19-12-2014, 15:24
Ohne den Herren "Skipper" wäre ich nicht so weit gekommen. Danke, vorallem für den kontakt außerhalb des Forums.
Trennung steht bevor - was kann ich machen?
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19-12-2014, 15:24
Ohne den Herren "Skipper" wäre ich nicht so weit gekommen. Danke, vorallem für den kontakt außerhalb des Forums.
19-12-2014, 16:19
(19-12-2014, 02:24)Dzombo schrieb: Woher also kommt dein Sinneswandel in Sachen lieber bisle Umgang sichern, als dieses oben genannte Menschenrecht vehement einzufordernIch kann bei mir keinerlei Sinneswandel erkennen. Habe doch geschrieben: 1. SR und dann 2. Zeit mit Kind. Tatsächlich halte ich die Auffassung von @skipper und @zeitgenosse, man könne das uas "Nützlichkeitserwägungen" für Umgang aufgeben für wenig zielführend. Eher fahrlässig und katastrophal. Ich kann ja auch nicht zu atmen aufgeben, für eine wenig Essen. Deine Idee, das in einem eigenen Thread zu diskutieren, fand ich so gut, dass ich schon fast einen gemacht hätte.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
19-12-2014, 18:15
(19-12-2014, 10:40)ernesto254 schrieb: Wenn sie ihren Worten wenigstens jetzt treu bleibt, dann hat sie tatsächlich keine Ahnung, wie der Umgang am besten geregelt werden sollte.Sie wird es nicht. Wie lange willst du dich eigentlich noch vorführen lassen? Du hältst dich an das, was du gesagt hat, sie nicht. Du wirst, wenn du lügst, dafür drangekriegt, sie wird, wenn sie lügt, nicht dafür drangekriegt. Das ist der Unterschied zwischen Männern und Frauen. Lügen funktioniert nur, wenn die anderen davon ausgehen, dass nicht gelogen wird. ( Das steht so ähnlich in Esther Vilars "Der Dressierte Mann".) Solange du das nicht erkennst oder nicht wahrhaben willst, kann und wird die Mutter deines Kindes es gegen dich erfolgreich einsetzen. (19-12-2014, 10:40)ernesto254 schrieb: Ich weiß nicht, ob hier einige von euch denken, ich jage noch dem Ziel hinterher, das Kind bei mir zu behalten. So ist es nicht!Die neue Erkenntnis über die Situation und der Strategiewechsel ist noch keine zwei Tage alt. Das ist noch alles sehr frisch. Sprich jetzt bloß nicht mit der Mutter deines Kindes darüber! (19-12-2014, 10:51)ernesto254 schrieb: mir geht es NICHT darum, den Unterhalt zu verhindern! Mir geht es darum, so oft wie möglich mein Kind zu sehen.Du musst berücksichtigen, worum es der Mutter geht. Ich denke, dass da der Unterhalt und die Mietzahlung für die Wohnung, in der du nicht mehr wohnen sollst, das Wichtigste ist. Du sollst dir Umgang mit deinem Kind von ihr kaufen. Lass dir nicht den Preis diktieren. Der wird, wenn du um jeden Preis kaufen willst, immer höher, insbesondere wird sie den Umgang immer stärker eingeschränkt werden, obwohl du zahlst. Dreh den Spieß um. Bezahl sie nur, wenn sie dir hinreichend Umgang gewährt.
Der TO hat nach Mitteilung der Sachlage nichts mehr zu verlieren. Denn die KM HAT ihn BEREITS auf dem Entsorgungsgleis abgeparkt. Da macht es keinen Sinn, Beschwichtigungssignale an die KM zu senden. Sie will ihn weghaben. Nicht ein bisschen, nicht um die Haelfte, sondern ganz weg. Raus aus dem Leben des Kindes, dass auch sie fortan als IHR Eigentum beanspruchen wird.
