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Erneut wurde Deutschland vom EGMR verurteilt, wegen überlanger Verfahrensdauer:
CASE OF KUPPINGER v. GERMANY (Application no. 41599/09)
Zitat:Wesentliche Feststellungen des EGMR für seine Kritik an überlangen Verfahren:
1. Eine überlange Verfahrensdauer führt zu einer fortschreitenden Entfremdung des/der Kindes/Kinder gegenüber seinen Bezugspersonen.
2. Sobald sich abzeichnet, dass sich die Parteien nicht einigen können muss ein Gericht alle Möglichkeiten ausschöpfen um das Verfahren zu beschleunigen .
3. Um Verzögerungen zu vermeiden muss ein(e) Verfahrenspfleger(in) bereits bei Beginn eines Verfahrens bestellt werden.
4. Der EGMR rügt, dass Deutschland Betroffenen keine Rüge- bzw. Beschwerdemöglichkeit wegen überlanger Verfahrensdauer einräumt.
Quelle: http://kinderklau.blogspot.com/
Seit dem Sürmeli-Urteil hat sich wenig geändert. Neu ist die Verurteilung auch wegen der zusätzlichen Anwendung von Art 13. EMRK (Verbot der rechtsmissbräuchlichen Ausübung von Grundrechten). Dies dürfte auch bei der Verweigerung des Sorgerechtes zunehmend Anwendung finden.
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Köstlich. Der Rixe.
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Und was bringts?
Zitat:Bereits vor über fünf Jahren hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik wegen überlanger Verfahrensdauer in Umgangsverfahren gerügt. Geändert hat sich seitdem wenig.
Nichts wird sich ändern (abgesehen von paar Einzelfällen der Statistik zuliebe). Der Regierung gehen die Schicksale am A*** vorbei, sonst hätte sich längst was getan. Es geht nur um eines und zwar: Wie kann der Staat seine Verantwortung so effizient wie möglich auf Zahlesel abwälzen um die Staatskasse zu entlasten, denn die Unterhaltsknechtschaft ist die Rentenreform der BRD! Das sollte jeder endlich mal kapieren.
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Rixe, ein Mann pflügt das deutsche Familienrecht im Alleingang um. Er wird wieder klagen, wenn sich nichts ändert. Neu scheint mir auch die Betonung des Verfahrenspflegers von Anfang an zu sein - so in etwa: "Da es eure Richter weder begreifen noch packen, holt euch halt vom Verfahrenspfleger Hilfe.". Die die bisherige zahnlose Anhörungsrüge wird wohl verschärft werden müssen.
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http://www.afp.com/de/nachrichten/mensch...ater-recht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem ledigen deutschen Vater Recht gegeben, der sich seit mehr als elf Jahren vergeblich um regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn bemüht. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundesregierung an, dem 62-Jährigen aus Heidelberg 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
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Schön - dürfte so mancher/m staatsalimentierten EiertänzerIn in schwarzer Robe zu verstärktem Alka-Seltzer-Verbrauch verhelfen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Sollte sich jeder ausdrucken und zu seiner nächsten Umgangsrechtsverhandlung mitnehmen.
Gibt es ein Aktenzeichen?
Kuppinger vs. Germany. Application no. 62198/11
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/page...001-150299
Es ist an der Zeit, dem Herrn Rixe ein Denkmal zu setzen! Wenn jemand etwas im Familierecht erreicht, dann er.
Stimmt. Wenn er auch bei dem Heidelberger und erfurter Urteil dahinter steckt. Habe die hier auch vorliegen.
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Gibt es irgendwo den Antragstext zum Nachlesen ?
https://t.me/GenderFukc
Siehste @raid. Jetzt hast Du mal die Gewichtung, die unser Rechtsstaat ansetzt und kennst die Prioritäten. Jetzt weißt Du, wer der Böse ist und wer die Guten ;-)
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(16-01-2015, 18:23)blue schrieb: Kuppinger vs. Germany. Application no. 62198/11
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/page...001-150299
Es ist an der Zeit, dem Herrn Rixe ein Denkmal zu setzen! Wenn jemand etwas im Familierecht erreicht, dann er.
Wenn man etwas mehr von der Geschichte kennt, weiß man dass 15k ein schaler Ersatz sind. Und welche ungeheure Hartnäckigkeit dazu gehört.
Auch weitere Tickets sind unterwegs. Erst vor einigen Tagen hat Rixe ein weiteres von Karlsruhe bekommen. Der Staat zahlt immer noch lieber Schadensersatz in sehr wenigen Fällen, als Intensivtäterinnen Einhalt zu gebieten.
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Die 300€ waren für insgesamt sechs (!!) Fälle der Umgangsverweigerung.
Also pro Fall gerade mal 50€!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Mal sehen, ob "Germany" Einspruch einlegt. Noch ist nichts rechtskräftig und es könnte an die grosse Kammer gehen.
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Wäre vor der großen Kammer die Breitenwirkung größer? Wer ist Herr Rixe? Ein Anwalt?
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Über Herrn Rixe steht sehr viel im Forum, vielleicht mal die Suche benutzen. Das ist ein Anwalt, der es geschafft hat, die Unehrenhaftigkeitsvermutung zu widerlegen.
