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Hatte heute Morgen ein schockierendes Erlebnis. Seit die Kindsmutter umgezogen ist und daher ein neues Jugendamt zuständig ist – habe ich den Verdacht ein Schwerverbrecher zu sein.
Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide usw. – danach dann immer Forderungen auf höheren Unterhalt usw. Rechtsanwalt blockt das aber immer wieder ab aber es ist sicher nur noch eine Frage der Zeit bis das Jugendamt wie schon zu Anfangs vors Gericht zieht – nun muss das Jugendamt aber mal etwas für mich tun, ich brauch eine Aufstellung des geleisteten Unterhalts 2013 – hab die Dame also angerufen – musste nicht mal meine Aktennummer usw. sagen – sie wusste sofort bescheid und geht auch soweit in Ordnung – am Ende des Gesprächs sagte sie noch wortwörtlich – > sie muss ich mir auch noch mal vornehmen – der Unterhalt reicht noch nicht den sie zahlen – ich sagte dann das sie ja die Adresse meines Anwalts haben und das gerne mit ihm ausmachen können – die Damen dann -> ja ja bis bald und hat aufgelegt. … kann man eigentlich einen Antrag auf einen anderen Sachbearbeiter stellen? – denn scheinbar kann diese Person nicht mehr neutral beurteilen.
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Das Jugendamt ist nie neutral, sondern versucht beständig, den Unterhalt zu maximieren.
Du solltest aber nicht mehr für die tun als nötig, z.B. nicht öfter als zwei Jahre Auskunft geben. Für Auskünfte brauchst du auch keinen eigenen Anwalt, erst wenn es vor Gericht geht. Wie ist denn deine momentane Einkommenssituation, wann war die letzte Auskunft, in welcher Tabellenstufe zahlst du Unterhalt?
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Bei dir scheint einiges mehr nicht ganz rund zu laufen. Wozu brauchst du eine Aufstellung, was du an Unterhalt bezahlt hast? Evtl. für die ARGE?
Bist du evtl. ein Mangelfall und das Jugendamt versucht ständig dich dazu zu bringen den Regelsatz 100% oder dich zumindest über die Höhe Unterhaltsvorschuss hieven zu können?
Wenn du ein normaler Angestellter bist (also kein Selbständiger) dann brauchst du für solche Dinge keinen Anwalt (erst wenn das Jugendamt klagt). Die Materie ist nicht so schwer und du musst ja die Informationen auch für deinen Anwalt aufbereiten.
Das Jugendamt ist dirgegenüber überhaupt nicht neutral, eigentlich ist es Anwalt des Kindes und da das Kind bei Mutti wohnt, ist es im Prinzip Muttis Anwalt und Muttis Anwalt will das was für Mutti gut ist:
- dass du soviel wie möglich zahlst
- dass du ansonsten die Klappe hältst, es sei denn du wirst gefragt.
- dass du bei gemeinsamer Sorge allem zustimmst und brav unterschreibst.
- Umgang mit dem Kind dann wahrnimmst, wenn Mutti es wegen Arbeit, neuem Freund, Entspannung gerade nicht zuhause brauchen kann.
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(14-01-2015, 13:11)ibu400 schrieb: Jedes Jahr Forderungen für Einkommensnachweise/Steuerbescheide
Hast Du einmal Auskunft gegeben, so bist Du erst nach Ablauf von zwei Jahren verpflichtet, erneut Auskunft zu geben.
Da Du es mit einer Hardcore-JA-Tussi zu tun zu haben scheinst, ist es das vernünftigste, was Du tun kannst, daß Du Deinen Anwalt agieren läßt.
Aus Deinen Ausführungen entnehme ich, daß er die Forderungen des JA erfolgreich abgewehrt hat.
Wozu Du eine Aufstellung des geleisteten KUs brauchst, würde mich auch mal interessieren.
Simon II
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Mein jetzige Frau möchte Landeserziehungsgeld beantragen. Die wollen jetzt alle Unterhaltszahlungen von 2013– eigentlich Kontoauszüge da ich diese aber nicht habe und mir für 5,99 pro Monat von der Bank besorgen müsste – habe ich wohl oder übel das Jugendamt kontaktiert.
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Warum sollst du für den Antrag deiner Ex Nachweise liefern?
Die sollen sich gefälligst an die Antragstellerin bzw. Nutznießerin wenden.
Wenn du ganz nett sein willst, kannst du ihnen bestenfalls die Richtigkeit der Angaben deiner Ex bestätigen.