Er kann ergo nichts falsch machen, wenn er umgehend nach Muster tfq den Sorgeantrag stellt. Und das OHNE jede Emotion. Denn genau auf SOLCHE warten ja Muetter wie die des Kindes vom TO. Diese emotionalen Regungen, die uns immer wieder durch Provokation entlockt werden. DIE vernichten uns in unserem Begehr in Sachen weitere Teilhabe am Leben unserer Kinder nach Trennung. Muetter wie die des Kindes vom TO pfeifen auf unsere Gefeuhle. Im Gegenteil. Sie treten auf ihnen herum. Es macht ihnen Spass. Und dabei interessieren die sich auch nicht fuer die Gefuehle der Kinder. Sie geben nur vor es zutun. Damit man ihnen die Opferrolle des allein gelassen worden seins immer wieder neu abkauft. Und wenn die ihr Ding durchgezogen haben, zeigen sie uns den Stinkefinger. Und spaeter zeigen sie dann auf uns und reden IHREN Kindern ein, dass wir blosse Erzeuger seien, die sich nicht gekuemmert haetten. Also nochmal. Er soll sich trennen. Aber RICHTIG. Und wie es geht, steht nirgendwo besser formuliert als in tfq. Mit der KM auf komm lass uns nochmal drueber reden machen wird ihn noch schneller rausfliegen lassen aus dem Leben seines Kindes. Meine Meinung Fast vergessen. Der potentielle Thread koennte lauten. Sorgerecht oder Umgang. Was ist uns wichtiger?
19-12-2014, 18:52
hi ernesto
das mit dem Brief von skipper siehst du für mein Gefühl vollkommen richtig, und sicher bist du auch gut beraten mit dem, was in post 91 gesagt wird. Dennoch würde ich dazu raten, die momentane Situation für dich zu nutzen und mir ihr eine Umgangsvereinbarung ohne irgendwelche Berater zu Stande zu bringen, vielleicht nach Weihnachten. Du gibst selbst eine Reihe von Hinweisen: Deine Exe ist nicht so weit beraten worden, dass sie dich als Vater entsorgen möchte. Sie hatte nur Angst, dass ihre Planung daneben ging ... und sie die Besuchsmama sein könnte. Und dann möchte sie auch noch Zeit für sich haben, das sind doch gute Voraussetzungen für eine ausgedehnte Umgangsregelung, (Und ich würde immer noch vorschlagen, jedes Wochenende für eineinhalb Tage plus eine Übernachtung unter der Woche. ...) Du machst mir inzwischen einen abgeklärten Eindruck und ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Verhandlung nur allein mit ihr, gut für dich herauskommen könnte. Also, wenn es allein um eine Umgangsregelung geht. Und zwar wäre für mich der einzige Grund: Der Junge braucht seinen Papi braucht. Irgendwelche blödsinnigen Rechte, darauf berufst du dich niemals. Der Junge soll weiterhin eine gute Beziehung zu dir haben, das ist dein einziges Argument, und darauf wird sie eingehen. Wegen der Wohnung hast du nachgegeben, da hilfst du ihr vielleicht sogar noch, in den neuen Vertrag hineinzukommen .... .
19-12-2014, 19:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2014, 19:41 von Das Nerdliche Orakel.)
