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30-08-2014, 07:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2014, 07:59 von Zahlknecht.)
Hallo,
wie ist das ich wurde vor einigen Jahren vom FamG zu Unterhaltsleistung zu je 150,-€ an meine beiden Töchtern Tituliert .Beide werde jetzt am 6 Dez.
18 Jahre
Eine Tochter wohnt schon lange nicht mehr bei der Mutter ist mit 15 J Ausgezogen lebt beim Freund.KU aufs Konto meine Tochter überwiesen .
Die Zweite Tochter Lebt bei der Mutter.KU an die KM überwiesen .
Wenn die Zweite Tochter am 6.12.14. 18 J. wird muss ich den vollen KU für den Dez. an die KM weiter zahlen, oder anteilsmäßig.
Wenn die zweite Tochter mir keine Kontodaten nennt,wie Verhalte ich mich?
Ich wurde damals in Verzug gesetzt wegen zu gerinnenden KU Zahlung von ca. 12,000€ geht dieser Beschluss mit 18 J auch an die Kinder über?
LG Zahlknecht
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Moin Zahlknecht,
ab 18 geht KU nur noch direkt ans Kind - wenn du also (von beiden!) keine eigenen Kontodaten erhältst, stellst du komplett ein.
Außerdem sind dann beide Eltern barunterhaltspflichtig - deine Kinder müssen also auch die Mutter auffordern, Einkommen offen zu legen.
Steht aber alles in der faq - für mich war der 18. Geburtstag meiner Tochter ein Freudentag, denn ich hatte 4 Monate lang keine Kontodaten, wo ich hinüberweisen sollte!
Jetzt wird alles einfacher, denn du musst NULL Kommunikation mit der EX aufrecht erhalten! Kopf hoch!
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Nachtrag:
Wenn der Titel unbefristet ist, gilt er erst mal weiter - dann musst du auf Abänderung klagen und brauchst einen Anwalt.
Trotzdem würde ich einstellen!
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Hallo suppenkasper,danke für deine info.
Wenn ich richtig verstanden habe, kann ich denn KU schon ab 1 Dez an meine Tochter zahlen und nich an die KM?
Gruß Zahlknecht
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30-08-2014, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-08-2014, 14:29 von suppenkasper.)
ja, korrekt - Zahlungen ab 18 nur noch direkt an das Kind, die Mutter ist raus!
Ist denn der Titel (du hast 2, oder?) über das 18. Lebensjahr gültig?
Wenn ja, gilt er weiter - nur, wenn du keine Kontodaten hast, kannst du auch nix überweisen, an die Mutter keinesfalls überweisen!
Was machen denn deine beiden Töchter? Ab 18 gibts nur noch Ausbildungsunterhalt, sie müssen also fortlaufend nachweisen, dass sie sich in einer solchen befinden - ansonsten: No money!
Auch müssen Sie dir ihre eigenen Einkünfte + die Einkünfte der Mutter offenlegen. Also, bleib cool, aus meiner Erfahrung ist mit 18 der größte Druck raus für dich und die andere Seite muss endlich mal was leisten und Nachweise erbringen.
Schönes Wochenende - mach dir nicht zu viel Kopf!
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Hallo,
bin gerade dabei,meiner Tochter ein Brief zu schreiben,da sie im Dezember Volljährig wird ,und ich denn Titulierten KU nicht mehr ab Dez. an die KM Zahle.
Nach einen kleinen Vorgespräch (bezüglich Benennung ihrer Kontodaten mit Töchterchen ist Sie nicht Kooperativ.Zitat "Sollte doch zur Hölle fahren,mich vor dem Zug werfen du Verlogendes Stück Sche....ße"
Kann meine Tochter aus der Titulierung trotzdem Pfänden wenn ich den KU im Dez. zurück halte bis Sie mir ihre Kontodaten mitteilt?
Da meine Tochter in die Berufsschule geht,um den Hauptschulabschluss nachmacht bin ich so wie ab Volljährigkeitsalter auch die KM Unterhaltspflichtig.
Könnte ich jetzt meine Tochter auffordern Einkommen und Vermögen der Mutter offenlegen?
Grüß Zahlknecht
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Moin moin,
du kannst nicht, du MUSST deine Tochter auffodern, dass Sie dir das Einkommen der Mutter offenlegt, danach kann erst neu berechnet werden.
Gepfändet werden kann m.E. aus dem Titel trotzdem, aber da würde ich deswegen jetzt sofort zum Amtsgericht gehen und auf Abänderung klagen, lass dir den Antrag von der Antragsstelle dort formulieren!
