Heute war die Beiständin bei mir. Und ich muss sagen, wir haben uns wirklich gut unterhalten. Aber es gibt sonst nichts positives zu vermelden. Die Kinder wollen nicht.....
Letztendlich ist es sinnlos den Gesprächsinhalt zu posten, denn er ist nichts weiter wert. Aus Erfahrung weiß ich: Es zählt das, was die "Helfer" zu Papier bringen.
Dies warte ich ab. Dann gebe ich mal Bescheid was im Bericht steht und überlege dann, wie ich weiter verfahre....
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Eine nette Unterhaltung ist angenehm, der Rest ist bekannter Status quo. Dass vor Vätern gerne Verständnis geheuchelt wird dann kommt was ganz anderes, weisst du ja auch. Hab ich selber so ziemlich hart erlebt, ganz am Anfang meiner Trennungsväterkarriere.
Hier nun der Bericht der Verfahrenspflegerin (Kommentar von mir am Ende)
...möchte ich hiermit den Willen und die Wünsche der beiden Mädchen vortragen:
In zwei Gesprächen am 24.11. und am 05.01. (erster Kontakt von mir mit VB fand erst am 06.01. statt!) und einigen Telefonaten konnte ich ausführlich mit den beiden Kindern über ihre familiäre Situation sowohl bei der Kindesmutter, wie auch beim Kindesvater sprechen.
Beide Kinder bekunden einstimmig, dass sie zur Zeit keinen weiteren Kontakt zum Kindesvater und dessen jetziger Familie haben wollen. Allerdings geben sie an, mit der Kindesmutter zu den Familien der Geschwister des Kindesvaters Kontakt zu haben und diesen auch weiterhin pflegen zu wollen.
Die Ablehnung gegenüber der Familie des Kindesvaters begründen die beiden insebsondere mit zahlreichen Vorkommnissen in der Vergangenheit, in denen sich der Kindesvater an den Besuchswochenenden nur eingeschränkt um sie gekümmert oder bemüht habe.
Außerdem habe es Situationen gegeben, in denen die beiden Schwestern sogar Angst vor dem Kindesvater gehabt haben.
X erklärt sehr deutlich, dass sie in den letzten Jahren selbstbewusster geworden sei (sie ist jetzt fast 15; Verf.Nappo) und nun auch in der Lage wäre, ihren Willen und ihre Meinung dem Vater gegenüber zu vertreten, was sie in einem noch jungen Kindesalter nicht gekonnt habe und eher die jüngere X (sie ist jetzt 12, Verf. Nappo) sich dem Vater gegenüber durchsetzen konnte.
Auf meine Nachfrage, ob es denn möglich wäre, wie vom Kindesvater angeregt, zunächst einen "losen" Kontakt anzubahnenn, eventuell durch Briefe oder Anrufe, erklären auch beide Mädchen, dass sie dies ebenfalls nicht möchten.
X erläutert, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht sagen will, wann sie wieder Kontakt zum Vater haben möchte. Außerdem würde sie dann selber über die Ausgetsaltung bestimmen wollen.
Wir sprechen auch über die Möglichkeiten eines begleitenden Umgangs, aber auch dies lehnen die beiden Schwestern ab.
Beide Mädchen führen aus, wie sehr sie dieses Verfahren und alle vorherigen, aber auch alle Gespräche, die sie in diesem zusammenhang führen mussten, belasten würden.
X und X erklären, dass sie eigentlich, nachdem sie schon längere Zeit keinen Umgang mehr mit dem Vater hatten, zur Ruhe gekommen wären.
Auch das gesundheitliche Befinden vor allem von X, betreffend ihre Allergien, habe sich in den letzten Monaten sehr verbessert.
X erläutert zudem, dass sie slbst, wenn die Kindesmutter sie gebeten hätte, doch Kontakt zum Vater aufzunehmen oder zu halten, dies abgelehnt habe, und X bestätigt dies ebenfalls von ihrer Seite.
Das Einzelgespräch mit der Kindesmutter, Frau X fand am 05.01.2015 in ihrem Haushalt statt.
Die Kindesmutter gibt an, dass sie nach Möglichkeit versucht habe, die Mädchen aus den Konflikten, die sie mit dem Kindesvater, Herrn X , nach der Trennung 2006, gehabt habe, herauszuhalten.
