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Insolvenz in Frankreich
#1
Question 
Servus in die Runde,

ich habe bezüglich Insolvenz in Frankreich, was ja hier schon des öfteren angedeutet wurde, weil dort die Insolvenz nur 1 Jahr dauert, ein paar Fragen:

1. Man muss sich in Frankreich anmelden ? Ja, wo? Einwohnermeldeamt?
2. Wohin muss man gehen um eine Insolvenz anzumelden?
3. Wie kann man die DEUTSCHEN Schulden dort einbeziehen?
4. Wer muss wen benachrichtigen, wenn man in Frankreich insolvenz angemeldet hat?
5. Müssen deutsche Schulden dort (in Frankreich) anerkannt werden?

Das Problem, was ich gedanklich habe, ist, wenn man zum Beispiel 50.000,- Euro Schulden in Deutschland hat, und die deutschen Gläubiger auf eine französische Insolvenz keine Lust haben und sagen, die deutschen Schulden sind in Deutschland und hier ist die Insovenz zu machen, dann liege ich doch nicht so falsch, oder?

Kenn sich damit jemand aus und kann ein paar Tipps geben?

Dann haut mal rein in die Tasten!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#2
Hallo Gleichgesinnter Smile

Interessantes Thema!

Ich kann nur soviel dazu beitragen, die deutschen Gläubiger(und somit auch die deutschen Gerichte) müssen die Insolvenz, egal aus welchem EU-Land sie kommt, anerkenne. - Also es geht nciht, dass, wenn jemand innerhalb von einem Jahr in Frankreich schuldenfrei ist die alten Schulden wieder aufgerollt werden. - Schudenfrei ist schuldenfrei.

Wie man so ein Insolvenzverfahren in Frankreich in der Praxis gestaltet weiss ich nicht, ich glaube von Goddiejens mal was über den Elsass gelesen zu haben...
#3
Also das scheint zu gehen, zumindest gibts dafür Experten.......
http://www.sda-europe.de

Frankreich hat auch noch andere Vorteile:
Nur ein Drittel Steuern als in Deutschland für Arbeitnehmer.
Kindesunterhalt ist steuerlich absetzbar.

Ich kann nur leider kein Wort französisch.......
#4
(24-05-2009, 23:51)Backfire schrieb: Nur ein Drittel Steuern als in Deutschland für Arbeitnehmer.

Naaa ja. Da gilt es mal wieder mit Feinheit zu unterscheiden (Beispiel). Hast du noch Familie? :->

Ray
#5
man muss in frankreich angemeldet sein und auch wirklich wohnen. das wird auch kontrolliert, anhand von telefonrechnungen, strom, wasserverbauch etc. ansonsten regelt das wie in deutschland ein oertlicher rechtsanwalt. die insolvenz dauert tatsaechlich nur 1 jahr.
#6
Koennen auch Unterhaltsschulden damit eliminiert werden?
Sowohl die fuer Mama, als auch die fuer die Kinder?

Ich konnte nirgends etwas finden, was das wohl kosten wird. Ich schaetze aber 25 000 - 30 000 Euro ueber diese Agentur (incl. Miete)

Oder man nimmt das selbst in die Hand. Dazu muss man allerdings dann seine Franzoesischkenntnisse wieder aktivieren, was das kleinere Problem waere.
Das groessere Problem ist jedoch, ob es fuer Unterhaltsschulden funktioniert und wenn ja, wie lange es wohl dauern wird, bis man von Deutschland aus dieses Schlupfloch geschlossen hat.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
#7
das ist EU-recht. das werden die deutschen nicht einfach kippen können. entscheidend ist aber, dass die unterhaltspflicht beendet sein sollte. aber einfach mit 30.000 € aufschlagen und 1 jahr warten bis alles vorbei ist, wird nicht funktionieren. als insolvenzkandidat sollte man dementsprechend wohnen, eine arbeitsstelle besitzen. ich würde hier ganz einfach strategisch und unauffällig vorgehen: wohnung suchen, arbeitsstelle suchen, ein bissel warten und dann die insolvenz angehen. eine rundumsorglosagentuer ist wie immer nicht das richtige. sowas klappt bei den australienauswanderer ja auch nicht. nach einem halben jahr arbeiten und wohnen blickt man durch und dann würde ich die sache durch ziehen. nichts überstürzen! selbst schauen und selbst handeln.
da bei mir das frühestens in 15 jahren aktuell ist, habe ich noch einige tage zeit. da bin ich dann schlaffe 58 jahre und dann schaue ich erstmal, wo der pfändungsfreibetrag der rente liegt. das ist das entscheidende kriterium. liegt meine rente deutlich unter dem pfändungsfreibetrag, dann wüsste ich nicht, warum ich eine private insolvenz machen sollte. und dann sollte man auch schauen, was der liebe euro dann macht. die staaten müssen ihre schulden ja auch auf elegante art und weise loswerden ... ich werde die sache wohl aussitzen.
#8
Genauso geht es, Cocktail-Detlef,