(19-12-2014, 18:52)zeitgenosse schrieb: Deine Exe ist nicht so weit beraten worden, dass sie dich als Vater entsorgen möchte. Sie hatte nur Angst, dass ihre Planung daneben ging ... und sie die Besuchsmama sein könnte.Hältst du die Frau für so blöd? Sie hat das alleinige Sorgerecht. Sie hat ihn aufgefordert, die Wohung zu verlassen, obwohl er der Trottel ist, der die halbe Miete bezahlt und das meiste Geld in den Haushalt trägt. Die weiß genau, dass sie niemals zur Besuchsmama wird. Es wäre interessant zu erfahren, wann sie den Termin beim Jugendamt angeleiert hat, wo sie alleine war, und von dem ernesto254 gestern geschrieben hat. Ich vermute, dass das vor dem Gespräch war, wo sie ihn aufgefordert hat, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, worauf er ihr geantwortet hat, dass sie ohne das Kind ausziehen solle. (19-12-2014, 18:52)zeitgenosse schrieb: Und dann möchte sie auch noch Zeit für sich haben, das sind doch gute Voraussetzungen für eine ausgedehnte Umgangsregelung, (Und ich würde immer noch vorschlagen, jedes Wochenende für eineinhalb Tage plus eine Übernachtung unter der Woche. ...)Die Regelung muss so beschaffen sein, dass sie das ganze Kindergeld, den maximalen Unterhalt für das Kind, den maximalen Unterhalt für sich und mindestens die Hälfte der Miete für ihre Wohnung bezahlt bekommt. Und es muss die glaubwürdige Drohung dazu, dass sie bei Ablehnung deutlich weniger kriegt. Nur dann wir sie zustimmen. (19-12-2014, 18:52)zeitgenosse schrieb: Du machst mir inzwischen einen abgeklärten Eindruck und ich könnte mir gut vorstellen, dass eine Verhandlung nur allein mit ihr, gut für dich herauskommen könnte. Also, wenn es allein um eine Umgangsregelung geht.Wie kann ernesto254 die Mutter seines Kindes dazu bringen, sich diesmal an das zu halten, was sie gemeinsam ausgehandelt haben? Dazu wäre gemeinsames Sorgerecht hilfreich. (19-12-2014, 18:52)zeitgenosse schrieb: Der Junge soll weiterhin eine gute Beziehung zu dir haben, das ist dein einziges Argument, und darauf wird sie eingehen.Warum sollte sie? Sie hat doch den Vater aufgefordert, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Ginge es ihr um die gute Beziehung zwischen Vater und Sohn, hätte sie das nicht getan. (19-12-2014, 18:52)zeitgenosse schrieb: Wegen der Wohnung hast du nachgegeben, da hilfst du ihr vielleicht sogar noch, in den neuen Vertrag hineinzukommen .... .Noch wohnt er in der gemeinsamen Wohnung. Er hat noch nicht nachgegeben. Ob er ihr sagt, dass er ausziehen werde, ist egal. Die Frau belügt ihn. Es gibt keinen Grund mehr für ihn, sie nicht zu belügen, außer wenn es dafür Zeugen gibt.
19-12-2014, 21:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2014, 21:11 von Das Nerdliche Orakel.)
(19-12-2014, 19:55)raid schrieb: Warum für eine Frau Unterhalt bezahlen, die einen aus der Wohnung wirft bzw. verlässt?Damit sie dem Vater und dem Kind ausgedehnten Umgang miteinander gewährt und das Kind nicht past. Diese Mutter hat die Macht, den Vater komplett zu entsorgen. Und dieser Vater hat die Macht, der Mutter die Bezahlung zu verweigern. Dass der Vater das Recht auf Umgang ohne Bezahlung hat, und dass die Mutter das Recht auf Bezahlung ohne Umgang hat, kannst du mit Juristen diskutieren. Es hilft aber in der Sache nicht weiter. Tatsächlich geht es darum, dass die Mutter das Kind gegen Bezahlung dem Vater überlässt, und gerade der Preis verhandelt wird. Dass Menschenhandel und Zuhälterei verboten ist, kannst du wieder mit Juristen diskutieren. Es hilft wieder in der Sache nicht weiter.
19-12-2014, 21:15
Och, Kinners...Es gibt hier jetzt wirklich keinen Anlass komödiantisch zu werden.
Das Kindergeld hat sie sowieso auf dem Konto, den Kindesunterhalt wird sie auch bekommen und je nach Verhältnissen vielleicht auch noch ein bisschen Betreuungsunterhalt. Das ist schon verplant und verbucht. Das ist nun wirklich keine Basis für irgendwelche Deals oder Drohungen.
19-12-2014, 22:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-12-2014, 23:00 von Gualterius.)