Sie erklärt, dass anfangs die Umgangskontakte gut funktioniert hätten.
Ab 2010 als der Kindesvater mit seiner jetzigen Familie noch in X wohnte, hätten sich die Töchter öfter gegen einen Umgang mit dem Vater ausgesprochen, bis hin zum kompletten Abbruch der Kontakte.
(In 2010 wollten die Töchter ein Wechselmodell, dass sie vor dem JA bejahten!. @Nappo)
Frau X erklärt, dass sie zu keiner Zeit die Kinder bewusst negativ gegen den Vater beeinflusst habe.
Sie würde auch heute noch befürworten, dass die Kinder auf deren eigenen Wunsch hin, zum Vater Konatkt haben können und würde ihnen dies ermöglichen.
Zudem möchte sie weiterhin den Kontakt zu der Herkunftsfamilie des Kindesvaters, insbesondere zu dessen Geschwistern halten wollen. Der letzte Besuch habe Weihnachten 2014 stattgefunden.
Das Einzelgespräch mit dem Kindesvater, Herrn X, fand am 08.01.2015 in seinem Haushalt statt.
Der Kindesvater erklärt, dass er nach der Trennung 2006 Umgang mit seinen Töchtern gehabt habe.
Jedoch hätte er durch Familiengerichtsverfahren mehrfach und in verschiedenen Gesprächen beim Jugendamt versucht, Kontinuität und einen geregelten Umgang mit seinen Töchtern zu erwirken, bis hin zum sogenanten "Wechselmodell".
(Das die Kinder dies auch wollten, erwähnt sie in keinem Satz. @Nappo)
Dies habe er beim Jugendamt auf den Wunsch der Kinder hin angeregt, jedoch sei die damals zuständige Mitarbeiterin und auch die Kindesmutter damit nicht einverstanden gewesen.
Bis zum Sommer 2011 hätte zwischen ihm und seinen Töchtern eigentlich (?) immer ein gutes Verhältnis bestanden. Die Kinder hätten selbst einen engen Kontakt zu seiner Lebensgefährtin Frau X und seinen jetzt 4 1/2 jährigen Sohn X gehabt
(Sie schreibt nicht, dass die Kinder ihr gesagt haben, sie hätten gerne Kontakt zu ihrem Bruder. So wie die VB mir dies mitteilte)
Nach dem Umzug von X nach X wäre erst der Kontakt ziemlich aprubt abgebrochen.
Der Kindesvater ist der Meinung, dass die inzwischen eingetretene Entfremdung zu seinen Töchtern nicht zuletzt auf die, für ihn gescheiterten Verfahren und die angebliche "Ruhephase" für die Familie der Kindesmutter zurückzuführen ist.
Selbst die, von Richter X, angeregte Mediation habe keinen gewünschten Erfolg gebracht.
Mit Tochter X habe der Kindesvater z. Zt. noch sehr eingeschränkt EMail Kontakt (was nicht stimmt, denn die VB wurde darauf hingewiesen, dass sie Mutter ihrerseits Nachrichten von diesem Account sende, weshalb ich nicht mehr auf diesen Account antworte) und Tochter X habe er vor längerem in X vom Auto aus angesprochen.
Herr X ist der Meinung, dass es sowohl für ihn und seine Familie, wie für seine Töchter wichtig sei, dieses Verfahren aufrechtzuerhalten.
Er möchte nichts unversucht lassen, um wieder einen guten und geregelten Kontakt zu seinen Töchtern aufnehmen zu können.
Meine persönliche Einschätzung als VB:
Würde der Kindesvater weiterhin auf die Umsetzung der Umgangskontakte bestehen oder sollte er über neue gerichtliche Verfahren, "sein Umgangsrecht" (ja, sie schreibt dies in Anführungszeichen!) mit seinen Töchtern durchzusetzen, würde dies meines Erachtens zu seiner noch größeren Entfremdung der Kinder zu ihm und seiner Familie führen.
Eine Anordnung der Umgangskontakte, möglicherweise sogar über eine Zwangsmittelandrohung würde dem Kindesohl schaden und mit Sicherheit keine Befriedung in dem Verhältnis der Familie X/X herbeiführen.