meine Berliner Freunde sind dran, elsässische Weinbauern zu gewinnen,
die dann für ein gutes Jahr bzw. bis zum erfolgreichen Abschluß eines solchen Insolvenzverfahrens in Berlin konkurs gegangene Selbständige bei sich wohnen und arbeiten lassen. Der Lohn ist da natürlich sehr niedrig, aber die Leute sind rundum versorgt. Und es gibt auch deutschsprachige Anwälte im Elsaß.

Cool

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
#9
(25-05-2009, 00:45)Ray schrieb:
(24-05-2009, 23:51)Backfire schrieb: Nur ein Drittel Steuern als in Deutschland für Arbeitnehmer.

Naaa ja. Da gilt es mal wieder mit Feinheit zu unterscheiden (Beispiel). Hast du noch Familie? :->

Ray
Problem ist in erster Linie eine bezahlbare Bude in der 30 km Zone zu finden in der man als Grenzgänger anerkannt wird.
Selbst ein Bruchzimmer ist noch schweineteuer, so dass man das an der Steuerersparnis abziehen muß.
Nach französichen Steuerrecht und DBA muß man auch noch mindestens ein halbes Jahr zuvor in Frankreich gewohnt haben.
Diese 6 Monate gelten sicher auch für das Insolvenzrecht.....
#10
(25-05-2009, 07:41)Backfire schrieb: Problem ist in erster Linie eine bezahlbare Bude in der 30 km Zone zu finden in der man als Grenzgänger anerkannt wird.

Das der Link fuer Grenzgaenger aufgesetzt wurde war mir jetzt nicht so wesentlich. Da ich aber in juengerer Zeit fuer franzoesische bzw. deutsch-franzoesische Firmen gearbeitet habe (in D) ist mir die Steuergeschichte etwas gelaeufig. Und auch Frankreich ist ein Hochsteuerland. Mit bestimmten Konstellationen (deswegen Familie), die das ertraeglich machen koennen. Aber die muessen erstmal vorliegen, sonst wird dort auch ordentlich Geld mit der Steuer gelassen.

Ray
#11
@Ray
auch die schulden kann man dort schön lassen Smile
#12
Ich halte es für den falschen Weg, einfach nur für bis zu 2 Jahre eine Bruchbude auf der anderen Seite des Rheins zu beziehen um damit Schulden loszuwerden. Man kann diese Zeit sehr sinnvoll verbringen, indem man z.B. die Sprache dieses Landes lernt und dadurch vielleicht auch einen Teil der Kultur und Lebensart.
Möglicherweise wird man dann feststellen, dass Frankreich seinen Bürgern und Bewohnern etwas mehr bietet als z.B. Deutschland.
Wenn man sich mal den EU Haushalt anschaut, dann stellt man Fest, dass F fast immer auf der Nehmerseite ist. F schert sich auch relativ wenig um EU-Richtlinien, es sei denn sie sind für F zum Vorteil. Wenn nicht, wird halt gebogen und ein nationaler Ausgleich geschaffen. Dafür sind unsere Politiker zu blöd. Und selbst wenn auch in F hauptsächlich die Industrie und Konsorten profitieren, es bleibt auch immer was für die Kleinen übrig: sonst Kravall.
In der EU ist Niederlassungsfreiheit, es ist kein Problem in Frankreich zu wohnen. Auch die Lebensverhältnisse im Elsass sind nicht schlecht. Man muss sich nur mal daran gewöhnen, dass man eben ein Ausländer ist und es dadurch auch etwas schwerer hat als die Einheimischen. Also schlechter bezahlte Arbeit aufgrund der Sprache oder Nachteil als Grenzgänger. Ist übrigens mehr oder weniger in fast allen Ländern der Welt so, nur in D scheinbar nicht.
#13
(25-05-2009, 10:37)MitGlied schrieb: Möglicherweise wird man dann feststellen, dass Frankreich seinen Bürgern und Bewohnern etwas mehr bietet als z.B. Deutschland.

Moeglicherweise auch nicht. Ich sag das nicht um mit Gewalt dagegen zu sein, aber hier im Forum generell werden mitunter die unmoeglichsten Gebiete hervorgezaubert, in denen Dtl. nun wieder schlechter dran ist als XYZ. Was ich oft nicht verstehe ist der Fall, wenn das Leute anbringen die selbst im Ausland leben. Bei denen im Land verstehe ich wenigstens, dass der Vergleich einfach fehlt.