(19-12-2014, 10:33)Skipper schrieb: Er soll das Ergebnis eines Selbstfindungsprozesses sein, mit dem sich der TO wieder auf Augenhöhe zu der Frau einpendeln kann, mit der er immerhin ein Kind zusammen hat. Gleichzeitig wird diese Haltung bei der Frau Veränderungen bewirken, OHNE dies zu erwarten. Glaub ich nicht. (19-12-2014, 11:08)Skipper schrieb: Er soll in erster Linie eine veränderte mentale Haltung widerspiegeln... Der 'Brief' folgt einem hochgradig bewährten Muster, der 'GfK' nach Rosenberg... Wieso sollte man einer Frau, die einen entsorgen will, mit einer ehrlichen, veränderten mentalen Haltung a la gewaltfreie Kommunikation entgegenkommen? (19-12-2014, 12:25)Skipper schrieb: Denn Pokerface wird von Frau exzellent beherrscht, ihre Rechtspositionen sind sehr stark. Genau. (19-12-2014, 12:25)Skipper schrieb: ICH ziele aufs Herz, auf mütterlich weiche und zugängliche Stellen. Sie hat aber keine. (19-12-2014, 15:24)Herr-Vorragend schrieb: Ohne den Herren "Skipper" wäre ich nicht so weit gekommen. (15-12-2014, 17:28)Herr-Vorragend schrieb: Ich habe in den Gesprächen alles auf eine Karte gesetzt: "Ich bin nicht mehr kompromissbereit, ich hab genug Kompromisse geschlossen, jetzt ist meine Frau dran". Hast du von Skipper den Tipp mit "alles auf eine Karte gesetzt"?
19-12-2014, 23:29
Es geht hier nur um Ernestos Fall, konkret und speziell. Die üblichen Allgemeinphilosophien bitte irgendwo anders hin.
20-12-2014, 02:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-12-2014, 02:46 von Das Nerdliche Orakel.)
(17-12-2014, 08:56)ernesto254 schrieb: Also, um es mal kurz zu machen: wir sind nicht verheiratet, zahlen beide die gleichen Teile der anfallenden Wohnungskosten, da wir ja quasi "gleichwertig" damals da eingezogen sind. Sie kann also finanziell nichts "von mir holen", wie ihr es so schön nennt. Sie könnte sich die Wohnung auch ohne mich leisten. Sie arbeitet.Wieviel Geld bekommt sie durch ihre Arbeit? Was kostet die Wohnung warm? Wenn die Mutter arbeitslos wäre, und die ARGE für 65qm warme Wohnung bei euch 400 Euro zahlt, würde sie von der ARGE soviel bekommen, dass sie am Ende knapp 1200 Euro hat. Wenn sie arbeitet und aufstockt, wird sie höchstens insgesamt 1400 Euro haben. Wenn sie durch Kindergeld, Unterhalt und Arbeit über 1400 Euro bekommt, bekommt sie nichts mehr von der ARGE. Wenn die Mutter durch ihre Arbeit 1100 Euro bekommt, macht es einen Unterschied, ob du Unterhalt und Miete zahlst oder nicht. Zahlst du nichts, bekommt sie nur 184 Euro Kindergeld und 133 Euro Unterhaltsvorschuss von der Unterhaltsvorschusskasse, und hat genau die 1400 Euro, so dass sie nicht mehr aufstocken kann. Zahlst du ihr 700 Euro Unterhalt und Miete, hat sie insgesamt 2000 Euro. Wenn die Wohung 700 Euro Miete kostet, heißt das für sie 700 Euro oder 1300 Euro. Der Unterschied ist erheblich und könnte sie motivieren, das Ganze sein zu lassen.
21-12-2014, 21:23
Hallo Nerdliches Orakel!