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14-01-2015, 16:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2015, 16:34 von Simon ii.)
(14-01-2015, 16:22)beppo schrieb: Warum sollst du für den Antrag deiner Ex Nachweise liefern?
Die sollen sich gefälligst an die Antragstellerin bzw. Nutznießerin wenden.
So sehe ich das auch: Sie ist in der Bringschuld, nicht Du!
(14-01-2015, 16:22)beppo schrieb: Wenn du ganz nett sein willst, kannst du ihnen bestenfalls die Richtigkeit der Angaben deiner Ex bestätigen.
Eben!
Zudem: Wieso soll das JA Deine KU-Zahlungen bestätigen?
Zahlst Du den KU an das JA?
Simon II
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(14-01-2015, 16:22)beppo schrieb: Warum sollst du für den Antrag deiner Ex Nachweise liefern?
Die sollen sich gefälligst an die Antragstellerin bzw. Nutznießerin wenden.
Ex ist nicht gleich "jetzige Frau"
@ibu400: Was ist jetzt eigentlich Dein Problem?
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Seit wann weist man Einnahmen mit Hilfe von Kontoauszügen von jemand nach, der ans Jugendamt zahlt? Das Geld geht ja gar nicht an die Ex, sondern ans Jugendamt, das damit irgendwas macht.
Die Ex kann den Unterhalt durch Kontoauszüge ihres eigenen Kontos nachweisen.
Ist sie zu dumm dafür, kann sie ihrerseits höflich beim Jugendamt nachfragen, ob sie die Zahlungen nachweisen.
In keinem Fall ist das deine Sache, wie die anderen schon sagten. Wenn du auf jede unzulässige Forderung eilfertig loshüpfst, wirst du nach Strich und Faden für dumm verkauft. Du investierst deine Zeit, deine Mühe, um den Unterhaltsbesoffenen zu dienen?
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Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder du machst das weiterhin alles per Anwalt und bezahlst ihn dafür, oder...
... du nimmst die Sache selbst komplett in die Hand.
1. Nächste Auskunft gibt es erst in 2 Jahren, es sei denn das JA kann dir schlüssig darlegen, dass sich deine Einkommenssituation erheblich verändert hat.
2. eine Bank, die 6€ für die Kontoauszüge haben will verlangt förmlich deine Kündigung. Bei online Konten kann man den verlauf noch nach einem Jahr sehen und ausdrucken, kostenlos.
3. Du machst dich u.a. hier schlau über die ganze Materie des Unterhaltsrechts und konnterst dann freche Sprüche seitens des Jugendamts mit der gleichen Frechheit. Z.B. Geben Sie mir mal bitte die Durchwahl von Ihrem Vorgesetzten, ich will ihn fragen, ob er das auch so wie Sie sieht.
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(14-01-2015, 16:38)Theo schrieb: (14-01-2015, 16:22)beppo schrieb: Warum sollst du für den Antrag deiner Ex Nachweise liefern?
Die sollen sich gefälligst an die Antragstellerin bzw. Nutznießerin wenden.
Ex ist nicht gleich "jetzige Frau"
Oops, da hast du wahr!
Wenn du die Kontoauszüge versust hast, solltest du in dem Falle vielleicht doch lieber die 5,99 investieren!
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Ich habe mit meiner jetzigen Frau auch ein Kind – und meine Frau hat für dieses Kind einen Antrag auf Landeserziehungsgeld gestellt – dort musste sie auch meine Finanzverhältnisse angeben – eben auch den Unterhalt meines anderen Kindes.
Problem nicht direkt nur schockiert wie man dort als Geld-Melkmaschine angesehen wird und ob man eben einen Antrag stellen kann das man eine andere Sachbearbeiterin bekommt (bei der Ersten die ich hatte war das eben nicht so und erst mit dieser Truller – allein 15 Schreiben im Jahr 2014) – denn wenn ich alle 2 Jahre vor Gericht ziehen muss nur um mein Recht durchzusetzen dann treibt mich das ebenfalls in den finanziellen Ruin
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(14-01-2015, 15:56)ibu400 schrieb: Mein jetzige Frau möchte Landeserziehungsgeld beantragen
Ui, böse Falle, habe ich überlesen.
Es bleibt aber die Frage mit dem JA.
Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit:
Auflistung der Zahlungen machen UND zusammen mit einer Eidesstattlichen Erklärung abgeben.