Die beiden Mädchen getrennt aufzufordern, den Kontakt zum Vater aufzunehmen, scheint mir äußerst bedenklich.
Nach meinem Dafürhalten haben die beiden Schwestern wohl gerade die Erfahrung, die sie durch das Verhalten des Kindesvaters in der Vergangenheit gemacht haben, stärker "zusammengeschweißt", sodass beide in diesem Zusammenhang aufeinander aufpassen wollen.
Für die beiden Schwestern ist es nach wie vor eine Provokation, dass der Kindesvater fast täglich in der Bäckerei in X "auftaucht" oder sogar längere Zeit dort verbringt (Da ist sie wieder, die Bäckerei und der Stein des Anstosses ;-)
Alle Versuche, die beiden Mädchen zur Zeit zu einemUmgang mit dem Kindesvater zu bewegen, würden wahrscheinlich nur noch mehr zur Ablehnung der Schwestern führen.
Auf meine Nachfrage, ob sich X und X vorstellen können, eventuell ihre familiären Probleme mit einem Familienberater oder Therapeuten zu besprechen, lehnen dies beide Mädchen ab.
Dem Wunsch der beiden Mädchen, dieUmgangskontakte zum Kindesvater für eine längere Zeit auszusetzen, würde zum jetzigen Zeitpunkt dem Kindeswohl eher dienlich sein.
Dieser Bericht wurde mit Tochter X und Tochter X telefonisch besprochen.
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Ich geb jetzt doch keinen Kommentar mehr ab....
the notorious iglu
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Ansonsten der übliche vom Richter bestellte VB-Quatsch.
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Zitat:Der Kindesvater erklärt, dass er nach der Trennung 2006 Umgang mit seinen Töchtern gehabt habe.
Jedoch hätte er durch Familiengerichtsverfahren mehrfach und in verschiedenen Gesprächen beim Jugendamt versucht, Kontinuität und einen geregelten Umgang mit seinen Töchtern zu erwirken, bis hin zum sogenanten "Wechselmodell".
(Das die Kinder dies auch wollten, erwähnt sie in keinem Satz. @Nappo)
Dies habe er beim Jugendamt auf den Wunsch der Kinder hin angeregt, jedoch sei die damals zuständige Mitarbeiterin und auch die Kindesmutter damit nicht einverstanden gewesen
Den Satz in Klammern verstehe ich nicht...
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Kommentar unnötig. Aber im nächsten Leben werde ich Verfahrenspflegerin. Nirgendwo sonst kann ich Geld verdienen mit derartig hohlem, schludrig hingeschmierten Schrott. Leider ist dieser Text ein lebendes Beispiel, wie leicht es im Jahre 2014 nach wie vor ist, Kinder zu manipulieren und in der Folge Umgang auszuschliessen.
Die stolpert ja sogar über einfachste Begriffe. Das kann ein Vorteil für dich sein. Laut §1684 BGB ist ein Einschränkung aus Ausschluss von Umgang nur möglich, wenn das "Wohl des Kindes gefährdet" ist. Ihre Formulierung, es sei "dem Wohl der Kinder dienlich" bedeutet im BGB-Terminus sehr viel weniger. Umgang hat keinesfalls nur dann stattzufinden, wenn er dem Wohl der Kinder dienlich ist. Das würde ich dem Richter gegenüber auch anbringen.
In der ganzen Geschichte erkenne ich einen bestimmten, recht häufigen Exentypus wieder. Eckpunkte sind:
- Umgang nach Gutsherrinnenart, unregelmässig, sehr eingeschränkt, mehrere Tage am Stück kaum. In dem Moment, in dem der Vater beginnt, mit Hilfe von Gerichten eine normale Umgangsregelung zu installieren beginnt die Manipulation so richtig. Als Anlass wird natürlich was anderes hingestellt, irgendeine Nichtigkeit, hier der irrelevante Umzug des Vaters.
- Gegenüber der Helferindustrie werden grundsätzlich ganz stark immer die Kinder vorgeschoben. Die wissen genau, was von ihnen erwartet wird.
- Der Kontakt zu Verwandten des Vaters ist auch ein wichtiges Element. Das dient dem indirekten Beweis, dass es nur am Vater liegen kann, ansonsten sei man ja ganz offen zu seiner Seite.