Zum Beispiel Frankreich - ich moechte nicht laengere Zeit als Angestellter einer franzoesischen Firma arbeiten. Wer meint, in Deutschland herrsche Arschkriecherei und Hierarchiedenken, der wird in diesen Firmen eine um Groessenordnungen ausgepraegtere Hackordnung und Politikbetreiberei vorfinden. Das Alphatierchengehampel ist unertraeglich. Ich persoenlich habe gerade dort meinen Status als Selbstaendiger ziemlich schaetzen gelernt, da bin ich naemlich aussen vor (uebrigens m.E. deswegen auch kein Wunder, dass es ein Selbstaendigendasein in meinem Bereich in Frankreich kaum gibt - kein Markt, alles massenbewegt).
Es gibt von ganz klein bis sehr gross Firmen in der Welt, die kein Geschaeft anfangen, solange eine franzoesische Nase daran beteiligt ist. Selbst wenn viel Geld lockt, hemmen da ein paar eher unangenehme Erfahrungen.
Jedes Land hat Vor- UND Nachteile. Die gilt es immer abzuwaegen. Soll nicht heissen, dass meinetwegen Pro-Frankreich unmoeglich waere. Muss es aber nicht sein.

Ray
#14
Ich koennte mir vorstellen, dass bei vorausgegangener Unterhaltspflichtverletzung mit Verurteilung der Weg der PI in Frankreich vielleicht versperrt ist.
Desweiteren ist zu klaeren, ob Unterhaltsschulden in Deutschland auch durch so eine PI aufgeloest werden koennen, sowohl die Schulden an Mama als auch die an die Kinder.
Waere ja zu schoen, um wahr zu sein.
Kann jemand etwas dazu sagen ?

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
#15
Man könnte die Insolvenz von der Karibik aus angehen, das hat was Smile

http://de.wikipedia.org/wiki/Saint-Marti..._Inselteil
#16
Ob das mit den Unterhaltsschulden dort anerkannt wird, interessiert mich auch.

Was mich auch noch interessiert, wenn man einmal alles in die Wege geleitet hat, wie erfahren die deutschen Gläubiger davon? Muss man denen einen Schreiben schicken, das man in Frankreich in der Insolvenz ist?

Und vor allen, wenn man an den deutschen Staat Unterhaltsschulden (UVG) hat, ob die das so akzeptieren? Die können diese Art der Insolvenz in Frankreich einfach ignorieren oder abweisen.

Obwohl, in dem ersten Link steht folgendes:

Zitat:Auf Grund des Beschlusses vom 18.09.2001 des Bundesgerichtshofes ist es nunmehr Gesetz, das die Entscheidungen der französischen Gerichte von jedem deutschen Gericht anerkannt werden müssen, wenn sich das französische Gericht für zuständig erklärt hat.

Heisst also, die können gar nicht anders und müssen es akzeptieren. Wäre aber nicht das erste Mal, das deutschland dann einfach auf Durchzug schaltet und nicht akzeptiert.

Aber der Link ist gut, ich werde jetzt erstmal durchlesen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#17
Darüber gibts irre viel Informationen, ist wohl beliebt: http://www.google.com/search?rls=de-de&q...8&oe=UTF-8

Die Probleme mit laufendem Unterhalt und Schulden, die nicht in die Insolvenz fallen hat man hier wie dort.
#18
Ich weiss, "p", die Unterhaltspflicht muss beendet sein wenn man sowas durchziehen will. Es dürfen also nur noch Unterhaltsschulden bestehen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
#19
Bitte entschuldigen, wenn die Frage zu einfach ist, soweit war ich noch nicht:

Wie geht es denn nach einer PI dann weiter, selbst wenn alle Schulden weg sind? Kann dann neu geklagt werden - auf aktuellen Kindes- oder Erwachsenenunterhalt nach aktuellen Nachinsolvenzbedingungen, oder ist der Insolvente dann mit Jagdschein raus? Oder geht das Spiel dann wieder los vom vielleicht dann neu aufgebautem Leben, verdienten Lohn o.a.?

Ray
#20
Nach der Restschuldenbefreiung geht alles weiter wie bisher. Auch schon während der Wohlverhaltensphase. Es kann gegen den Pleitier geklagt werden, dass es raucht. Die Insolvenz bezieht sich sich immer nur auf die Vergangenheit, nicht auf Unterhaltansprüche die aktuell geltend gemacht werden.

Deshalb ist es ja so wichtig, erst in Insolvenz zu gehen, wenn in punkto Unterhalt klare, bezahlbare Verhältnisse herrschen.


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