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Wem gehört das Kindergeld
#1
Hallo an ALLE

Habe mal ne interessante Frage an euch......

Seit Januar 2012 sind Einkommensgrenzen für Kindergeld entfallen. Eltern bekommen für ihr Kind unabhängig vom Einkommen des Kindes volle 184.- Euro bis max. zum 25. Lebensjahr. Erst ab der 2. Ausbildung kann das Kindergeld entfallen.

Dieses Kindergeld ist an das unterhaltsberechtigte, volljährige Kind auszukehren, wenn dadurch der Bedarf des Kindes gedeckt wird.

Laut Kindergeldgesetz steht dieses beiden Elternteilen hälftig zu, wird aber nur an ein Elternteil ausbezahlt.

Fall 1:

EK Mutter 0.- Euro
EK Vater 1300.- Euro

UH-Bedarf des Kindes 488.- Euro
EK des Kindes netto 550.- Euro (minus 90.- Euro ) = 460.- Euro

Der Bedarf des Kindes ist durch Eigeneinkommen und Auskehr von 28.-Euro gedeckt.

Verbleibt ein Kindergeldrest von 156.-Euro, welchen die Mutter in ihren Händen hält.

Kann Vater hälftig 78.- Euro von Mutter verlangen?


Fall 2:

EK Mutter 1300.- Euro
EK Vater 1300.- Euro

Kind lebt in eigener Wohnung. UH-Bedarf 670.- Euro.
Kind bekommt BAB bzw. Bafög und hat Einkommen. Es deckt seinen Bedarf in voller Höhe selbst.

Es erfolgt keine Auskehr von Kindergeld.

So mit 184.- Euro Kindergeld, welches wieder auf Konto der Mutter geht.

Gleiche Frage: Kann Vater hälftig Kindergeld von Mutter verlangen?


Auskunft der Kindergeldkasse ( Arbeitsamt ): Ja, steht beiden Elternteilen hälftig zu.

Fall 1 ist real. Bekannter von mir klagt gegen Mutter.
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#2
Meines Erachtens in beiden Fällen ja.
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#3
Hallo, sehe ich auch so.


Ergibt sich meiner Meinung nach auch hieraus klick mich

Betrifft mich nächstes Jahr ebenfalls,
wenn jemand schon Erfahrunge hat oder Urteile kennt, her damit.



Danke.

Gruß

MKN
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#4
Das Kindergeld steht immer demjenigen Elternteil zu, zu dem die Voraussetzungen für den Bezug vorliegen. Und das ist "nicht" immer die Mutter. Da gibt es Besonderheiten zu beachten, die K-Muttiis und Behörden ganz gern mal unterschlagen bzw. ignorieren.

@p...

Selbstverständlich werde ich deinen Rat befolgen. Ich war nur bisle in Geldgedanken versunken. Danke für den Hinweis.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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#5
Schreib das in einem Thread zu deinem Fall.
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#6
(24-11-2012, 11:50)MarcKN schrieb: Hallo, sehe ich auch so.


Ergibt sich meiner Meinung nach auch hieraus klick mich

Betrifft mich nächstes Jahr ebenfalls,
wenn jemand schon Erfahrunge hat oder Urteile kennt, her damit.



Danke.

Gruß

MKN

Diese BFH Urteil geht in diese Richtung

BFH · Urteil vom 25. September 2008 · Az. III R 45/06

Zitat:Der Bundesfinanzhof hat dazu am 25.09.2008 folgendes geurteilt (Az. III R 45/06):
Hat das minderjährige Kind für den Unterhalt ausreichende eigene Einkünfte, schulden die Eltern zwar keinen Barunterhalt mehr. Gleichwohl steht ihnen weiterhin Kindergeld zu, weil das Kindergeld für ein minderjähriges Kind --anders als für ein volljähriges Kind-- unabhängig davon gewährt wird, wie hoch dessen eigene Einkünfte sind. Hat das Kind keinen Anspruch auf Barunterhalt, kann der familienrechtliche Ausgleichsanspruch des Vaters auf das halbe Kindergeld aber nicht über die Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch des Kindes erfüllt werden. Der Vater kann in einem solchen Fall die Mutter, der das Kindergeld ausgezahlt wird, unmittelbar auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes in Anspruch nehmen, soweit es ihm zusteht.

Gruß
Arno
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#7
Hi an ALLE

Jetzt geht es bei mir los. Und da brauch ich eure Hilfe.

Das OLG Nürnberg hat mich im Mai 2014 zu Unterhalt von 64.- rückwirkend ab Januar 2013 verurteilt. Den UH habe ich bis August 2014 an KM bezahlt. In August kam dann eine Überleitungsanzeige des Sozialamtes. Seit September 2014 zahle ich den UH an das entsprechende Amt.

Mein Sohn hat nach Angaben des Sozialamtes das Internat verlassen und ist nun in einer Werkstatt für Körperbehinderte. Die Unterbringungskosten von 3000.- mtl. sowie Grundsicherung werden vom Sozialamt übernommen.

Er wohnt nun nicht mehr bei KM und KM zahlt auch keinen Unterhalt. Allerdings erhält KM noch das volle Kindergeld. Nach dem Kindergeldgesetz steht dieses aber der Person zu, welche den höheren UH zahlt, wenn Kind nicht mehr bei einem Elternteil lebt. Das bin dem entsprechend ich.

Durch meine alleinige Unterhaltspflicht wurde mir vom Finanzamt bereits ab Januar 2013 der volle Kinderfreibetrag, so wie der volle Behindertenpauschalbetrag übertragen. Ich muss nun in meiner Steuererklärung das Kindergeld voll angeben, ob wohl es an KM ausgezahlt wird.

Was nun tun?

Von KM die Hälfte auskehren lassen....

....oder Kindergeld selbst beantragen?

Bei Kindergeldantrag stellt sich noch das Problem, dass ich weder Schwerbehindertenausweis noch Meldebescheinigung meines Sohnes habe. Diese Unterlagen werden von KM nicht herausgegeben.
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#8
Kindergeldkasse kontaktieren, Kindergeld an dich auszahlen lassen.
Einen Schwerbehindertenausweis sollte doch der Sohn selbst haben? Ihn besuchen und den Ausweis kopieren? Und von der Meldebescheinigung eine Zweitschrift beantragen? Am Einfachsten ist es immer, blockierende Mütter zu umgehen.
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#9
@p...


Gekko und sein schwerbehinderter Sohn haben seit 13 Jahren keinen Kontakt miteinander.  Da glaube ich nicht, dass das mit dem ihn besuchen und was kopieren funktioniert. Versuch macht aber klug. 


Wenn dem so ist, wie er mitgeteilt hat, soll er bei der Familienkasse entsprechend den Antrag auf Umleitung des Kindergeldes stellen. Beweise dafuer, dass das Kindergeld an ihn zu zahlen ist, kann er ja vorlegen.
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