Mein Rat: Solche Exen glauben sehr schnell an ihre eigenen Lügen und auch die Kinder haben sicher schon sehr früh dran geglaubt. Erfundene Geschichten oder aufgeblasene Kleinigkeiten wurden dafür als Kristallisationskerne benutzt, an die sich festes selbsterzeugtes Material anlagern liess, so dass stabile Strukturen gegen den Vater entstanden sind. Du wirst da auch nach vielen Jahren keine Änderung erleben können und alles was du tust oder nicht tust, wird in diese Strukturen negativ einbezogen. Warte nicht auf eine Änderung, sie wird vermutlich nie kommen. Sei vorsichtig mit indirektem Kontakt über Verwandte, lieber keine versteckte Pipeline von dir zu denen.
Danke, dass Ihr die Litanei gelesen habt!
@iglu: Habe ich einen Namen übersehen?
@wackelpudding: Verstehe ich. War so gemeint, dass die Kinder es beim JA selbst bekundeten
@raid: Sry, kannste sparen. So isset halt ;-)
@p: Man kann es wohl nicht besser ausdrücken. Gepaart mit dem Brief des Gegenanwaltes, in dem er im Auftrage der Mutter vor 3 Jahren wegen eines Hausdeals den Umgang mit den Kindern ausschließen wollte, werde ich u.a. diesen Kommentar dem Richter, der dabeisitzenden Ex und der VB vorlesen.
Den Kontakt zu dieser meinen Familie habe ich ohnehin seit Jahren abgebrochen. Ihr erinnert Euch vielleicht an die ominöse Weihnachtsfeiereinladung meiner Schwester in 2013/2014. Dieses Jahr nur der Satz meines Bruder: Wir feiern am... Sag Bescheid ob Ihr kommt. Meine Antwortmail: Wir kommen nicht. Ebenfalls Grüße!
Deinem Kommentar ist zu entnehmen, was ich ebenfalls zu wissen glaube: Keine Chance. Laß es sein.
Wenn ich Lust habe und mich der Teufel reitet, kann es durchaus sein, dass ich das zum OLG einreiche. Will mal deren Schmarrn lesen. So haben sie was zu arbeiten und werden bald erfahren müssen, dass sie bei mir nur Kleinstraten zu 3 Euro bekommen-wenn überhaupt.
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Die Helferlein beschäftigen, sie Zeit und Geld zu kosten ist als Spasshobby anzusehen, nicht als Kontaktversuch :-) Unterhalt gibts ja auch noch, eine Spielwiese auch für die Zukunft.
Kontaktversuche sind natürlich nicht sinnvoll. Nicht in dieser Konstellation. Bereits bei absoluter Minimalqualifikation hätte jeder Helfer erst die Sprache auf indirekte Kontakte gebracht, hätte Briefe angeregt oder so etwas.
Auf die Spielwiese "Unterhalt" habe ich mich neuerdings wieder begeben. Schon seit Monaten. Mit Details will ich nicht weiter langeweilen, aber es ist eingekürzt ;-)
Zusätzlich überweist sie jetzt die Hälfte der Mieteinnahmen an meinen Inso-Verwalter, der damit meine Schulden bedient. Schön brav zahlt sie aber die volle Finanzierungsrate. Wer's nicht anders will....
Wie gesagt: Das OLG bekommt Post. Die sollen was tun und mittlerweile ist eine solche Umgangskonstellation auch für mich uninteressant.
Anfang Febraur erscheint hier auf dem Lande die erste bunte Anzeige in den "Gesundheitsseiten":
Trennungsberatung für Väter
psychologische Beratung
Schuldnerberatung
Der Inso-Verwalter hat mir für diesen Gewerbeschein die Freigabe erteilt ;-)
Das wird ein Spaß´!
Mein Buch haue ich dieses Jahr hier auch raus. Es wird gerade nochmal Korrektur gelesen.
Erfreuliches gibt es auch zu berichten: Ehemalige JA Mitarbeiterin und Gutmenschin als auch Best-Freundin meiner Ex mit politischen Ämtern, hatte zwischenzeitlich eine Hausdurchsuchung und wurde aus jeder halbwegs öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit entfernt.
