Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Beschwerde beim OLG wegen zusammengestrichener Umgangsregelung
#1
Hallo Forum,

den Sachverhalt zu der Beschwerde beim OLG Braunschweig habe ich grob hier dargestellt

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9527

Heute aktuell kam von meinem Anwalt ein Fax mit der Stellungnahme der Verfahrensbeiständin.
Scheinbar hat das OLG die Verfahrensbeiständin zu einer erneuten Stellungnahme aufgefordert.
Diese strotzt, wie auch zu erwarten war, von subjektiven Wahrnehmungen und ist meiner Familie und mir tendenziell negativ angelastet.
Meine Frage dahingehend ist nun wie ich am Besten weiter vorgehen soll.
Mein Standing beim JA und der Erziehungsberatungsstelle ist sehr gut.
Der Tenor lautet, dass unsere Tochter mit jeglichem Umgangsmodell leben kann, sofern wir als Eltern dazu stehen.
KM sperrt sich gegen jegliche Erweiterung des Umgangs. Der seit 4.5 Jahren praktizierte Umgang von Do-Di wurde nun durch einen Rückgratlosen Richter auf Fr-So zusammengekürzt.
Meine Idee ist es nun die Erziehungsberatungsstelle sowie das Ja zu einer Stellungnahme zu bewegen.
Meine Antwort auf die Stellungnahem der VB wird postwendend natürlich kommen.
Ausser Papier schwärzen hat die Dame bisher nichts Produktives beigetragen. Wenn ich diesen Wisch lese muss man sich wirklich arg zusammen nehmen.
Hab ihr noch Tipps was ich machen kann damit meiner Tochter geholfen wird?
Danke euch
Zitieren
#2
Hat es eine Stellungnahme des JA beim AG-Verfahren gegeben?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#3
Moin Avatar.

Wie argumentierst DU denn für den Erhalt des bisherigen Umgangs?

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#4
Ja gab es.
JA befürwortet eine Beibehaltung des bisherigen Umgangs bzw. sogar Erweiterung zum Wechselmodell. Hat der Richter ignoriert.

Meine Tochter ist durch die KM gezielt in einen Loyalitätskonflikt gebracht wurden. Meine Tochter hat bis heute Angst mir zu sagen, dass es die KM war die sie dazu genötigt hat sich im Kidnergarten mit der Aussage "Ich will nur noch Papa besuchen und bei Mama wohnen und keine Koffer mehr packen" an die Erzieherinnen zu wenden. Tochter hat es unter Tränen meinen Eltern erzählt. Es gab eine Situation das war am Sonntag, da hat die Kleine so eine Angst gehabt nächsten Tag zur Kita zu gehen. Sie hat geweint "Papa die Erzieherinnen sind böse, die sagen mir ich soll dich nur noch besuchen". Ich hab dies alels aufgenommen und bei Gericht vorgespielt. Im Urteil steht dann "suggestiv Fragen" und schwer verständlich. Daran knüpft mein Anwalt auch an. Nicht ansatzweise suggestiv und schwer verständlich. Zudem hat er es vorsätzlich falsch protokolliert. Ich hab die ganze Verhandlung auf band, sowie auch die anschließende Kinderbefragung, die ich Tochter ersparen wollte, bei der sie dann aber gesagt hat, sie möchte bei beiden leben.
Die Oberemanze aus der Kita hat dannn bei Gericht ausgesagt. Tochter geht es ja so schlecht, weil sie so oft bei Papa ist.
Die Verfahrensbeiständin ist keine Sachverständige, sondern eine Erzieherin die als Gutachterin fürs AG arbeitet. Sie hat keinerlei Fachkompetenz. Mein Anwalt sagt wir brauchen ein Sachverständigengutachten. Geht seiner Meinung nach nicht anders. Geht mir ein wenig gegen den Strich, da ich dieses System nicht unterstütze und die nur in der Lage sind Papier zu schwärzen.
Ich habe Absatz für Absatz das Urteil vom Richter widerlegt dem Anwalt gegeben und dieser hat es beim OLG eingereicht.
Argumente sind Missachtung der Strafprozessordnung, des Kontnuitätsprinzips, Art 2 GG, Art 6 Absatz 2 GG, Bindungstoleranz,PAS. Wenn man sich das mal in Ruhe durchliest als Aussenstehender, man zweifelt wirklich an seinem klaren Menschenverstand. Das Urteil strotzt vor Lügen und subjektiven Behauptungen. Schon heftig, dass so was nach wie vor möglich ist.
Zitieren
#5
Wenn ich das richtig lese und zwar zwischen den Zeilen, sträuben sich mir die Nackenhaare, weil:

Zitat:Der Tenor lautet, dass unsere Tochter mit jeglichem Umgangsmodell leben kann, sofern wir als Eltern dazu stehen.

... das für mich bedeutet, dass nicht nur der Wille des Kindes negiert wird, weil dieser absolut dem elterlichem "gemeinsamen" Einverständnis unterworfen wird - dass es nicht gibt - und sich somit natürlich nicht dem Elternteil (dem Vater) zugewandt wird, dass mehr Umgang begehrt, sondern dem Elternteil (Mutter), dass weniger Umgang des Kindes mit dem Vater begehrt.
Nichts desto Trotz zeigt der "Tenor" der Helferindustrie also durch oben von Dir genanntes, dass man nicht Willens ist, eine eindeutige Position zu beziehen, aber Willens ist, den Dir beschnittenen Umgang zu akzeptieren und dies zwischen den Zeilen dem Richter auch so sagt.

Ich habe mein Vorposting gerade abgeändert, da ich gerade Deine neue Nachricht erst las. Die nächste Instanz ist unerläßlich.
Zitieren
#6
Einmal das, was @Nappo geschrieben hat; nehmen wir mal an, die Eltern würden sich auf Nullumgang einigen: Sicher müsste das Kind damit leben, aber könnte es das auch? Wäre das im Kindeswohl?

Im übrigen ist es doch schon widersprüchlich, mit dem (manipulierten) Befinden Deiner Tochter zu argumentieren, wenn man gleichwohl eine eigenständige Position ihrerseits zum Umgang verneint.

Darüber hinaus ist das JA ja auch im OLG-Verfahren automatisch dabei. Soweit es seine Stellungnahme nicht abändert, wird sie mMn dann auch berücksichtigt werden.

Es ist aber auch abenteuerlich, wenn sich ein Amtsrichter von einer Kindergärtnerin die Welt erklären läßt.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
#7
Jo danke erstmal für euren Input.
Habe gerade eben mit der Dame von der Erziehungsberatungsstelle gesprochen. Sie kann leider keine Stellungnahme abgeben, darf sie scheinbar nicht. Keine Ahnung. Ihre Aufgabe ist es nur zu vermitteln.
KM hat mir kurz nach dem Urteil das Angebot gemacht über unsere Tochter zu sprechen, bei der Erziehungsberatungsstelle. Wahrscheinlich gestärkt durch das Urteil einen Höhenflug gehabt.
nach Rücksprache mit der Erziehungsberatungsstelle habe ich dies erstmal abgelehnt. Macht laut der Erziehungsberatugnsstelle bei der aktuellen Lage keinen Sinn. Nun kam letzte Woche erneut das Angebot von der KM. Ich fragte worüber sie sprechen will. Sie sagte über unsere Tochter. Ziemlich vage.Solange es nicht über den Umgang geht, verschenkte Lebenszeit für mich. Entweder hat sie mittlerweile mitbekommen, dass das OLG mit im Boot ist oder sie zeigt Reue. Ich denke eher Ersteres.
Bzgl. meines Anwalts. Ich arbeite sehr gut mit. Formuliere alles vor und sage ihm genau was ich haben will. Er sendet teilweise einfach nur weiter. Leider bin ich mittlerweile ein Experte im Familienrecht. Gehe auch immer, sofern keine Anwaltspflicht herrscht, aleline hin. Will dieses meise System nicht noch unterstützen.
Warum fordert das OLG nun eine Stellungnahme der Verfahrensbeiständin? Die sollten doch wissen wie die tickt. hat sie ja eindrücklich unter Beweis gestellt. Die sagt natürlich unserer Tochter geht es prima alles Bestens. Würde sie etwas anderes behaupten, würde sie zugeben, dass sie falsch lag. Was Fakt ist.
Jo der Amtsrichter ist eine Marionette des Feminismus. Selten so einen Lappen gesehen. Dienstaufsichtsbeschwerde ist bereits raus. Ich weiß gilt als FFF (form-/frist-/furchtlos). Bin es aber meiner Kleinen schuldig. Werde auch eine Beschwerde an die Richterschaft schicken und den EGMR einbinden.
Zitieren
#8
Moin Avatar,

