01-11-2014, 19:30
Hallo zusammen,
Teil der Vorgeschichte ist dort: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9519
Wie erwartet, hat meine Ex nun ein Sorgerechtsverfahren vom Zaun gebrochen. Sie will die alleinige Sorge, hilfsweise die Gesundheitsfürsorge und die schulischen Entscheidungen.
Ihre vorgetragenen Gründe sind durchweg nachweislich keine. Handlungsbedarf gibts nur bei der Wahl der Kindertherapeutin, gegen die ich begründete Einwände habe. Nun hat mir gestern Abend ein Jurist geraten, zur Frage der Therapeutenwahl ein gerichtliches Vermittlungsverfahren zu beantragen. Das Gericht soll zwischen uns Eltern vermitteln - und gleichzeitig das Sorgerechtsverfahren ruhend stellen.
Klingt gut. Schaue ich aber in § 165 FamFG und §52a FGG, dann wird dort nur von Vermittlung bei Umgangsproblemen geschrieben: https://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
http://www.vaeterfuerkinder.de/kindrg.htm#52aFGG
Weiss jemand, ob es auch die Möglichkeit gibt, für Fragen des Sorgerechts ein Vermittlungsverfahren zu beantragen?
Teil der Vorgeschichte ist dort: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9519
Wie erwartet, hat meine Ex nun ein Sorgerechtsverfahren vom Zaun gebrochen. Sie will die alleinige Sorge, hilfsweise die Gesundheitsfürsorge und die schulischen Entscheidungen.
Ihre vorgetragenen Gründe sind durchweg nachweislich keine. Handlungsbedarf gibts nur bei der Wahl der Kindertherapeutin, gegen die ich begründete Einwände habe. Nun hat mir gestern Abend ein Jurist geraten, zur Frage der Therapeutenwahl ein gerichtliches Vermittlungsverfahren zu beantragen. Das Gericht soll zwischen uns Eltern vermitteln - und gleichzeitig das Sorgerechtsverfahren ruhend stellen.
Klingt gut. Schaue ich aber in § 165 FamFG und §52a FGG, dann wird dort nur von Vermittlung bei Umgangsproblemen geschrieben: https://dejure.org/gesetze/FamFG/165.html
http://www.vaeterfuerkinder.de/kindrg.htm#52aFGG
Weiss jemand, ob es auch die Möglichkeit gibt, für Fragen des Sorgerechts ein Vermittlungsverfahren zu beantragen?