Mal sehen wer der Nächste ist ;-)
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Verurteile Deine Töchter nicht zu schnell. Irgendwie ließt sich das wie ein Standard Gutachten einer inkompetenten Verfahrenspflegerin.
Ich vermisse die Persönlichen dinge, aussagen die nur die Kinder machen können. Tagesabläufe bei Dir und bei der KM. Was gefällt den Kids wo am besten. Was mögen sie bei Dir überhaupt nicht. Wenn Kinder sagen sie wollen nicht zu Dir können sie es auch triftig begründen.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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Vielleicht hilft es, sich in Erinnerung zu rufen, dass in einer solchen Konstellation Kinder Entscheidungen in erster Linie für sich und weniger gegen den betroffenen Elternteil treffen. Sie haben die Mutter als sehr mächtig erlebt und nicht, wie Du sie gegen die Mutter hättest in Schutz nehmen können. Es ist eine Entscheidung für ihr Überleben...
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War eh kein Gutachten, nur ein Bericht.
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seht mal hier:
in jeden antrag MIT REINSCHREIBEN...entscheidung des EMRGH
http://www.sueddeutsche.de/leben/umgangs...-1.2305684
bb
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Ich denke, dass @nappo z. Z. keinen Kontakt zu seinen Töchtern bewirken kann. Wenn er jetzt weiter macht, kann das zur Folge haben, dass seine Töchter noch entschiedener auf Distanz zu ihm gehen, was auch mögliche Chancen in der Zukunft minimieren würde...
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und wenn Kinder keine Lust haben auf den strengen Mathelehrer brauchen sie nicht hin. Könnte ja passieren das sie garnicht mwhr zur Schule wollen
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Die Wirkungen des betriebenen Gerichtsverfahrens sind nicht gross, können aber in alle Richtungen gehen. Auch dahin, dass er was ziemlich Eindeutiges vorweisen kann, wenn ihm mal später vorgeworfen wird, kein Interesse für die Kinder gehabt zu haben. Das Verfahren also deswegen konsequent betreiben, um es amtlich zu bekommen, dass man alles ausgereizt hat, um gelebte Vaterschaft zu erreichen.
Des Desinteressevorwurf ist nämlich einer der stabilisierenden Eckpunkte und würde in obige Liste gehören. Der kommt in verschiedenen Gewändern und schon recht früh. Der in der Liste genannte spärliche Umgang nach Gutsherrinnenart wird nämlich dem Vater angelastet, er könnte ja, er hätte ja öfter, alles seine Schuld. Daraus verfestigt sich das bewiesene Desinteresse des Vaters.
Unabhängig der fehlenden Aussicht auf Erfolg, müsste ich in der Beschwerdeinstanz ja etwas beantragen.
Wäre das zwangsläufig:
- ein psychologisches Gutachten
- zwangsweise Durchführung eines Umgangskontaktes, anlehnend an ursprünglichen Umgangsbeschluss aus 2009
????
in Anlehnung an BGH Urteil vom: http://www.anwalt-kreuzberg.de/zwangswei...nungsgeld/
Hi nappo,
habe eine ähnliche Situation, leider.
Es ist die reinste Niedertracht, die da veranstaltet wird. Seelischer Missbrauch am Kind. Klage sie doch deswegen an. Missbrauch von Schutzbefohlenen oder so , beweisen könntest du das mit dem Bericht und einem allfälligen Gutachten. Weiss jemand, ob dies möglich wäre, also als Alternative zum Weiterziehen ans OLF?
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16-01-2015, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-01-2015, 23:00 von Skipper.)
Moin Nappo.
Ich sehe Dich seit Jahren auf dem Holzweg. Das Ergebnis ist deutlich.
Du hast ALLE warnenden Hinweise in den Wind geschlagen, die vorhergesehenen Folgen sind leider eingetreten! Die VB bestätigt das in ihrer - mE guten - Stellungnahme nur.
Statt die Hinweise besonnener und erfahrener Väter hier und die aus der Stellungnahme der VB mal ernst zu nehmen, machst Du verbissen und verbohrt weiter.
Nimm insbesondere Deine Töchter endlich mal ernst!!!
Sie haben die Schnauze von Deinem Gezänk gestrichen voll!