bislang kann ich nirgends lesen, wie DEINE Argumente FÜR Deine Sache, für Dich und Deine Tochter lauten.

Statt dessen rennst, verrennst Du Dich offenbar gegen alles und jeden. Das ist mE ein typischer Anfängerfehler, der die Gegenseite wenig motiviert, sich mit Deinen und den Interessen des Kindes zu befassen. Du STÄRKST so nur die Gegenseite!

Der Anwalt freut sich über soviel Streitlust.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#9
@Skipper:
Zitat:bislang kann ich nirgends lesen, wie DEINE Argumente FÜR Deine Sache, für Dich und Deine Tochter lauten.

Mehr Umgang für Vater und Kind? Confused Also, ich hab's gelesen.
Dadurch wohl automatisch Kindeswohlorientierung, da das Kind somit ausgeprägten Kontakt zu beiden Elternteilen hat? Cool

Die Gegenseite kann man nicht noch weiter stärken. Bis jetzt wurde sie ausreichend durch das Amtsrichterlein gestärkt. Eine Steigerung wäre noch das Einschalten der Bundeswehrt. Aber da sind gerade die Flugzeuge kaputt.


P.S.: Mal ein kleiner Tipp: Mein Lektor ssagte mir, bezüglich fett geschriebener Passagen und GROSS geschriebener Wörter: Wenn man nicht in der Lage ist, einen Sachverhalt so zu schildern, dass sich diese Hervorhebungen erübrigen, dann sollte man um formulieren.
Zitieren
#10
Also wenn es schon an dieser Möglichkeit zur Unterscheidung mangelt...Undecided,
dann können Texthervorhebung auch nicht mehr helfen.

Mehr Umgang ist der Antrag, aber nicht die Begründung!
Diese lese ich hier NICHT.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#11
Hi Skipper,

Argumente habe ich oben dargelegt.
Missachtung der Strafprozessordnung, Kontinuitätsprinzip, Bindungstoleranz und PAS. Zudem habe ich auf die Aussage der Erziehungsberatungsstelle verwiesen, dass elterliche Sorge auch Alltagssorge beinhaltet, die ich nun nicht mehr ausüben kann. Weiterhin habe ich eine aktuelle Studie der Frau Sünderhauf mit zu den Akten eingereicht, dass häufiger und intensiver Umgang (Wechselmodell) mit beiden Elternteile für Trennungskinder am förderlichsten für die Persönlichkeitsentwicklung ist. Argumente können nicht deutlicher sein. Zudem die Aussage eines damals 5 jährigen Mädchens, die schlichtweg ignoriert wurde. Wozu dann die Kinderbefragung? Die in meinen Augen eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Welche Argumente soll ich noch benennen?
hab guten Kontakt zu der ersten Verfahrensbeiständin. Sie teilt die Meinung der Studie und der Erziehungsberatungsste
Zitieren
#12
Zu viel dagegen, statt dafür. Zu viele Hülsen, statt richtiger Argumente.
Und was haben StPO und PAS hier zu suchen?

Mit Süderhauf argumentierst Du jetzt das erste Mal.
Und wieso kannst Du nun nicht mehr die Alltagssorge ausüben?

