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(16-12-2014, 16:07)ernesto254 schrieb: Wir waren quasi gleichmäßig daran beteiligt. Ich habe ALLES, wirklich ALLES gemacht, was dazu gehört.
Kenn ich. Und das hat mir so wie fast allen Anderen Vätern genau null komma null geholfen, nach der Trennung gemeinsame Sorge oder durchsetzbaren Umgang zu bekommen, vom Wechselmodell ganz zu schweigen. So wird mit den Vätern in diesem Land jenseits vom Familienarbeits-Gelalle der Politikerinnen umgesprungen. Aber: Egal was im eigenen Fall nicht klappt, man muss unbedingt auf allgemeiner Ebene dauerhaft Veränderungsdruck erzeugen. Auch, wenn der eigene Fall sich beruhigt hat. Auch hier ist die Realität, dass die Väter dann wie Regentropfen weglaufen, verschwinden und verdampfen, sobald sie nicht mehr persönlich betroffen sind.
Im Moment ist die rechtliche Lage so: Sie kann ihrerseits jederzeit mit dem Kind weg, mit der alleinigen Sorge hat sie auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Will sie dich aus der Wohnung haben, stehen ihr ebenfalls diverse quick & dirty - Methoden zur Verfügung. Unter Umständen kann es am günstigsten für dich sein, tatsächlich selbst auszuziehen, dann aber in Fusswegentfernung zur alten Wohnung. Ist immer noch besser wie wenn sie auszieht und dabei gleich eine weitere Entfernung herstellt. Somit bleibt du wenigstens erst einmal in der Nähe des Kindes. Dies und eine feste Umgangsregelung, die auch Tage unter der Woche enthält ist wohl das realistische Maximum für dich und das Kind.
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Wer versorgt denn von euch den Haushalt finanziell?
Da ihr nicht verheiratet seid, habt ihr bei einer Trennung keinen Anspruch drauf, dass einer von euch aus dem Mietvertrag entlassen wird. D.h. derjenige der auszieht, haftet trotzdem weiter für die Mietzahlung des bleibenden Partners.
Wegen Kind:
1. Gemeinsame elterl. Sorge beurkunden lassen. Sobald das durchgeht, hast du zumindest eine Chance einen Weit-Weg-Umzug von ihr zu verhindern. Wohl gemerkt nur eine Chance.
Die nächste Frage: sie will sich bereits zur Kindsbesitzerin aufschwingen, hat sie schon die ganze Zeit das Kind vorwiegend betreut?
Wie stellt sie sich das finanziell weiter vor? Du sollst ihr Kindesunterhalt zahlen und sie lebt von ihrem Einkommen/sozialen Leistungen?
Selbst wenn du ausziehen würdest, könnte sie sich die Wohnung weiterhin leisten, wäre die Größe überhaupt angemessen.
Wenn sie auszieht, kannst du dir die Wohnung leisten, trotz Zahlung Kindesunterhalt und wenn es ganz dumm kommt, könnte sie Betreuungsunterhaltsansprüche anmelden, weil sie ja "krank" ist, das Kind schwierig usw.
Was würde passieren, wenn du dich weigerst auszuziehen und sie dann mal eben 200km weit wegzieht mit Kind?
Könnt ihr euch evtl. ein Wechselmodell vorstellen? Bzw. kannst du das mit deiner Arbeit vereinbaren und sie kann dann auch arbeiten gehen, was für euch beide von Vorteil wäre?
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Lohnt es sich, mit verbrannter Erde zu drohen?
Wenn sie dich von eurem Kind trennt, gibt es von dir keinen Unterhalt - weder für sie noch für dein Kind. Sollte es ihr dann schlechter gehen als heute, wird sie es sich überlegen.
Ich befürchte allerdings, dass es ihr danach nicht schlechter geht. Eine Alleinerziehende mit einem vierjährigen Kind kriegt alles zusammengerechnet mindestens 1150 Euro. Da musst du ihr schon sehr viel bieten, um das zu übertrumpfen.
