenance zu waren.

Okay, jetzt zu meinem Anliegen:

Ich bin seit drei Jahren verheiratet, kenne aber meine jetzige Frau schon seit 16 Jahren. Nun habe ich langsam die Nase voll. Mich hat ein Beitrag in Leutnant Dinos Blog das Männermagazin aufgerüttelt:http://www.das-maennermagazin.com/blog/der-grosse-denkfehler-in-der-beziehung-mit-frauen

Genauso geht es mir mittlerweile. Ich, der Ehemann, bin ihr Hobby. Das k... mich langsam an.

Aber gut, hier die "Ehefakten":

- keine gemeinsamen Kinder;

- wir sind beide berufstätig. Ehefrau war immer beruftstätig;

- unsere Konten sind getrennt;

- ein Vermögen habe ich während der Ehe nicht aufgebaut;

- kein Immobilienbesitz oder dergleichen, was zum Streit führen kann.

Wir verdienen annähernd das gleiche. Somit wäre ein Trennungsunterhalt nicht unbedingt hoch, laut einem Onlinerechner 78 EUR. Sofern die zukünftige Ex ihn überhaupt beansprucht. Nun weiß ich aber nicht, was unsere tolle Rechtsprechung unter einem bereinigten Nettoverdienst versteht. Gibt's noch mehr Fallen, in die ich tappen könnte? Stimmt das, dass der Streitwert bei einer Scheidung das dreifache des Nettoeinkommens beträgt?

Es gibt eine Webseite, die eine Scheidung online anbietet. Hat jemand von Euch mit diesem Portal Erfahrungen? Oder steckt nur Abzocke dahinter. Immerhin sitzt der Anwalt in Düsseldorf (wegen möglicher Reisekosten).

Ich bedanke mich für die Antworten. Sollte ich etwas zu erwähnen vergessen haben, einfach fragen.

Gruß Herbstwind
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#2
Hallo

Ich bin mir nicht sicher ob Du den Beitrag von Lt Dino richtig verstanden hast. Er sagte bestimmt nicht Männer verlasst eure Frauen. Solange Du ihr Hobby bist nach 16 Jahren großartige Leistung. In einer Ehe gibt es immer höhen und Tiefen deswegen reicht man aber noch keine Scheidung ein.

Das überlege Dir mal nochmal in ruhe. So was kann auch nach hinten losgehen. Und das ist sicher nicht das was Dino damit gemeint hat.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#3
Deine Situation ist finanziell gesehen optimal für eine Scheidung. Egal wann, egal wie, denn die Randparameter liegen fast perfekt.
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#4
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Hallo,

@Zalo: Ich habe Lt Dinos Beitrag nicht als Generalaufforderung verstanden, Frauen zu verlassen. Eine Frau, die außer ihrem Partner neben der Arbeit keine anderen Interessen hat, engt ganz schön ein. So fühle ich das.

@p: Das freut mich sehr, das zu hören. Dann kann ich die Scheidung in Ruhe angehen.
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#5
(16-10-2014, 00:02)Herbstwind schrieb: Nun weiß ich aber nicht, was unsere tolle Rechtsprechung unter einem bereinigten Nettoverdienst versteht.

Hallo Herbswind,

erst mal willkommen hier.

Unter bereinigtem Nettoverdienst versteht das Familienrecht folgendes

Abgezogen vom Brutto werden Steuern und Sozialabgaben, sowie pauschal 5 % für berufsbedingten Aufwendungen und 4 % vom Brutto als Altersvorsorge.

Die pauschale von 5 % für berufsbedingte Aufwendungen darfst Du beim Ehegattenunterhalt problemlos überschreiten, musst sie nur nachweisen. So werden Fahrkosten im Gegensatz zum Steuerrecht nach gefahrenen Kilometern angerechnet, nicht wie im Steuerrecht nach Entfernungskilometern.

Ein Beispiel.

Deine Arbeitsweg ist einfach 20 km

Nun rechnet man so.

20 km x 2 = 40 km

40 km x 0,30 € = 12 €

12 € x 220 Arbeitstage = 2640 €

2640 : 12 Monate = 220 €

Darüber hinaus kannst Du noch alles absetzen was Du sonst auch im Steuerrecht berufsbedingt absetzt. z. B. Fachbücher, Berufskleidung.