Kinder können immer befragt werden, um ihre subjetiven Interessen kennen zu lernen. Bis etwa 14 können ihre Äußerungen berücksichtigt werden.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#13
Die Studie von Süderhauf hatte ich bereits zur ersten Anhörung eingereicht. Ignoriert.
Dann helft mir doch bitte mal welche Argumente ich benennen soll. PAS weil dies eine beginnende Entfremdung ist.
StoPO, weil der Richter bewusst falsch protokolliert hat.
Die sagen ich würde meine Tochter zu sehr unter Druck setzen bei mir leben zu wollen.
Ich musste die Kleine bereits 3-4x zwischen den Umgängen abholen, da sie bei der KM so ein Terror geschoben hat.
Sie ist halt total gerne hier. Ich sage meiner Tochter, dass es gut für sie ist wenn sie so viel wie möglich von beiden Elternteilen hat.
Fakt ist, dass die Kleine massiv bearbeitet wurde.
Die VB schlägt nun ein Wechselmodell Anfang 2015 vor.
Ist nur ein Lockangebot, welches dann mangels Einigkeit wieder verworfen wird.
Ich will diese Woche die Stellungnahme fertig machen und dem OLG zukommen lassen.
Gehe ich nicht drauf ein.
Zitieren
#14
@Avatar

Ich möchte Dich mal fragen, ob Du den Umgang mit Hilfe (ergänzendem) ALG II stemmst, oder ob Dein Einkommen so hoch ist, Unterhalt zahlen und den Umgang bestreiten zu können?

Ich weiß, Unterhalt und Umgang sind familienrechtlich zwei Paar Stiefel.

Sozialrechtlich sind sie es aber nicht.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#15
Naja, @Avatar, sei nur bitte so geschickt in der Vorgehensweise, dass man Dich nicht als Querulanten hin stellt. Wenn der VB schon für Anfang 2015 ein Wechselmodell vorschlägt, (das sind nur noch 2 Monate), dann wäre es taktisch klug, darauf ein zu gehen und für die Zwischenzeit eine ordentliche Lösung zu finden, als auch natürlich, darauf hin zu arbeiten, dass dies manifestiert wird. Und das geht natürlich nicht bei diesem Amtsrichter.
Wird aber hoffentlich im Beschwerdeverfahren genügend gewürdigt. Ich drück' Dir die Daumen.

@Skipper: Es liegt mir fern Dich anzugreifen und ich habe keine Lust dazu. Aber es tut mir Leid. Mir schwillt der Kamm bei diesen Kommentaren. Was willst DU eigentlich (um mal die Form des GROSSSCHREIBENS ZU benutzen) ?

Zitat:Zu viel dagegen, statt dafür. Zu viele Hülsen, statt richtiger Argumente.
Und was haben StPO und PAS hier zu suchen?

Mit Süderhauf argumentierst Du jetzt das erste Mal.
Und wieso kannst Du nun nicht mehr die Alltagssorge ausüben?

Wenn man so etwas von sich gibt, und PAS als Hülse betitelt, dann muss man sich nicht wundern, wenn einem mittlerweile jede Kompetenz und der tatsächliche Wille konstruktiv etwas beitragen zu wollen, abgesprochen wird. Du wärst der ideale Bewerber für das örtliche Jugendamt. Wundern würde es mich nicht....
Zitieren
#16
@Camper
Ich bezahle vollen Unterhalt und bin 50h/Woche auf der Arbeit + 100km Arbeitsweg.
Bin 11 Jahre im Betrieb. Daher auch der Gang von meiner EX zum Jugendamt bzgl. Beistandschaft.
Sie hofft auf mehr.
@ Nappo
Die Gefahr sehe ich auch als Querulant abgestempelt zu werden. Allerdings sehe ich auch die Gefahr in den nun abgeurteilten Umgang von Seiten der Ex Kontinuität zu etablieren.
Wie die bei Vätern ausgelegt wird ist leider hinreichend bekannt.
@Skipper
Bzgl. der Alltagssorge. Am Wochenende kann man keine Alltagssorge wahrnehmen (Hausaufgaben, Ärzte, Vereine, etc.pp)
Zitieren
#17
So, lieber Nappo,

jetzt holst Du erstmal tief Luft, gehst besser mal 'ne Runde um's Haus und dann sortieren wir Deine Gedanken und Gefühle mal ein bisl...