Da ich mich noch nicht so auskenne: was ist ARGE? Und könntest du 2 Rechnungen machen, also die eine mit einem = am Ende mit 700,- und die andere mit 1300,-? Es ist wohl von Zeit zu Zeit nötig, Neuankömmlingen die Grundrechenarten im Unterhaltsrecht beizubringen, sonst müsste man das ganze Forum durchstöbern. Danke im Voraus Gualterius
21-12-2014, 23:16
ARGE heißt nicht mehr ARGE, sondern Jobcenter. Ich bevorzuge allerdings den alten Begriff, weil er nach arg und Arglist klingt. Das, was das Jobcenter zahlt, heißt offiziell Arbeitslosengeld II, wird aber auch Hartz IV (nach dem VW-Mann und Schröder-Kumpel Peter Hartz, der später wegen Geldverschwendung mit Prostituierten auf VW-Kosten aufgefallen ist) genannt. Ich nenne Leute, die "Arbeitslosengeld II" bekommen, Verhartzte.
Es gibt arbeitende und nicht arbeitende Verhartzte. Arbeitende Verhartzte sind Aufstocker, sie bekommen ihren Arbeitslohn und Hartz IV, so dass sie am Ende etwas mehr haben als ein arbeitsloser Verhartzter, was sich allerdings wegen der zusätzlichen Kosten, die ein Arbeitender gegenüber einem Nichtarbeitenden hat, nicht lohnt. Für eine Alleinerziehende mit einem vierjährigen Kind sieht die Rechnung wie folgt aus (Zahlen von 2014, ab Januar gibt es zwei Prozent mehr). 391 Euro Regelsatz für die Frau 141 Euro Mehrbedarf, weil sie Alleinerziehende eines vierjährigen Kindes ist 229 Euro für das vierjährige Kind 400 Euro für eine angemessene warme Wohnung (in Städten kann das deutlich höher sein) ------------ knapp 1200 Euro Beim Aufstocken gilt über den Daumen: die ersten 100 Euro des Arbeitslohnes darf man behalten, von den nächsten 700 Euro darf man ein Fünftel behalten, vom Rest darf man ein Zehntel behalten. Wenn die Alleinerziehende 1100 Euro Lohn bekommt, ist ihr Bedarf etwa 270 Euro höher, also nicht knapp 1200 Euro, sondern gut 1400 Euro. Wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, bekommt die Mutter den halben Unterhalt von der Unterhaltvorschusskasse. Für ein vierjähriges Kind ist das 133 Euro. 1100 Euro Lohn, 184 Euro Kindergeld und 133 Euro Unterhaltvorschuss ergeben gut 1400 Euro. Das ist gerade so viel, dass sie nicht mehr aufstocken kann. Wenn die Wohnung nun 700 Euro warm kostet, hat die Mutter, nachdem sie die Miete gezahlt hat, noch 700 Euro. Sie könnte in eine Wohnung umziehen, die 400 Euro kostet, dann hätte sie, nachdem sie die Miete gezahlt hat, 1000 Euro. Wenn der Vater 700 Euro zahlt (350 Euro Miete, 250 Euro Unterhalt für das Kind und noch 100 Euro Unterhalt für die Frau), hat die Alleinerziehende 1100 Euro Lohn, 700 Euro vom Vater und 184 Euro Kindergeld, also knapp 2000 Euro. Nachdem sie die Miete von 700 Euro gezahlt hat, hat sie noch 1300 Euro.
21-12-2014, 23:33
Kleine Korrektur:
Bis 100 € = 100% = 100 € 100 € bis 1000 € = 20% = 180 € 1000 € bis 1500 € =10% = 50 € In Summe also maximal: 100 + 180 + 50 = 330,- € die einem aus Erwerbstätigkeit bleiben können, wobei hier immer immer vom Brutto auszugehen ist. Ab 1.500,- € Brutto steht einem also der Maximalbetrag von 330,- € zusätzlich zur Verfügung.