Hast Du nun ein Bruttoeinkommen von 2000 €, ergibt das (nur Fahrtkosten gerechnet folgendes.)

2000 €

-208 € Lohnsteuer

-11 € Solidaritätszuschlag

- 16 € Kirchensteuer

- 164 € Krankenvericherung

-26 € Pflegeversicherung

- 189 € Rentenversicherung

- 30 € Arbeitslosenversicherung

Zwischensumme 1366 €

abzgl Fahrgeld - 220 €

abzgl 4 % Altersvorsorge -80 €

Endsumme: 1066 €

Damit bist Du sowieso schon Leistungsunfähig für Ehegattenunterhalt.

Das ist aber nur ein Beispiel. Die Summen können variieren. Abhängig von Deinem Brutto und ob Du Kirchensteuerpflichtig bist, oder nicht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
Du kennst sie schon so lange und plötzlich hälst du das nicht mehr aus? Vorher war sie doch auch nicht anders? Vielleicht solltest du vor einer Scheidung noch versuchen, in diesem Punkt bei ihr weiterzukommen, vielleicht mit Hilfe von aussen. Du hast genug Zeit für solche Versuche, weil deine Situation wie schon gesagt keine grösseren Probleme bei einer späteren Scheidung in sich birgt. Du bist da in einer sehr guten Lage.
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#7
(16-10-2014, 09:44)p schrieb: Du kennst sie schon so lange und plötzlich hälst du das nicht mehr aus? Vorher war sie doch auch nicht anders? Vielleicht solltest du vor einer Scheidung noch versuchen, in diesem Punkt bei ihr weiterzukommen, vielleicht mit Hilfe von aussen. Du hast genug Zeit für solche Versuche, weil deine Situation wie schon gesagt keine grösseren Probleme bei einer späteren Scheidung in sich birgt. Du bist da in einer sehr guten Lage.

Ich wäre da vorsichtig. Im Nu ist sie schwanger.

Und wie hart die Familienrechtsprechung zuschlägt, wenn erst ein Kind im Spiel ist, wissen wir alle bestens.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Kam mir auch schon in den Kopf: Die Dame hört die Uhr ticken (sie kennen sich schon 16 Jahre).
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#9
Da gibt's jetzt eine Lösung:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleb...97455.html
Biete ihr an: "Hey Baby, ab 67 tauen wir dann gemeinsam auf..........."
Big GrinBig GrinBig Grin
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#10
[font=Verdana]Erst einmal danke an Robert für die ausführliche Errklärung zum bereinigten Nettoeinkommen. Ich bin jetzt ein Stück schlauer.

@p: Ja, 16 Jahre, aber wie ich schon schrieb, können sich Menschen verändern. Vor der Ehe war sie anders und ließ mir auch meine Freiräume. Mal ein Beispiel: Wir sind beide über 40. Sie ist aber der Meinung, wir müßten das Sexleben von 18 jährigen haben. Klingt jetzt vielleicht lustig, ist es aber nicht. Und wenn man nach einem Frühdienst abends wirklich kaputt ist, dann ist natürlich nichts mit einem los. Diese Vorwürfe kennen bestimmt manche hier im Forum.

@ Wackelpudding: Nicht ganz. Sie hat 2 erwachsene Kinder (20 und 23) aus einer anderen Beziehung. Ich wollte nie Kinder, sie nur 2. Natürlich kann alles anders kommen, davor ist man nie sicher. Ich habe die Kinder nicht erwähnt, weil ich gegenüber meinen Stiefkinder eh nicht unterhaltspflichtig bin. Später gerne mehr, ich muss jetzt zum Dienst.
[/font]
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#11
Was glaubst du wie das erst ist, wenn sie spätgebärend dir nach deinem Feierabend die Kinder in die Hand drückt:
"Schatz ! Ich bin total fertig, übernimm du, du hast dich den ganzen Tag im Dienst ausgeruht......"
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#12
(16-10-2014, 11:24)neuleben schrieb: Was glaubst du wie das erst ist, wenn sie spätgebärend dir nach deinem Feierabend die Kinder in die Hand drückt:
"Schatz ! Ich bin total fertig, übernimm du, du hast dich den ganzen Tag im Dienst ausgeruht......"

@Herbstwind schreibt, er liest schon länger mit.