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#18
(22-10-2014, 21:00)Avatar schrieb: @Camper
Ich bezahle vollen Unterhalt und bin 50h/Woche auf der Arbeit + 100km Arbeitsweg.
Bin 11 Jahre im Betrieb. Daher auch der Gang von meiner EX zum Jugendamt bzgl. Beistandschaft.

Ich nehme an, es ist der Arbeitsweg hin und zurück, also 50 km einfach.

Das bedeutet:

100 x 0,30 € = 30,00 € x 220 Arbeitstage = 6600 € / 12 Monate = 550 € im Monat.

Ist der in dieser Höhe auch von Deinem Einkommen abgezogen worden?

So lange Du Mindesunterhalt bezahlst kannst Du weder auf einen Umzug, noch auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Abgesehen davon würden sich dann die Umgangskosten erhöhen, nehme ich an.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#19
Camper,

ich glaube kaum, daß der TO als etablierter Dipl.Ing. ein Fall fürs Sozialrecht oder für eine Mangelberechnung nach Unterhaltsrecht ist.

Im Streit zum Umgangsrecht spielt das auch keine Rolle.

S.
Nappo, wieder abgekühlt?Wink
Na denn...

Vorab:
Ich kenne die Mechanismen, die zu PAS führen, kenne die drei Stufen, halte es in den höheren Formen für Kindsmißhandlung.

'PAS 'ist insofern eine Hülle, als der Grad der Ausformung näher bestimmt werden muß, was über das Maß der Kindsgefährdung und darüber entscheidet, ob eine stafbare Mißhandlung vorliegt. In jedem Fall ist der PAS-Vorwurf ein schwerwiegender.

Ich weiß auch, daß PAS weder als Diagnose anerkannt ist und auch nicht als Straftatbestand, weiß auch, daß Behörden und Gerichte 'PAS' eher als Waffe gegen den anderen Elternteil betrachten.

Im vorliegenden Fall scheinen beide Eltern gegenseitig unter 'PAS'-Verdacht zu stehen.

Aus den Schilderungen ist für mich nicht zweifelsfrei zu entnehmen, daß das Verhalten des Kindes nachweislich auf Manipulationen eines Elternteils zurückzuführen ist oder einer natürlichen Ablehnung eines ET enspricht.

Ich hatte angeregt, daß der TO seine Vorstellungen im Umgangsverfahren konkret begründet und seine Position so stärkt, weniger durch Angriffe auf alle anderen und mit 'Hülsen'. In DIESEM Zusammenhang hatte ich PAS erwähnt und halte es in einem Umgangsverfahren, noch dazu, wo das Wechselmodell angeregt wird, für völlig deplaziert und geradezu für kontraindiziert.

PAS ist ein schwerwiegender Vorwurf, der eher in ein Sorgerechtsverfahren, in ein Kindeswohlprüfungsverfahren oder zur Staatsanwaltschaft gehört.

Aber wie schon gesagt, anfassen will diesen Vorwurf, noch dazu gegen eine Mutter, keiner so recht.

'PAS' als Begriff würde ich daher unbedingt meiden, wenn überhaupt nur die Phänomene umschreiben. Man muß als Vater dann aber damit rechnen, daß sich das 'System' reflexartig vor die Mutter stellt. Ob das dann zu einer guten Umgangsregelung oder zum Wechselmodell verhilft, das bestreite ich sehr.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#20
(22-10-2014, 21:00)Avatar schrieb: (...)
@Skipper
Bzgl. der Alltagssorge. Am Wochenende kann man keine Alltagssorge wahrnehmen (Hausaufgaben, Ärzte, Vereine, etc.pp)
Die 'Alltagssorge' umfaßt alle Entscheidungen und Handlungen eines Sorgeberechtigten, die NICHT von wesentlicher Bedeutung für ein Kind sind, nicht die sorgerechtliche Zustimmung des anderen ET verlangen.