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Daß du kein Sorgerecht hast, wußte ich nicht.
Erstmal mußt du selbst wissen was dir wichtig ist.
Wenn du das Kind umbedingt willst, würde ich eine andere Strategie fahren.
Versuche ihr die nächsten Wochen alles recht zu machen.
Macht schöne Dinge als Familie gemeinsam und betone immer wie wichtig das doch für den Nachwuchs ist.
Weihnachten ist da die beste Jahreszeit dafür, da werden die sowieso alle harmoniesüchtig.
Ziel muß es sein, sie zum gemeinsamen Sorgerecht zu bekommen, egal wie.
Danach mußt du die Arbeit irgendwie reduzieren, notfalls halt heimlich kündigen um dich vollumfänglich um das Kind kümmern zu können.
Aber wie gesagt, du mußt entscheiden was dir wichtig ist.
neuleben
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Der Sorgerechtsantrag ist auch ein guter Lackmustest für das, was dich künftig bei ihr erwartet.
Wenn ihr tatsächlich etwas an deiner Vaterrolle gelegen sein sollte, sollte ja eigentlich nichts dagegen sprechen.
Ich schließe mich P an, dass in DIESEM Fall ein Auszug vielleicht nicht ganz verkehrt wäre.
Vor allem, wenn du ihn an bestimmte Bedingungen knüpfst, wie eben das GSR und eine ausgefeilte Umgangsregelung.
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@ernesto254...
Setze Dich hin und schreibe uns hier auf, welche Gruende die KM fuer ihre Nichtzustimmung in Sachen gemeinsames Sorgerecht benennen koennte.
Was demzufolge bedeutet. Stelle diesen Antrag. Am Besten Morgen.Da muessen wir hier halt mal eine Nachtschicht einlegen. Sie muss kapieren, dass auch Du es ernst meinst. Und vor allen muss sie checken, dass Du Dich auskennst.
Jede Sekunde, jede Minute, jede Stunde und jeder Tag, die bzw. den Du zoegerst, kommt am Ende auf das Guthabento der KM. Du bist fuer die KM naemlich schon draussen. Und sie erpresst Dich bereits. Was Dich auf die Palme bringt. Da kann ich mir vorstellen, dass sie im Bedarfsfall sogar den Joker GewaltschutzGesetz zieht. Ich befuerchte das sogar. Wenn sie naemlich checkt, dass Du nicht gewillt bist auszuziehen.
Du bist vor Ort. Du kennst sie.
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Die Wohnung braucht er als Faustpfand.
Diese aufzugeben muss der allerletzte Schritt sein und nur dann, wenn es absolut nicht mehr anders geht.
Ohne Wohnung hat er keinerlei Kontra mehr.
neuleben
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Als erstes sicherst Du dir die Vaterschaftsanerkennung die brauchst du immer und gehört in Deine Hände. Da ich nicht mehr davon ausgehe das sie dem GSR zustimmt beantrage es recht zügig beim Gericht am besten Morgen. Das sollt kein Problem für Dich sein. Was den Auszug aus der Wohnung angeht behalte Deine Meinung einfach wie Du beschrieben hast sie kann gehen aber ohne Kind. Ob das nun richtig oder falsch ist ist egal. Sie wird sehr schnell vom Gericht Post bekommen wegen Deinem GSR Antrag und dann werden die Karten neu gemischt.
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Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
Es ist schon so oder ähnlich gesagt worden. Du hast schlechte Karten ohne das gS:
- mit dem Sorgerecht kann sie jederzeit ausziehen und das Kind mitnehmen
- und mit ihrem minimal kleinen Betreuungsvorsprung von zwei Stunden wird sie als die Hauptbezugsperson angesehen werden (Was würdest du als Richter entscheiden?)