Hier mal etwas anders strukturiert,
mit den richtigen Werten und den Anpassungen ab 2015: 1. Bedarfsberechnung 399 € Mutter 234 € Kind 141 € Alleinerziehend-Zuschlag 400 € Warmmiete OHNE Strom --- 1.174 € Bedarf 2. Einkommensberechnung 1.500 € Brutto -Standardabgaben --- 1.100 € Netto -100 € Grundfreibetrag -230 € Freibeträge für Erwerbstätige --- 770 € Einkommen, anrechenbar 184 € Kindergeld 225 € Kindesunterhalt, Bezug --- 1.179 € Gesamt-Einkommen, anrechenbar 3. Leistungsberechnung 1.174 € Bedarf -1.179 € Einkommen, anrechenbar --- 0 € Leistung, 'Aufstockung' 4. Ergebnis 1.509 € Zufluß (Gesamtnetto + Aufstockung) -440 € Abfluß (Miete, Strom(geschätzt)) --- 1.069 € zum Leben Man sieht gut, wie klein der Schritt zur Bedürftigkeit ist. Etwas mehr Miete, ein bisl Teilzeit, höherer Grundfreibetrag ... schon besteht Anspruch auf Leistung. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
21-12-2014, 23:57
(21-12-2014, 23:16)Das Nerdliche Orakel schrieb: ... Beim Aufstocken gilt über den Daumen: die ersten 100 Euro des Arbeitslohnes darf man behalten, von den nächsten 700 Euro darf man ein Fünftel behalten, vom Rest darf man ein Zehntel behalten. Wenn die Alleinerziehende 1100 Euro Lohn bekommt, ist ihr Bedarf etwa 270 Euro höher, also nicht knapp 1200 Euro, sondern gut 1400 Euro.Danke soweit. Ihr Bedarf ist 270 € höher? Heißt? Wegen des Aufstockens? Das was sie behalten darf, darf sie zu ihrem Bedarf hinzurechnen? Sollte das so stimmen, hätte ich noch folgende Frage: Sie will natürlich 2000,- bzw. 1300,- nach Abzug der Miete in Höhe der angenommenen 700,-. Die bekommt sie nur, wenn der Kindesvater zahlt. Was ist das "Ganze", das sie dann bleiben lassen sollte? Den Vater zum Dino zu machen?
22-12-2014, 00:43
(21-12-2014, 23:57)Gualterius schrieb: Ihr Bedarf ist 270 € höher? Heißt? Wegen des Aufstockens? Das was sie behalten darf, darf sie zu ihrem Bedarf hinzurechnen?Man kann auf zwei Weisen rechnen. Die eine ist, dass man das Arbeitslosengeld eines Nichtarbeitenden kriegt und von seinem Lohn etwas behalten darf. Die andere ist, dass der ganze Lohn ans Jobcenter geht, durch das Arbeiten der Bedarf höher ist, und man mehr Arbeitslosengeld kriegt. Egal wie man rechnet, es kommt aufs Gleiche raus, nämlich, dass jemand, der arbeitet, etwas mehr bekommt als jemand, der nicht arbeitet. (21-12-2014, 23:57)Gualterius schrieb: Was ist das "Ganze", das sie dann bleiben lassen sollte? Den Vater zum Dino zu machen?Das Rausschmeißen des Vaters. Wenn der Vater zur Zeit 1500 Euro netto bekommt, und die Mutter 1100 Euro, dann haben sie mit Kindergeld 2800 Euro. Nach Bezahlen der Miete bleiben noch 2100 Euro. Wenn der Vater 700 Euro verbraucht, bleiben für Mutter und Kind 1400 Euro. Nach der Trennung würde sie gerne genausoviel haben, und in dem freigewordenen Platz in der Wohnung einen anderen Mann einquartieren. Macht der Vater das mit, wird sie es tun.