Der Fall von 2011 hatte viele Parallelen, deshalb Threads zusammengeführt. Das sollte auch den Jubel etwas dämpfen, denn im ersten Fall ist auch nichts danach passiert, das wird einfach ausgesessen. Schlimmer noch, das BVerfG hat erst 2014 die Anhörungsrüge noch weniger scharf gemacht.
Und was soll nun passieren? Mindestordnungsgelder einführen? Nein, das Fall wird einfach als für erledigt erklärt.
(16-01-2015, 09:23)raid schrieb: Zitat:Deutschland habe nicht dafür gesorgt, dass der Vater sein Umgangsrecht ausüben konnte, urteilte das Straßburger Gericht. Die Prozeduren seien übermäßig lange gewesen und der Mann habe keine Möglichkeit gehabt, die Verfahren zu beschleunigen. Damit sei gegen seine Grundrechte auf Schutz des Privatlebens und auf wirksame Rechtsmittel verstoßen worden. Diese Verfahrensverzögerungen gerade in Umgangsangelegenheiten sind weniger ein Fall für den EuGHMR als für ein Strafgericht.
Die Rechtssprechung des EuGHMR in Einzelfällen nuzt und hilft uns auch nicht wirklich viel.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass mehr dafür getan werden muss, dass schon geltendes Recht beachtet wird.
Wer von den betroffenen Vätern wehrt sich denn effektiv in einer Weise, die zum EuGHMR führt?
Die meisten verlieren ihr Verfahren und "pöbeln" dann vollkommen unorganisiert bei Facebook oder in den einschlägigen Foren gegen Gott und die Welt und natürlich gegen den deutschen Unrechtsstaat.
Von Görgülü über Haase bis Zaunegger hat nur der Fall Zaunegger etwas verändert, was und Trennungsvätern aber im Ergebnis jedenfalls auch nicht viel genutzt hat.
Meiner Meinung nach kommt es immer darauf an, was man im Einzelfall daraus macht.
Das z.Bsp.:
Zitat:Der Tag, an dem die Merkelin sich vor den Chinesen für die Missachtung von Menschenrechten in D rechtfertigen muss, rückt immer näher!
bleibt reines Wunschdenken, solange sich hinter Nicknamen versteckte Väter nicht trauen, einer breiten Öffentlichkeit die eigene Meinung zu verkünden.
Wir brauchen in der Tat einen Aufbruch.
Mißachtete Väter, die auch über einen Forenzeitvertreib hinaus sich aktiv beteiligen und nicht nur versteckt hinter Hecken leise "gebt's ihnen"
rufen!
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Nun, Herr Rixe hat immerhin mit dem Fall Zaunegger Rechtsgeschichte geschrieben und überhaupt erstmalig die Vorraussetzungen für eine Reform des Sorgerechts geschaffen.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Solange allerdings solche Personen wie Susanne Baer, die sich selbst als radikale Feministin bezeichnet, als Richter am Bundesverfassungsgericht vom Deutschen Bundestag gewählt werden ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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Ich rufe versteckt hinter meinem Nick "gebt's ihnen", denn öffentlich zu werden, wäre unverantwortlich. Mein Engagement geht aber darüber hinaus. Diese Leute braucht es auch vermehrt.
(18-01-2015, 18:25)Gualterius schrieb: Mein Engagement geht aber darüber hinaus. Diese Leute braucht es auch vermehrt. Ganz sicher!
Dank Dir dafür!
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In der "Legal tribune" online ein grösserer Artikel zur Entscheidung des EGMR: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eg...echt-emrk/
Dort wird auch von der fehlenden Untätigkeitsbeschwerde gesprochen und das Urteil von 2011 genannt, das dann bekanntlich einfach von der deutschen Rechtspflege ausgesessen wurde.
(20-01-2015, 12:34)p__ schrieb: In der "Legal tribune" online ein grösserer Artikel zur Entscheidung des EGMR: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eg...echt-emrk/
Dort wird auch von der fehlenden Untätigkeitsbeschwerde gesprochen und das Urteil von 2011 genannt, das dann bekanntlich einfach von der deutschen Rechtspflege ausgesessen wurde. Die Untätigkeitsbeschwerde war ja mittlerweile ein anerkanntes Rechtsmittel.
Ich selbst habe sie schon vor dem OLG geführt und hatte mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen keine Probleme.
Dann hatte man meiner Erinnerung nach das
Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
(ich kann mich noch an die "Hurra-Rufe" erinnern)
beschlossen und damit alles schlimmer gemacht, als es war.
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Wie es irgendwann früher war, weiss ich nicht mehr. Du selbst hast jedenfalls mal geschrieben, die Untätigkeitsbeschwerde in diesem Rechtsbereich hätte es früher nicht gegeben. Was ich weiss, ist dass seit ein paar Jahren gilt: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die richterrechtlich entwickelte Untätigkeitsbeschwerde auch in Umgangverfahren unstatthaft (siehe z.B. Hanseatisches OLG Bremsen Az. 4 WF 137/12 oder OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.2.2012, Az. II-8 WF 21/12).
Zitat:ich kann mich noch an die "Hurra-Rufe" erinnern
Dann hast du glücklicherweise deine Meinung geändert? Dein Kommentar damals zur Einführung der Verzögerungsrüge begann mit "sehr löblich". Ich hatte damals zu abwarten vor vorschnellem Jubel oder Ablehnung geraten.
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