DU hast die Sache in Deinen Verantwortungsbereich so sehr versemmelt, daß da kaum noch etwas zu retten ist, und schon gar nicht auf Deinem bisherigen Weg.
Eine letzte und sehr kleine Chance sehe ich darin, die rechtlichen Regelungsversuche komplett einzustellen, wozu ich Dir schon vor längerer Zeit geraten hatte.
Ich möchte mich Iby anschließen:
Schreibe Deinen Töchtern einen Brief in ausgesuchten Worten.
Dann ziehe Dich zurück und überlaß Deinen Kindern alles weitere.
Ich wäre bereit, am Entwurf eines solches Briefes mitzuwirken.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
the notorious iglu
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Der Nappo ist schon ein kleiner Sturkopf.
Ich habe mir den Thread noch einmal angetan und einmal mehr festgestellt wie schlau ich doch bin. Also noch einmal lieber Nappo: wechsel das Schlachtfeld!!!
Es kommt für uns alle der Punkt, an dem wir uns entscheiden müssen ob wir Ärger machen und Recht haben wollen oder ob wir unsere Kinder wollen.
Lieber Skipper. Ich weiß nicht welcher Art Wahnvorstellung Du zum Opfer gefallen bist, dass Du Dir nach wie vor einbildest, dass ich auf Deinen dümmlichen Kommentar nur ansatzweise Wert legen würde.
Sollte der Realitätsverlust bei Dir noch einigermaßen beherrschbar sein, versuche einfach inne zu halten und zu erkennen, dass Du hier der einzige Schwätzer bist, der nur noch von verschwindend geringer Anzahl ernst genommen wird, und der unter der Maßgabe von Selbstbetrug und eigenem gescheitert sein versucht, andere mit in das Elend der Tiefe Deines zerstörten Selbst zu ziehen.
Es ist schon bezeichnend, dass Du in manipulativer Art und Weise nun auch noch glaubst, ibykus stünde nur ansatzweise auf Deiner Seite. Wenn er meinte, ich solle ein nettes Brieflein schreiben, so weiß ich wie er es gemeint hat. Das allerdings geht nicht einmal andeutungsweise mit dem einher, was Du glaubst zu wissen.
Deine Penetranz und scheinbare Unantastbarkeit Deines eigenen Fanatismus, resultierend aus Deinem komplett gescheitertem Leben erinnert mich an einen kleinen Jungen, den man schon auf dem Schulhof hänselte und der nun erkennen muss, dass er es in der Folge nicht mal schaffte, Jura studieren zu dürfen. Aber da bieten sich ja dann andere Alternativen zum scheinbaren Selbstheilungsprozeß an.
Ich habe hier mehrmals bekundet, warum ich mich überhaupt nochmal auf dieses Spiel eingelassen habe. Das Du nicht lesen kannst lieber Skipper, ist mir schon klar.
Keines der wenigen nennenswerten Urteile beim EGMR oder beim BGH wäre jemals gefallen, wenn diese Väter sich benommen hätten wie Du. Reihe Dich doch endlich offiziell in die Reihen der Helferindustrie ein und versuche nicht wie der Rattenfänger von Hameln hier die Leute zu instrumentalisieren.
the notorious iglu
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Oha, hier fliegen die Fetzen.
Ich glaube, dass Skipper lieber Psychologe wäre, als Jurist. Aber davon abgesehen...
Wenn wir jetzt einmal ehrlich miteinander sind, dann zeigt deine dünnhäutige Reaktion auf Skippers übliche, mir fällt gerade kein Wort dafür ein, dass du es eben nicht nur just for the records machst.
Ich würde dir das auch persönlich sagen, aber so spät rufe ich nirgends mehr an.
So, jetzt einmal konstruktiv und zielführend:
die Mutter deiner Kinder will doch etwas von dir. Du hast eine Weile deinen Spaß damit gehabt, und jetzt verkaufst du es ihr.
Wenn man es mit charakterlosen Menschen zu tun hat, sollte man das durchaus für sich nutzen.
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(16-01-2015, 15:09)Nappo schrieb: Unabhängig der fehlenden Aussicht auf Erfolg, müsste ich in der Beschwerdeinstanz ja etwas beantragen.