22-12-2014, 02:25
DNO,
was Du schreibst, ist unrealistisch. Schau Dir mein Schema an! Das Einkommen hat keinen Einfluß auf den Bedarf, der ist fix. Das Einkommen wird bereinigt und dann dem Bedarf gegenüber gestellt. Übersteigt der Bedarf das ber. Einkommen, dann liegt Befürftigkeit vor. In der Praxis der Aufstockung bezieht man ganz normal sein Einkommen und beantragt ergänzende SGB II-Leistungen, wenn man meint, nach dem obigen Schema bedürftig zu sein. Ist das der Fall, werden Leistungen gewährt. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
22-12-2014, 04:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-12-2014, 04:12 von Das Nerdliche Orakel.)
@Skipper
Was ist an dem, was ich schreibe, unrealistisch? Ich habe doch genau das Gleiche geschrieben wie du. Wenn der Vater nichts zahlt, und die Alleinerziehende in eine Wohnung umzieht, die 400 Euro pro Monat kostet, hat sie 1000 Euro. Die Frau will das aber offenbar nicht. Sonst wäre sie nämlich schon mit ihrem Kind ausgezogen. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Nichts hindert sie daran, genau das zu tun. Die Frau will offenbar die Wohung ohne den Vater weiter bewohnen. Deshalb will sie ihn rausschmeißen. Die interessante Frage ist, ob sie vom Vater Geld kriegt oder nicht. Kriegt sie kein Geld von ihm, muss sie, wenn sie in der alten Wohnung bleiben will, einen Teil dessen, was sie sonst für Gelfingernägel, Latte Macchiato und Prosecco ausgibt, als Miete zahlen. Ich glaube nicht, dass ihr diese Wohnung so viel wert ist. Ich glaube, dass sie davon ausgeht, dass der Mann zahlen wird. (22-12-2014, 02:25)Skipper schrieb: Das Einkommen hat keinen Einfluß auf den Bedarf, der ist fix.Meinetwegen auch so. Dann bleibt der Bedarf eben gleich, und das, was ich als "höheren Bedarf" bezeichnet habe, wird vom Einkommen nicht berücksichtigt (bereinigt). Es kommt aber aufs Gleiche raus. Wer arbeitet, kriegt etwas mehr, als jemand, der nicht arbeitet.
Moin DNO,
zur Aufstockung... Meine Bedenken zielen nicht auf das Ergebnis, sondern auf Deinen Rechnungsweg und seine mißverständliche Darstellung. Ein Ratsuchender könnte den Eindruck gewinnen, das Jobcenter werde ihm den Lohn wegnehmen, sobald er sich dorthin wendet. Daher nochmal zur Verdeutlichung: Zur Feststellung einer Bedürftigkeit iSd Sozialrechts werden mit wenigen Ausnahmen ALLE Einkünfte zusammengefaßt, nicht nur Erwerbeinkommen. Von diesem Einkommen werden im nächsten Schritt ganz bestimmte Absetzbeträge abgezogen. Daraus ergibt sich das anrechenbare Einkommen. Vergleiche dazu die §§ 11 SGB II. Dann wird der soz.rechtl. Bedarf ermittelt. Schließlich werden Gesamt-Bedarf und anrechenbaren Einkommen gegenüber gestellt. Deckt das anr. Einkommen nicht den soz.rechtl. Bedarf, liegt Bedürftigkeit vor und es besteht Anspruch auf Leistungen dem Grunde nach. Die Differenz ergibt das Maß der Bedürftigkeit, die Höhe des Anspruches. Das ist im Sozialrecht, anders als im Familienrecht, recht genau bezifferbar. - Zum TO, seiner Geschichte und seines Themas... Du unterstellst und spekulierst mE zuviel, statt das zu nehmen, was bekannt ist. Was die Frau hier treibt und wohin sie es treibt, ist einfach unbekannt. Solange der TO kein Zahlenmaterial herausrückt, erscheinen mir Spekulationen aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse nahezu sinnfrei. S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
22-12-2014, 21:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 00:27 von Gualterius.)