- pass auf, dass sie nicht irgendetwas erfindet, um dich aus der Wohnung zwangsweise herauszukippen
Die Chinesen sagen, dass ein Krieg entschieden wird durch die realistische Einschätzung des Gegners. Wer den Gegner falsch einschätzt, hat den Krieg schon verloren, bevor er angefangen hat. ....
Überrumpele sie mit einer ausgefüllten Umgangsvereinbarung. Sag ihr, du ziehst aus, wenn sie die Umgangsvereinbarung j e t z t unterschreibt. Gehe bei der Umgangsvereinbarung etwas über das hinaus, was dir die Gerichte zusprechen würden, zum Beispiel jedes Wochenende von Fr abend bis So morgen plus ein Nachmittag/Abend.
Male ihr die Vorteile aus, die sich aus dieser Vereinbarung auch für sie ergeben würden und erkläre ihr, dass es so keinen Streit geben würde, dass sie weiter auf dich zählen kann und vor allem, dass es so das Beste für das Kind wäre.
Wenn du es schaffst, dass sie unterschreibt, wenn du eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kannst, besteht eine gute Chance, dass du mit gewissen Einschränkungen, aber ohne bösartige Entfremdungsgeschichten deine Vaterschaft weiter leben kannst.
Ein Scheidungskrieg, der Gang zum Gericht, der Antrag auf gemeinsame Sorge, das bringt dir alles nichts. Das bringt dir höchstens weniger wie oben vorgeschlagen. Du würdest ihr Feind werden würdest (was du ja wohl schon in Bezug auf die Partnerschaft bist), und diese Feindschaft würde auf Dauer deine Vaterschaft gefährden.
Verstehe mich nicht falsch, du hast meine volle Anteilnahme, aber diese Anteilnahme und der berechtigte Zorn über solche [Unterschreitung des Mindestniveaus] darf nicht zu illusionären Ratschlägen führen, meine ich.
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(16-12-2014, 23:28)zeitgenosse schrieb: Gehe bei der Umgangsvereinbarung etwas über das hinaus, was dir die Gerichte zusprechen würden, zum Beispiel jedes Wochenende von Fr abend bis So morgen plus ein Nachmittag/Abend.
Das mit JEDEM Wochenende wuerde ich schoen lassen, das ist voellig unrealistisch und da wird niemand drauf eingehen. Ich wuerde jetzt einfach mal sagen zwei Wochenden Du und dann eins fuer sie sowie zwei Nachmittage in der Woche, z. B. Dienstags und Donnerstags. Haelfte Ferien plus Feiertage im Wechsel.
Auch ich kann mich den Warnern nur anschliessen, pass auf das sie Dich nicht mit Falschbeschuldigungen und Gewaltschutzverfahren aus der Wohnung kickt oder mit dem Kind in eine Vaeterentsorgungsanstalt (im Volksmund auch Frauenhaus genannt) abhaut.
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17-12-2014, 00:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-12-2014, 00:43 von Zala.)
Ich glaub es nicht das hier wirklich noch welche gibt die an eine friedliche Trennung glauben. Ab der Sekunde wo sie Dich los ist wirst Du aber staunen was alles geht. Das ist die letzte Gelegenheit das GSR zu bekommen. Danach kannst Du Dich bei Väterwiderstand.de anmelden.
Ist sie mit dem Kind weg hast Du sehr schlechte Karten. Ziehst Du aus ist es auch nicht besser.
Wenn sie Dir das GSR verweigert weißt Du schon im voraus worauf Du Dich vorbereiten kannst. Eine Mutter die eine friedliche Trennung möchte steht dem GSR aufgeschlossen gegenüber und verlangt sogar das Du Dich auch weiterhin möglichst viel um das Kind kümmerst.
Eine Umgangsvereinbarung ohne Zwangsmittel ( Ordnungsmittel) ist Wertlos, hat daher keine große Wirkungskraft.
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(16-12-2014, 18:50)beppo schrieb: Ich schließe mich P an, dass in DIESEM Fall ein Auszug vielleicht nicht ganz verkehrt wäre.