Dann hat er sicher auch schon unsere Vasektomie-Treads gelesen und ist jetzt auf dem Weg zum Arzt.

Nur seine Bald-Ex glaubt, er gehe zur Arbeit Big Grin

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#13
(16-10-2014, 11:14)Herbstwind schrieb: Vor der Ehe war sie anders und ließ mir auch meine Freiräume.

Das ist ja der Grund, wieso die Probleme vielleicht gut lösbar sind. Sie kann dir also durchaus Freiräume lassen, sie hat es schon sehr lange gelebt. Auch die leichten Differenzen in euren Bettgymnastikgewohnheiten klingen nicht nach unverrückbaren Hindernissen.
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#14
(16-10-2014, 11:41)p schrieb: Das ist ja der Grund, wieso die Probleme vielleicht gut lösbar sind. Sie kann dir also durchaus Freiräume lassen, sie hat es schon sehr lange gelebt. Auch die leichten Differenzen in euren Bettgymnastikgewohnheiten klingen nicht nach unverrückbaren Hindernissen.

Sehr gut formuliert.

Statt Scheidungstipps geben wir Tipps für einen, beide Seiten zufriedenstellenden, 7 - 1.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
Eine gute Lösung wäre er liesse sich einTestosteronpräparat verschreiben.
Bei manchen Männern geht der Pegel ziemlich rasch in den Keller mit den Jährchen.
Zusätzlich könnte er ihr auch bei Kerzenschein einen ordentlichen Vibratordildo schenken.
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#16
[font=Verdana]Hallo,

besten Dank für die Antworten. Mein Fazit: Ich versuche, das Ruder herumzureißen, bevor ich den entscheidenden Schritt mache. Dank Eurer Antworten weiß ich jetzt, dass eine Scheidung relativ risikoarm ist. Ich halte das Unterschieben eines Kindes relativ unwahrscheinlich. Aber wissen kann man es nie.

@ pudding: Ja, daran habe ich schon gedacht. Ich werde mich ärztlich beraten lassen.
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#17
(16-10-2014, 00:02)Herbstwind schrieb: ...
[font=Verdana]Wir verdienen annähernd das gleiche. Somit wäre ein Trennungsunterhalt nicht unbedingt hoch, laut einem Onlinerechner 78 EUR.[/font]
...

Nachehelicher Unterhalt wird wohl erst ab einem Nettoeinkommensunterschied (oder war es die Höhe des ausgerechneten nachehelichen Unterhalts) von 50 € ausgeurteilt.

Dein anrechenbares Nettoeinkommen kannst du z.B. beeinfllussen durch:
- Eintritt in die Kirche deiner Wahl
- Wahl einer anderen Krankenkasse
- Abschluss einer angemessenen Krankenzusatzversicherung
- Eintritt in die Gewerkschaft deines Vertrauens
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#18
(25-05-2015, 23:55)Bruno schrieb: Nachehelicher Unterhalt wird wohl erst ab einem Nettoeinkommensunterschied (oder war es die Höhe des ausgerechneten nachehelichen Unterhalts) von 50 € ausgeurteilt.

Dein anrechenbares Nettoeinkommen kannst du z.B. beeinfllussen durch:

Vielen Dank Bruno für die Tipps. Naja, die Krankenkasse kann ich bei den Einheitssätzen nicht beeinflussen. Ich lese gerade, dass auch Schulden in die Berechnung einfliessen. Außerdem muss ich abwarten, ob meine Holde überhaupt irgendwelche Ansprüche stellt.
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#19
Krankenkassen für Arbeitnehmer haben durchaus keine einheitlichen Preise.


Die Differenz der teuuersten und der preiswertesten Krankenkasse beträgt 2,6 % (wenn man jeweils die Summe aus Krankenkassensatz in % und Zusatzbeitragssatz vergleicht).

http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-...tzbeitrag/
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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#20
(28-05-2015, 20:19)Bruno schrieb: Krankenkassen für Arbeitnehmer haben durchaus keine einheitlichen Preise.

Ich habe mir eben die Seite, die Du verlinkt hast, angesehen. Meine Krankenkasse -möchte ich aus anonymitätsgründen jetzt nicht nennen - zählt zu den teueren. In Anbetracht des möglichen TU werde ich lieber nicht in eine billigere Kasse wechseln. Das mache ich erst nach der rechtskräftigen Scheidung.
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