Wie könnte er denn eine Zahlung unterlassen, wenn er einen Titel mit §170 Drohung zugestellt bekommt? Doch nur den Dino machen. Die ist sich sicher, dass er zahlt. Die war doch schon auf dem JA und weiß Gott in welchen Mütterberatungscafes. Er ist erpressbar, weil sein Kleiner sein Ein und Alles ist, so wie wir alle nur deshalb erpressbar sind. Das weiß sie wohl auch.
@Skipper Übrigens interessant im Dzombo Tagebuch, dass Dzombo zu Ernestos Fall meint, dass ausgerechnet du meinst, man müsse "bloß nichts gegen Muddi" sagen. Er meinte aber pro forma. Du meinst, glaub ich, "zu sich kommen" und die Mutter deiner tollen Kinder nach "gewaltfreier Kommunikation" wirklich respektieren. Mir genügt das Pokerface.
23-12-2014, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 16:04 von Das Nerdliche Orakel.)
(22-12-2014, 21:31)Gualterius schrieb: Wie könnte er denn eine Zahlung unterlassen, wenn er einen Titel mit §170 Drohung zugestellt bekommt? Doch nur den Dino machen.Er könnte arbeitsunfähig werden. Oder er könnte antworten, dass Knast den Staat noch teurer kommt, und, wenn die es so haben wollen, sich von der Polizei in den Knast bringen lassen. (22-12-2014, 21:31)Gualterius schrieb: Die ist sich sicher, dass er zahlt.Das ist das Problem. Wäre das anders, würde sie ihn nicht rausschmeißen. (22-12-2014, 21:31)Gualterius schrieb: Er ist erpressbar, weil sein Kleiner sein Ein und Alles ist, so wie wir alle nur deshalb erpressbar sind. Das weiß sie wohl auch.Bei Erpressung gibt es zwei Möglichkeiten zu reagieren. Langfristig führt das Akzeptieren der Forderung zu neuen Forderungen. (22-12-2014, 21:31)Gualterius schrieb: Mir genügt das Pokerface.Im wichtigsten Punkt hat Dzombo die Forderung akzeptiert. Dzombo zahlt. Das Ergebnis ist, dass er seit 2009 sein Kind nicht mehr sieht.
23-12-2014, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-12-2014, 23:43 von Gualterius.)
Aber es gibt ja auch welche, die zahlen und sehen ihre Kinder noch, oder? Fragt sich bloß wie lange noch, oder was? Andrerseits gibt es Dino, der seine Kinder nicht sieht und nicht zahlt. Langfristig müsste es aber das Ziel sein, nicht zahlen zu müssen, und trotzdem seine Kinder zu sehen. Bzw. Betreuung zu leisten.
24-12-2014, 03:07
@DNO...
Ich bin in dem Thread hier nicht relevant. Hier geht es um den TO und dessen Falllsituation. Daher sind auch eure spekulativen Berechnungen bezüglich Hartz4/Alg2 erstmal nicht wichtig. Der TO steht vor der Trennung von der KM. Die dem Anschein nach unausweichlich ist. Weiter droht ihm der Status Besuchspapa für die Zukunft. Und er wird sich auf KU-Zahlung für sein Kind einstellen müssen. Wenn er also durch u.a. lesen hier weiss, wie Mütter vom Schlage der Mutter seines Kindes nach Trennung agieren bis oft hin zu totaler Ausgrenzung der Väter in Sachen gelebte Vaterschaft auch NACH Trennung, So kann es für ihn nur eins geben, dass er im Interesse von sich und seinem Kind tun muss. Antragstellung gemeinsames Sorgerecht. Denn das ist momentan und wohl auch in Zukunft für Trennungsväter die einzigste Chance dafür, nach Trennung von der KM am Leben gemeinsamer Kinder halbwegs dranbleiben zu können. Das ist aber nur meine Meinung. Die steht aber auf Grund eigener Erfahrung sattelfest im Raum. Allerdings nicht in dem Raum hier, denn den hat der TO angemietet.
24-12-2014, 03:15
Mir war die geS wichtig, weil ich ohne nichts für mein Kind hätte tun können...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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