Vor allem, wenn du ihn an bestimmte Bedingungen knüpfst, wie eben das GSR und eine ausgefeilte Umgangsregelung. "Wenn du das gemeinsame Sorgerecht und eine ausgefeilte Umgangsregelung mitmachst, ziehe ich aus." Und was wenn nicht? Da muss noch eine glaubwürdige Drohung für das "wenn nicht" dazu.
"Unser Kind und ich bleiben in der Wohnung." ist unglaubwürdig. "Ich werde arbeitsunfähig, und du musst zusehen, wer dir dir die Wohnung und dein Leben bezahlt." könnte, wenn die Wohnung 700 Euro kostet, und sie 1000 Euro für sich verballert, funktionieren. In diesem Fall kannst du sogar noch einen draufsetzen, und mit "Gib mir das gemeinsame Sorgerecht, oder ich werde arbeitsunfähig!" drohen.
(16-12-2014, 19:24)Dzombo schrieb: Setze Dich hin und schreibe uns hier auf, welche Gruende die KM fuer ihre Nichtzustimmung in Sachen gemeinsames Sorgerecht benennen koennte. Das kannst du dir doch wohl denken. Sie will den Vater loswerden, und sich mit ihrem Kind ein schönes Leben machen.
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Wenn es nichts zu gewinnen gibt, dann kämpft man auch nicht. Und hier gibt es nichts zu gewinnen. Es gibt auch nichts zu drohen, jedenfalls nichts von dem wir wissen. Und man muss auch nicht so tun, als ob sich die Freundin nicht genauso schnell wie der TO informieren könnte, wo der Hammer hängt.
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(17-12-2014, 01:04)the notorious iglu schrieb: Und man muss auch nicht so tun, als ob sich die Freundin nicht genauso schnell wie der TO informieren könnte, wo der Hammer hängt.
Glaub mir das ist schon von langer Hand geplant. Sie weiß genau was sie tun muss und auch wie.
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Ich muss und brauche dir gar nichts glauben. Man sollte auch nicht immer von seinem eigenen Schicksal ausgehen, wenn man andere beraten will.
Das Gericht wird ihm das Minimum geben, also Standardumgang. Wenn er mehr haben will, muss er sich schon mit der Mutter einigen. Das ist die Faktenlage. Alles andere ist testosterongeschwängerter Wolkenkuckucks-Blödsinn.
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(17-12-2014, 01:16)Zala schrieb: Glaub mir das ist schon von langer Hand geplant. Sie weiß genau was sie tun muss und auch wie.
Garantiert! Nach allem was ich da so zwischen den Zeilen lese, hat sie schon einen genauen Plan. Wenn der TO nicht mitspielt, kann es gut sein, dass sie die Gewaltschutzverfahren Karte spielt. Dann ist er draussen, darf die Huette aber weiter bezahlen und der Ruf ist ruiniert. Er solte schnell handeln.
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@kay
Da kann ich Dir nur zustimmen es gilt jetzt ihr so viele Steine wie möglich in den Weg zu legen. Er sollte immer erster sein egal was er macht.
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Also wenn man schon nicht mehr über die eigenen Widersprüche stolpert...
Ist er dem allmächtigen Trennungsvamp nun schutzlos ausgeliefert oder kann er schnell mit Steinen jonglierend das Heft des Handelns in die Hand nehmen und die [Unterschreitung des Mindestniveaus] machen?
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ernesto254 hat nur einen Trumpf gegen die Mutter seines Kindes, nämlich das Geld, was er in den gemeinsamen Haushalt bringt. Diesen Trumpf auszuspielen, heißt, die Zahlung zu verweigern.
Andere Trümpfe hat er nicht. Wenn sie ihn aus der gemeinsamen Wohung rausschmeißen will, kann sie es tun. Wenn sie mit dem Kind ein paar hundert Kilometer weit wegziehen will, kann sie es tun.