Dann bräuchtest Du weder die Kontoauszüge noch hättest Du den Ärger mit dem JA.
Frage an die Mitforisten: Ist dieser Weg gangbar? Weiß das vielleicht einer?
Simon II
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es geht mir weniger um diesen Beleg des gezahlten Unterhaltes – irgendwie bekomm ich ihn schon – sie hat ja auch wiederwillig gesagt das sie das machen wird. Ich kann diese Truller nicht einschätzen – scheinbar ist diese Damen mit ihrem Job verheiratet da sie nur anhand meines Namens sofort wusste wer ich bin - das macht mir etwas Angst bzw. glaube ich das mir diese Frau noch einige Jahre zur Hölle machen wird.
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Wenn du erst jetzt merkst, dass du als Geld-Melkmaschine betrachtet wirst, hast du entweder sehr lange geschlafen oder bisher ein Riesenglück gehabt.
Und nein, du kannst die zuständige Jugendamtsachbearbeiterin nicht loswerden. Du solltest ihr stattdessen ihren Job nicht erleichtern, sondern so kräftig wie möglich erschweren und versauen. Am wichtigsten ist, denen viel Zeit zu kosten. Zu verlieren hast du nichts, die versuchen so oder so immer das Maximum herauszuholen, mit Wohlverhalten erleichterst du denen nur dieses Ziel.
Liste mal in kurzen Stichworten auf, welche 15 Schreiben das 2014 waren. Wir können dir vielleicht sagen, was davon berechtigt sein könnte und wie man am Besten drauf reagiert, ohne dass du dafür das Mietmaul bezahlen musst. Lerne dazu, damit du in Zukunft besser reagieren kannst.
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(14-01-2015, 16:59)ibu400 schrieb: denn wenn ich alle 2 Jahre vor Gericht ziehen muss nur um mein Recht durchzusetzen dann treibt mich das ebenfalls in den finanziellen Ruin
Inwiefern mußt Du alle zwei Jahre vor Gericht ziehen?
Wenn überhaupt, dann muß das JA Dich vor Gericht zerren.
Wenn zwischen den Zwei-Jahres-Intervallen Aufforderungen zur Offenlegung des Einkommens kommen, so reicht ein Einzeiler:
"Sehr geehrtes JA,
die letzte Auskunft habe ich am TT.MM.JJJJ und somit vor weniger als zwei Jahren gegeben, weswegen ich Ihrer Aufforderung nicht nachkommen werde.
MFG
ibu400"
Fertig!
Das kannst Du selbst schreiben.
Laß Dich von denen nicht stressen!
Simon II
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@ibu400...
Stellle doch die Sachlage für alle verständlich nach.
Hast bzw. zahlst Du den KU für dein erstes Kind an die Ex oder ans Jugendamt?
Wenn an Ex. Wo liegt da dein Problem? Du brauchst da 12 Auszüge für rückwirkend 1 Jahr und fertig?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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Die Trulla vom JA lässt nicht locker bis du in Höhe des Unterhaltsvorschusses bezahlst, also 133, bzw 180€ (Denn das kommt aus dem Etat des JA)
Wenn du zumindest das bezahlst aber weniger als 100%DDT, dann wird sie weiterhin nerven, aber nicht mehr so extrem.
Zahlst du 100&DDT dann nervt sie normalerweise höchstens noch alle 2 Jahre routinemäßig, bzw. nur noch dann wenn Mutti mal nachfragt.
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15-01-2015, 09:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2015, 09:50 von ibu400.)
Ich zahl mittlerweile 240 Euro an das Jugendamt (nicht an die Kindsmutter) – ich bzw. das Jugendamt ist 2007 mal vor Gericht gezogen und dort habe ich mir auch einen Titel über ich glaub 50 oder 60 % erstritten (die Richterin war wirklich sehr verständnisvoll für meine Lage und hat dies auch eingesehen im Gegensatz zum Jugendamt – mein Rechtsanwalt sagte aber auch das wir mega Glück hatten und nicht alle Richter so sind) – da sich aber mein Gehalt bisher jedes Jahr etwas verbessert hat ist die Trulla da ziemlich hinterher – in den letzten Jahren ging es dann von 100 auf 240 Euro
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(15-01-2015, 09:50)ibu400 schrieb: Ich zahl mittlerweile 240 Euro an das Jugendamt
Ok, dann ist das JA tatsächlich der richtige Ansprechpartner für die Liste.
Simon II
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