In erster Linie geht es um Fehler, die in der niedrigeren Instanz gemacht wurden und nicht um Neues. Zu beachten ist auch die Anwaltspflicht am OLG.
Und reg dich nicht auf über die üblichen Standardformeln von Schreibern auf, die gar nicht verstanden haben was du eigentlich tust und wo du stehst. Das langweilt doch nur.
the notorious iglu
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Es gab tatsächlich Tage, da habe ich es in Erwägung gezogen. Ich habe mich dann dafür entschieden, das beste aus meiner Situation zu machen, während ich meine Fehler büßte und aus ihnen lernte.
Und das übrigens ohne drei Threads die Woche in einem Forum aufzumachen und immer die selbe Jammerplatte aufzulegen.
Angriffslustig war ich schon immer, das ist keine Folgeerscheinung der Trennung. Und was deinen mühsam auswendig gelernten Spruch angeht, der neben dem Schweinemastbodybuilderfutter in deinen Hirnwindungen noch Platz hat, ich würde meiner ex was reinwürgen wollen:
überleg mal, wer derjenige von uns ist, der kein gutes Haar an der Ex lässt. Das bin ja wohl nicht ich. Erstens das und zweitens setze ich einfach durch, was durchzusetzen ist auf welchem Weg auch immer, während andere harte Machomänner flennen und vor Angst einnässend in der Ecke hocken.
Gleichwohl, deshalb meldete ich mich hier zu Wort, sollte man überlegen, was Sinn hat und was nicht und ob man auf anderem Wege nicht tatsächlich etwas handfestes erreichen kann anstatt sich für die Annalen vor Gericht bürsten zu lassen.
(08-11-2014, 12:40)wackelpudding schrieb: Es ist vielleicht einfach besser, sein Bedauern auszudrücken, dass z. Z. ein Zusammenfinden nicht möglich ist, vielleicht aber mit etwas zeitlichem Abstand. Dann kann so ein Brief das sein, was der Erinnerung Richtung gibt. Kann - es ist eben meine Haltung, Chancen aufzubauen. sehe ich auch so!
Und ich würde noch die Arbeitsweise der VP und ihre Stellungnahme kommentieren:
Zwar wirst du dadurch nicht Umgangskontakte erzwingen können, aber dem Gericht sollte schon erklärt werden, dass das, was die Verfahrenspflegerin beschreibt, lediglich eine Wiederholung von Äußerungen zweier mütterlich indoktrinierter Kinder ist.
Der unglaubwürdige Hinweis, dass die KM immer brav auf Umgänge hingewirkt hätte, wird ja gerade vor dem Hintergrund der seinerzeitigen (2010) Äußerungen der Kinder, sie würden ein Wechselmodell begrüßen, nicht glaubwürdiger.
Und vor Allem:
warum werden derartige Wünsche der Kinder nicht erwähnt und warum werden sie nicht befragt, warum sie sich nun auf einmal nicht nur anders, sondern diametral gegensätzlich entschieden hätten.
Die VP macht den Eindruck, als käme es auf derlei Widersprüche nicht an.
Dann hätte sich der Gesetzgeber aber sein Gebot, in allen Kindschaftsangelegenheiten das Kindeswohl zu beachten, ersparen können!
Um das "Nachgeplapper" von Kindern niederzuschreiben, brauchts aber auch keine professionelle Verfahrensbeteiligte.
Dazu genügt eine Hilfskraft, die Grundschulkenntnisse im Lesen und Schreiben erworben hat!
(16-01-2015, 22:20)Skipper schrieb: Ich möchte mich Iby anschließen:
Schreibe Deinen Töchtern einen Brief in ausgesuchten Worten.
Dann ziehe Dich zurück und überlaß Deinen Kindern alles weitere.
Ich wäre bereit, am Entwurf eines solches Briefes mitzuwirken.
S. für solche Schreiben hat er Talent, der Schlauchbootkapitän/ Umgangsrechtsmatrose
Und trotz der weiteren nachfolgenden Streitereien müssen wir uns den kleinsten gemeinsamen Nenner unserer Interessen bewahren.
Ich würde sein Angebot annehmen und mich erst bei nächster Gelegenheit wieder mit ihm streiten.
So mache ich das immer!
Funktioniert gut!
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