Die Frau denkt, dass sie ernesto254 mit dem Köder, wenigstens Besuchspapa sein zu können, dazu bringen kann, ihr sowohl die Wohnung als auch Unterhalt (für das Kind) zu bezahlen.
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Da du hier schon ein paar Jahre mitliest, solltest du eigentlich begriffen haben, dass das Geld bleibt, auch wenn der Mann geht oder gegangen wird.
Das wird auch die Freundin wissen oder sie wird es leicht herausfinden.
Es gibt auch gar keinen Grund hier große Schlachtpläne zu schmieden, was angesichts der Ausgangssituation sowieso bekloppt ist, denn es ist noch nicht viel passiert.
Der TO hat erklärt, dass seine Freundin erklärt habe, dass sie keinen Bock mehr auf ihn habe. Nicht mehr und nicht weniger. Die Aussicht darauf, das Kind nicht mehr täglich um sich zu haben ist schmerzhaft und das muss man erst einmal verdauen. Letztlich führt aber wenig drumherum.
Es sei denn er stimmt sie um oder sie entschließt sich erst einmal ohne das Kind ein paar Monate in Freiheit die Sau raus zu lassen.
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Morgen liebe Leute,
ihr habt ja echt viel geschrieben! anke dafür.
Also, um es mal kurz zu machen: wir sind nicht verheiratet, zahlen beide die gleichen Teile der anfallenden Wohnungskosten, da wir ja quasi "gleichwertig" damals da eingezogen sind. Sie kann also finanziell nichts "von mir holen", wie ihr es so schön nennt. Sie könnte sich die Wohnung auch ohne mich leisten. Sie arbeitet.
Da es mir sowieso nicht so gut geht, werde ich morgen und übermorgen krank machen. Soll ich denn nun irgendwelche Dokumente einsammeln oder eher nicht?
Das einzige Druckmittel, was ich zu der Wohnung zusätzlich noch sehe, ist eben, dass sie im Mietvertrag steht und theoretisch, wenn sie denn auszieht, die Hälfte mit zahlen müsste, wenn ich sie nicht raus lasse.
Es ist bisher auch nicht sehr wahrscheinlich, dass sie mit dem Kind weit weg zieht, denn wir sind damals (vor dem Kind) extra in diesen Ort umgezogen (aus der Ferne zurück), da dort in der Nähe auch ihre Eltern wohnen und nun mittlerweile auch der Rest vom sozialen Umfeld des Kleinen ist. Das kann sich aber schlagartig ändern, wenn sie mal einen kennen lernt, wo auf einmal alles möglich zu sein scheint (das traue ich der zu). Von daher werde ich morgen den Antrag auf GSR abschicken, ohne sie vorher zu fragen. Was kostet der Antrag denn?
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Macht es, neben dem GSR, auch Sinn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? Geht das überhaupt einfach so?
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Das (gemeinsame) ABR ist Teil des (gemeinsamen) SR und muss nicht extra beantragt werden.
Und das alleinige ABR zu beantragen ergibt keinen Sinn, da du es in dieser Situation nicht erhalten würdest.
Es würde dir in dem Falle und bei vorliegen des GSR, dann nur entzogen werden.
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Dokumente auf jeden Fall abfotografieren und deine eigenen in Sicherheit bringen!
Kann dir nur sagen wie es bei mir war: Ich bekam eines Morgens eine SMS als ich auf der Arbeit war "Bin ausgezogen mit Kind..."
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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(17-12-2014, 08:56)ernesto254 schrieb: Sie kann also finanziell nichts "von mir holen", wie ihr es so schön nennt.
Es gibt schon was zu holen. Kindesunterhalt, Kinderbetreuungskosten, Differenzen zwischen Vollzeit und Teilzeit wegen §1615l BGB.
Der Antrag auf gemeinsame Sorge kostet nichts oder wenig. Kommts zu mündlichen Verhandlung, sind die Gerichtsgebühren ebenfalls zu vernachlässigen. Kosten sind bei dieser Sache kein prohibitiver Faktor.
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