Beleidigungen dieser Art brauchst du dir nicht bieten lassen - hast du das schriftlich?? Das alles sammeln und dokumentieren, irgendwann mal ist das Maß voll und du kannst auf Verwirkung des Unterhalts klagen.
Die junge Dame wird lernen müssen, kooperativ und freundlich zu dir zu sein, verlaß dich darauf!
Gruß
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Der Titel muss pünktlich zum 18. Geburtstag weg. Mit Frist auffordern, ihn dir auszuhändigen, ansonsten sofort klagen. Blöderweise herrscht Anwaltspflicht, so dass die Tätermafia in Amtstracht auch noch was dran verdient.
Klingt vielleicht abgedreht, aber die klaren Worte der Tochter haben den Vorteil, dass auch für dich die Situation klar ist. Mit irgendwelchen Höflichkeiten und Zugeständnissen brauchst du dich nicht mehr aufhalten, keine Sekunde lang. Handle vielmehr so, dass ihre Erziehung dadurch verbessert wird, dass sie schnell und gründlich die Realitäten des Lebens erlebt.
Darauf achten, dass sie das auch in Zukunft lernt. Sie zum Beispiel nicht unnötig mit Erbe beschweren, bei solchen lernbedürftigen Kindern sollte auch das eigene Testament geeignet aussehen, falls man was zu vererben hat.
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22-10-2014, 12:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-10-2014, 12:25 von Zahlknecht.)
Hallo, danke für die Antworten.
Ja ich habe es Schriftlich per SMS.
Da ja meine Tochter weiter zur Schule geht, bin ich doch weiterhin Unterhaltspflichtig.So habe ich es gelesen.Es geht mir nur darum wenn ich das ganze durchziehe muss es sitzen.Nicht wenn durch eine Neuberechnung noch mehr KU Zahlen muss.Grund meine Lebensgefährtin und ich haben uns damals Scheiden lassen,weil durch die psychische Belastung durch Gericht/EX und Rechtsanwältin den Druck nicht mehr Stand hielten. Da ich ein Mangelfall war wurde mir Wohnvorteil Mietersparnis/Taschengeld angerechnet wurde so das mir bei Vollzeit 700€ übrig blieben.Darauf hin habe ich mir eine eigene Wohnung genommen.Nachdem die Scheidung durch war,musste ich zwar weniger KU zahlen,aber im gleichen Zuge wurde mir die Miete meiner Wohnung vom Selbstbehalt gesenkt.Der Richter war der Meinung,das ich zwar eine Wohnung habe,aber laut aussage der KM durch Stalking immer noch zusammen mit meiner Lebensgefährtin gemeinsam wirtschafte.Klar ich habe mit dieser Frau auch ein Sohn und wenn ich den Besuche,gehe ich dort auch hin.Darauf sind wir vom Norden in den Süden gezogen ich wohne jetzt bei einem Freund und meine Freundin (frühere Ehefrau) hat sich ein Haus in der nähe Gekauft,somit können wir das Eltern sein leben.
Bei dem Freund wohne ich Mietfrei- wenn Töchterchen jetzt mit 18J eine Neuberechnung Fordern würde könnte es mir auch als Mietersparnis angerechnet werden ?
@ P Zu erben gibt es nur KU Schulden alles andere ist mir schon genommen.
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(22-10-2014, 12:23)Zahlknecht schrieb: Bei dem Freund wohne ich Mietfrei- wenn Töchterchen jetzt mit 18J eine Neuberechnung Fordern würde könnte es mir auch als Mietersparnis angerechnet werden ? Nein. Erstaunlicherweise hat der BGH das nicht zugelassen.
Zum Einen, weil das als freiwillige Zuwendung Dritter angesehen werden kann, zum Anderen, weil der Wohnvorteil nur für eigene Wohnungen greift.
Wenn du dir auf anderem Wege eine günstige Miete verschaffst, so ist das Bestandteil deiner persönlichen Lebensplanung.
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Danke beppo.
Durch das ganze Martyrium Gerichte und Anwälte Traue ich keinen Juristen mehr.Deswegen bin ich Vorsichtiger.
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(22-10-2014, 12:32)beppo schrieb: Wenn du dir auf anderem Wege eine günstige Miete verschaffst, so ist das Bestandteil deiner persönlichen Lebensplanung.
Stimmt. Das Geld dürftest Du zum Beispiel auch für Urlaub ausgeben, ohne dass jemand gerichtlich dagegen vorgehen kann.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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