Eine gute Umgangsregelung umfaßt nicht nur Wochenenden.

Hausaufgaben kannst Du jederzeit machen, Bagatell-Arztbesuche auch, Vereinsleben kann schwierig sein, ist aber auch nicht unmöglich - kommt darauf an. Wasser- und Segelsport, Segelverein als Beispiel findet überwiegend am WE statt.

So, jetzt habe ich hier vorerst alle bedient.
Fehlt nur noch dieser mega-coole Borderline-Thread.Big Grin

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
Zitieren
#21
@ Camper
Ja berufsbedingte Aufwendungen liegen in etwa bei 550€. Daher bekommt sie ca. 300€ KU/Monat. Ist ihr zu wenig.

@ Skipper

Alltagssorge bedeutet für mich Betreuung während der Woche nach der Schule. Kein Arzt hat am WE auf. Ausgenommen Notfallärzte/Krankenhaus.
Selbst der Richter hat im Urteil geschrieben " Um die Alltagssorge zu gewährleisten, darf der Vater das gemeinsame Kind am Freitag nach der Schule abholen."
Und dies hat er ernst gemeint!
Wo beginnt PAS und wo hört er auf? Die Grenzen sind fließend. Es geht schlichtweg um Bindungstoleranz. Ich möchte der Kleinen so viel wie möglich von beiden
Elternteilen erhalten. Und niemanden entsorgen. Es wird immer ihre Mutter bleiben.
Zitieren
#22
(22-10-2014, 23:43)Avatar schrieb: @ Camper
Ja berufsbedingte Aufwendungen liegen in etwa bei 550€. Daher bekommt sie ca. 300€ KU/Monat. Ist ihr zu wenig.

Sind Deine Umgangskosten auch schon abgezogen? Pro Tag, an dem Du das Kind mehr als 12 Stunden betreust 1/30 des Regelsatzes nach SGB II und höhere Wohnkosten?

@Skipper

Ich vermute deshalb die Verkürzung durch das Gericht auf die üblichen Wochenenden alle 14 Tage. 300 € Unterhalt ist ja nicht das Ende der Fahnenstange.

Das Familiengericht kann ja auch rechnen. Irgendwann wird @Avatar zum Mangelfall nur aufgrund der höheren Umgangangskosten.

Die 550 € weg nehmen kann man ihm nicht, wenn sie vorher genehmigt wurden, also muss man die Kosten für den Umgang senken.

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#23
Bist zum Selbstbehalt ist noch ein wenig Luft.
Grund ist, dass meine Kleine sehr gerne hier ist und bald einen Halbbruder bekommt.
Gehe davon aus, dass sie dann gar nicht mehr weg will.
Unterhalt ade.Die Gefahr sieht die KM natürlich.
Zitieren
#24
(23-10-2014, 08:15)Avatar schrieb: Bist zum Selbstbehalt ist noch ein wenig Luft.

Steuerklasse III?
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#25
Nein Steuerklase 1.

Hab knapp 3K Netto. Bereinigt ungefähr 2K. Gerechnet wurde damals noch mit SK III. Wird also auch weniger. Umgangskosten werde ich nun ebenfalls geltend machen. Zudem rutsche ich in den nächsten 1-2 Wochen eine Zeile tiefer in der DD Tabelle, da der Halbbruder meiner Tochter zur Welt kommt.
Glaube sie bekommt nicht viel mehr, wenn überhaupt.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Sad Beschwerde beim OLG wegen GSR sieht nicht vielversprechend aus HansWurst 15 13.610 30-03-2014, 00:19
Letzter Beitrag: Zala

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste